„âeLheil und Recht!"
M 107. Wiesbaden. Donnerstag, 21 August 2851.
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Die deutsche Gesellschaft in New-Orleans.
(Schluß.)
AuS der letzten Hälfte des Berichtes lassen wir folgende Stellen, welche besonders an die Auswanderer gerichtet sind, wortgetreu folgen:
„Wir sehen mit Bedauern, daß die Beförderung von Auswanderern sowohl im Innern Deutschlands, als auch in einigen Seehafen nicht allein sehr fabrikmäßig, sondern "häufig auch sehr gewissenlos betrieben wirb, und man sich oft nicht scheut, von der Unerfahrenheit der Leute auf unverantwortliche Weise Nutzen zu ziehen. In Straßburg wurden Passagiere engagirt und ihnen gesagt, es sei hier leicht, Schiffsgelegenheit nach Laguayra zu finden. Es kam aber im Laufe des Jahres nur ein Schiff direct von Laguayra an, wogegen kein einziges dahin ging. In Havre hatte man Leute auf hier geschickt, und ihnen versichert, es sei hier wöchentlich Gelegenheit nach Montevideo, während sich im Laufe des Jahres auch nicht eine direkte Schiffsgelegenheit dahin gezeigt hat. In Berlin bezahlten Auswanderer ihre Passage bis Newyork und wurden nach einem sechswöchentlichen Aufenthalt in Hamburg überredet, über Hull und Liverpool auf hier zu kommen. Mehreren dieser mißleiteten Einwanderer mußte unsere Gesellschaft prcuniäre Unterstützung gewähren. Zum erstenmale bemerken wir in diesem Jahre, als etwas Neues, die Beförderung der Auswanderer auf Fahrzeugen, deren endlicher Bestimmungsort nicht New-Orleans, sondern ein anderer fremder Hafen ist. Der „Duc de Brabant" von Antwerpen kam nur bis an die Mündung des Flusses (100 Meilen unterhalb der Stadt), beförderte von dort seine Passagiere nach hier auf einem Dampfboote, und setzte dann seine Reise nach Havanna fort. Die Passagiere werden freilich auf diese Weise richtig nach New-Orleans geliefert, und wird ihnen so, dem Buchstaben nach, der Contrakt gehalten. Der Uebelstaud dabei aber ist, daß, wenn sie Beschwerden gegen den Kapitän, dessen Offiziere, oder die Schiffseigner zu führen haben, (wie die Passagiere des „Duc de Brabant" z. B. Klagen zu haben vermeinten, dieselben auch bei einem hiesigen Notar zu Protokoll gaben, und durch uns an den Herrn Bürgermeister von Antwerpen befördern ließen), die Ueberladung aber in offener See geschieht, ihnen alle Gelegenheit benommen wird, sich auf gerichtlichem Wege Genugthuung zu verschaffen. Außerdem ist es gebräuchlich, daß den Passagieren (kontraktmäßig) erlaubt wird, zwei bis drei Tage nach Anklinft im Hafen an Bord bleiben zu dürfen, eine Begünstigung, die sie der Verzehrungskosten im Wirthshause und _ber Hin- und Herschleppung ihrer oft voluminösen Effekten überhebt, deren Vortheil ihnen aber durch ein Umschiffen in beinah offenem Meer verloren geht. Wir machen Auswanderer daher darauf aufmerksam, daß ihr Kontrakt auf Landen in der Stadt New-Orleans mit dem Schiffe selbst lauten, und daß ihnen nach Ankunft we-
Z « r W a r n ii« g.
(Hess. Zusch.)
Im Interesse des Publikums glaubt man sich verpflichtet, einen seither wenig beachteten Ucbelstand einmal vorzuführen, und Alle, die noch menschliches Gefühl haben, sowie die Behörden zur Beseitigung dieses Uebelstandks aufzufordern. Es ist bekannt, und durch chemische Untersuchungen unwiderleglich nachgewiesen, daß die Nahrungsmittel und ihre Wahl von dem entichie- dendsten Einflüsse aus bu* Gesundheit und die Erhaltung des Körpers überhaupt sind, und daß wir den Werth eines Nahrungsmittels lediglich nach der darin enthaltenen Menge fleisch-, blut- und knochenbildender Stoffe zu kapiren haben. Mit Bestimmtheit ist es nachgewiesen, daß schlechte Nahrungsmittel die Ursache vieler Krankheiten sind. Was sind aber schlechte Nahrungsmittel ? Gewöhnlich versteht man darunter bie« jenigen, welchen die Eigenschaft abgeht, den bekannten Zungen- und Gaumenkitzel hervorzubringen. Wir können aber in concreto ein Nahrungsmittel dann schlecht nennen, wenn ihm 1) die Bestandtheile fehlen, welche dem Körper zur Erhaltung und Entwicklung durchaus nöthig sind; 2) wenn es sich bei dem Genusse nicht mehr in dem ursprünglichen, normalen Zustande, in welchem es nur allein wohlthätig auf den Organismus wirken kann, befindet. Von 1 abstrahiren wir, zu 2
nigstens 2 Tage Aufenthalt an Bord gestattet werden muß. Der Gesundheitszustand von Neworleans war im verflossenen Jahre ziemlich gut; aber wie schon oft in früheren, so auch in diesem Jahre war auf von England kommenden Fahrzeugen in sehr vielen Fällen Schiffsfieber (typhus) ausgebrochen, hatte unterwegs bereits viele Todesfälle veranlaßt, und ein großer Theil der übrigen Passagiere mußte dem hiesigen Charity- Hospital zur Last fallen. Dies verursachte Befürchtungen, daß diese Krankheit sich in der Stadt verbreiten möchte, und wird wahrscheinlich die Errichtung einer Quarantäne-Anstalt veranlassen, wie solche auch bereits in St. Louis besteht. Der Grund jenes lebensgefährlichen Schiffsfiebers liegt aber fast ausschließlich in der oft an Bord herrschenden Unreinlichkeit und dem Mangel an Ventilation des Schiffsraumes. Wir nehmen daher hier Gelegenheit, Einwanderern die Beobachtung der größtmöglichsten Reinlichkeit, sowie die Anschaffung von gesunden Lebensmitteln anzuempfehlen. Was nun die Art und Weise anbelangt, auf welche unsere Gesellschaft vermittelst ihres Agenten mit den Einwanderern in Verbindung kommt, und wie die freiwillig angebotenen und unentgeltlichen Dienste des Letztern häufig mit Mißtrauen angenommen, noch häufiger aber ganz und gar abgelehirt werden, so haben wir schon bei früheren Gelegenheiten uns so ausführlich darüber ausgesprochen, daß wir uns hier dieser Mühe überhöhen ansehen dürfen. Im Laufe des Jahres indessen haben wir Gelegenheit gefunden, auf Veranlassung des kürzlich von Staatswegen in Bremen etablirten „Nachweisungs-Bureaus für Auswanderer" einige Verhal- tungsregeln für Einwanderer bei ihrer Ankunft in New-Orleans zu entwerfen, die wir hier folgen lassen: „„Bei Bezahlung des Ueberfahrts-Geldes am Einschif- sungövrtc ober an den im Innern Deutschlands etablirten Agentschaften werden die «trnwanderLr^wohlthun, sich zu überzeugen und in ihren Empfangsscheinen für Passage anführen zu lassen, daß das sogenannte Com- mutations- oder Hospital-Geld in der Passage einbegriffen, und nicht durch sie zu zahlen, sondern daß der Capitän und Schiffs-Eigner, oder dessen hiesiger Agent dafür verantwortlich ist. Zu bemerken ist noch, daß Kinder unter 14 Jahren und Bürger der Vereinigten Staaten kein Hospital-Gelb zu bezahlen haben. Diese mit Mäklern, Capitänen oder Agenten abgeschlossenen schriftlichen Akkorde sollten niemals und unter keinem Vorwande aus den Händen gegeben werden , well solche den Auswanderern im Fall von Contrakt-Bruch hier als Beweisstücke dienen müssen. Sie werden wohlthun, schon unterwegs an Schiffs-Bord, je nach dem weiteren Bestimmungsorte, wenn sic nach dem Innern gehen wollen, Listen mit Anzahl und Namen der nach einem jeden Orte bestimmten Personen zur sofortigen Abgabe an den Agenten der deutschen Gesellschaft in Bereitschaft zu halten. Der Agent der deutschen Gesellschaft von New-Orleans besucht sobald als möglich nach Ankunft alle mit deutschen wollen wir aber eine Anwendung geben; denn dieser Punkt ist es eben, der so häufig vernachlässigt und dadurch eine Menge Krankheitserfcheinungen herbeiführt. Es ist Thatsache, daß der Unterschied von guter und schlechter Nahrung nicht auf der Natur des Nahrungsmittels, sondern auf einer gewissen eigenthümlichen Beschaffenheit derselben beruht, die beim Fleisch ;. B. häufig auf einen gewissen KrankheitSzustand des Thiers, von dem es genommen wurde, zurückgeführt werden muß. Alle organischen Körper, also auch unsere Nahrungsmittel, verändern sich bei dem geringsten Anlasse mit außerordentlicher Leichtigkeit ohne menschliches Zuthun und es ist bestimmt erwiesen, daß der Genuß mancher Nahrungsmittel, wie Fleisch, Wurst ?c. in gewissen Zuständen der Zersetzung in dem Leibe gesunder Menschen die gefährlichsten Krankheitszustände, ja den Tod nach sich ziehen (Liebig). Es ist weitere Thatsache, daß todte Thiere bald in einen Zustand der Zersetzung übergehen, der für die, damit umgehenden Menschen höchst gefährlich werben kann, wenn er durch einen zufälligen, kleinen Nitz mit dem Messer Gelegenheit bekommt, sich dem Blute des lebenden Körpers mitzutheilkn. Starben doch erst vor Kurzem Dr. Kol- letschka in Wien und Dr. Bender in Frankfurt a. M. an einer solchen Vergiftung. Ebenso gefährlich ist der Genuß vor der Tödtuug gemarterter, geängstigter oder gequälter Schlachtthiere und es ist der eigentliche Zweck dieses Schreibens, diesen Punkt einmal beut Publi-
Einwanderern hier eintreffende Schiffe und bietet seine Dienste an, wofür er, da er von der Gesellschaft bc/ soldet wird, keine Zahlung verlangen darf. Er kann sich durch ein, mit dem Siegel der Gesellschaft versehenes und von dem Präsidenten und Sekretär derselben unterzeichnetes Diplom als Agent legitimiren. Wir fordern die Einwanderer auf, auf Vorzeigung dieser Legitimation zu bestehen, denn gleichzeitig mit ihm, oder vielleicht schon früher als er, finden sich gemeiniglich eine Menge Dollmetscher, Mäkler, Unterhändler und Karrenführer an Bord des Schiffes ein, und bieten ebenfalls ihre Dienste an; sie geben sich häufig und betrüglich für Agenten oder Mitglieder der deutschen Gesellschaft aus, oder suchen wohl gar den wirklichen Agenten oder die Gesellschaft selbst zu verdächtigen. Wir warnen alle Einwanderer gegen diese Leute, die einzig und allein ihren eignen Vortheil, nicht aber das Wohl des Einwanderers im Auge haben. Im Fall der Agent bei Ankunft eines Schiffes durch anderweitige Beschäftigung abgehalten wäre, die Einwanderer an Bord zu sprechen, so sollen sich dieselben, sobald sie an's Land kommen, sogleich nach der Agentur der deutschen Gesellschaft No. 42 Toulousestraße begeben, um sich dafür Rath für ihr'Verhalten,' sei es, daß sie in der Stadt bleiben ober nach dem Innern weiter reisen wollen, einzu- holen. Allen, die Weiterreisen wollen, wird gerathen, ihr Geld und ihre Zeit nicht durch unnützen Aufenthalt in der Stadt zu vergeuden. Gemeiniglich können sie sogleich, b. h. sobald ihr Gepäck durch den Zollbeamten untersucht worden ist, vom Schiff aufs Dampfboot gehen, und haben dadurch auf keine Verzehrung und an keinen Aufenthalt im Wirthshause zu denken. Die Deckpassage von hier nach St. Louis ist von 2 bis 2% Doll., nach Cincinnati 2 l/2 bis 3 Doll. 3 Person, selten mehr und meistens mit 100 Pfv. Gepäckssrri. -Dr« P-ss' müssen sich während der Fahrt, bie je nach dem Wäjserstandc oia h dauert, selbst beköstigen, wobei wir sie gegen den zu häufigen Genuß von Früchten warnen. Sind eine hinreichende Menge von Passagieren da, so kömmt gewöhnlich das Dampfboot langseit des Schiffes, wodurM der Fuhrlohn erspart wird. Müssen aber Karren zur Fortschaßung des Gepäcks angewendet werden, so bemerke sich ein jeder sorgfältig die Nummer derselben, und accordire vorher den Lohn, der je nach der Entfernung 25 Cents bis 1 Doll. ist. Alle thun wohl, an Borb zu bleiben, bis an sie die Reihe zur Untersuchung des Gepäcks durch den Zollbeamtrn kömmt. Man verheimliche dabei nichts; Schmuggeln zieht nicht allein den Verlust der Waare, sondern oft auch Geld- unb andere Strafen nach sich. Man zahle die Inland- Passage nicht eher, als bis sie durch den Capitän ein. gefordert wird, welches gemeiniglich unterwegs geschieht, und versäume nicht, die vom Agenten der deutschen Gesellschaft empfangene Karte dabei abzügcben. Unterwegs lasse man sich nicht durch die Einflüsterungen
kum recht ernstlich zur Berücksichtigung anzuempfehlen. Solche Thiere befinden sich nämlich in einem bösen, fiebmuhqen Zustand, der von dem gewöhnliche» in Form und Beschaffenheit bedeutend abweicht, und doch beachtet man dies so wenig und zieht sich durch den Genuß derartigen Fleisches häufig krankhafte Zustände zu, bie nur deshalb nicht so merklich Hervor treten, weil die Quantitäten des genossenen Fleisches in Betracht der übrigen Nahrungsmittel unbebeutend und durch ben gewöhnlich gleichzeitigen Genuß geistiger Getränke theilweise unschädlich gemacht sind, die Wirkungen auch mehrentheils sich erst nach längerer Zeit äußern. Immer bleibt es aber wichtig genug, diese Data nicht unberücksichtigt zu lassen. Man muß sich aber wundern, wie man täglich die gräßlichsten Tierquälereien an Schlachtvieh ausüben sieht, ohne daß auch nur eine Stimme sich dagegen erhöbe. So sah Schreiber dieses vorigen Mittwoch zwei Kälber, die mit der Eisenbahn spedirt werben sollten, an dritthalb Stunden am Bahnhof zu Lollar liegen, die an den Fußen so fest geknebelt wären, daß in Folge dessen und der vielen vergeblichen, nur durch schreckliches Slawen unterbrochenen Versuche, sich zu befreien, der ganze Umfang der Beine dieser armen Spiere bedeutend angeschwollen war. Dazu waren dieselben so auf Cie Erbe gelegt, daß sie nicht anders, als in die heiße Mittagssonne sehen konnten. Doch ist dies nicht der 'einzige Fall. Auch hier in Gießen hat man jeden Tag Gelegenheit, die Thier«