welche zwischen den conflihitionelfcn Gewalten die Gesetze vereinbarten und mit allem, was in ihnen war, dafür einstanden, werden gehorchende und vollziehende Organe des höchsten Willens. Das zweite Handschreiben verwandelt den Reichsrath in einen Rath der Krone. Der Neichsrath wird nur gehört, wo der Kaiser es für gut findet, und der Ministerrath steht mit dem Neichsrath in keinerlei Verkehr. Ministerrath und Neichsrath haben fi# nur an die Person des Monarchen zu wenden. Das dritte und vierte Handschreiben an den Fürsten Schwarzenberg stellt dem Ministerrathe die Aufgabe, einen Modus aufzufinden, wir man über die Zulaisig- keit der Verfassung berathen könne. Ein fünftes Handschreiben mit gleicher Aufforderung an den Präsidenten des Reichsraths wird nicht wörtlich veröffentlicht, was sich ans der neuen Stellung des Reichsraths, als einer berathenden Behörde des kaiserlichen Vertrauens, hinreichend erklärt. Die „Wiener Zeitung" gibt in einem halboffiziellen Artikel die Erläuterung zu den folgenschweren Entschlüssen. Der Staat sei nicht durch die Befriedigung der revolutionären Forderungen, sonde r n nur durch das Ansehen des Monarchen und durch dieLiebe und Anhänglichkeit de r Völ- ker an das Herrscherhaus gerettet worden. „Dieses in den Herzen der Völker wurzelnde monarchische Prinzip ist die Grundlage unseres Staatsgebäudes." Die Verfassung bestand und besteht einstweilen noch zu Recht, oder d,em Namen nach, um also über die ganze oder theilweise Beseitigung der Verfassung mit den Ministern und dem Reichsrathe zu berathen, was nicht wohl stattfinden konnte, so lange beide noch innerhalb der Verfassung standen, wurden diese durch die kaiserlichen Beschlüsse in eine freie Lage versetzt. Der Entschluß über die Verfassung ruht jetzt allein beim Kaiser, an die Völker Oesterreichs wollte man die Frage über die Verfassung nicht bringen, weil man befürchtet, das würde so viel sein, als ein im Verkalten begriffenes Feuer neu anzuschüren." — Der Staat soll „auf dem in den Herzen der Völker wurzelnden monarchischen Prinzip beruhen", und doch scheut man fich, „das im Verkalten begriffene Feuer neu anzuschüren". Seltsame Widersprüche eines sonst so gewandten Publizisten! Die „Köln. Ztg." spricht deutlicher, indem sie folgende Notiz bringt: „Die österreichische Polizei und Gensdarmerie besteht jetzt, neu organisirt und equipirt, aus 14 Regimentern, jedes zu 4000 Mann, was schon ein kleines Heer bildet." 56,000 Mann Polizeidiener und Gensdarmen — freilich, das klingt anders!
Deutschland.
Frankfurt, 31. August. Im „Jntelligenzblatte der freien Stadt Frankfurt" steht folgende bemerkenswerthe Kunde: „Der Beschluß über Aufhebung der Grundrechte des deutschen Volkes ist in einer der letzteren Sitzungen nun vom Bundestage gefaßt, und die Ein- zelregierungen angewiesen worden, denselben baldigst zu publiziren."
Mainz, 30. August. (M. A.) An dem gestrigen Tage wurde der Vorstand des hiesigen „Gutenberg- Vereins" auf das Polizeibureau beschieden und ihm daselbst das Verbot dieses Vereins mitgetheilt.
Speier, 30. August. (Sp. Z.) Gestern Abend vor 6 Uhr hatten wir wieder ein furchtbares Hagelwetter. Die Schloßen fielen in solcher ungeheurer Menge, daß man deren an manchen Stellen heute früh noch findet. Der verursachte Schaden ist begreiflicher« weise sehr groß, namentlich am Tabak. Auch schlug der Blitz in die Gebäulichkeiten eines Ackermanns in Maudach.
Speyer, 30. August. (Sp. Z ) Der Streit zwischen der Regierung und ter katholischen Geistlichkeit fängt an, interessant zu werden. Das „Mainzer
Journal" Enthält einen Artikel darüber, welcher mit folgenden Worten schließt, denen man wenigstens das Verdienst der Offenheit nicht absprechen kann: „Den Eid auf die „Staatsverfaffung" pure et simpliciter kann nie und nimmer ein katholischer Priester leisten. Verharrt das bayrische Ministerium daher auf dieser seiner Forderung, dann mag es auch die Folgen hin- nehmen, die daraus entstehen." — Aus Rheinbayern wird dein „Mainz. Journal" geschrieben, „daß das hochwürdigste bischöfliche Ordinariat zu Speyer sowohl gegen die „bekannte Jesuitenordonnanz" (wie das ultramontane Journal sich ausdrückt) als gegen das neue Eibesformular protestirt habe."
Karlsruhe, 28. August. Nach einer Bekanntmachung des großh. Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten wird die Ceutralcommsssion für die Rheinschifffahrt in diesem Jahr vom 15. August bis Mitte September in Mainz versammelt sein.
Koblenz, 29. August. Was die in den öffentlichen Blättern in den letzten Tagen enthaltene Nachricht von der Gründung eines zweiten rheinischen AppeUhofs betrifft, so weiß man hier in unterrichteten Kreisen, daß man mit dem Plane der Errichtung eines zweiten Appellhofs für die Rheinprovinz umgeht, indem der Appellhof in Köln nicht mehr im Stande ist, die Masse der täglich sich mehr häufenden Sachen zu erledigen, und daher Abhilfe dieses Uebelstandes durch Gründung eines zweiten Appellationsgerichtshofs dringende Nothwendigkeit wird, inzwischen soll Trier, wo auch in französischer Zeit ein solcher Gerichtshof war, zum Sitze des neuen ausersehen sein, was um so billiger wäre, da Trier unter den größern rheinischen Städten am meisten verloren hat.
Köln, 29 August. (Köln. Ztg.) Die österreichische Reichsverfassung vom 4. März 1849 ist aufgehoben, und Oesterreich ist fortan auch dem Namen nach, wie schon lange thatsächlich, eine völlig uneingeschränkte Monarchie. Wir haben von Anfang an diese sogenannte Reichsverfassung nur einen Regenbogen genannt, der zugleich mit den Stürmwolken, auf denen er sich gebildet, wieder verschwinden würde. Man wird uns die kleine Genugthuung gönnen, an alle die Vorwürfe zu erinnern, welche uns von der „Allgemeinen Zeitung" und anderen österreichischen Blättern so oft gemacht wurden, weil wir es durchaus nicht glauben wollten, Oesterreich sei und bleibe ein konstitutioneller Staat. Schon damals, im Sommer 1849, als die Russen nach Ungarn zur Hülfe gerufen wurden, sollen von der österreichischen Regierung Verpflichtungen eingegangen sein, die in Petersburg mißliebige Reichsverfassung zu beseitigen. Man ist inzwischen ohne Hast, aber ohne Rast damit fortgeschritten, alle unbequemen Bestimmungen jener Verfassung, die, wie der „Lloyd" versichert, nur zur Beruhigung (!) gegebenwurde, außer Anwendung zu setzen. Die Minister bedienten sich bei ihren inneren Organisationen einer unbeschrankten Vollmacht und fanden es ganz gemächlich, sich dabei mit rem Schilde ihrer Verantwortlichkeit vor dem Reichstage zu decken. Jetzt, wo sich die Zustände hinlänglich beruhigt haben und jede freie Meinungsäußerung aufgehört hat, zum Ueberfluß noch die Nationalgarben als letztes revolutionäres Ueberbleibsel beseitigt find, wird die Zeit für gekommen erachtet, den ganzen Eon- stitutionalismus offen abzuthun. Zu dem Ende wurde der Eck- und Schlußstein der Verfassung, der sich dem Namen nach noch immer behauptet, die Verantwortlichkeit der Minister, förmlich aufgehoben. Die Minister sind fortan nur dem Kaiser verantwortlich, der Reichsrath ist zu einem bloßen Rathe der Krone herabgesetzt, die alten Formen sind wieder hergestellt, und endlich befohlen, Vorschläge einzureichen, um bei der Vollziehung der Versagung die monarchische Gestaltung und die staatliche Einheit unverändert im Auge zu behalten.
Düsseldorf, 29. August. (Düsscld. Ztg.) Das Urtheil in Sachen des hiesigen Turnvereins ist verkündet. Die fünf Mitglieder des Vorstandes sind jedes zu 5 Thlr. eventuell zu zwei Tagen Gefängniß verur- theilt; auch wurde die Schließung des Vereins angeordnet. Die Stellvertreter find freigesprochen.
Emmerich, 27. August. Die „Düsseld. Zeitung" meldet, daß in voriger Woche der Vertrag zwischen Holland und Preußen, den Bau der Eisenbahn von Arnheim nach Oberhausen betreffend, und zwar über hier, vollzogen worden ist. Der Bau dieser Bahn steht somit in alsbaldiger Aussicht.
LiegniH, 23. August. Der bekannte Lehrer Wander ist vor einigen Tagen aus Amerika nach Hirschberg zurückgekommen.
Posen, 25. August. (Köln. Ztg.) Von dem Grafen Rzewuski, dem angesehenen Herausgeber des „Dzien- nik Warszawski", soll der russischen Regierung der Vorschlag gemacht worden sein, die bedeutenden" Summen, welche einige deutsche Zeitungen bisher bezogen, zurückzuziehen und dagegen einzelne Corre- spo ndeuten der bedeutendsten Journale zu gewinnen. Auf diese Weise ließe sich, meint Herr v. Rzewuski, leicht auf die ganze Haltung der deutschen Presse für Rußland mehr wirken (ohne daß sich die Redactionen selbst dessen bewußt würden), als durch Erkaufen einzelner Zeitungen, die Jedermann als russische Söldlinge kenne und deshalb mit Mißtrauen betrachte. Die Leitung des Corrcspondenz-Bureau's in Warschau, aus welchem die Correspondenten mit Material versehen sein würden, würde natürlich der Herr Graf selbst übernehmen, und in Petersburg würde ein gleiches deutsches Corre- spondenz-Bureau errichtet. (!!)
Berlin, 28. August. Die „N. O. Z." theilt einen landräthlichen Erlaß mit, in welchem die Wahl eines Bezirkswählers, behufs der Ersatzwahl zum Provinziallandtage deshalb für ungültig erklärt wird, weil der Gewählte nach hinein Uebertritt zur f r e i e n G e in ein de, im Sinne des Gesetzes vom 27. März 1824 nicht einer Gemeinschaft mit einer der christlichen Kirchen angehöre. (!!!) Aehnliches wurde von kürzlich aus Naumburg berichtet.
Auch in der Provinz Posen sind Bedenken gegen die kirchliche Gemeinde-Ordnung von Seiten der Konfessionellen erhoben worden. Man fürchtet insbesondere eine Gefährdung des lutherischen Bekenntnisses, und von verschiedenen Synoden ergingen deshalb Anträge an das Konsistorium. Nach einer Rückfrage an den Oberkirchenrath hat dieser sich wiederholt gegen jeden Argwohn einer Beeinträchtigung des lutherischen Bekenntnisses verwahrt.
Gotha, 26. August. Der früher schleswig-hol- steinsche Oberfeuerwerker Stinte, welcher in der Schlacht bei Eckernförde die dasige Südbatterie coin» mandirte, und wesentlich zur Eroberung der „Gefion" und zum Untergang des Linienschiffs „Christian VIII." beitrug , ist nach seiner Flucht aus seinem Vaterlande von unserm Herzog beim hiesigen Regiment als Por- tepeefähudrich eingestellt worden.
Gotha, 28. August. In der neuesten Nummer der „Dorfzeitung" steht folgende Erklärung: „Der „Preuß. Staatsanzeiger" vom 23. d. M. enthält eine Ministcrialverfügung vom 7. eben dieses Monats, nach welcher die Fröbel'schen Kindergärten in Preus, seit untersagt sind. Da jedoch die Begründung dieses Verbotes, wie in der angeführten Ministerial-Verfügung selbst klar vorliegt, aus einer Namens-, Personenl- Sach- und Bestrebungs-Verwechselung zwischen Karl Fröbel und Friedrich Fröbel hervorgegangen ist, so säume ich nicht, die Freunde und namentlich die Führerinnen der von mir gegründeten Kindergärten vorläufig zur Vermeidung unbegründeter und voreiliger Folgerungen zu benachrichtigen, daß ich, — gegründet auf die Einsendung meiner, sich auf diesen Gegenstand
den Millionen, die er so ergaunerte, einige Hunderttausende den Lurushândlern zu verdienen gab.
Auch Thiers, der eben von London zurückgekehrt war, sagte in der erwähnten Rede gegen den Freihandel , das Charakteristische der französischen Industrie sei „eine gewisse relative Theuerheit." Während die englische Abtheilung die Vorstellung erregt, daß England die ganze Welt mit Kleidern und Werkzeugen versehen könne, drängt sich in der französischen die Frage auf: was kaufen denn in Frankreich die armen Leute? Alles, was man sieht, von den wundervollen Gvldschmiedarbeiten, den Lyoner Geweben, den Gobelins und dem Porzellan bis zu den Tischlerarbeiten herab scheint auf den Salon berechnet, auf Leute, die wenigstens 100,000 Franken Renten haben. Freilich wird man da bei näherer Prüfung enttäuscht; manche Gegenstände, wie die Kattune von Mühlhausen, machen nur durch ihre zierliche Ausstellung den turushaf- ten Eindruck. Aber man sucht lange vergeblich nach einem Ausfuhrartikel, durch den Frankreich auf dem Weltmarkt eine Stelle behauptet, wie England mit Eisen und Strumpfwaaren, der Zollverein mit Tuchen , die Schweiz mit Seidenzeugen.
Der Hauptartikel fehlt auch wirklich, weil die angenommenen Regeln ihn nicht zulassen , der Wein. Er giebt die größte Ausfuhr und würde eine noch viel größere geben, wenn das Ausland ihn häufiger gegen
seine Produkte eintauschen könnte, anstatt ihn mit baa- rem Gelde kaufen zu müssen.
Ein anderer Artikel, bei den jetzigen Konjunkturen wohl der zweitwtchtigste, macht sich auch in der Ausstellung lange nicht so bemerklich wie in den Ausfuhrlisten das Mehl. Dreimal haben die Protektionisten es in der diesjährigen Parlamentssession versucht, unter dem Vorwande, die englischen Müller vor dem Ruin zu bewahren, einen Eingangszoll auf französisches Mehl burchzusetzen; natürlich ohne Erfolg. Als im Laufe des Winters die ersten großen Konsignationen hier eintrafen, suchte die „Times" diese Erscheinung daraus zu erklären, daß die Franzosen durch die Revolution verarmt wären und ihr Korn, anstatt es selbst zu verzehren, zu Spottpreisen verkaufen müßten. In den Parlamentstebatten wurde später zugegeben, daß die französische Müllerei der englischen überlegen sei. Es kommen aber noch zwei Verhältnisse hinzu, die dauernder Natur sind. Erstens nimmt das Korn einen größeren Naum ein, als das daraus fabrizirte Mehl; der englische Müller, der französisches Korn vermahlen will, hat also mehr Fracht zu bezahlen, als der französische, der sein Mehl nach England schickt. Zweitens wird das englische Korn durch dieZwi- schenhändler, Kornfaktoren, vertheuert die den Nebergang von den Fabrikanten vermitteln, während inFrankreich der Müller unmittelbar von dem Landwirth kauft. — Jedes Brod, das in Loudon von französischem Mehle
gebacken wird, ist ein Stück Garantie für den im Interesse der Freiheit und Civilisation so wünschenswert then Frieden zwischen Frankreich und England. Die Franzosen, sagt die „Times", werden keinen Krieg mit uns anfangen; denn wer wird seinen besten Kunden vor den Kopf schießen? Aber auch die rein kommerziellen Wirkungen werden sich sehr weit erstrecken und namentlich den Ostseeproviuzen fühlbar werden, die in der Zufuhr nach England bisher nur mit Amerika und dem mittelländischen Meere konkurrirten und wegen der geringeren Entfernung die Konjunkturen eher benutzen konnten. Das französische Mehl und die australische Wolle werden die Elemente der ständischen Gesetzgebung ruiniren, trotz des Freihandels der Kreuzzeitung.
Das Grabmonument des Generals Fr. v. Wägern.
Von Bildhauer I. Gerth in Wiesbaden.
C Es ist bis jetzt noch ein seltener Fall gewesen, daß Kunstwerke, zumal Bildhauer-Arbeiten, von größerem Umfange dahier bei uns zur Ausführung kamen. Um so mehr gereicht es uns zur Befriedigung, daß ein Monument , daS wohl den bedeutenderen zugezählt werden darf, neuerdings aus der Werkstätte eines hie-