Freit Zttlung.
„âeiheit und Neeht!"
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J^ 231 Wiesbaden Dienstag, 30. September 1831. j
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Die „Times" über Gladstones Briefe.
# Die neapolitanische Regierung hat, betroffen von Gladstones berühmter Anklage, eine Widerlegungsschi ist veröffentlicht, welche den „Times", dem konservativsten Blatte der Welt, zu folgenden Erörterungen Veranlassung geben:
„Die neapolitanische Regierung ist endlich mit einer amtlichen Antwort auf die in Gladstone's Briefen enthaltenen Beschuldigungen aufgetreten. Es ist unS nicht so leicht, wie man wohl hätte denken können, selbst jetzt, wo uns diese beiden Aktenstücke vorliegen, ein entscheidendes Urtheil über die Hauptfragen, um welche es sich handelt, abzugeben. Die Anklagen Gladstone's waren äußerst schwerer Natur. Er warf der Negierung des Königreichs beider Sicilien nichts Geringeres vor, „„als unaufhörliche, systematische, absichtliche Verletzung des Gesetzes"", in der Absicht, ganze Klaffen von Bürgern zu vernichten, und zwar „„gerade die Klassen, von welchen die Gesundheit, die Festigkeit und der Fortschritt der Nation hauptsächlich abhängt"". Auch würde wirklich nichts Geringeres, als ein so scheußlich verbrecherisches Treiben, eine Berufung eines eng- lischen Staatsmannes an die öffentliche Meinung Euro- va's in Bezug auf (against) die innere Verwal- tungZints unabhängigen Staates gerechtfertigt haben. (Diese Ansicht der „Times" ist etwas wunderlich. Gladstone war Minister und ist Mitglied des engl. Parlaments. Zu der engl. Regierung steht er in gar keinen amtlichen Beziehungen. Wir sehen daher gar nicht ein, wie Ungehöriges von feiner Seite darin liegen könnte, die inneren Zustande eines fremden Landes, sollten dieselben auch nicht gerade auffallend scheußlich sein, zu besprechen und in Bezug auf dieselben an die öffentliche Meinung Enropa's zu appelliren. Daß Gladstone ein »Statsman« ist, d. h. jein Mann, der auf der englischen politischen Arena eine hervorragende Rolle spielt, gibt ü)m, unserer Meinung nach, gerade einen größeren Beruf dazu, als anderen Leuten). Gladstone wußte und bekannte es offen, daß er keinen Beruf habe, an die neapolitanische Politik seinen eigenen Maßstab des Rechten (propriety) zu legen. Nur weil die Frevel in ihrer Größe und ihrem Beispiele alle gewöhnlichen Fälle der Mißregierung überstiegen, sah er, ein Fremder, der kein anderes Interesse an der Sache hatte, als das allgemeine Interesse der Menschlichkeit, sich genöthigt, Zeugniß abzulegen gegen „„ein Treiben, welches Religion, Civilisation und Sitte (decency) verhöhnt"". Leider lag schon in de^ Natur dieser Dcichuldigungeu die unvermeidliche Folge, daß sie in hohem Grade in ihier Fassung allgemein sein mußten. Unter einer Regierung, wie Gladstone sie beschreibt, war es für ihn durchaus unmöglich, eine so genaue Feststellung der Fakta zu erlangen, daß sie hingereicht hätte, den Beweis der Schlüsse zu führen, von deren Richtigkeit er auf Gründ persönlicher Beobachtung moralisch überzeugt war. Daß dies die schwache Seite seiner Behauptungen sei, wußte er recht wohl. „„In verschiedenen Einzelheiten meiner Angaben"", sagt er, „„mögen sich formelle oder wirkliche Irrthümer kingeschlichen baden. Ich bin darauf vorbereitet, daß, wenn diese Angaben auf irgend eine Weise jenen Personen , deren Verhalten sie vornehmlich betreffen, zu Gesichte kommen, man ihnen möglicher Weise dadurch entgegentreten wird, daß man sie sämmtlich in Abrede stellt, und diese Ablängnuna wird vielleicht in Bezug auf einzelne Fälle durch eine scheinbare, möglicher Weise aiich wirkliche Widerlegung gestützt und glaubhaft gemacht werden."" . . . Ohne Zweifel hat Hr. Gladstone die lebhaftesten Sympathien, der Engländer durch seine Angaben hinsichtlich der Zahl der wegen politischer Vergehen eingekerkerten Neapolitaner und hinsichtlich der Leiden, welche sie in ihrer Haft erdul- d.'ten, erregt. Vielleicht würden seine allgemeinen Anklagen ohne diese Einzelheiten viel von ihrer Wukung verloren' haben. Er aber bemerkt noch besonders,
„„daß seiner Ansicht nach die bloße Zahl der politischen Gefangenen und der Zustand der Gefängnisse an und für sich untergeordnete Fragen seien."" Das Verbrechen, welches er mit so großer Entrüstung angriff und um dessentwiUen er die neapolitanische Regierung vor den Richterstuhl der europäischen Meinung zog, war das des überlegten und systematischen Gesetzesbruches — ein Prozeß, durch welchen das Gesetz selbst in ein Werkzeug verwandelt wurde, um den Frieden des Unterthans, seine Freiheit und sein Leben — alles Dinge, zu deren Schutz es geschaffen war — zu vernichten..... Nun hat Herr Gladstone, wiewohl er in der That keine bestimmte Behauptung wagte, die Zahl der politischen Gefangenen im Königreich Neapel auf 20,000 angegeben und diese Zahl durch Belege allgemeiner Natur unterstützt, welche geeignet sind, für diese Angabe den Glauben der meisten Leser zu gewinnen. Auch war der Punkt in Wahrheit von etwas größerer Bedeutung, als Gladstone ihm später beilegte; denn nicht nur die allgemeine Scheußlichkeit des angeklagten Verfahrens ward dadurch bewährt, sondern es lag darin auch jenes besondere Gravamen, daß „„ganze Elasten"" als Gegenstände der Verfolgung bezeichnet wurden. Streicht man daher von dieser Zahl neun Zehntel als nur auf Uebertreibung (?) beruhend weg, so schrumpft ein Theil der Behauptungen Gladstone's bedeutend zusammen. Die neapolitanische Negierung erklärt, die Zahl der Gefangenen habe zu der Zeit, wo Gladstone schrieb, nicht über 2024 betragen. Sollen wir aber dieser Erklärung sofort unbedingten Glauben schenken gegenüber den mit triftig scheinenden Gründen unterstützten Schlüffen, zu welchen Gladstone ans eigener Beobachtung und eigener Prüfung an Ort und Stelle gelangt ist?' Ohne Zweifel ist es leicht möglich,daß seine Berichterstatter in ihrer Darstellung der Fakta übertrieben. Ist es aber so durchaus unwahrscheinlich, daß eine neapolitanische Polizei die Fakta entstellt, und daß eine neapolitanische Regierung dieses Auskunfts- Mittel billigt? Wie oft hört man ja die Behauptung, offizielle Bericht seien trügerisch! Von dieser Anklage sind sie sogar dann nicht frei, wenn sie die scharfen Blicke unserer luchsäugigen Senatoren ausgehalten haben. Wie mögen sie also unter der Verwaltung der beiden Sicilien beschaffen sein? Wie schwer war es nicht, neulich aus Kilrush und EnniStymon die richtigen Zahlen zu erhalten! Wir halten uns in viepr Sache nicht zum Glauben gezwungen, und eingeladen dazu werden wir sicherlich eben so wenig. Was den Zustand der Gefängnisse angeht, so nennen wir keinen Anstand, den von Gladstone als Augenzeugen ausgestellten Behauptungen allen na> l ienischen Manifesten gegenüber Glauben zu schenken. Es scheint, daß er sich geirrt hat, indem er den Maschio von Ischia als unter der See liegend schildert und von einer Zelle in der Vicana sagt, sie sei ohne Licht. Auch legt er eine gewiße, die Unterdrückung einer Gefängniß betreffende Erzählung an den unrechten Ort, und in Bezug auf alle diese fünften widersprechen ihm die Verfasser der Entgegnung und sind dabei vermuthlich im Rechte. Sind diese Irrthümer aber der Art, daß ,te die allgemeine Glaubwürdigkeit seines Briefes zerstören? Gladstone selbst hat diese Gegen-Argumente vorausgeskhen. „„Selbst auf die Strenge dieser Sira- fen"", sagt er, „„möchte ich nicht in dem Grade Die Aufmerksamkeit lenken, daß sie dadurch abgezogen würde von dem großen Faktum der Gesetzwidrigkeit, welches mir die Grundlage des neapolitanischen Systems zu sein scheint."" Das ist die Hauptbeschnldiguug Gladstone's. Er behauptet, daß man Leute verhaftet ohne gesetzlichen Verhaftsbefehl, daß man sie richtet ohne gesetzlichen Schutz, und daß man sie ohne gesetzlichen Grund einkerkert, nicht nur vor und nach dem Prozeß, sondern sogar nach der Frchprechung; und gerade diese Zustände des sozialen Lebens sind eS, um derentwillen er die unnöthigen, mit der Haft verbundenen Grausamkeiten alS so gräuliche Uebel anklagt.
Wäre es nöthig, dem Zeugnisse eines Augenzeugen, wie Gladstone, noch etwas hinzuzufügen, so könnten wir einfach auf die Vertheidignngsrede Poerio's Hinweisen, der zu neapolitanischen Richtern in einem neapolitanischen Gerichtshöfe von Zellen spricht, „„die eher den Namen Höhlen als Gefängnisse yn dienen und in welchen man 10 bis 12 Menschen gleich wilden Thieren aufgehäuft einpfercht"". Was man auch immer über die politische Redlichkeit des Redners denken mag, es ist widersinnig, anzunehmen, daß er hinsichtlich des Gefängnisses, aus welchem ihn vie Gefângnißwärter an seiner Seite eben herauöqeholt hatten, eine Lüge gesprochen haben sollte... Der Schluß (in Betreff der Schuld Poerio's) zu welchem der Gerichtshof gelangte, mag der Sache nach richtig gewesen sein. Gestattete man aber nicht Zeugen, deren Charakter der verächtlichste war, das werthloseste Zeugniß abzulegen, und wurde nicht in dem ganzen Prozeß eine vollständige Mißachtung der richterlichen Billigkeit an den Tag gelegt? Obgleich es aus den angeführten Gründen schwer sein würde, eine summarische Entscheidung hinzustellen, so sind wir doch der Ansicht, daß die allgemeine Wahrheit der Beschuldigungen Gladstoiies durch die Erwiederung des angeklagten Theiles nicht erschüttert worden ist. Da die neapolitanische Regierung die Aufrichtigkeit der Beweggründe Gladstone's anerkennt, und da Niemand, weder in Italien noch Großbrittanien, Herrn Mac- farlane ausgenommen, entgegengesetzter Ansicht ist (selbst dem reaktionären Baillie Cochrane — bemerkt der „Globe" - , der doch einen wahren Straußenmagen habe und die ekelhaftesten Gegenstände zu verdauen vermöge, sei die neapolitanische Wirthschaft etwas zu starkvorgekommen), so brauchen wir hierüber keine Sylbe zu verlieren. Es kam einfach daraus an, zu ergründen, ob Gladstone nicht bei dem Bestreben, sich über die Verhältnisse zu unterrichten, unvorsichtig aus schlechter Quelle geschöpft hat und ob ihn nicht seine verschiedenen Berichterstatter betrogen haben. Wir sehen nicht ein, daß Vergleiche Irrthümer bewiesen worden sind. Im Gegentheil, die Widerlegung der neapolitanischen Regierung beschränkt sich aus Punkte, die, mit Ausnahme der Zahl der Gefangenen, mehr oder weniger unerheblich für die Entscheidung der Hauptfrage sind. Bei dieser Entscheidung handelt es sich nämlich um die all» gemeine Gesetzlichkeit oder Gesetzwidrigkeit des gerichtlichen Verfahrens bei den jetzigen oder neulichen Prozessen im Königreich Neapel. . Daß die „Verfassung' gebrochen ist, leugnet Niemand; daß zahlreiche politische Prozesse stattgefunden haben, stellt Niemand in Abrede, und daß eine unmenschliche Strenge die Kerkerhaft dt' Opfer begleitet hat, können wir nicht einen Augenblick bezweifeln. Allein nicht um aller dieser Dinge willen würde Gladstone seine Stimme erhoben haben. Was er vor den Völkern Europas anklagt, das ist die Prostitution selbst des Gesetzes zu Zwecken der politischen Reaktion, und die neapolitanische Negierung hat dieser seiner Anklage eine Rechtfertigung entgegengesetzt, welche den Anklagepunkt in Wirklichkeit unberührt läßt."
Deutschland
* Wiesbaden, 29. Sept. Das neueste „Verordnungsblatt" bringt folgende Verordnung: „Wir Adolph, von Gottes Guaven Herzog zu Nassau rc. :c. Nachdem die deutsche Bundesversammlung in ihrer Sitzung vom 23. August d. I. folgenden Beschluß gefaßt hat: „„Die in Frankfurt unter dem 27. Dezember 1848 erlassenen, in dem Entwürfe einer Verfassung des deutschen Reichs vom 28. März 1849 wiederholten sogenannten Grund rechte deS deutschen VolkeSkön- nrn weder als Reichsgesetz, noch, soweit sie nur auf Grund des EiNführungsgesetzeS vom 27. Dezember 1848, oder als Theil der Reichsverfassung in den einzelnen Staaten für verbindlich erklärt sind, für rechtsgültig gehalten werden. Sie sind deshalb insoweit in allen Bun-