„Freiherr ob Recht!"
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2Ä2- Wiesbaden. Sonntag, 12. Oktober 1851.
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^taat und Kirche.
# Die Berliner „Nat.-Ztg." bringt folgende Entwicklung, die so ruhig und ernst gehalten, so wahr eine überaus wichtige Zeit» und Lebensfrage des deutschen Volkes erörtert, daß wir es für Pflicht halten, sie unverkürzt zur Erwägung vorzulegen:
„Je mehr die Hochwasser von 1848 sich verlaufen und die Reaktion an den Dämmen bessert, welche das Bett des öffentlichen Lebens vor neuen Ueberfluthungen schützen sollen, desto deutlicher treten die Formen wieder hervor, in welchen sich die innersten Tendenzen des Geistes der Zeit vormals äußerten.
Der politischen Bewegung seit 1847 war die kirchliche vorangegangen, oder vielmehr die vorwärtsstrebenden 'Kräfte des Volkes hatten sich auf dem kirchlichen Gebiet vereinigt, weil sie hier am sichersten von den Gegnern Achtung vor ihrer Stellung und ihren Mitteln erwarten durften. Sie hatten zu dieser Vereinigung um so mehr Grund, als der reaktionäre Eifer, der in politischen Fragen sich eher bei dem Erhalten des Frühern beruhigt, in Sachen der Kirche und Religion seine Grundsätze aufs Entschiedenste zu vertiefen strebte.— Im Widerspruch sowohl mit dem Prinzip des Protestantismus als mit den Grundsätzen, denen die schönsten Epochen der preußischen Geschichte ihren Glanz und ihre Fortschritte verdanken, suchte die Staatsgewalt sich eine di rekte Einwirkung auf die religiöse Gesinnung der Staatsangehörigen zu verschaffen, indem sie theils eine ihr bequeme dogmatische Richtung von den Geistlichen und solchen Laien, die ihr näher untergeben waren, forderte, theils besondere Veranstaltungen traf, um den kirchlichen Sinn der gejammten Bevölkerung zu l e i t e n.
„Das Streben nach Selbstständigkeit wurde sowohl in staatlichen als kirchlichen Verhältnissen immer lauter: die Staatsgewalt benutzte diese Tendenz, um durch eine nach ihrem Belieben gebildete Scheinvertretung ihre kirchlichen Reformpläne adoptiren und gleichsam als Meinung und Willen des Volks erklären zu lassen. Sie berief Kreissynoden, um das durch ihre Berathungen gewonnene Material Provinzialchnoden zu weiterer Verhandlung vorzulegen; aber sowohl die einen wie die andern waren wesentlich aus Theologen zusammengesetzt, und die von den Kreissynoden schließlich ausgesprochenen Wünsche und Bedürfnisse waren, wiewohl es gerade unter den Geistlichen eine große Zahl mit den Absichten der Regierung Unzufriedene gab, nur solche, welche mit der von oben her begünstigten Richtung zusammentrafen. Die seelsorgerischen Kräfte sollten vermehrt, auf die Ausbildung der künftigen Pfarrer mehr Bedacht genommen, die Sonntags- und Festtagsfrier gehoben, die Einrichtung von Bibelgesellschaften und Wochengottesdiensten gefördert werden. Dagegen verlautete in den Kreissynoden, so weit man wenigstens für gut fand, die Resultate aus ihren Berathungen zu ziehen, nichts von der selbstständigen Gliederung der Gemeinden, von der freien Wahl der Pfarrer und Vorstände — Forderungen, welche bei dem größten Theil der Bevölkerung gerade die Seele der Bewegung gewesen waren.
„Indessen gelang" jene auf bureaukratischem Wege versuchte hierarchische Restauration nie vollständig; man konnte die Lockerung der Bande weder innerhalb der k acholischen, und der protestantischen Kirche verhindern, und gerade in den Wendepunkt von der kirchlichen zur psiitischen^Bewegung fiel der E laß eines religiösen Toleranz-Edikts. Seitdem ging in den oberen wie in den unteren Regionen des Volkes die kirchliche Agitation eine Zeit lang faum vernehmbar hinter der politischen her, und erst in dem Maße als die Revolution in den staatlichen Verhältnissen gelähmt schien, wuchs der kirchlichen Reaktion wieder der Muth.
„Ihre Mittel und Wege waren aber jetzt in eben dem Verhältniß andere geworden, wie aus politischem Boden die alte bureaukratische Negierungskunst aus der Art schlug. Vorher hatten die Geistlichen die Staatsreligion für die Laien zurecht machen sollen, wie die B amten in der Meinung des bevormundeten Volks die Staatsraison repräseutiren sollten. Die Staatsreligion wie die Staatsraison waren unfehlbar, ihre Regeln fest und für alle bindend. Jetzt war das Gebäude der staatlichen Ordnung erschüttert, neue Grundlagen waren gewählt und wieder verleugnet oder miß- a atet worden , und in gleichem Sann hatte man für die Kirche eine Reorganisation in Aussicht gestellt, welche nie zur Ausführung kommen sollte. Das An
recht der kirchlichen Gemeinschaften auf Unabhängigkeit vom Staat und freie Leitung ihrer Angelegenheiten wurde durch die Verfassungsurkunde anerkannt; a b e r statt der erwarteten Erfüllung dieser Verheißung wurde für die evangelische Kirche eine oberste Behörde eingesetzt, welche, von keinem verantwortlichen Minister abhängig, zwischen Himmel und Erde schwebt und Form und Recht der evangelischen Kirche in Preußen von dem Dafürhalten der Personen abhängig macht, welche in diesem Oberkirchenrath sitzen; ein Umstand, in Folge dessen nicht allein die rechtliche Stellung der Kirche zweifelhaft geworden ist, wie in eben der Art bei dem immerwährenden Erhöhen und Vertiefen des Rechtsbodens, worin die Regierungskunst heute gesetzt wird, sich rücksichtlich vieler der wichtigsten Punkte des Staatsrechts gar nicht mehr sagen läßt, w a s zur Zeit Rechtens ist, sondern der zugleich die Aussicht auf eine baldige Regelung'dieser Verhältnisse benimmt. Denn wie statt des Gesetzes, welches gekannt, die Autorität jetzt herrscht, welche errathen sein will, wie die Staatsgewalt immer vollständiger in die Hände der Feudallsten, die das Vorrecht und nicht das Recht wollen, übergeht: so schicken in Sachen der Religion die Frommen sich an, das große Wort zu führen, das heißt die, welche für ihren aus den Wolken geholten Begriff des Christenthums vor allen Anderen Glauben undHul- digung verlangen.
„Neu ist diese Herrschaft freilich schon darum nicht, weil sie bereits schon mehrmals Bankerott gemacht hat; allein auch ein kurzer Besuch von ihr^ bringt die Wirthschaft in Unordnung. Es ist nicht genug zu beklagen, daß die Frommen sich nicht strenger an den Spruch halten, daß ihr Reich nich 'von dieser Welt ist, indem sie jedesmal, so oft sie sich auf Weltgeschäfte im Großen einließen, eine absonderliche Ungeschicklichkeit an den Tag gelegt haben. Von Hause ans sollte man ihnen zwar zutrauen, daß sie den Frieden und die Mäßigkeit lieben, aber die Erfahrung lehrt gerade im Gegentheil, daß, eine so sichere Stütze die Frömmigkeit der Menschen für eine gute Familie oder einen Staat sein mag, dennoch nichts gefährlicher und zugleich kostspieliger ist, als wenn eine Regierung die Frömmigkeit ihrer Unterthanen in die Hand nimm t.
„Um nicht darnach zu fragen, wie viel den Engländern die Frömmigkeit der Stuarts an Geld und Menschenleben gekostet hat, so erinnere man sich nur, wie Frankreich dabei stand, als der König der Könige Ludwig XIV. um die Mitte seines Lebens fromm wurde. Es fällt uns nicht ein, das frühere Regiment dieses Königs zu preisen; wir wundern uns nur, daß es noch schlimmer wurde, als der Hof ein Mausoleum geworden war und man statt Quinault'S Opern die Cyöre der Athalie und Esther sang. Jetzt wurden die Huae- ! notten, zu denen die fleißigsten und gebildetsten Fami- I lien Frankreichs gehörten, da sie sich weder durch Aus- i schließung von Amt und Gericht, noch durch Dragona- den bekehren ließen, höchst w ohl mei ne nv zu m L an ve hinausgejagt. Die Kriege und Bauten minderten sich nicht, sie riefen einander hervor: wegen des schiefen Fensters zu Trianon entbrannte der Krieg ohne Grund und Recht, in welchem Vie deutschen Rheingegenden von andächtigen Feldyerrn aufs Furchtb, rste verwüstet wurden. Der gute politische Name Frankreichs, welches durch Colbert's Verwaltung die Bewunderung von Europa verdient hatte, ging auf mehrere Menschenalter verloren, und als der fromme König st wb, lag eine Schuldenlast von drittehalbtausend Millionen Livres auf dem durch nutzlose Krieger und die Verschwendung des Hofes erschöpften Lande.
„Ein anderes Beispiel liefert die Regierung König Christians VI. von Dänemark, dessen oberster Rathgeber unser pietistische Landsmann, der Pastor Bluhme war. Auf das Fürwort dieses ManncS wurden die priesterlichen Aemter vergeben, und bei ihm galt Kopf- Hängen und Seufzen über die Eitelkeit dieses Jammerthals mehr als Tüchtigkeit und Kenntnisse. Um die Andächtelei zu befördern, kamen verschiedene Verordnungen heraus. Die Prediger erhielten Befehl, die Personen ihrer Gemeinden, die den Vormittags- und Nachmittagsgottesvienü nicht besuchten, anzuzeigen, damit die Schuldigen zu Geldstrafen oder zum Pranger verurteilt würden An Sonntagen durften weder Hochzeiten noch Kindtaufe» gehalten werden. Die Aufsicht über die Religion, die allgemeine Aufklärung und die Kirche wurde einer General- Kirchen - Inspektion über
geben, worin Bluhme der Einflußreichste war und die ihre Macht gleich durch Verbote gegen Schauspiel, Seiltänzer Thierführer und Kartenspiel zeigte. Trotz dieser ökonomischen Grundsätze ging es aber mit den dänischen Finanzen nie schlechter, als unter dieser Regierung. Man konnte nicht sagen, daß es an gutem Willen dec Finanzmänner fehlte. Verschwendete der König auch große Summen für seinen Hofstaat und die Erbauung von Residenzschlöffern in- und außerhalb Kopenhagens, so ließ er doch zum Ersatz dafür ein Finanzprojekt auf das andere folgen und war nicht ganz sorglos gegen Handel und Fabrikwesen. Allein am Ende ließ er doch nach einer sechszehnjährigen Negierungszeit ungestörten Friedens eine Schuld von drittehalb Millionen Thalern zurück, obgleich er bei seiner Thronbesteigung drei bis vier Millionen in der Schatzkammer vorgefunden hatte! Dazn hatte der Volksgcist an Kraft und Bildung, wie die Folge nur zu deutlich lehrte, verloren, so daß ein berühmter Geschichtschreiber, der in der Einleitung die Frömmigkeit des Königs rühmt, die Summe seines Lebens mit den Worten zieht: „es ist nicht gut, wenn man das Frommmachen der Unterthanen mit aller Kraft der Regierungsanstalten durchsetzen.will."
„Dieses umgekehrte Verhältniß von Frömmigkeit und Ordnung in den Finanzen ist nicht zufällig, wie man sich leicht überzeugen kann. Da bei der Frömmigkeit der Geist gilt und nicht das Gesetz dieser Welt," so kümmert sie sich wenig darum, was diese Welt zu ihren Operationen meint. Wenn sie den Menschen fromme Bedürfnisse zuerkennt, auf die sie von selbst nicht kamen, wie könnte sie je auf ein weltliches Hinderniß stoßen, um diesen Bedürfnißen gleich abzuhelfen? Um eine neue Einrichtung zu treffen, wartet sie nicht, wie ein Finanzminister, bis die Mittel dazu da sind; ihr Geldbeutel ist überschwänglich, wie ihr Gefühl, sie greift immer aus dem Vollen und am liebsten mit verschlossenen Augen. Sieht sie nirgends ein Bedürfniß, so sieht sie doch einen Mann, der zur Bethätigung seiner Gesinnung ein Amt haben muß, und der Mann in dem für ihn geschaffenen Amte erfindet neue Bedürfnisse der Menschheit. Daher gedeiht der Nepotismus unter den Frommen am besten. Die Frömmigkeit produzirt nichts, außer etwa Bibeln; das wäre kein Tadel, wenn sie nicht die, von welchen sie sehr viel verlangt, am Produziren hinderte. Sie verordnet ohne Weiteres, daß am Sonntage nicht gearbeitet werden soll, gleichviel, ob es einem Manne inög- lich bleibt, seine Bedürfnisse zu bestreiten, wenn er den siebenten Theil der Zeit nicht zum Erwerbe verwenden darf. Die Anforderungen des Staats an ihn bleiben dieselben, ja sie steigern sich noch, wenn Die Staatsmittel durch unbedachte Ausgaben zu früh erschöpft oder die Maßnahmen der Regierung einem unwandelbaren Prinzip unterworfen sind, welches die Rücksicht auf die Lage des Augenblicks nicht kennt. Das Volk soll mehr zahlen und weniger arbeiten. In den norvamerikansichen Freistaaten ist die Sabbathruhe allerdings ebenfalls vieler Orten Gesetz; aba^Dmt giebt das Volk, welches arbeitet, sich auch Gesetze und es legt sich nicht höhere Steuern auf, ohne zu erwägen, wie es sie tragen kann.
„Die Sonntagsruhe ist eine Schöpfung des katholischen Klerus, die in dem protestantischen England, auf welches man als Muster hinweist, nicht eingeführt, sondern beibehalten worden ist. Sie war ehedem für das Volk eine erleichternde Einrichtung, wie sie jetzt eine drückende ist. Im Mittelalter, wo der Lehnsftaar und die Kirche sich in allen Verhältniff n durchdrangen, milderten sie auch gegenseitig ihre Harten. Für das arme Volk, welches für den Lehnsherrn als Dienst- leute, oder für den Grundbesitzer als Leibeigene arbeiten mußte, trat die Geistlichkeit wie ein Freund uns Beschützer auf, wenn sie ihm den Sonntag frei machte; die Mehrheit der Menschen hatte weder persönliche Freiheit noch Eigenthum, es war da.-er ein Gewinn für sie, wenn sie von ihren Besitzern einen Tag in der Woche nicht zur Arbeit, sondern zur Theilnihme am Gottesdienst und zum Genuß des Lebens ernähr wurden. Heute kann Jeder sein eigener Herr werden, dem daS zu eigen ist, was er erwirbt; er muß für seinen Unterhalt und für seinen Antheil an den Staatsausgaben sorgen, ja Viele leiden gerade durch die Vereinzelung, in der sie leben, uno das Schwierigste scheint heute, das Gemeinwesen so einzurichten, daß die Eristenz des Einzelnen gesichert wird. Wie stimme es da zn Den heutigen Zustande« der Gesellschaft, wenn der Staat unabhängigen Bü gern die Vorschrift macht,