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M 220 Wiesbaden MLttwoè, 17. September 1851.

Di«Frei« Zeiiung" niQ.uit, mit Ausnahme des Montagü, la^hip ui emeiu Bogen. Ler übomu'memSpmd beträgt vierteitäyrlich hier in Wiesbaden I fl. 45 tr., auswärts durch bis Post bezogen mit verhältnißmäßigem Aufschläge. Inserate werden bereitwillig ausgenommen und find bei der großen Bcibrettung derfreien Zeitung" stets von wirksamem Er« folge. Die Jnsera'tionSgebübren betragen für die vierspaltig« Prtitzctle 3 kr.

Die englischen Sparbanken.

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^ Es bestehen in England unter den Arbeitern, nebst andern nützlichen Einrichtungen, sogenannte Friendly Societies, Building Societies u. s. w, welche die größte Beachtung und Nachahmung verdienen. Aber freilich, es bestanden ja schon in Sachsen ähnliche Spar­kaffenvereine zum Anschassen von Lebensmitteln, beson­ders von Wiutervorräthen, im Großen; die sächsische Regierung aber hat diesen Versuchen das Lebenslicht genommen. Der Chemnitzer Verein, flüsterte arg­listig die Regierungspresse, befasse sich mit politischen Dingen! Daß Arbeiter ihr Essen und Trinken durch Großeinkäufe billiger kaufen das ist freilich gegen die Politik mancher Blätter; indeß die Denunziation hielt denn doch vor der Wahrheit nicht Stand und die Regierungspresse mußte sich widerrufen. Dem unge­achtet ward das Verbot (wie das der Kindergärten) aufrecht erhalten, indem es nun hieß, ein solcher Verein widerspreche den bestehenden Zunft« und Gewerbever- Hältnissen. Und den in Sachsen u. s. w. bestehen­den widerspricht er allerdings, ob zwar nur so, daß er das Loos der Arbeiter verbessern will zu Niemandes Schaden, doch zu Aller Nutzen. Ein Londoner Korre­spondent derKölnischen Zeitung", der schon früher einmal über das englische Arbeiter-Sparkassen-Wesen schrieb, bringt neue Thatsachen, welche doppelt lehr­reich sind, sowohl weil sie Nachahmenswertes brin­gen, als weil bas Benehmen ber englischen Regierung hierbei im Kontrast mit der sächsischen so recht schla­gend zeigt, was eine wirklich konservative Politik ist. Wir bitten sich zunächst zu vergegenwärtigen, daß Eng­land , als kommercielles Land, alle Capitalien von nicht ganz geringem Umfange für seine Industrie und seinen Handel verschlingt, daß die folgenden summen, welche in jenen Unternehmungen angelegt sind, daher aus lauter kleinen Einschüssen zusammengesetzt sind. Die verschiedenen Sparbanken Großbritanniens ent« halten jetzt etwas über 32 Millionen Pfd. Sterling. Zu den Friendly Societies, deren Verfassung wir gleich näher betrachten wollen, gehören 1,600,000 Mitglieder, in 14,000 Gesellschaften vertheilt. Diese haben eine jährliche Einnahme von 2,800,000 Pfd. Sterl. und ein Capital von 6,400 000 Pfd. Sterling. Alle diese Gesellschaften sindcerlified, d. h. sie ha­ben ihre Statuten prüfen lassen und dafür manche er­hebliche Privilegien erlangt. Die nicht geprüften Ge­sellschaften belaufen sich auf ungefähr 3334,000, mit über 3 Millionen Mitglieder, einer jährlichen Ein­nahme von 4,480,000 Pfd. St. und einem Capital von 12 Millionen Pfd. St. Während auf den Kopf der Bevölkerung ungefähr 1 Ptb. St. Antheil in den Sparkassen kommt, ist jeder zweite englische Arbeiter Mitglied einer Friendly Society, wobei die Building Societies und die Land Freehold Societies, welche ebenfalls sehr im Aufblühen begriffen sind, nicht einge-

rechnet werden. Da die Building Societies sich chon mehr auf die eigentliche Mittelklasse beziehen, und die letztgenannte Gesellschaftsart zugleich einem politischen Zwecke, der Erlangung des Wahlrechtes in den Graf­schaften , dient, so wollen wir uns zunächst mit den Friendly Societies beschäftigen. Die englischen Spar­kassen sind von den deutschen nicht wesentlich verschie­den. Garantirt sind sie vom Staate nicht; er unter­stützt sie aber in so fern, als er ihnen für ihre Capi­talien einen etwas höheren Zins zahlt. Das Gesetz, unter welchem die Friendly Societies von England jetzt stehen, istThe Friendly Societies Act vom 12. August 1850. Die ersten gesetzlichen Bestimmun­gen über den Gegenstand enthält schon eine Akte von 1793. Im Laufe der Zeit sind viele Aenderungen sehr nöthig geworden, und die genannte Akte von 1850 enthält eben jetzt die Consolidation oder Modi­fikation der früheren Anordnungen. In dem Gesetze werden seine Bestimmungen anwendbar erklärt: 1) auf Sterbekaffen; 2) auf Gesellschaften, welche ihren Mitgliedern und deren Angehörigen in der Kindheit, im Alter, im Wittwenstande, in Krankheit oder sonsti­gen Zuständen, deren Wahrscheinlichkeit sich berechnen läßt, Unterstützung gewähren; 3) auf Versicherungs- Gesellschaften gegen Verlust und Beschädigung von Bestandstücken, Waaren, Handwerksgeräth der Mit­glieder, gegen Feuer, Wasser und andere Gefahren, deren Wahrscheinlichkeit zu berechnen ist; 4) auf Ge­sellschaften, deren Mitglieder die Anlage ihrer Erspar­nisse beabsichtigen zum besseren Einkauf von Lebens­mitteln , Feuerung und Kleidungsstücken und anderen Lebensbedürfnisse; zur Anschaffung von Hand oerksge- räthen oder zur besseren Erziehung ihrer Kinder oder sonstigen Angehörigen; 5) auf Vereine, deren Mit- gjieder sich das Äuswandern erleichtern wollen; 6) auf alle Vereine zu Zwecken, außer den genannten, welche die Zustimmung des Attorney General von England oder Irland oder des Lord Advocate von Schottland erlangen. Während im Allgemeinen festge­setzt ist, daß solche Gesellschaften keinem Mitgliede mehr als 100 Pfd. St. auf einmal oder eine Rente von 30t Pfd. St. garantiren dürfen, ist in Bezug auf die frugal Investinen Clause Nr. 5. (worunter die chemnitzer Gesellschaft fallen würde) bestimmt, daß die Aktien solcher Gesellschaften nicht übertragbar sein sollen. Die Regeln der einzelnen Gesellschaften müs­sen dem Registrator of Friendly Societies vor­gelegt und von ihm gutbefunden worden sein, ehe die Gesellschaft auf die Begünstigungen, welche den Gesellschaften vom Parlament gewährt sind, An­spruch machen kann. Man hüte sich indeß wohl, in dieser Absicht ein Verbot der Gesellschaften mit anderen Regeln zu sehen. Allen Leuten steht frei, sich, auf welche Bedingungen hin sie wollen, zu vereinigen; allein die jetzt fol­genden Ausnahmen von der allgemeinen Gesetzgebung werden ihnen dann nicht zu Theil: Zunächst sind die

Gesellschaften mit genehmigten Statuten von der Stem­pelsteuer für ihre Dokumente frei; zweitens tritt bei ihnen der Grundsatz der beschränkten Haftbarkeit ein; drittens haben sie summarische Rechtsmittel gegen die Nachlässigkeit ihrer Beamten, viertens ein Vorzugs­recht bei der Insolvenz derselben; fünftens ihre Schieds­sprüche gelten als richterliche Urtheile u. s. w. Von der Bedeutung dieser Privilegien kann man sich einen Begriff machen, wenn man weiß, daß, wie das Recht jetzt steht, alle Streitigkeiten der Gesellschaften sonst nur im Cours of Chancery, dein Billigkeits- oder besser gesagt, dem Unbilligkeits-Gerichte zur Entschei­dung kommen könnten. Bei der Kostspieligkeit dieses Verfahrens sind daher alle ni'chtregistrirten Vereine eigentlich ^anz rechtlos, und gegen die Pflichtvergessen^ heit der Sekretäre und sonstigen Verwalter dieser Ge« sellschaften gibt es so gut wie keine Rechtsmittel. Wenn nichts desto weniger eine Summe von über 12 Mil­lionen in diesen unbeschützten Gesellschaften angelegt ist, so muß offenbar der Trieb des englischen Arbei­ters, das Seinige zusainmenzuhalten und für den Abend seines Lebens zu sorgen, sehrstark sein. Unterdem Schutze ist hier die Aufsicht der Regierungs-Beamten und die rasche Erledigung der Streitigkeiten zu verstehen. Ga­rantirt hat der Staat diese Vereine eben so wenig als die Sparbanken. Ueber den moralischen Werth dieser Ärt von Associationen kann kein Zweifel herrschen. Sie machen dem Vonder-Hand-zum-Mund-Lebeu der arbeitenden Classe» ein Ende und helfen den Einzel­nen die Schwierigkeiten des Anfangeus beim Sparen überwinden. Wer einmal 20 Thaler gespart hat, kein wird es wenig Ueberwindung kosten, sich weitere 20 zu sparen. Eben so wenig ist der Nutzen zu ver­kennen, den die Leitung oder Betheiligung bei solchen Vereinen auf die Bildung des Arbeiters ausübt. Die Parlaments-NeportS enthalten Belege genug dafür in den verständigen, oft weitblickenden" Antworten solcher Arbeiter - Beamten. Früher wurden wohl Stimmen laut, Die so angesammelten Capitalien möchten zu Strikes, Arbeitseinstellungen, gemißbraucht werden; allein diese Befürchtung hat sich als vollkommen grund­los erwiesen. Nirgends sind die Leute 311 Strikes ttn» geneigter als gerade in den Distrikten, wo sie ihre Er­sparnisse auf die angegebene Weise sicher und nützlich anlegen können. Das Korporations-Prinzip zum An- kauf von Lebensbedürfnissen eben dasselbe, welches die sächsische Negierung mit dem Zunftwesen für un- verträglich hält, und so zwar mit Recht, denn daS eine will Freiheit, das andere M 0 n 0 p 0 l gewinnt immer mehr Freunde. So hat sich in Rochdale wäh­rend sechs Jahren eine Gesellschaft von achtzig Mit­gliedern zu 450, mit einem Capital von 14,000 Pf. Sterling anfgeschwungen. In Leeds, wo die Arbeiter sich eine Mühle angeschafft haben, um ihr Korn dar­aus mahlen zu lasten, zählt der Verein schon über 3200 Mitglieder. Dem englischen Parlamente fällt eS nicht ein, in diesen Gesellschaften etwas StaatSgefähr-

Eisenbahn Litteratur.

(Ausland.)

Unter dem in England aufgekommenen neuen Na­menEisenbahn-Litteratur" versteht man nicht die Lit­teratur über Eisenbahnen, sondern diejenige, welche an den Eisenbahnen verkauft wird. Es ist dies allmäh­lich nicht nur ein sehr lukratives Geschäft, sondern auch eine wichtige Anstalt für Volksbildung geworden. So behandelt "es wenigstens dieTimes" in einem halb scherzend geschriebenen Artikel unter dem 9. August d. 3 , ein Artikel, der so viel Beifall fand, daß ein Buch­händler (Murray) ihn nachher mit Erlaubniß derTi­mes" als Pamphlet herausgab. Dieser Beifall hatte seinen Grund nicht allein darin, daß der Artikel an sich gut geschrieben war, sondern auch, daß er die Ten­denz hatte, den elenden Wust, den man häufig an den Eisenbahnen' verkaufte, zu entfernen, womit eineuz Ver­leger, wie Murray, sehr gedient sein muß, denn meh­rere seiner Verlagsartikel, wie Macaulay, Layard, Co­lonial Library, gingen an den Eisenbahnhöfen zu Hun­derten und Tausenden ab. Der Herausgeber des Ar­tikels in derTimes" fügte eine Vorrede bei, aus wel­cher wir die Geschichte des Entstehens und SteigcnS dieses neuen HandtlszweigS der vielleicht bald in Deutschland Nachahmung findet entnehmen:

Das allmähliche Steigen des Eisenbahnbuchhandels ist ein eigenthümlicher Zug in unserer wunderbaren Eisenbahnzeit. Zuerst, als man noch nicht wußte, wie weit das Eisenbahnwesen sich ausdehnen würde, er­theilte man das Recht, Bücher, Zeitungen u. s. w. an den verschiedenen Stationen zu verkaufen, frei au jeden, der eS ansprach. Die Verkäufer kamen und gingen, wann und wie es ihnen gefiel, ihr Geschäft war von der untergeordnetsten Art, und ihr Gewinn so wenig sicher, als ihre Pünktlichkeit. Allmählich nahm aber dasselbe eine Gestalt an, der Zeitungshändler fand es in seinem Interesse, seinen Platz in der Anstalt zu be­haupten, und die Eisenbahnunternehiner ihrerseits ent­deckten darin ein wesentliches Mittel, den armen und verdienstvollen unter ihren Dienern damit unter die Arme zu greifen. Ein im Dienst einer Gesellschaft verstümmelter Krüppel oder ein verheiratheter Diener eines Direktors oder Sekretärs trat an die Stelle der ersten, nur zu ungewissen Zeiten kommenden Verkäufer, und übernahm ein Geschäft, in welches er vorher nicht eingeschossen war. Es bedurfte indeß auch anfangs keiner großen Gründungsanlage. Das Reisen auf Eisenbahnen nahm damals nur geringe Zeit in An­spruch, die längsten Linien waren nur 30 Meilen, und kein Reisender bedurfte einer solider» Lektüre, als seiner Zeitung, für eine Stunde Dampfreise. Als aber die Eisenbahnen länger, und entferntere Städte einander näher gebracht wurden, brachte man auch längere Zeit

im Eisenbahnwagen zu, die Reisenden mehrten sich, und die Zeitung reichte nicht mehr für eine Reise aus Dadurch mehrte sich der Lesestoff für die Eisenbahnen bedeutend, der Strom der wohlfeilen Litteratur brach herein. Französische Novellen, leider ganz unzweiden- ligen Charakters, wurden von dem ZeitungSverkäufer ausgegeben, einfach darum, weil er sie um ein Drittel iMiger, als jedes andere Buch erhalten konnte. Das Publikum kaufte die Waare, die es vor sich iah, und sehr bald schmeichelten sich die klugen Verkäufer, es be­stehe unter allen Classen ein allgemeiner Begehr nach der besondern Art von Litteratur, worauf sie glück­licher Weise verfallen waren. Die höher steigenden Buchhändler hielten sich zurück, während andere", min­der scrnpulös, die Hande nach dem offenen Markt ausstreckten, und nur allzu gierig danach griffen.

Als es offenkundig wurde, daß die Verkäufer von Büchern und Zeitungen sehr gute Geschäfte machten, beschlossen die Direktoren der verschiedenen Eisenbahn- compagnien die Erlaubniß zum Verkauf sich bezahlen zu lassen, und bei dem Angebot sah man durchaus nur auf die Höhe der Summe, nicht auf die Art, wie das Geschäft betrieben wurde. In einigen Londoner Bahn­höfen wurden 200, in andern 600 Pfv. St. für eine Biicherbude bezahlt, und wie ungeheuer der Verkauf des litterarischen Schunds in diesen Eisenbahnbuchlaceu war, kann man aus dem Umstand aduehmen, daß trotz dieser hohen Pachtsumme noch Gewinn gemacht wurde."