„âoihelr und Recht!"
^ 245 Wiesbaden. Donnerstag, 16. Oktober 1851a
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Die englische Todtenbeschauer-Inry.
* Der preußische Polizeistaat macht gern der eng» fischen Selbstregierung etwas nach; aber es ist dann auch darnach! Für die Londoner Constabler hat Be» fin — Schutzmänner erhallen; jene behelmten „Frie- densengel," von denen neulich der „Kladderavatsch" fragte / welche Aehnlichkeit zwischen einem Conftabler und Schutzmann sei? Antwort: „Gar keine!" Nun, die Schutzmänner in Berlin sollen in Zukunft ihre Thätigkeit auch auf das Todtenregiment ausdehnen. Der Einfall der Gebrüder Tomascheck hat „den Gedanken an eine Todtenpolizei angeregt."
„Die Polizei," schreibt die Berliner „Nat.-Ztg.," „soll ihre Fürsorge bis ins Grab erstrecken. Und das ist auch ganz in der Ordnung. So lange wir unter den Lebendigen wandeln, behütet uns die irdische Polizei in ihren mannigfaltigen Abtheilungen. Sind wir im Himmel, im Fegfeuer oder gar in einem noch tropischeren Aufenthalt angelangt, so nimmt uns die himmlische Polizei in Empfang, deren irdische Agenten uns sogar schon im Voraus unser Quartier anwelsem Es ist billig, daß wir auch in der Zwischenzeit zwischen der Abfahrt hier und der Ankunft dort nicht uns selbst überlassen werden und siebenkästschen Unfug treiben. (Siehe Jean Pauls „Sibenkas.") Offenbar ist das System erst geschlossen, wenn es auch Todtenkonstabler gibt, zu deren Nniformirung sich einer nicht ganz nüchternen Phantasie die schönsten Motive darbieten. Der Gedanke ist ganz deutsch. Stolpert ein Engländer oder Amerikaner im Dunkeln, so läßt er es seine erste Sorge sein aufzustehen, seine zweite, zu berechnen, um wieviel seine Kommnnalabga- ben gesteigert werden, wenn die Beleuchtung und das Pflaster verbessert wird, und erwägt drittens in seinem lieben Gemüthe, ob er lieber das Mehr bezahlen oder noch öfter stolpern will. Begegnet dasselbe Mißgeschick einem Deutschen, der sich von dem demokra- tischen Wahnsinn der Sclbstregierung frei gehalten hat, also einem Normalventzchen, mit oder ohne konstitutionelle Färbung, so wird er erstens die schlechte Polizei verwünschen, zweitens aus- stehn und drittens die Geschichte in allen Bier- und Kaffeehäusern, die er besucht, zum Besten geben und, soweit die Jujuriengnetzgebung es gestattet, zu einer Moral über die Bürgermeister benutzen. — Es liegt ein bitterer Ernst in dem Scherz."
Wie verhält es sich beim aber mit den Todtenbe- schauer-Jury in England? Das Amt des Coroner und seiner Jury besteht in folgender Einrichtung:
Das älteste englische Recht hat die Nothwendigkeit erkannt, unter gewissen Verhältnissen die Todesart festzustellen. Zunächst in den Fallen, in denen auch die meisten deutschen Gesetzgebungen eine Ermittelung vorschreiben, wenn Jemand durch ein Verbrechen, durch einen Unglücksfall oder ohne Zeugen verstorben ist.
Außerdem aber, auch wenn Jemand im Gefängniß verstorben ist. Der Grund ist einleuchtend: Schutz für Diejenigen, die ihrer Freiheit beraubt sind, eine Warnung und Drohung für Die, deren Gewalt der Gefangene unterworfen ist. Die ältere englische Geschichte hat Beispiele genug, daß Fürsten die mißliebigen Personen hinter den Ker Armauern umbringen ließen und daß Kerkermeister aus Grausamkeit oder Muthwillen das Leben der Gefangenen direkt oder durch Mißhandlungen und Entbehrungen verkürzten. Dem soll ein Riegel vorgeschoben werden, und die Geschichte des Pfarrers Weidig lehrt, daß die gleiche Bestimmung auch für unsere Zustände nicht überflüssig wäre, sei es auch nur, um übertriebenen Gerüchten und ungegründetem Verdacht zuvorzukommen.
Dieselbe Bedeutung, als eine Schutzwehr des Bürgers gegen ungesetzliche Gewalt, hat die Todtenschau über Personen, die durch das Einschreiten des Militärs uin's Leben ,gekommen sind. Die Opfer eines solchen Konfliktes werden nicht in der Stille verscharrt, sondern müssen dem Coroner und seiner Jury vorge- zeigt werden, die ein Verdikt über die Todesart âb# zugeben hat. Das Praktische dieser Bestimmung hat sich oft bewährt. Als das Ministerium zur Zeit der Wilkes'schen Unruhen die gegründeten Beschwerden des Volkes dadurch zu erledigen versuchte, daß es ohne Rücksicht auf die gesetzlichen Bestimmungen brevi manu auf das Volk feuern ließ, gab die Todtenbeschauer- Juri von Middlesex ein Verdikt auf Mord gegen die Soldaten, welche gefeuert, und den Offizier, der daS Kommando gegeben. Durch ein solches Verdikt wird der, gegen den es gerichtet ist, zugleich in Anklagestand versetzt, und der Coroner ist ermächtigt, ihn verhaften zu lassen.
Natürlich haben die Engländer die T o- desermittlung nicht in die Hände der Polo- zei gelegt. Vor einigen Wochen hatte ein Londoner Polizeimann im Handgemenge einen Bürger erschlagen. Es würde dem englischen Publikum sonderbar vor- kommen, wenn die Por.ze per ein von der Regierung abhängiger 3w.vi^ Todesursache hätte seriellen sollen.
Freeholde, n, (Eigenthümern ) der Grafschaft gewählt und hat zur Besichtigung cer Leichen eine in der Regel aus sechs Personen bestehende Jury zuzuziehen.
Das ist Selbstregierung. Denn gerade an dem Ainte des Coroner's hat sich kürzlich bewahrt, daß diejenigen nicht so Unrecht haben, die behaupten, daß die englische Verfassung für jedes Bedürfniß Fürsorge getroffen, für jedes erforderliche Institut einen entwickelungsfähigen Keim gegeben habe. Im letzten Jahre hatten in London die Brandstiftungen auf eine beunruhigende Weise zugenommen. Von allen Seiten erschollen Klagen und das Verlangen, daß etwas geschehen müsse. Was würde unter solchen Umständen in Frankreich geschehen? Das Publikum wü de zur Regierung auf« sehen; der Polizeiminister wurde von Der Sache
„Kenntniß nehmen" und es würde von der Central- stelleZuvörderst ein neues Aktenstück angelegt werden, betreffend die Verhütung von Brandstiftungen. Sodann würde der Minister ein Reskript erlassen, das zum gutachtlichen Berichte über geeignete Abhülfe auffordert. Das Reskript würde 86 Mal ausgefertigt und den Präfekten zugesandt werden. Jeder Präfekt würde es so und so oft kopiren und seinen Maires zuschicken und jeder Maire, der nicht gerade selbst etwas zu sagen weiß, würde sich noch weiter nach unten, etwa bei Nachtwächtern und Gensd'armen Raths erholen. Nach einigen Wochen würde in dem Ministerium eine Sündfluth von Berichten zulaufen, aus der enohq) eine Cirku larre- skript wegen Verhütung von Brandstiftungen destillirt würde. Das Reskript nimmt denselben Weg abwärts, bis es endlich „durch Vorzeigung" bei den Nachtwächtern und Gensdarmen anlangt, und der praktische Erfolg ist, daß diese Würdenträger während der nächsten 14 Tage jeden Menschen, der Nachts durch eine abgelegene Gasse geht, für einen Brandstifter zu halten geneigt sind und im Namen des Gesetzes auf 24 Stunden, vielleicht länger, seiner persönlichen Freiheit berauben, wenn er Cigarrenzunder in der Tasche und einen Nock von grobem Tuche trägt.
In England wandten die Versicherungsgesellschaften sich an ihre Nechtsfreunde. Diese sahen in die Gesetz-- saytmlüng und fanden, daß alte Statuten es zum Amte des Coroner zählen, die Ursache von Feuersbrünsten zu ermitteln, und daß diese Funktion nie aufgehoben, sondern nur in Vergessenheit gerathen war. Nach dem nächsten Feuer ersuchte die intereifirte Gesellschaft den Coroner, eine Jury zu laden und die nöthigen Ermittelungen Porzunehemen. Er weigerte sich. Emen Vorgesetzten im festländischen Sinne des Wortes hat er nicht, am allerwenigsten^ hat ihm ein Minister etwas zu befehlen Aber die Assekuranzgesellschaft wandte sich an die Gerichtshöfe in Westminster, um ein writ of inandamus zu erlangen, d. h: ein mandatum Justitiar einen Befehl, daß der Coroner das Gesetz erfüllen möge. Der Gerichtshof fand das Gesuch begründet, und seitdem lesen wir nach jedem bedeutenden Feuer MMGâtLxsuchltiigrn des Coroner und Verdikten seiner
Deutschland
Frankfurt, 10. Oktober. (N. C ) Der politische Ausschuß der Bundesversammlung hat zur Erfüllung der Aufgabe, allgemeine Bunvesbestimmungen zur Regelung der Presse entwerfen, zwei Sitzungen wöchentlich zu verwenden beschlossen. Zur Wahl von Fachmännern ist er bis jetzt noch nicht geschritten. Dem Ausschüsse sollen bereits einige Vorschläge vorliegen, namentlich ein von Preußen ausgegangener, nach welchem CantioiisbesteUung, Postdebitsentziehung (!) in das allgemeine Regulativ ausgenommen werden sollen. — Die preußische Regierung hat, wie man hier ver
Ansichten eines alten BühnenpraktikerS über ein deutsches Stationaltheater.
(Fortsetzung.)
II Wer ein in sich zusammengreifendes Bühnenwerk redlich und nach Gewissen fuhren will, muß, gleichsam wie ein Mitglied der alten Vehme, weder Vater noch Mutter, weder Fran, Kind, noch Bruder, schwefle! , Schwager, Vettern oder sonstige Freunde anerkennen, um besonders bei dem so kitzlichen Punkte der Rollen- vertheilnnq durchaus gerecht und nach seiner besten Ansicht zu verfahren. Weil nun aber unsere lieben Theaterpächter, Jutcndanturräthe, Hofräthe, Intendanten, Regisseure, Maitressen, und was alles noch die Bühne leitet, den Eid der heiligen Vehme in dieser Hinsicht nicht auf Dolch und Weidenruthe abzulegen verbunden sind, so üben die Unzufriedenheit, Schmeichelei, Verlästerung re. rc. ihren gleich Eiter um sich fressenden Schaden aus, und ein Zusammenwirken für einen festen Gruudplan ist nirgends denkbar, und statt des graben Weges zum allgemeinen Ziele sieht man ein «eidliches und ränkenvolles Entgegenarbeiten.
Wäre eine strenge Kritik der RoUenbe,etzungen zu erzielen, so würde sich baldigst ergeben, daß ,0 manche gute Stücke, welche durch eine offenhar falsche Anstel- Ilinq der Künstler schon früher fallen mußten, ehe sie auf die Bühne kamen, dort platzgreifend werden
würden. Um aber demnächst richtiger besetzen zu können, müßte das erste theatralische Grundgesetz seine Sanktion zuvor wieder erhalten; jenes Gesetz nämlich, das alle einzelnen Künstler nur als mitwirkende Theile zu einem großen Gesammtwesen betrachtet wissen will, welches sie, mit Ausschließung alles besonderen Egoismus, als solches zu ehren haben, eben weil ihre Ehre selbst nur aus dem Werthe und der Ehre des Ganzen hervorgehen kann, und hier jedes einzelne Licht wohl für den Augenblick blendet, aber niemals wohlthätig erleuchtet. Was bedeutet wohl eine einzelne schöne Figur in einem großen, sonst schlechten Gemälde? Man betrachtet sie ein- oder zweimal, nachdem geht sie aber mit dem Ganzen verloren, eben weil man dieses keines Blickes mehr würdigen mag.
Von dem eingeriffenen lüoerlichen Repertoire später!
So streng ich über, die jetzigen Schauspieler in ihrem Zusammenwirken urtheilen mußte, um eben in meinem Urtheil gerecht zu sein, so kann andererseits doch nicht dem Bühnenpraktiker bei genauer Prüfung entgehen, daß das schadhafte Theater viele schöne Einzelkräfte besitzt, die aber in dem Wirrwarr, den die unberufenen Führer der Bühne hervorgerufen haben, sich zuletzt selbst wie in ihrem eigentlichen Elemente fühlen. Ich muß, um ganz verständlich zu werden, noch einmal auf die Führung einer Direktion zurückkommen.
Auf den Personalbestand unserer meisten Theater
kamt man das: bona mixta sunt malis recht eigentlich anwenden, denn wir treffen hier frische Kräfte neben alternden, wackere Künstler neben Handwerkern, und überall ein Treiben des Guten und Schlechten in« und durcheinander an, was durch die W-Ukühr und Nachlässigkeit, womit eben die Einübung des Einzelnen zum Ganzen behandelt wird, um so mehr hervortritt. Die Conseqnenz einer Direktion läßt sich, was für M t- tel ihr auch zu Gebote stehen mögen, immer in der Klarheit und Anständigkeit erkennen, womit sie jene zu ordnen versteht, ja sie muß um so deutlicher an das Licht treten, je weniger sie durch ein eminentes Genie der Künstler selbst gedeckt wird. Wo sie übrigens gänzlich fehlt, da kann Dem Kenner das nimmer verbergen bleiben, und er wird sie um so mehr vermissen, wenn im Innern des Werks sehr bedeutende Talente zusammentreffen, welche eben durch ihre größere Selbstständigkeit, und den damit verbundenen höhern Egoismus, das organische Wechselverhältniß der Theile zum Ganzen leicht aufheben und auf eine verkehrte Weise daS Gesainmte dem Einzelnen unterordnen. Dieses aber zu verhindern und abznwenoeu, ist die erste Ausgabe für einen achten Bühnen-Direkcor, und seine Fähigkeit muß sich am Klarsten darin offenbaren, daß er den nieder n nicht minder, wie den höhern Egoismus zu zähmen versteht und auch das kühnste einzelne Streben zur Harmonie des Ganzen zurückzusnhren vermag. Die Erfahrung hat gelehrt, daß die trefflichsten Darsteller in