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Der Pietismus und die Volksfchuilehrer.

4z Es gehört zu den Großthaten der Reformation, daß sie der Volksschule eine Liebe zuwandte, wische das deutsche Volk unberechenbar gefördert haben würde, wenn dieses Werk Luthers und ter Wittenberger nicht so schurU das Schicksal der deutschen Kirchenreform getheilt hätte und in Erstarrung versunken wäre. Es war der neuen Zeit vorbehalten, das damals Begonnene im Geiste und Bedürfnisse der Mitwelt fortzusetzen. Das 18te Jahrhundert erwarb sich in Anbahnung besserer Zustande glänzende Verdienste, das 19te schritt fort auf dieser Bahn und das Jahr 1.848 schien endlich die Sache zum Durchbruche bringen zu sollen. Doch der Absolutismus auf politischem und kirchlichem Ge­biete schloß eine Allianz und noch einmal ist es Win­ter auch in unsern Schulen geworden. Die Lehrer sollen Schuld an dem Zeitgeiste sein, den man_ nicht will, während es doch nur zu bekannt ist, daß sie nur zu oft wider Wissen und Willen demselben dienten, ja daß das Zurückstauen neuer Ideen in den Schülern oft grade zu denselben neuen Ideen führte. Am Rück­sichtslosesten verfährt wie gegen die Aufklärung in der Kirche, so gegen die in der Schule der Pietismus. Ihm sind, wie dem Ultramontanismus, namentlich die Staatöseminarien ein Gräuel; er will den Lehrern wieder, wiein der guten alten Zeit", den Fuß auf den Nacken setzen. Wie weit man hierin zu gehen gedenkt, lehrt ein Aufsatz das Redakteurs desSüddeutschen Schulboten" PH. Völter aus Zuffenhausen über Volks- und Volks- schullehrerbildung, mit dem er den neuen Jahrgang eröffnet und in welchem sich folgende^ sehr bezeichnende Stellen über die Seminarerziehung finden (pag. 26): Welch' ein Contrast, wenn wir diese herrenmäßige Siminarerziehung vergleichen mit der Art, wie in frü­hern Zeiten ein Schulaspirant sich durcy seine Lehrjahre durchschlagen und durchkämpfen mußte. Von Jugend auf an Entbehrungen gewöhnt, sah er es für ein Glück an, wenn er irgend wo aus Mitleiden, vielleicht gegen etwelche Dienstleistungen in der Oekonomie des Tags einmal Warmes erhielt, oder wenn seine Eltern ihn noch an ihrem Tisch essen ließen, ohne daß er ihnen das Brod mit verdienen half Gerne versah er für den Schulmeister mit Dransetzung aller Kraft Gehül- sendienste in der Schule, und alle mögliche häusliche oder Feldarbeit, wenn er nur nach diesen Anstrengun­gen eine Stunde Unterricht oder Anleitung zum Lernen erhielt. Je mehr er die Mangelhaftigkeit des empfan­genen Unterrichts fühlte, desto mehr wandte er alle Zeit und Kraft an, um sein vorgestecktes Ziel durch Selbstlernen zu errichtn , war dabei dankbar, wenn b.r Schulmeister ihm Bücher lieh und sein Instrument überließ, und wenn die Frau Schnlmeisterin oder die ngene Mutter duldete, daß er bei ihrem Lichte in der Wohnstube lernte. (?) War dieß nicht möglich, so lernte er im ungeheizten Zimmer oder in seiner Schlafstätte unter dem Dach bis in die Mitternacht hinein. (!) Wünschen wir auch dieses Fegfeuer für unsere Schul- aipiranteu nicht zurück, (wirklich?) so will uns doch auch bas moderne Seminarparadies (?) nicht recht zu- sagen. (!) Jene alte Art hat doch wenigstens für das Herrenbewußtsein," gethan!" Das waren freilich tchonere Zeiten, wo die Schullehrer von vorn herein zu geistlichen Amtsdienern abgerichtet wurden. Herr Pfarrer Völter ist nun zwar großmüthig genug, die Aufhebung der Seminarien überhaupt nicht beantragen zu wollen, dagegen macht er Vorschläge, die Schulleh- rerseminarien nicht in Städte, sondern in Bauerndör­fer zu verlegen und zwar in solche, wo nochein alter, kernhafter Bauernschlag sich erhalten hat, der in der Kirche seine Heimath hat." Das Seminargebäude sei ein gewöhnliches Bauernhaus, natürlich mit den Nöthigen Räumlichkeiten, die Einrichtung so einfach und wohlseil als möglich, Personal zur Bedienung sei gar nicht vorhanden außer dem, was für die Küche noth­wendig ist. Natürlich wird dann das Lehrerpersonal, das Hr. Völker gänzlich übersehen hat, solchen Umgebungen und Räumlichkeiten ebenfalls entsprechen müssen! In der That glanzende Aussichten für die Schultzspiranten und die Seminarlehrer!!!

N e u f ü d n> a l e H.

$ Reusüdwales, jener östliche Theil des australischen Festlandes, der als das zweite Kalifornien, als das neue

Ophir neuerdings viel von sich reden macht, gehört zu den englischen Kolonien, und hat sich in den letzten fünf­zig Jahren von einer elenden Strafkolonie zu großem Wohlstände und drohendem Selbstgefühle erhoben. Es war im Jahre 1788, als das erste Tausend von Kolonisten von England dahin birigirt wurde ; im Jahre 1821 betrug die Seelenzahl bereits 21,000, die Mehrzahl indeß auß Sträflingen bestehend. Im Jahre 1851 zählt die eine Stadt Sidney allein über 31,000 Ein­wohner, die Gesammtbewohnerzahl der Kolonie aber, jetzt größtenthkils freie Ansiedler, beträgt über 100,000. Im Jahre 1829 betrug der Werth der Ausfuhr von Nensüdwales 161,716 Pfv. St., 1849: 1,135,944. Die Einfuhr 1829:601,004 Pfd. St., 1849:1,313,589 Pfd. St. Im Jahre 1810 wurde die erste freie Schule gebaut; 1850 gab es dort ein College, einekönigliche Schule" und 29 freie Schulen, außer 319 andern An­stalten verschiedener Art für Erzlehungszwecke. Jin Jahre 1803 wurde die erste Zeitung gedruckt, 1827 wurde die erste tägliche Zeitung gegründet, und gegen­wärtig giebt es dort 11 tägliche und Wochenzeitungen und eine monatliche Zeitschrift. Am bedeutendsten aber ist Neusüdwales durch seine Schafzucht, der es auch den größten Theil seines gegenwärtigen Wohl­standes verdankt. Seine Ausfuhr von Wolle, Talg, Häuten und gesalzenem Fleisch bildet den Hauptdestanb- theil seines auswärtigen Handels, ihr Werth beläuft sich gegenwärtig auf 1% Millionen Pfd. St. Im Jahre 1810 zählte der Viehbestand der Kolonie 1100 Pferde, 11,200 Stück Hornvieh und 34,500 Schaafe Im vorigen Jahre war dieser Bestand angewachsen auf 105,000 Pferde, 1,463,000 Stück Hornvieh und 6,784,000 Schaafe.

Man sieht, die Kolonie hat Ursache, Selbstgefühl zu besitzen. Dieses ist aber bereits zu einem solchen Grade von UnabhängigkeitSmuthe gediehen, daß das Mutter­land wohlthun wird, wenn es glimpflich verfährt mit der trotzigen Tochter. Mit der letzten Post ist ein Aktenstück nach England gelangt, das sehr bcachtens- werth ist, nämlich ein geharnischter Protest der dorti­gen Legislatur kurz vor ihrer Auflösung gegen die neueste für die Kolonie erlassene Konstitution^ nament­lich gegen die Besteuerung der Kolonie Seitens des englischen Parlaments, gegen die Verwendung ihrer Einkünfte und die Verwaltung ihrer unangebauten Ländereien Seitens der Centralregierung, gegen die Besetzung der Aemter der Kolonie durch den Kolonial - minister und gegen das in Sachen der Lokalgesetzgebung für denselben Minister im Namen der Krone vorbe- haltene Veto. Die Kolonisten sind mit diesen Ver­hältnissen jetzt um so unzufriedener, als sie schon- her über dieselben Beschwerde erhoben und sich in ihrer Hoffnung, daß die neuen in den letzten beiden Jahren vom Reichsparlament für sie erlassenen Konstitutionen denselben abhelfen würden, getämcht sehen. Besonders ist es die Aufrechthaltung der aus früherer Zeit her­stammenden Akte über den Verkauf der Ländereien, die ihre Mißstimmung erregt.Durch den ungebühr­lichen Preis," heißt es in dem Protest,der durch die­ses verderbliche und unpolitische Gesetz auf unsere e.n« angebauten Ländereien gelegt wird (und das mit Nicht­achtung der Präcendenzikn in den Vereinigten Staa­ten, Canada, den anderen nordamerikanischen Kolonien und selbst in der benachbarten Capkolonie) werden Tausende unserer Mituntertyanen von unseren Gesta­den abgeschreckt und so wider ihren Willen gezwungen, für sich und ihre Kinder eine neue Heimath in den Hinterwäldern von Amerikaner zu suchen. Und das ist nicht Alles. Unsere Territorialeinkünfte, vermindert wie sie sind durch diese so höchst verkehrte Politik, werden großentheilS dazu verwendet, uns Leute zuzu­führen, die für unsere Bedürfnisse untauglich und meist den Armenhäusern des Bereinigten Königreichs eul« nominell sind, statt, daß man einen Strom tüchtiger Arbeitskräfte in die Kolonie leiten sollte, der geeignet ist, den industriellen Charakter u sserer Bevölkerung zu erheben."DaS einzige Resultat der neuen Verfassung," heißt es weiter,welche von dem Pre­mierminister selbst mit der ausgesprochenen Absicht, uns mehr Selbstregierung als früher zu verleihen, im Parlament eingeführt worden, ist, daß alle wesent­lichen Rechte, die das engl. Unterhaus seit Jahrhunderten ausübt, unS noch immer entzogen sind; daß man unserer Loyalität und unserem Eifer für Erhaltung von Ord­nung und guter Regierung so wenig traut, daß man uns nicht unsere eigene Civilliste bewilligen läßt, aus Furcht, sie möchte für die Bedürfnisse des öffent­

lichen Dienstes unzureichend sein; daß, während im Widerspruch mit der deklaratorischen Akte aus dem 18. Jahre Georg'S III, welche bisher als die Magna Charta der repräsentativen Rechte aller britischen Kolonien be­trachtet worden, ein großer Theil unserer öffentlich-» Einkünfte im Namen des Parlaments erhoben und verwendet wird, wir nicht einmal den Trost haben, den Theil derselben, welcher zur Besoldung unserer öffentlichen Beamten bestimmt ist, wie es sein sollte, unter die angesessenen Einwohner (als Beamte) ver­theilt zu sehen, und daß wir endlich, was diesem System der Mißregierung die Krone- aufsetzt, nicht die unbe­deutendsten Gesetze beschließen dürfen, die nicht dem Veto des Colonial-Ministers unterworfen sind." Das Aktenstück schließt mit folgender feierlichen Erklärung: 1) Das ReichSpadament hat nicht das Recht, das Volk dieser Kolonie zu besteuern oder über Gelder, die nach Bewilligung der Koloniallegislatur erhoben sind, zu verfügen. 2) Die Revenüen aus dem Verkauf der öffentlichen Ländereien, die doch hauptsächlich auS dem renselben durch die Arbeit und das Kapital der Kolo­nisten verliehenen Werth entspringen, sind eben so sehr ihr Eigenthum als die gewöhnliche Revenüe und sind dahee rechtlich nur ihrer Kontrolle und Verfügung unterworfen. 3) Die Zölle und alle andern Zweige müssen der direkten Oberaufsicht der Koloniallegislatur unterworfen sein, der auch die Festsetzung der Gehalte aller Beamten allein zusteht. 4) Alle besoldeten Aem­ter sollten nur den angesessenen Einwohnern verliehen werden, den Posten des Gouverneurs allein ausgenom­men; dieser Letztere müßte von der Krone besoldet und die ganze Stellenbesetzung der Kolonie ihm und dem Erekutivrath ohne Beschränkstug durch Instruktionen des Kolonialministers übertragen werden. 5) Die Kolo- niallegislatur muß umfassende gesetzgebende Befugnisse haben, und keine Bill sollte der Genehmigung Ihrer Majestät vorbehalten bleiben, wenn sie nicht die Prä­rogative der Krone oder die allgemeinen Interessen deS Reichs berührt."

D e u t f eh l a n d

* Wiesbaden, 7. Okt. Was uns gestern trotz der Angaben der Frankf. Blätter noch immer zweifelhast erschien, weil es ein indirekter Beschluß gegen Oester­reichs Gesainmteintritt ist, nämlich der Wiederanstritt der Ostprovinzen Preußens aus dem deutschen Bunde, findet heute in einer telegraphischen Depesche deS preus- fischenStaatSanzeigers" dennoch seine Bestätigung. Der Antrag wurde von Preußen gestellt und am 3. Oktober in Frankfurt einstimmig beschlossen. Da hiernach Oesterreich mitgestimmt hat für den Austritt, so können die österreichischen Agitationen für den Ge- sammteintritt des Kaiserstaates unmöglich fernerhin ernst­lich gemeint sein. Metternich ist heinlgekehrt, Schwar­zenbergs System fängt an zu erbleichen, oder, wenn zwischen Metternich uno Schwarzenberg das gute Ein­vernehmen herrscht, wovon Wiener Blätter reden, so geht Schwarzenberg in Metternich auf. Auch die neue Wendung in der ungarischen Frage deutet darauf hin. DaS BerlinerCorr.-Bur." vermuthet, daß jener Frankfurter Beichlliß am 4. bereits im Staats Ministe­rium berathen worden sei. Am Nachmittage hielt der Minister-Präsident Vonrag in Sanssouci. In Bezug auf die angeblich an die englische Regieriiiig in der FI üch tl i ii gSfrage gerichteten Noten wiederholt Pas , C.-B.", daß der Bund eben so wenig, als Preußen eine solche erlassen, und nur Oesterreich Erklärungen in dieser Beziehung nach London gegeben u io von dort verlangt habe. Derselben Lithographie zufolge neh­men die Grundsätze, die man von Berlin aus für das zu erlassende B u ii deSp reßgesetz geltend machen will, das Kantionssystein und das System administra­tiver Maßregeln dem Drucker und Verleger gegenüber in Anspruch. Vor Allem wolle man, daß Verbote und Konfiskationen für den ganzen Umfang des Bundes gelten sollen. Von den Beschlüssen, die man in Frank­furt in Betreff der deutschen Presse fassen werde, werde die Wiederbelebung und Reorganisation der C ntral- Sicherheits-Kominifsion adhängen. Die Entscheidung über den Sitz dieser Behörde werde ebeufaaö erst dann erfolgey.

* Wiesbaden, 7. Okt. Gestern brannten in Cast.l 4 Häuser und sechs Scheuern ab. Das Feuer, das Nachts 2 Uhr auSb.a.h, war sehr heftig, die Hülfe jedoch, be.onders die der preuß.scheu Pwuiere, sehr ra|4 und energisch.