Turn right 90°Turn left 90°
  
  
  
  
  
 
Download single image
 

n^Frrt§nt uns Recht!" MMWMMwww?j'«w>i»Huii»m.miiiim.1 .r.i. ;u. iieB^-x-'s1..-1 iumnuj.j.ii!'i"ij-i»!ui <. -um." .jum..ui jaMB*j.J8g;iUiui ws " " . " ' . ""'.'. ...»«b-jijii ji i-"'m.^ j. j im j)ni!i hum»

M 21ö Wiesbaden Freitag, 12 September 1S51

DieFreit Zeit ung" «lschcint, mit Ausnahme des Montags, laglich in einem Bogen Der Abonnemenispreis beträgt vierteljährlich hier in Wiesbaden l fl. *5 fr., auswärts durch die Post bezogen mit verhältnißmäßigem Aufschläge. Inserate werden bereitwillig ausgenommen und find bei der großen Verbreitung derFreien Zeitung" stets von wirksamem Uh» folge. Die JnserattonSgebühreii betragen für die Vierspalt ge Petitzetle 3 fr.

>

l

t

l

Assis-nverhandlungen zu Wiesbaden.

Anklage gegen den pensionirten Hofge- eichtspräsidenten Naht und den Buchhänd­ler und Redakteur Carl Ritter von Wies­baden, wegen Verletzung der Amts- und Dg e n st e h r e des Herzoglichen S t a a t s m i n i - steriums und des Herzoglichen Oberappel­lationsgerichts.

Sitzung vom 6. September.

Dr. Müller-Melchiors: Meine Herren Ge- ' schworenen! Ich würde auf die gestrigen Vorfälle in diesem Saale nicht mehr das Wort ergriffen haben, wenn n'cht mein Pflichtgefühl mich dazu bestimmte, die eben gehörten Ausführungen der Staatsanwaltschaft zu widerlegen. Dieselbe ist in ihrem Eifer offenbar zu . weit gegangen. Es ist unrichtig, daß die Zehntab- lösun? mehr Zwang als Freiheit sei Nachdem der Grund und Boden nach und nach den feudalen Zustand des Mittelalters abgestreift hat, ist es gerade Die Ab­lösung des Zehntens, welche den Boden völlig fre. maebte Die Staatsbehörde hat angeführt, der Prä­sident Naht habe vor den Märztagen einen Strafpro- eßgesetzentwurf ansgearbeitet, in dem nichts von Em- kübrung von Schwurgerichten zn finden teu Das glaube ich wohl, meine Herren! Was wäre wohl mithin aeschehen, wenn er die Schwurgerichte damals in Vor­schlag gebracht hätte? Er wäre ins Irrenhaus ge­schickt worden. - Die Einführung der Jury ist aber urdmts^- nicht England ^ftiu Vaterlands Es war nur verbannt und jetzt ist es wieder he-mffch ge- worden. Man wirft mir eine Vergötterung des hessischen Verfahrens vor. Eine solche ist mir jedoch nicht in den Sinn gekommen und eS ist dies nicht meine Aufgabe. Uebrigens kann ich nicht umhin, zu bemerken, b<«Herting in meinem armen Vaterlande bte Richter weniger von der Regierung abhängig sind, als in Nassau. Bei uns stellt man dieselben wenig­es nicht auf Kündigung, nicht auf Probe an! Die Unabhängigkeit der Gerichte ist nach meiner Ansicht ,o lange ein leeres Wort, als das oberste Gericht von der Staatsgewalt allein ernannt wird; denn mit dein Richter gibt man sich den Spruch. Nach constitutloneUm Grundsätzen muß die Volksvertretung dabei Mitwirken. ' In Kurhemn und Wârtemberg wird der^obecste Gerichts. Hof theils vom Staate, theils von den Stauben ernannt. Der geheime Jnquisitionöprozeß gegen Weidig gibt mir wahrlich keine Ursache, die hessische Verfassungzu prei- friL _ Das nassauische Geietz vom 3/6. Dezember 1811 spricht nur von Staalödltnern. Es lst lecoch ein großer Unterschied zwischen LtaatSdienern und Rich- n Jene sann man jederzeit entlassen. D.e Richter- stehen unter anderer Gewalt. - JO habe in Kleinem ersten Vorträge die Stellung der Richter vor Zn fall des deutschen Reichs als eine unabhängige bezeichnet. Der Herr Staatsanwalt hält mir entgegen, daß es grade im Gegentheil sehr kläglich mit derselben auvge- sehcn habe. Wenn übrigens wahr ist, was er zum Belege dieser seine Behauptung anführt, daß nämlich die Richter kündbar gewesen seien, so ist mir dann doch der Zustand der Kündigung lieber, als der der Probe wie ihn in Nassau das Gesetz vom 1811 fest­gestellt hat. Dieses bestimmt, daß die Richter in den ersten fünf Jahren ihrer Dienstzeit zu jeder Zeit ohne Pension entlassen werden können. Ein llebergang von Zustand der.Kündigung in den der Probe ist gewiß kein Fortschritt und am wenigsten ein Glück. JO komme nun wieder zur Sache selbst. Die Staatsbehörde stellt die von mir ausgestellte Behauptung, daß die sechs ebenfalls perhorrescirten kommissarl,chen Richter nicht selbst über ihre eigenen Recnsationen erkennen durften, in Abrede und beruft sich auf Den Rechtsleh- rer Linde, der mein Landsmann ist und der, als An­hänger der absoluten Herrschergewalt bekannt, gegen­wärtig Lichtenstein im Bundestage vertritt. Man wird mir aber keine Gesetzesstelle aufweisen können, die mich widerlegt. Wenn er sich aus die Prarw stutzen will, so muß ich gestehen, freilich practica cst mul- tiulex d. h es gibt gar viele Praktiken; ob sie aber gut sind, das ist eine zweite Frage. - Allerdings würde nach Einführung des neuen Prozeßgefetzentwurss

Herr Naht seinen Prozeß gewonnen haben. Derselbe kennt keine dritte Instanz. Hr. Naht hätte also auch kein drittes Spiel verlieren können. Es steht fest, daß das Oberappellatinsgericht nicht geklagt hat. Wo aber keine Klage ist, meine Herren! da ist kein Richter. Treu dem Gesetze konnte nur eine Anklage erhoben werden, wenn sich das Oberappellationsgericht verletzt glaubte. Wenn Sie dieser Ansicht sind, so kann keine Verletzung angenommen werden. (Es folgt hier eine gelungene Ausführung darüber, daß in Ermangelung einer Klage auch keine Schmähung angenommen wer­den samt und die Geschworenen allerdings das Nichtschul« dig sprechen müssen.) Es ist nicht richtig, daß die Bibel­übersetzung von Luther die verbreitetere ist. Bedenke man allein, welche eine Masse von Bibeln die englische Bibelgesellschaft unentgeldlich vertheilt, welche nicht von Luthers Uebersetzung sigd. Die katholische Bibel hat jedenfalls eine größere Verbreitung. Schon dieser Um­stand beweist vollständig, daß hier von keiner Schmähung die Rede sein kann; denn wenn nach der Bibel geur- theilt werden sollte, so müßten diejenigen unter Ihnen, meine Herren, welche der protestantischen Kirche auge- hören, den Präsidenten Raht schuldig, die sich zur fa« tholischen Confessio» bekennenden ihn aber freisprechen. Wenn aber der Präsident Naht hätte beleidigen wollen, so hätte ihm eine Menge viel treffendere Bi­belsprüche zu Gebote gestanden. So sagt der Prophet Micha im 7. Capitel, Vers 3.:Sie meinen, sie thun wohl daran, wenn sie Böses thun. Was der Fürst will, das spricht der Richter, daß der ihm wieder einen Dienst thun soll." Ferner spricht Jesus Sirach einige Zeilen von der incriminirten Stelle: Leihe nicht einem Gewaltigeren als du bist, leihest du aber, so achte es als verloren. (Doch ist der Satz heutiges Tages auf den König der Juden, wo er der Jude der Könige ist, nicht anwendbar.) Zanke nicht mit einem Gewaltigen, daß du ihm nicht in die Hände fällst. Zanke nicht mit dem Reichen, daß er dich nicht überwiege. Denn Viele lassen sich mit Geld bestechen und eS beweget auch wohl der Könige Herz." Sie sehen, meine Herren, das sind Stellen, die der Ange­klagte Rath hatte anführen missen , wenn er die Ab­sicht, zu beleidigen, gehabt hätte. Es hat ein Jeder das Recht, die Urtheile der Gerichte zu bekämpfen; denn die Gerichte sind menschliche Institutionen und die Rechtsprechung ist Menschenwerk, aber kein Ora­kel. Die Anwendung des ausgestellten Satzes: man müsse der Rechtsprechung freien Lauf lassen, würde wahrlich dem Anleihsysteul in Europa sehr im Wege stehen.

Meine Herren Geschworenen! Ich habe mich bis jetzt redlich bemüht, bei meiner Vertheidigung auf den Fußzehen zu geben, weil ich mußte. Aber es hält mir sch ver, die Bemerkungen zu unterdrücken, die über die Ihnen von der Staatsanwaltschaft gehaltene Bußpre­digt hier am Platze wären. Er fordert sie sehr nach­drücklich auf, die Beweise zu prüfen. Nun gut, meine Herren, thun Sie das, und ich werde mich über Ihren Ausspruch nicht zu beschweren haben. Die Staatsbe­hörde fällt mit wahrer Gier über den französischen Code her. Sie müssen aber wissen, daß gerade Dieser Code es ist, aus dem die Hauptbestimmungen des Nass. Strafgesetzes entlehnt sind. Ich erinnere nur an die Anrede, die der Obmann Ihnen in dem Berathungs­zimmer vorgelesen hat. Dieselbe ist wörtlich dem Cove entnommen, dem oberflächlichen, leichtfertigen, gewissen­losen französischen Code . . Es wurde auch das Ver­fahren von der englischen Jury berührt, aber gerave die Hauptsache vergessen. Zu einer Schuldigerklärung ist Dorten Stimmenein Helligkeit der Geschwornen erfor­derlich. Der Präsident hat übrigens keineswegs das Recht, die Geschwornen in der Art, wie die Staats­behörde anführt, in das Berathungsziminer zurückzu­schicken. Es kann dies, wie bei unS, nur dann ge­schehen, wenn der Wahrspruch an einem äußeren Man­gel leidet. Hätten wir Aussicht, das englische Gesetz zu bekommen, wir würden uns gerne begnügen. Viele Gründe habe ich nicht anführen dürfen, ich hoffe, Sie werden sie selbst ergänzen. Zum Beweise, daß in unserm Heffenlande der Richter keineswegs absetz­bar ist, erlaube ich mir hier darauf aufmerksam zu machen, daß während alle dem letztaufgelösten Land­tage zngehörte Staatsdiener abgesetzt oder versetzt wur­den, der Landrichter Weidig, welcher ebenfalls für Steuerverweigerung stimmte, auf seiner Stalle belassen worden ist. Man hätte ihn doch wenigstens auf unser Sibirien, auf den Vogelsberg bei ihnen heißt es,

glaube ich, Westerwald versetzen können, hat eS aber nicht gethan. Der Präsident Raht hat aber nur in dein Glauben, ihm sei Unrecht geschehen, seinen Gefühlen Ausdruck verliehen. Und wenn wirklich die Mittel, die angewendet wurden, gesetz- und verfassungs­widrig waren, was ich Ihnen nachgewiesen zu haben glaube, so können sie unmöglich ein Schuldig aussprechen.

Der Staatsanwalt beantragte, da der Herr Ver­theidiger das Verfahren der Ministerien als gesetzwidrig bezeichnet habe, der Assisenhof möge nach Artikel 297 des L>trafgesetzbnches verfahren.

Dr. Müller-Melchior rechtfertigt sich mit fol­genden Worttn: Ich bin gewöhnt, meine Persönlichkeit Dem 'Interesse meines Clienten unterzuorvnen und habe nur die Absicht gehabt, Dem Angeklagten ein günstiges Verdikt zu erwirken, keineswegs aber die Gesetze und Gerichte dieses Landes zu verletzen. Ich habe aber geglaubt, daß ich da mein Client wegen der Aeu­ßerung angeklagt ist,das Ministerium habe gesetz- und verfassungswidrige Mittel gebraucht, es habe da- bunch die Rechtspflege an der Quelle vergiftet" daS Recht habe, jene Maßregeln im Namen und in der Auffassung meines Clienten als gesetz- und verfassungs­widrig zu bezeichnen und die Gründe anznführen, welche meinen Clienten zu solcher Bezeichnung b.stimmt haben. Wohl fühlte ich, wie schwer es fei , bei einer Anklage, wie die vorliegende, welche die Amts- und Dienstehre der höchsten Verwaltungsbehörde des Lan­des in Frage stellt, die Ausdrücke so zu wählen, daß sie eine wirksame Vertheidigung meines Clienten er­zielten, ohne jedoch mich selbst Den Gefahren einer Verletzung derselben Stelle auszusetzen. Wenn ich diese schwierige Aufgabe nicht vollkommen gelöst habe, so schreiben Sie es der Schwierigkeit der Sache, nicht aber meinem redlichen Willen zu. Nainent- lich aber werfen Sie bei Ihrem Urtheile die Hinder­nisse in die Wagschaale, mit welchen meine Vertheidi­gung zu kämpfen hatte. Gestern wurde mir verboten, Ihnen die Gründe vorzuführen, warum jene Maß­regeln nicht mit Gesetz und Verfassung übereinstimmen, warum sie den Rechtszustand des Landes gefährden. Heute wird mir sogar verboten, die Worte in den Mund zu nehmen, welche Gegenstaud der Anklage sind, nämlich die Worte:gesetz-und verfassungswidrig." (Der Assisenhof zieht sich zurück im^ gibt ihm nach kurzer Berathung einen Verweis.) Er fährt nun fort: Unter diesen Umständen ist eine weitere Vertheidigung nicht möglich. Ich liebe den Kampf; ich fürchte nicht den Feind, aber ich verlange eine scharfe schnei­dende Waffe, gut zum Dchutz und Trutz. Mit dem hölzernen Säbel, den man mir hier in die Hand drückt, kann, mit ihm will ich nicht fechten. Diese Waffe ist meiner nicht würdig, ich verachte sie, und darum ver­zichte ich auf die Fortsetzung der Vertheidigung.

Lang: Er habe gestern keine Veranlassung gehabt auf allgemeine Ansichtspunkte einzugehen und habe sie heute begreiflicher Weise noch weniger.

Die Staatsbehörde habe nur auf einen der vo t ihm als Vertheidiger der C. Ritter hervorgehobenen drei Punkte, nämlich auf den ersten, geantwortet, also die übrigen stillschweigend zugestanden.

Es sei aber natürlich auch heute der Staatsbehörde nicht gelungen, nachzuweisen, daß ohne Ritters Bei­hülfe die Verbreitung deS Artikels nicht möglich gew - sen sei; denn diese Behauptung sei geradezu uiiöegreij- lich und widersinnig. Die Verbreitung habe in jeder anderen Weise geschehen können; das sei nicht wegzu- dispntiren. Darauf, für wen der Artikel am meisten Interesse gehabt habe, komme gar nichts an.

Die Staatsbehörde habe die Geschwornen an ihren Eid erinnert; er, der Vertheidiger, glaube, sie würden auch ohne bi ed ihre Pflicht thun. Da er aber wisse, daß die Geschwornen ihrer beschworenen Pfl cht nach« kämen, so erwarte er ein freisprechendes Urtheil mit derselben Zuversicht, mit der Die Staatsbehörde ein vcrnrtheilendes erwarte.

Raht: Mit unendlichem Schmerz sehe ich, wie die aufopfernde Freundschaft, mit welcher Herr Dr. Müller-Melchiors sein großes Talent meiner Verthei­digung widmet, fut ihn zur Gefährdung führt. Die Vertheidigung ist unterdrückt. Ich bin ohne Ver­theidiger! Ich werde kein Wort mehr zu meiner Ver­theidigung sägen. Die unterdrückte Bertheidignng ist eine sehr beredte; sie wird eine Stimme in dem Ge­wissen der Hrn. Geschwornen finden.

Auf die Frage des Präsidenten, aus welchen Grün«