Freie Zeitung. „âeiheit und
J& 210 Wiesbaden, ^veitaci, 5. September 1851.
Dir „greif Zniung" «1»rtui, mit Auonapme des üSontago, lagitch ui einem Sogen. — Der Ldonnemeiusprew beträgt vierteljä-rlich hier in WieSbadei, I fl. 45 ft., auSwânS bar$ bte Post bezogen mit oerbältniemäßtgfm Aufschläge. — Inserate werden bereitwillig ausgenommen und sind bei der großen Beibrettung der „Freien Zeitung" stets von wirksamem Er- folge. — Die JnsrrationSgebü-ren betragen für die vierspaltige Petitzetle 3 fr.
Dsfisenverhandlungen zu Wiesbaden.
Anklage gegen den Buchhändler und Redak- teur Carl Ritter und den Prorektor Dr. Carl Rossel von Wiesbaden, wegen Verletzung der Amts- und Dienstehre des Her- -oglichen Ober-Appellationsgerichts*), als Cassationshof.
(Schluß.)
Lang: Er sei nach den bisherigen Verhandlungen in einer doppelten Verlegenheit, einesteils sei von den Vorrednern Alles erschöpft und vollständig nachgewiesen, daß der incriminirte Artikel gar nichts Strafbares enthalte, und anderntheils sei es bei den hier angewendeten Grundsätzen nicht möglich, Alles zu sagen, was zur vollständigen Vertheidigung gehöre; —er müsse sich deshalb kurz fassen und wolle nur auf einige Punkte der gegen C. Ritter wegen Aufnahme des Artikels in die Zeitung erhobenen Anklage eingehen. — Was zunächst das Vorbringen der Staatsbehörde, daß der Artikel unbescheiden sei und Spott enthalte, anbclange, so sei es Sache der Angeklagten, was sie für Unbescheidenheit hielten, und was nicht; wenn dieselben eine auch scharfe Kritik des Verfahrens eines Gerichtshofes und wenn es auch der höchste sei, nicht für unbescheiden hielten, so seien sie in ihrem Recht, Andere möchten davon denken, was sie wollten: — Spott aber sei an sich gar nichts Unerlaubtes, es sei eines der wirksamsten Mittel zur Beseitigung von Mißständen und Verkehrtheiten, und man kritisire doch nicht deshalb, damit Alles bleibe, wie es ist. — Die Anklage gegen C. Ritter setze zu ihrer Begründung voraus, erstlich, daß der Angeklagte bei der Aufnahme des Artikels gewußt habe, daß derselbe Strafbares enthalte, und zweitens , daß er die Absicht gehabt habenden Cassationshof zu beleidigen. Beides sei nicht der Fall; die „Freie Zeitung" sei leider in der Lage, mit unseren Zuständen nicht zufrieden sein zu können, sie müsse stets kritisirend zu Werke gehen und auf Abstellung bestehender Verhältnisse dringen; der Rsvaktrur eines solchen Blattes habe die Pflicht, gegen Mißstände gerichtete Artikel aufzunehmen; er könne einem Artikel, in dem nachträglich die Staatsbehörde nur mittelst feiner Distinktionen und juristischer Spitzfindigkeiten Beleidigungen finde, nicht ansehen, daß derselbe dem Strafgesetz anheimfalle; wenn er dies immer auf der Goldwage abwägen wollte, so könnte ein oppositionelles Blatt nicht bestehen, weil die Grenzen zwischen erlaubter Kritik und strafbaren Angriffen nicht mathematisch bestimmt werden könnten. Die Staatsbehörde habe, um die Sache klar zu Machen, den Herren Geschworenen gesagt, sie sollten sich selbst in den Fall eines Gerichtshofes denken, dem der Vorwurf gemacht würde, gegen besseres Wissen geurtheilt zu haben. Ein solcher Fall sei wirklich vorgekommen.
*) Darnach in der gestrigen Nummer zu berichtigen.
Als die wegen deS Idsteiner Congresses Angeklagten von dem Schwurgericht freigesprochen worden wären, habe man dasselbe von Seiten einer gewissen Partei mündlich und in öffentlichen Blättern auf das Schamloseste gelästert, ihm namentlich vorausgegangene Verabredung mit den Angeklagten vorgeworfen; wo dann damals das anklagende Staatsministerium geblieben sei, wenn es ihm so um die Ehre der Gerichte gelte?
Staatsanwalt: Die sogenannte freie Presse sei nichts wie das Recht, nur so viel niederzuschreiben, als man auch reden dürfe. Wir haben unser gutes Nassauisches Recht, das — so Gott wolle — noch' lange gelten solle, und hätten unser Recht nicht dem anderer Staaten anzupassen. — Auch der Colporteur einer Zeitung sei strafbar, wenn er von dem verbrecherischen Inhalt eines Artikels des von ihm verbreiteten Blattes wisse. Es sei zwar schon Veranlassung zu Preß- prozessen genug vorhanden gewesen, aber diese Schmähung des obersten Gerichts dürfe man nicht ungeahndet hingehen lassen. Wenn irgend ein Zweifel darüber obwalte, daß dies Gericht beleidigt sei, so könne er versichern, daß sich die Mitglieder desselben tief verletzt fühlten. Ließe man solchen Angriffen freien Lauf, je müßte statt Freiheit nothwendig Anarchie eintreten.;
Braun: Auf einige Theile des Vortrags des Herrn Staatsanwaltes werde ich nichts erinnern. Es ist mir da bezüglich wesentlicher Punkte das Wort entzogen. Ich hoffe, das Urtheil des Schwurgerichtes ergänzt, was durch Beschränkung der Vertheidigung verloren ging. Auf drei Punkte nur noch will ich kurz entgegnen.
Der Herr Staatsanwalt meint, die „sogenannte,, (— so nannte er sie —) freie Presse sei nichts, als Redefreiheit. Das ist ein Irrthum. Wenn ich rede, dann hören es einer, einige, mehrere, (ebenfalls immer nur an einem Orte. Aber die Presse spricht überall nnd zu Allen. Die Presse ist gleichzeitig Ursprung, Organ und Produkt der öffentlichen Meinung. Allerdings kann auch die Presse Verbrechen begehen. Begeht sie solche, dann ist sie strafbar. Aber die Regierungen und die Völker, welche Sinn für politische Freiheit nnd nationale Größe haben, sehen der Presse gerne kleine Fehler nach, weil sie wissen, wie sehr sie ausgewogen werden durch ihre großen Wohlthaten und Segnungen. In der amerikanischen Union, in England, selbst in Frankreich, wird es keiner Behörde einfallen, wegen einer solchen Kleinigkeit zu klagen, selbst wenn sie dächte, es wäre Beleidigung.
Der Herr Staatsanwalt meint, der Angeklagte Rossel sei strafbar als Urheber. Allein Urheber ist er nicht, denn er hat nicht angeordnet, daß der Artikel gedruckt werde. Er wußte nicht einmal, ob er gedruckt werde, oder nicht. Jemanden, der eine Beleidigung aufschreibt und in sein Pult legt, werden Sie, meine Herren, gewiß nicht des Verbrechens des Artikels 182 schuldig erklären.
Der Herr Staatsanwalt meint, Rossel habe gewußt
und wissen müssen, was er schrieb. Nun gut, der Setzer wußte und mußte wissen, was er setzte; der Zeuge Limdarth mußte wißen und wußte, was er corrigirte und was er in die Druckerei gab. Sie sind also so gut Gehülfen, wie Rossel. Aber ich sehe weder den Setzer, noch den Zeugen Limbarth auf der Bank der Angeklagten.
Wenn wir also auch von den modernen Gesetzgebungen, wovon die Staatsanwaltschaft nichts wissen will, absehen, so erscheint doch der Angeklagte Rossel weder als Urheber noch als Theilnehmer; — sogar nicht nach dem „sogenannten guten alten nassauischen Rechte" des Herrn Staatsprokurators.
Das nenne ich ein sogenanntes. Die Preßfreiheit nenne ich nicht eine sogenannte. An die glaube ich.
Ich freue mich, daß die Staatsbehörde so viel Achtung vor den Gerichten hat. Ich wünsche nur, daß man diese Achtung auch auf Achtung der Unabhängigkeit der Gerichte und der einzelnen Richter aus- dehnt.
Aber was den vorliegenden ^ Fall anbelangt, so glaube ich:
Ein Zeitungsartikel kann das Vertrauen zu den Gerichten, wenn es besteht, nicht erschüttern, wenn es einmal erschüttert ist, nicht wieder befestigen.
Lang: Die Staatsbehörde wolle Nichts wissen von Schmähungen des Schwurgerichts bei Gelegenheit deS Idsteiner Congresses. Dieses Wissen sei hier allerdings unbequem; die Thatsache aber doch notorisch. Es sei ganz verkehrt, zu behaupten, daß das Ministerium nicht die vorgesetzte Behörde des Schwurgerichts sei, wenn es doch die des Cassationshofes sein solle. Das Schwurgericht sei ein Theil des Aisisengerichts, eS sei ebenso wie die anderen Gerichte von dem Staat eingesetzt und habe dieselben Rechte. Die einzelnen Geschwornen hätten damals freilich nicht geklagt, aber heute klage auch weder der Cassationshof noch einzelne Mitglieder desselben. Diese hätten sogar die Erhebung einer Klage abgelehnt. — Die Ehre der Gerichte sei allerdings nichts Erzwingbares, werde aber auch, wenn sie wirklich ange» tastet wäre, durch Anklagen und Verurtheilungen nicht her- gestellt. Jeder Gerichtshof müsse sich selbst ehren; die öffentliche Meinung richte nach dessen Handlungen. Das Vertrauen zu den Gerichten werde durch Kritiken ihres Verfahrens weniger erschüttert, als durch ungesetzliche Absetzungen und Strafversetzungen der Richter. Die Geschwornen möchten allerdings so erkennen, daß sie die Ehre der Gerichte und ihrer selbst wahrten, nämlich aus sprechen, daß das, was damals keine Schmähung des Gerichts gewesen, auch heute keine sei.
Nach kurzem Resume des Präsidenten erfolgte nach einer Berathung von zehn Minuten das freisprechende Verbiet der Geschwornen.
Kulturgeschicht Uches.
(Fortsetzung. — Siehe No. 208 der „Fr. 3.")
XVIL
Wir haben heute der Ausstellung unsern Abichieds- besuch zu machen. Nehmen wir denselben Weg wie am 1. Mai, über Leicestersquare. Wir finden keine unabsehbare Wa^enreihe wie damals, aber wir vermissen auch das verwahrloste Gitter, den zertretenen Nasen, die Kehrichthaufen und todten Katzen, derentwegen der Platz seit Jahren berüchtigt war. An Stelle der Einzäunung erhebt sich ein stattliches domartiges Gebäude, das gleichzeitig mit dein Glashause in Hydepark entstanden und der Bestimmung nach ihm durchaus verwandt ist, das Gehäuse von Mr. Wyld's kolossalem Globus.
Diese „Eide" von 50 Fuß Durchmesser ist in einer Beziehung ganz nach den Untersuchungen der päpstlichen Akademie der Wissenschaften und des Erzbischofs von Irland Dr. Paul Cullen eingerichtet. Sie ist in ein starkes Fundament eingemauert, so daß sie sich nicht rücken noch rühren kann! Sie dreht sich weder um ihre Achse wie ein Borstorferapsel um eine Stricknadel, noch viel weniger rennt sie um die Sonne. Es wäre'auch wirklich lächerlich, wenn eine so ansehnliche Personage sich um des runden Stücks Blattgold willen in Bewegung fe^n wollte, das, wie der Augenschein lehrt, und der Dr. Paul Cullen bestätigt, höchstens
so groß ist „wie ein gutes Karrenrad." Wir, die wir jetzt etwa in der Mitte des Lebens stehen, sind leider mit vielen verkehrten Vorstellungen ausgewachsen. Unsere Väter meinten es sehr gut mit uns, sie unterrichteten uns nach ihrem besten Wissen. Aber das Schicksal hatte es einmal so gefügt, daß sie Zeugen jener bedauerlichen Vorfälle in Paris waren, die durch etwas bessere polizeiliche Vorkehrungen so leicht abzuwenden gewesen wären, und daß sie in dem „Aufklaricht" aufwuchsen, in der Vergötterung menschlicher Weisheit, die nach der Cirkular-Depesche vom 11. Februar d. J. die Wurzel alles Uebels ist! Sie glaubten uns eine Wohlthat zu erweisen, indem sie unsere „naturwüchsigen" Vorstellungen zerstörten. Wer erinnert sich nicht noch des Abends, an dem der Vater zuerst das Experiment mit der Nadel und dem Apfel machte, und der Einwürfe, die wir ihm entgegenstellten, daß die Menschen auf der unteren Erbhülfte ja auf dem Kopfe stehen und herunter auf die Stubendiele fallen müßten! Wie viel Kopfbrechen hat es unS, gekostet, wie viel Studien der Physik, der Astromomr'e und andere sogegenannter Wissenschaften, um erst diese angebornen Vorstellungen los zu werden und die anderer Ketzer ein- zutauschen! Und nun erfahren »vir von dem Manne der Autorität, der sich, sobald die Titelbill Gesetz geworden ist, Erzbischof von ganz Irland schreibt, um dem Beschlusse einer zufälligen Kammermajorität von 400 gegen 70 seine Verachtung zu bezeigen, — nun
erfahren wir von dem Dr. Cullen und der päpstlichen Akademie der Wissenschaften, daß wir ganz Recht hatten. Wie viel bequemer wird es die künftige Generation, z. B. in Frankreich haben! Unter der liebevollen Aufsicht der Väter Jesu werden die ursprüng- , Uchen Vorstellungen, von keinem „Menschenwitz" gestört, mit dem Bürger ausgewachsen und die Autorität wird herrschen all over the world!
In einer anderen Beziehung aber weicht der Globus von her Wirklichkeit ab. Die Darstellung der Erdoberfläche ist nicht auf der äußeren, sondern auf der inneren Fläche einer hohlen Kugel angebracht. Denke sich der Leser, daß einem gewöhnlichen Globus die Haut abgezogen, beide Hälften umgekrämpt und wieder zusammengesetzt wären. Es will Einem, wenn man die Beschreibung liest, nicht recht in den Sinn, daß auf diese Weise ein richtiges Bild entsteht, weit wir zunächst mit dem Verstände zu arbeiten haben und der Verstand immer vom Uebel ist, und uns viel verkehrte Dinge erzählt. So erzählt er uns auch, daß man Staat und Gesellschaft umkrämpen könnte und die Dinge sich so ganz gut machen würden, obwohl glücklicherweise der Glaube stutzt und deshalb die Hand zögert. Mr. Wyld freilich zögerte nicht, kehrte die Erde um und machte allerdings ein gutes Geschäft, indem er seinen GlobuS, anstatt in Hydepark gratis in Leicestersquare für einen Schilling^auSstellte.
(Fortsetzung folgt.)