Freie Zeitung.
^Freiheit unb Recht!"
Wiesbaden Dienstag, 9. September 1N61.
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©i« „gretc gnluua" «rs»U»t, mit Ausnahme deS OTontußJ, lajU^ in „nem Bogen. — Der Ada-bemeniSprctâ beträgt vierteljährlich hier in WieSdaden I ff. 45 ft., auüwârtS durch b(t Pvst bezogen mit verhältnismäßigem Aufschläge. — Inserate werden bereitwillig ausgenommen und find bei bet großen Beibrettung der „Freien Zeitung" stets von wirksamem itr. folge, — Die JnserattonSgcbiihren betragen für die einspaltige Petitzeile 3 fr.
In Sachen der Stadt Diez gegen die „Nassauische Allgemeine Zeitung".
^Diez, 5. Sept. Die „Nass. Allg. Ztg." verfolgt bekanntlich schon seit längerer Zeit in Artikeln, welche ihren Ursprung theils einer unrühmlichst bekannten, hiesigen stumpfen Feder, «Heils einer unsauberen Wiesbadener „Quelle" verdanken, unsere Stadt mit allen möglichen Verunglimpfungen, in welchen Wahrheit und Dichtung auf kunstreiche Weise durcheinander gemischt sind. Der Zweck dieser Artikel ist kein anderer, als Diez hinzustellen als eine zerrüttete, aller Zucht und Sitte entbehrende Stadt, welcher man ebensogut die Garnison entziehen müsse, wie dem „kirchlich unterwühl- ten" Idstein das Seminar. Aus letzterer Rücksicht ist es geboten, jenen Artikeln von Zeit zu Zeit einige Aufmerksamkeit zu erweisen, während man sie sonst der Vergessenheit anheimgeben könnte, die sie durch Form und Inhalt redlich verdienen. Der oder die Verfasser befolgen standhaft den Spruch: „Calumiare andacter; semper aliquid haeret!" (Verläumde nur darauf los; es bleibt immer etwas hängen!) Wir wollen das Unsrige thun, daß nichts hängen bleibt.
Sich würdig anschließend an die bekannte fabelhafte und abeutheuerliche Erdichtung über den „Kasernenbrand", deren sich der Lugenvater Münchhausen nicht zu schämen gehabt haben würde, erscheint in Num. 197, der „Waff. Allg. Ztg." vom 23. August ein Artikel datirt „□ Diez, den 20. August," welcher ein ganzes Sturzbad von Schmähungen auf unsere Stadt aus- gießt. Im Eingang berichtet der Verfasser über die Feier des Gebiirtstages des Erzherzogs Stephan in Schaumburg, und stellt dann, mit dem kühnen Ueber, gang „Ganz anders ist cs hier in Diez" auf uns unglückliche Schlachtopfer seiner Schreibefingerfertigkeit überspringend, ein Schaudergemälve unserer Stadt dar, welches alle Gräuelscenen der Cramer-Spießischen Ritter- und Räuber-Romane weit hinter sich laßt. Was für ein Gegensatz zwischen uns Diezern und dem Erzherzog Stephan stattfinden soll, macht uns der Verfasser nicht klar. Auch wir zollen dem Herrn Erzherzog die volle Ach- tunq, welche er durch seine vorzüglichen Eigenschasten als'Mensch und durch seine eifrigen Bemühungen für Volksbildung und Volkswohl, für Linderung der Noth und Armuth, wo er sie findet, verdient. Dagegen iW feil wir im Interesse des Herrn Erzherzogs lebhaft dagegen protestiren, daß sich ein Mensch mit ihm in eine Klasse zu stellen wag«, der nichts gelernt zu haben scheint, als die drei ersten Finger seiner rechten Hand zur Guillotine des guten Rufes unserer Stadt zu mißbrauchen. „ . ,
Der Artikel behauptet keck, daß man in unserer Stadt ungestraft die Kirche entehrt und zerstört habe; daß in Diez seit dein Jahre 1848 die protestantische Kirche leer, die Kneipen dagegen und das Amtsgesäng- niß überfüllt seien, daß bei uns Beschimpfungen, Schlägereien und Straßenscandale bei Tag und Wadjt auf der Tagesordnung stehen. Er schiebt die Schuld davon, daß solche Erscheinungen vorkommen und ungestraft bleiben, deutlich der Ortsbehörte zu und bemerkt, das sei die Folge davon, daß die Polizeihandhabung durch Bürgermeister stattsinde, welche von der untersten Klasse gewählt, dieser selbstangehörig und von ihr ganz und gar abhängig seien. ,
Wir wissen allerdings von einem unbestraft gebliebenen nächtlichen Straßenskandal. Diesen hatte aber die Gemeindebehörde bestraft. Die Strafe wurde höheren Orts aufgehoben. Der Thäter war ein adeliger Offizier. Ob der Artikelschreiber diesen als der „untersten Klasse" augeyörig betrachtet, wissen wir nicht.
Im Uebrigen entgalt der Artikel in der genannten Stelle so viel Worte so viel Unwahrheiten. Wenn der Verfasser hier in Diez wohnt, dann wußte er das Gegentheil, dann sind es Lügen.
Da diese Unwahrheit.» die Ehre unserer Stadt und unserer städtischen Behörde direkt anrasten, so hat die; letztere bei H. Justizamte Wiesbaden Klage gegen die „Allgemeine Ztg." erhoben. Sie schickte zugleich auch an die Redaktion der „Nass. Allg. Ztg.", mit der Bitte um Einrückung, folgendes Inserat:
„Den Lesern der „Nassauischen Allgemeinen Zeitung" wird auf den in derselben unterm 20. August 1. I. aufgenommenen Artikel „□ Diez, 21. August" hiermit zu wissen gethan, daß ml) der hiesige Gemeinde rath bewogen gesunden hat, deshalb eine ge
richtliche Klage gegen diesen Artikel einzustellen, und das Resultat späterhin öffentlich mitgetheilt werden wird. Diez, am 25. August 1851. Im Namen des Gemeinderathö: Aeß, Bürgermeister."
Darauf erhielt der Herr Bürgermeister folgende Antwort:
„Wiesbaden, den 27. August 1848. Von der Redaktion der Nassauischen Allgemeinen Zeitung. Geehrtester Herr! Ich erlaube mir, die von Ihnen eingesendete Mittheilung anrührend mit dem Ersuchen zurückzusenden, zu deren Veröffentlichung ein anderes Organ wählen zu wollen.
Ich bin recht gerne bereit, eine Entgegnung oder Widerlegung deS incriminirtcn Artikels auszunehmen, da jedoch ein anderer Weg zur Geltendmachung ihres vermeintlichen Rechtes gewählt wurde, so haben Sie mich selbst jeder weitern Verbindlichkeit gegen Sie enthoben.
Ich habe übrigens den Artikel nochmals aufmerksam durchgelesen, und finde, auch abgesehen, daß nach allen juristischen Bestimmungen und Ansichten eine Corporation, wie es der G e m e i n d e r a t h i st, d u r ch a u s »i ch t i n j u r i i r t werben kann, weil eine solche Corporation blos ein Begriff, nichts persönliches ist, — durchaus nichts darin, was einer Klage zu Grunde gelegt werden könnte. Die Daten des Artikels sind mir aus höchst achtbarer (sic!) Quelle zugegangen. Ich hege daher die übrigens ganz unmaßgebliche Ansicht, daß es besser wäre, wenn die Klage nicht eingebracht oder die eingebrachte zurück- genommen würde. Mit Achtung I)r. A.Boczek."
Diese Antwort beweist zweierlei:
1) Daß die Redaktion der „Nassauischen Allgemeinen Zeitung" die Aufnahme einer Entgegnung auf einen in die dem Blatte gemachten Angriff, unter Angabe eines ganz nichtigen Grundes, weigert; denn der Umstand, daß der Stadt Diez das Recht der gerichtlichen Verfolgung zusteht, kann sie des Rechtes Der außergerichtlichen Entgegnung, in den Augen eines vernünftigen Menschen wenigstens, nicht berauben,
2) daß die Redaktion der „Nass. Allg. Zeitung" über Rechtsverhältnisse in einer fast rührenden, k i n d l i ch e n U n w i sse n h e i t lebt. Sie weiß nicht einmal, — was jedes Kind weiß, — daß eine Corporation, wie eine Gemeinde, nicht etwa ein bloßer „Begriff," sondern allerdings eine Person, und zwar eine juristische oder moralische Person ist, daß der Ge.neinberath nicht etwa ebenfalls ein bloßer „Begriff," sondern eine öffentliche Behörde ist; und da die gute Redaktion nicht einmal weiß, daß an solchen Dingen Injurien begangen werden können, so wollen wir ihr, zur Förderung ihrer bis jetzt mangelhaften Bildung, den betreffenden Paragraphen ans dem alten Feuerbach (Lehrbuch des peinlichen Rechts, herausgegeben von Mittermaier. 13te Ausgabe, §. 280, Seite 402) hierhersetzen, welcher lautet, wie folgt:
„An allen Personen, welchen ein Recht auf Ehre zusteht, an Einzelnen, wie an Gemeinheiten und Kollegien, auch an solchen, welche nicht fähig sind, eine Ehrenkränkung zu empfinden, kann Injurie begangen werden."
Sollte die gute Redaktion auch hierdurch nicht aufgeklärt werden, so kann sie durch Erkundigungen bei unsern Gerichten, den obersten Gerichtshof mit eingerechnet, erfahren, daß dieselben Injurien gegen Corpo- rationen nicht bloß, sondern sogar gegen bloße Privatvereine, angenommen und bestraft haben. Wenn daher Dr. 21. Boczek behauptet, daß eine „Corporation, wie der Gemeinberath, nichts Persönliches, sondern ein bloßer Begriff ist," so können wir es nur herumkehren, indem wir vermuthen, daß die Redaktion der „Nassauischen Allgemeinen Zeitung" vielleicht etwas Persönliches, aber — kein Begriff, ober wenigstens — nicht von Begriff ist.
Indem wir ihr Besserung wünschen und hoffen, daß sie es, wenn sie ihre Studia mit Eifer auf ernsthafte Dinge lenkt, vielleicht noch zu Etwas bringt,' schließen wir unsere Mittheilung, welche wir zur Auft klärung über die Nassauischen Preßzustände den Lesern nicht vorenthalten zu dürfen glaubten.
Deutschland.
* Wiesbaden, 8. September. Es scheint, als ob uns der Herbst eine ganze Weipe von Fürstenkongreffen
nebst obligater Revuenbegleitung bringen werde. Die „Schles. Ztg." spricht von drei Kongressen: ein italienischer zu Verona, ein deutscher in Mainz und ein Dritter an einem noch unbekannten Orte, auf welchem der Czar erwartet wird. — Der österreichische Reichs- rath soll in einen Reichssenat verwandelt werden, der sich von jenem durch eine größere Anzahl von Mitgliedern und durch eine bestimmte Zahl erblicher unterscheiden soll. Das nennt man eine Art —Paine! Auch sollen gewisse Aemter, wie das eines Statthalters oder Unterstaatssekretärs die Mitgliedschaft in sich schließen. Da die Mitglieder nur der Krone verantwortlich sind und nicht den Nationen, so wird es letzteren ziemlich einerlei bleiben, ob das Ding Rath oder Senat heißt, die Bezeichnung „ReichSrath" mir erscheint ungeeignet; man sollte „Kron rath" oder „Kronsenat" sagen.
/^ Wiesbaden, 8. September. Gestern wurde bei Frau Dietz, Mutter des politischen Flüchtlings Oswald Dietz in London, und bei Herrn Carl Habel dahier durch die hiesige Polizei eine Haussuchung vorgenommen. Die in Beschlag genommenen Briefe wurden heute dem Herrn Carl Habel wieder eingehändigt. Herr Habel ist Schwager des Herrn Oswald Dietz und Kassierer des hiesigen Vereins für „Wahrung der Volkö- rechte."
Aus dem Rheingau, 6. September. (O.-P.-A.-Z.) Aus ganz zuverlässiger Quelle geht die Mittheilung zu, daß Fürst Metternich nebst seiner ganzen Familie erst den 22. d. M. über Frankfurt, Leipzig und Hof, die Reise antreten, seine Herrschaft Königswarth für einige Tage besuchen, und sodann über Prag nach Wien sich begeben wird.
Frankfurt, 2. Septbr. (Agsb. Allg. Ztg.) Der Bundesbeschluß über die Competen; des Bundes in den innern Angelegenheiten der Einzelstaaten ist nicht ohne den Vorbehalt Bayerns und Würtembergs zu Stande gekommen, daß eine Einmischung des Bundes erst dann erfolgen dürfe, wenn es den Regierungen nicht gelingen wolle, die Gesetzgebung und Verfassung ihrer Länder in Uebereinstimmung mit derjenigen des Bundes zu bringen oder darin zu erhalten. Was die Aufhebung der Grundrechte betrifft, so haben die genannten beiden Regierungen gleichfalls befürwortet, daß dieselbe in den einzelnen betreffenden Ländern auf verfassungsmäßigem Wege erfolge."
Darmstadt, 6. Sept. (Darmst. Ztg.) Wie wie aus guter Quelle mittheilen können, wird bereits das morgen erscheinende großherzogliche Regierungsblatt Die Bekanntmachung, den Beitritt des Großherzogthums Hessen zum deutsch-österreichischen Postverein betreffend, und die Bestimmungen des vom 1. October k. I. zur Anwendung kommenden Postvereinsstatuts enthalten.
Berlin, 6. Sept. Die „Lith. Corr." meldet, daß nunmehr ein Antrag bei der Bundesversammlung^be- vorsteht, welcher eine Entbindung des Eides aller BuiideStruppen auf Die resp. Landes- verfassungen herbeiführen soll!!—Die „N. Pr. Ztg." widerspricht aufs bestiminteste der Nachricht von einem bevorstehenden Fürstenkongresse. — Der Ministerpräsident ist heute Morgen wieder hier eiuge- troffen.
Wenn die „Nat. Ztg." recht berichtet, so steht die Erhaltung des Zollvereins in erster Linie der preußischen Bestrebungen und man würde sich nicht dazu verstehen, den Zollverein selbst dann zu opfern, wenn ein Anschluß Preußens an den Stenn verein dadurch ausgefüyrt werten könnte. Ueber die zur Zeit schwebenden Verhantlungen zwischen Preußen und Hannover erfährt man zwar nichts Bestimmtes, doch sollen sie bereits so weit gediehen sein, daß ein Anschluß Hannovers an den Zollverein am 1. Januar 1853 in sicherer Aussich t stände. — Die „Sp. Ztg." theilt mit, daß die Unterhandlungen behufs Wiederherstellung eines Handelsvertrags zwischen Preußen, resp, dem Zollverein und Belgien, dem Vernehmen nach, fortgeführt und demnächst soweit gediehen sein sollen, daß Die gegenseitigen Bedingungen in bestimmter Formuluung der weitere» Berathung unterbreitet werten können. Eine Entscheidung dürfte wohl bis zum Oktober zu erwarten sein.
Es ist hier die Bildung eines Vereins im Werke, der sich die Aufgabe stellen will, vorerst die von dem Rechnun>,srath Herrn Schneider in der letzten Zrit veiöffentlichten Forschungen über den Einfluß, welchen