erst des andern Morgens um 10 Uhr durch die Anzeige der Arbeiter das Fehlen des Cognacs und des Hopfens wahrgenommen, hätte dann die Spuren verfolgt und dabei gefunden, daß am Fenster des Magazins, welches stets geschloffen sei und nur von innen geöffnet werden könnte, sich durch das Abstreichen eines Gegenstandes ein Merkmal befunden; ferner, daß durch das Gärtchen sich die Fußtritte zweier Personen und an einem darin befindlichen Orte auf der Erde Eindrücke von den Reifen eines Fäßchens und nebenan von einem schweren Ballen gezeigt haben. Er habe die Fußspuren verfolgt, die sich auf dem Wege hinter Hattersheim verloren hätten. Von den Füßen sei ein schwerer und ein leichter zu unterscheiden gewesen. Kortai sei kräftig und Jost schlank. — Gerhard Hennig, Heinrich Wehrfritz und Becker, Bahnarbeiter, fanden das Benehmen ihres Kameraden Kordai an jenem Abende sehr auffallend. Sonst habe er, sobald der Wiesbadener Zug abgegangen sei, die Signallaterne abgemacht und sich' schnell entfernt. Ditsesmal aber habe er sich mit dieser Laterne einige Zeit vor und in dem Magazin Herumaetrieben und sei einer von den letzten zum Hofe hinaus. Durch diesen Umstand sei ihr Berdacht, j.doch erst durch eine an den Straßen angeheftet gewesene Pasquille, welche Kordai als den Thäter bezeichnete, auf diesen gefallen. Es könne sich Niemand in das Magazin geschlichen haben, vielmehr müsse das Fenster, solange das Magazin noch offan gewesen, von innen geöffnet worden sein. DeS andern Morgens hätte er einen Schoppen Branntwein holen lassen und mehrere Gulden- und halbe Guldenstücke aus der Tasche gezogen, ein Umstand, der ebenfalls verdächtig sei, da er als Familienvater von dem monatlich ausbezahlten Lohn von 18 fl. bis zum 5. März kein Geld mehr haben könnte und da sie ihr Geld am 1. März in Drei- und SechSbätznern ausbezahlt erhalten hätten. Dem Zeugen Wehrfritz hat Joseph Keil, ein Sohn der Angeklagten, einige Tage später mitgetheilt, einer von den Dieben, der betrunken gewesen, sei dazu verleitet worden, hat ihm aber dabei diesen nicht genannt. Auch Frau Keil hat demselben später ihre Wahrnehmungen erzählt. — Margarethe Wollstadt, Magd bei Hermann Jost, dem Vater des Andreas Jost, will nicht an dein fraglichen Abende in dem Hofe gewesen sein und „was gibts?" gerufen haben; Wellen hätten im Hofe gesessen; den And. Jost hat sie an jenem Abende nicht gesehen. — Heinrich Schäfer von Mainz war am 4. Marz, dem Fastnacht-Dienstag, in Hattersheim und traf des Nachmittags in der Wirthschaft zur Krone mit* Kordai und Andreas Jost zusammen. Mit letzterem habe er sich verkleidet und sich in den Wirthshäusern herumgetrieben. Des Abends nach 7 Uhr seien sie wieder in die Krone gekommen, wo er seine Maske abgelegt habe. Er sei hierbei während 10 Minuten allein in einer Stube und Jost sei sehr stark betrunken gewesen. Sie hätten nun den Herkules spielen wollen und seien in den Hirsch gegangen, wo sie übernachtet hätten. — Jacob Moog war zwischen 7 und 8 Uhr auch in der Krone und hat dem Schäfer eine lederne Hose geliehen, die dieser «»gezogen habe. Die sonstige Verkleidung habe er in einem Nebenzimmer besorgt. Er gibt die Trunkenheit des Jost als nicht sehr bedeutend an. Sie seien gegen 8 Uhr fort und nicht wieder gekommen. Börner und W. Burchardt sagen dasselbe, geben aber die Zeit ihres Abgangs nach 8 Uhr an. — Joseph Neiß, Wirth zum Hirsch, und dessen Ehefrau Rosine geben an, Jost und Schäfer seien nach dem Nachtessen in ihre Wirthschaft gekommen, hätten den Herkules gespielt und wären nicht mehr sortgegangen. — Georg Denagel von Marrheim war damals in der Wirthschaft zum Hirsch und sagt dasselbe aus. — Thomas Von Hof, Anton Althenn und Georg Racky gingen am fraglichen Abende nach dem Nachtessen in Kordai's Wohnung und spielten. Als sie bereits kurze Zeit dorten gewesen, sei Kordai nach Hause gekommen und zwischen 8 und 9 Uhr habe er sich wieder weg verfügt. — Marga, -ethe Kordai, die Ehefrau des Adam Kordai, eines Vetters des Anton Kordai, rief diesen in seine Wohnung und bat ihn, ihren betrunkenen Mann suchen und nach Hause bringen zu helfen. Er sei mit ihr bis in die Krone, wo Adam Kordai nicht gewesen; wo er von da hin sei, wisse sie nicht. — Heinrich Joseph
terdrücken; allein es war zu spät, da schon zu viel davon in die Oeffentlichkeit gelangt war. So mußte der Gerechtigkeit freier Lauf gelassen werden, und die Oeffentlichkeit der Besprechung konnte nicht vermieden werden. Das Unglück für Bremen ist groß, und die Folgen sind gar nicht zu berechnen; das sagt sich und darüber trauert Jeder. Am Samstag haben Männer wie Kinder geweint; todtenblaß haben sie an der Börse gestanden, wo kein Geschäft gemacht worden ist. Auf den Straßen war es still, und überall standen die Menschen in Haufen und flüsterten sich die entsetzliche Nachricht zu. Ueber Haasc's Haltung bei den Verhören wollen die Richter entsetzt sein. Mit der größten Ruhe steht er Rede, von Wahnsinn findet sich keine Spur; doch lebt er noch immer in einer gewissen Selbsttäuschung und in einer festen Zuversicht auf die Vergebung seiner Sünden, da er, als er Rechnung ablegen und seine Aemter abgeben sollte, selbst bekannt und sich dem Richter übergeben habe."
Die „D. Allg. Z." meldet: „Mit der fortschreitenden Untersuchung steigt die Summe der Unterschla-
Hescher ist zwischen 7 und 8 Uhr in der Krone und später auch im Hirsch gewesen und hat Jost und Schäfer an beiden Orten bemerkt. Leonhard Jost, der Vater des Andreas Jost, habe ihn einige Tage darauf gefragt, ob er keinen im Verdacht habe, worauf er ihm nach einigem Zögern den Kordai und Ä. Jost genannt, was auch jener bestätigt, und hinzugefügt habe, Kordai sei über die Mauer gestiegen und mit dem Fäßchen und den Wellen umgefallen, das Fäßchen sei in die Krone gekommen und der Hopfen auf das Gerüst geworbn worden. Darauf habe ihn L. Jost gemahnt: verrath mich nicht. Er habe die beiden im Verdacht, weil sie seit jenem Tage eine große Geheimnißkramerei trieben. — Den Zeugen Eva Weil und deren Sohn Jakob Weil hat Leonhard Jost fast dasselbe erzählt. Andreas Jost sei an jenem Abende, um 8 Uhr, betrunken in ihr HauS gekommen, habe sich aber bald wieder entfernt und zu dem ihu an die Thüre begleitenden Sohne gemurmelt: „Dort steht's". Auch habe ihnen Leonhard Jost erzählt, er sei seinem Sohne Andreas am Abende des 5. März am Thore begegnet; dieser habe einen großen Pack gehabt und auf die Frage wohin V sei er zurück durch den Hof, die Scheuer und die daran stoßenden Gärten gelaufen und habe den Pack in einen Reil versteckt. — Christian Hescher, ebenfalls Bahnarbeiter, hatte am 4. März den Cognae und die Hopfen in das Magazin gebracht und zwar im Beisein Kordai's, der dabei geäußert habe: das wäre etwas für Heinrich Hierommy (Wirth zur Krone), worauf ihm Zeuge erwiederte: Ja, wenn es unser wäre. Des Abends wäre er in der Krone gewesen und habe gehört, wie der gleichfalls daselbst befindliche Kordai zum Wirthe gesagt habe: wir haben im Magazine etwas für dich; dein derselbe entgegnet hätte: bringt's nur her. — Die Wittwe Ml linger, Haushälterin bei Brendel, wurde in Abwesenheit desselben von Kordai am Abende des 5. März ersucht, ihm den Gartenschlüffel zu geben, was sie gethan und worauf derselbe bald zurückgekehrt sei und sie, jedoch vergebens, aufgefordert habe, das Thor noch eine Weile offen zu lassen; er sei hierauf mit einem sackähnlichen Packe, in dem sie Heu re. vermuthete, zum Thore hinaus, nachdem sie auf seine Bitte sich umgesehen habe, ob Niemand auf der Straße sei. — Den Zeugen Elisabethe Dorn und Christine Pflug el Att die Angeklagte des andern Tages den Hergang der Sache erzählt und dabei bemerkt, sie habe sich gefürchtet, es anzuzeigen, weil Kordai und Jost gefährliche Menschen seien, die ihren Mann sonst mißhandelten und weil es sonst heiße, sie wolle die Schuld von ihrem, ohnedies schon des Entwendens des Telegraphendrahts verdächtigen Sohne Joseph Keil abwälzen.
Nach den Leumundsberichten der Ortsbehörde über die Angeklagte, die nur als geschwätzig bezeichnet wird, ferner über die Beschuldigten A. Kordai und A. Jost, sowie über dessen Vater Herrmann Leonhard Jost, der hiernach als ziemlich vermögend erscheint, und schließlich über den Wirth Hierommy, der ebenfalls Vermögen besitzt, erfreuen sich dieselben alle eines guten Namens. — Die Angeklagte bleibt bei ihrer eidlichen Aussage stehen und bezeichnet die derselben widersprechenden Ailssagen mehrerer Zeugen als unwahr.
Die Anklage wurde trotz der durch die heutige Verhandlung zu Tage geförderten Entlastungsgründe mit Mühe und gründlicher Sorgfalt aufrecht erhalten und sodann von der Vertheidigung die Unhaltbarkeit der Anklage an sich, die Wahrheit der Aussage der Angeklagten und eventuell der gute Glauben nachgewiesen.
Nach einem klaren, Alles umfassenden Resume des Präsidenten sprachen die Geschworenen über die Angeklagte das Nichtschuldig aus, worauf dieselbe freigesprochen und ihrer Haft entlassen wurde.
=$= Wiesbaden, 12. September. Heute wurde die Anklage gegen Conrad Augnst Christian Anton von Egenroth wegen Brandstiftung verhandelt. — Derselbe wurde schuldig erkannt und in eine 7jährige Zuchthausstrafe verfälligt.
= Wiesbaden, 12. September. Außer den bereits mitgetheilten Fällen kommen noch folgende weitere in diesem Quartale zur Aburtheilung:
1) Den 13. Sept, gegen Eckert von Zeilsheim, wegen Diebstähle.
Zungen, und heute weiß man schon ganz bestimmt, daß der Verlust der Hauptschule sich auf 120,000 Thaler beläuft, aber nicht in Courant, sondern in Gold. Was die Mission und Bibelgesellschaft verliert, ist gar nicht zu berechnen. Es steht nämlich in der Stephanikirche, an welcherâHaae Bauherr war, ein eigenes Becken für die Mission, und wenn die Predigt beendigt war, schüttete Haase das Geld in seinen Beutel nahm es mit nach Hause und zählte es, die Gemeinde ehrte ihn so, daß sie ihn durch allgemeines Aufsehen begrüßte, wenn er in die Kirche trat. Vor einiger Zeit fuhr Haase vom Nathhause nach der Generalkasse, um dort eine Summe Schoßgelv abzuliefern, die er in einem Kästchen hatte. Später als man dort das Geld nachzählte, fehlten 540 Thlr. an der Summe, und bei der Untersuchung, welche gegen die Beamten eingeleitet, schwur Haase, daß er das Geld richtig abgeliefert habe! In den letzten beiden Jahren hatten zwei Mitglieder der Linken mit ihm die Verwaltung über den Fonds der Hauptschule, man kann also mit Recht sagen, daß beide Parteien betrogen worden sind."
2) Den 15. September, gegen Heinrich Wilhelm Häuser von Ems, wegen Verausgabung falscher Staatspapiere.
3) Den 16. September, gegen Peter Euller von Ems, wegen Verausgabung falscher Staatspapiere.
4) Den 17. September, gegen Johann Nauheimer von Höchst, wegen Fälschung und Betrugs."
Deutschland.
* Wiesbaden, 12. Sept. Der preußisch-hannoversche Vertrag ist dem Vernehmen nach auf Beibehaltung dir Grundsätze des Zollvereins abgeschlossen worden, jedoch nur dem Wesentlichen nach, denn in mehren der wichtigsten Tarifsätze wird eine bedeutende Ermäßigung eintreten. Der Vertrag ist also ein Fortschritt zum Freihandel, doch noch kein so starker, daß die Süddeutschen dadurch vor den Kopf gestoßen würden und zum Rücktritt Vorwand erhielten. „Es versteht sich von selbst", schreibt die „Bremer Ztg." über diesen Gegenstand, „daß es sich nicht um einen „„unbe. dingten Beitritt zum Zollvereine mit seinem jetzigen Tarife"" handeln konnte; wir wissen vielmehr, daß von beiden Seiten Zugeständnisse gemacht worden sind, über welche uns jedoch die näheren Angaben fehlen." — Auf den^ laut gewordenen Einwurf, Preußen könne vor 1. Jan. 1854 gar keinen neuen Vertrag abschließen, weil es bis dahin noch an den Zollverein gebunden sei, antwortet dasselbe Blatt: „Der Zollvereins- Vertrag läuft allerdings erst mit dem 31. Dezember 1853 ab; bis dahin bleibt daher auch der gegenwärtige Zollvereins-Tarif in Kraft, sofern nicht durch gemeinsame Vereinbarung Abänderungen in demselben getroffen werden. Dadurch wird Preußen aber keineswegs gehindert, schon jetzt neue Verträge zu schließen, die, sofern sie die Genehmigung der übrigen Zollvereinsstaa- ten erhalten, sogleich, im entgegengesetzten Falle von dem Zeitpunkte an in Kraft treten können, zu dem Preußen sich von seinen durch den Zollvereins-Vertrag übernommenen Verbindlichkeiten zu befreien vermag. Wenn Preußen eine^ Vereinigung zwischen dem Zollvereine und dem Steuervereine zu Stande bringen wollte, so mußte der Vertrag darüber sogar vor dem Ablaufe dieses Jahres geschloffen sein, weil der Zollvereins-Vertrag vor dem 31. Dezember d. I. gekündigt werden muß, sofern er nicht stillschweigend auf weitere zwölf Jahre verlängert werden soll."
Ueber den preußisch-Hannoverschen Handels-Vertrag schreibt man der „Leipz. Ztg." Folgendes: „Die Befürchtungen, die sich vielfach aussprachen, daß der Anschluß Hannovers eine Auflösung des Zollvereins herbeiführen könnte, sind nicht in Erfüllung gegangen/ da einerseits die Regierungen Süd-Deutschlands, welche sich mit der Aufnahme Hannovers in den Zollverein nicht zufrieden erklären sollten, ihre Zustimmung zu den Bedingungen des Vertrages gegeben haben, und andererseits Hannover nur unter' der Voraussetzung eines längeren Fortbestandes des Zollvereins beiqctre- ten ist." °
Die „Const. Ztg." bringt folgende wichtige Mittheilung: „Die Hauptbestimmungen des neuen Vertrages sind die: der Steuerverein erhält ein praecipuum von drei Viertel für den Kopf, d. h. bei der Abrechnung und Auszahlung der Quoten aus der Zollvereinskasse wird für jeden Kopf des Steuervereins nicht ein Theil, sondern 1% berechnet und zweitens der Zoll auf die hauptsächlichsten Verbrauchsgegenstände (Kaffee, Taback u. dgl.) wird nur wenig erhöht über die Säße, welche Hannover bereits im vorigen Jahre aus Oldenburg und Bremen, für den Steuerverein vereinbaren wollte; diese Sätze, auch jetzt noch geheim, sind höher, als die jetzt im Steuerverein erhobenen Zölle. In Bezug auf die Wasserzölle hat Hannover bedeutende Concessionen gemacht."
Der neuesten Berliner „Lith. Corresp." nach sollte der mit Hannover abgeschlossene Vertrag am 10. d. M. die Sanktion des Königs erhalten; die des Königs von Hannover wird in den nächsten Tagen erfolgen und dann die Ratisikation stattsinden. 9?a$bem den zum Zollverein gehörigen Staaten Kenntniß von dem Vertrage gegeben ist, dürfte eine sofortige Veröffentlichung desselben erfolgen, die sich auch auf alle Nebenpunkte desselben erstrecken wird.
= Runkel, 10. Sept. Zu unserm Bedauern verkündet so eben die öffentliche Stimme (der Ausscheller), daß das Fest zu Oranienstein' nicht gefeiert werden darf. — Es ist um so mehr zu beklagen, da sich bereits viele Wirthe und Metzger bedeutende Vorräthe von Lebensmitteln dafür an schafften, welche nun einen nicht unerheblichen Verlust erleiden. Wollte man dieses Fest verbieten, so hätte man es vor Wochen thun sollen; aber nicht einige Tage vorher, wo sich Jung und Alt darauf freute und Leute sich durch große Anschaffungen in Kosten rannten.
Da in Runkel nächsten Sonntag, Montag und Dienstag Kirchweihe und am letztgenannten Tage Markt ist, so dürfte mancher statt nach Oranienstein hierhin ziehen und sich dort ein ländliches Vergnügen machen.
AuS der baierifchen Pfalz, 8. Sept. (Fr. I.) Die „Neuen Stunden der Andacht" von Heribert Rau sind nicht nur in ganz Baiern verboten, sondern es wurde sogar bei vielen Buchhändlern auch