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Worms, 11. Juli. (Wormser N. Ztg.) Herr Boeninger hat gestern seine 3monatliche Haft an- getreten. Weil er die Urtheile in derNeuen Ztg." da dieselbe am Tage der Einsendung zu erscheinen, aufgehört hatte, nicht mehr abdruckte, bekam er weitere 8 Tage Gefängniß dictirt. (?!?)

Frankfurt, 14. Juli. Im Laufe des kommenden Herbstes beabsichtigt man hier, wie derPreuß. Ztg." berichtet wird, die Abhaltung eines quasi europäischen Kongresses, in welchem die Prüfung der Frage mit den Erfindungspatenten abgehandelt werden soll. Es soll sich dabei um den Abschluß eines Vertrages handeln, welcher die Ertheilung von Erfindungspatenten, die in allen dem Vertrage beigetretenen Staaten gleich­mäßig gültig wären, sichern würde. England, Frank­reich, B'lgim, Oesterreich und Preußen sollen bereits dahin übereingekommen sein, diesen Kongreß zu be­schicken.

Kassel, 11. Juli. (O.P.A.Z.) Es sind heute mehrere amtliche Verkündungen veröffentlicht worden; zuerst eine Verordnung vom 7. Juli d. J., die Um­bildung der innern Landesverwaltung betreffend, wo­nach die bis zum I.Febr. 1849 bestandene Einteilung des Kurstaats in Kreise und Provinzen wieder in Kraft tritt. Ausgenommen sind davon die Kreise Schaumburg und Schmalkalden, von denen jeder von einer besondern Regirrungscommission verwaltet wird, also keiner Provinz zugethM ist. Ein angehängtes provisorisches" Gesetz betrifft die Vollziehungsgewalt der Verwaltungsbehörden und die Bezirksräthe. Jeder Kreis erhält einen Bezirksrath, der durch Wahl gebil­det wird und für die Kreise Kassel und Hanau 8, für die übrigen Kreise aus 6 Mitgliedern bestehen soll. Wähler ist jeder Unbescholtene nach zurückgelegtem 25. Lebensjahr. Niemand kann gewählt werden, der sich im activen Civil- oder Militärdienst befindet. Ein Ausschreibnr des Ministeriums des Innern von dem­selben Datum überträgt die Polizeigewalt in den Städten Kassel, Marburg, Fulda und Hanau den da­selbst eingesetzten Landrathsämtern. Eine Ver­ordnung vom 9. Juli endlich betrifft die Erläuterung des Z 35 der Verfassungsurkunde vom 5. Januar 1831 und ist danach gegen Verfügungen der Staatsbehörden, welche die Ausübung von Ho- heitS- und Staatsgerechtsamen enthalten, das Betre­ten des Rechtswegs nicht statthaft.

Düsseldorf, 10. Juli. Gegen Freiligrath ist, wie man derPr. Z." berichtet, ein Vorführungsbefehl erlassen worden.

Berlin, 11. Juli. DemC. B." zufolge wird sich die Rückkehr des Hrn. v. Rochow auf seinen Posten nach Petersburg wohl noch einen Monat hin­ziehen, da unter seinem Beirath die bevorstehenden Hauptberathungen des Bundestages noch erfolgen sol­len. Demselben Blatte nach ist der Anschluß der beiden Messen an den deutschen Postverein nunmehr beschlossen.

DasC. B." will wissen, daß nicht bie Frage einer Erhöhung der Rübenzuckersteuer, sondern eine Ermäßigung jetzt vorliege. Man habe dabei vorzugs­weise das landwirthschaftliche Interesse und das der kleineren Rübenzuckerfabriken im Ange. Dahin ziele namentlich ein vom Präsidenten v. Beckedorff auf Ver­anlassung des Finanzministeriums erstattetes Gutach­ten, das, wie man hört, sich in seinen Konklusionen der Zustimmung des Herrn von Rabe zu erfreuen ge­habt habe.

DerH. C." will wissen, daß am 11. (heute) die Arbeiten der Notablen beendigt sein sollen.

* Berlin, 12. Juli. Eine Ministerkrisis! Doch nein, nur rin Anlauf dazu. Es ist wieder Alles beim Alten. Wie die Bewegung über Kleist-Retzows Ernennung und was daran hänget in den aller­konservativsten Kreisen wirkt, zeigt die gute Tante Voß, welche bisher noch wenig Bedenkliches und Verfäng­liches in der ständischen Reaktivirung sah. Endlich gehen auch ihr die Augen auf und sie gesteht ihren Weißbierpolitikern ein, daß in Bezug auf die Bedeut­ung der v. Westphalen'schen Mai-Verordnungendie Wahl des neuen Ober-Präsidenten der Rheinprovinz ihr schwerstes Gewicht zu äußern und hier der Schluß von der bekannten Anschauung desselben auf das von der Regierung zu befolgende System in das Stadium der ernstesten Bedenken zu treten" beginne. Sie er­innert sich dabei der Stellung des Hrn. V. Bismark am Bundestage und meint,die Wahl des Hrn. von Kleist-Retzow, so sehr auch seine Ansichten mit denen des Hrn. V. Bismark-Schönhausen übereinstimmen, sei deßhalb von noch tieferer Bedeutung, als der ihm übertragene Wirkungskreis von vorn herein ein ausge­dehnterer uud selbstständigerer sei. Man brauche sich nur an den Wirkungskreis des Ober-Präsidenten, wie dieser insonderheit durch die Dienst-Instruction v. 31. Dezember 1825 festgestellt ist, zu erinnern, um den Einfluß der Macht einer so specifischen Persönlichkeit, wie die des Hrn. v. Kleist-Retzow, zu begreifen. Wenn man sich der scharf ausgeprägten Ansichten des Hrn. v. Kleist-Rctzow in Betreff des nach wie vor zu Recht bestehenden ausländischen Wesens vergegenwärtige, so werde man der Ernennung desselben eine um so größere Tragweite zu vindiciren veranlaßt, als diese mit der bevorstehendenprovisorischen"" Reactivirung der Provinzial-Stände in unmittelbarem Zusammenhänge stehe." Also auch die gute Tante Voß bekommt ern­

steste Bedenken. Wenn das geschieht am dürren Holz, waS wird am grünen werden!

Berlin, 12. Juli. DiePreußische Ztg." findet sich jetzt veranlaßt, eine schon vor langer Zeit mitgetheilte Nachricht in offiziöser Weise zu bestätigen. Sie schreibt: Die englische und französische Regierung haben, wie wir hören, sich veranlaßt gefunden, gegen die Aufnahme Gesammt-OcsierreichS in Cen deutschen Bund, so wie gegen das Verbleiben der preußischen Provinzen Preußen und Posen in demselben, bei dem Bundestage einen Protest einzulegen. Die preußische Regierung, welche bereits früher die Absicht ausgesprochen hatte, jene preußischen Provinzen wiederum aus dem Bundesverband treten zu lassen, hat sich jenen Kabinetten gegenüber mit der öster­reichischen Regierung zu der Erklärung vereinigt, daß die Erledigung der betreffenden Fragen nur eine innere Angelegenheit des Bundes sei und dieselbe daher die Ein­mischung des Auslandes unter keinen Umständen dulden könne und werde." Ueber das Verhalten Oester­reichs zu der Frage des Wiederanstritts der Provinzen Preußen und Posen aus dem deutschen Bunde giebt ein gewöhnlich gut unterrichteter Wiener Korrespondent des Const. Bl. a. B." eine Mittheilung, deren Inhalt unter allen hierüber eirculirenden Versionen bei der gegenwär­tigen Politik Oesterreichs am Glaubhaftesten sein dürfte. Nach derselben ist der fragliche Gegenstand vor etlichen Tage» ein Gegenstand der Verhandlung zwischen dem Fürsten v. Schwarzenberg und dem Güssen Arnim ge­wesen. Der Graf soll nämlich erklärt haben, daß Preußen, um mit allen revolutionären Kombinationen der verflossenen drei Jahre auf das Entschiedenste zu brechen, dieses Projekt gefaßt habe, indessen die Ausführung lediglich von der Haltung Oesterreichs wegen des GesammteintAttes in den Bund abhängig machen werde. Graf v. Arnim ersuchte um eine bestimmte Erklärung, die ihm der Fürst auch allsogleich gab und welche dahin ging, daß Preußen in seinem Verfahren nach eigenem Willen thun möge, während Oesterreich eine gleiche Handlungsweise für sich beanspruche.

Stuttgart, 11. Juli. (Nekar Dampfsch.) Wie wir hören, hat Herrmann Kurz, der Redakteur des Beobachters, auf die Ausführung seines Rekurses verzichtet und wird morgen seinen dreiwöchigen Jestungsarrcst auf Hohen, asperg antreten. August Becher soll gestern Vor- mittags um 10 Uhr über den Bodensee herüber gekom­men, an der württembergischen Grenze von einem Polizei- kommissär aus Stuttgart in Empfang genommen und sofort auf den Asperg abgeführt worden. Dieser von derW. Z." bereits gemeldete Schritt Bechers, der eine abermalige Verzögerung des Reutlinger Prozesses, we­nigstens der zweiten Abtheilung, und bannt eine Ver­längerung der ohnebieß schon peinlich langen Untersuchungs­haft der Angeklagten zur Folge haben könnte, wird von verschiedenen Seiten beurtheilt. Die Billigkeit wird wohl verlangen, daß man sein Urtheil vorläufig suspendirt und die eigene Erklärung Bechers abwarlet.

München, 10. Juli. (Augsb. Allg. Ztg.) Nach­dem neuerdings das zweite Bataillon des Ilten bai­rischen Infanterieregiments in Kassel den Befehl zum Rückmarsch nach Baiern erhalten hat, zählt die dor­tige baierische Truppenbrigade zur Zeit nur noch 2500 Mann.

Hamburg. In Betreff der in Nr. 152 erwähn­ten Schrift:Eine Mutter im Irrenhause", erklärt der Verfasser derselben, Dr. Ebeling, in derKöln. Ztg.", daß deren Inhalt nichts als eine Kopie der Akten sei. Diese Akten haben nach seiner Erklärung einen der ersten Hamburger Rechtsgelehrten, Dr. Vogt, zum Verfasser, dessen Rechtschaffenheit selbst die Geg­ner nicht anzutasten wagen, und auf eben diese Akten hin hat schließlich Frau Gabe bereits den wichtigsten Theil ihres Prozesses, die Aufhebung einer erschliche­nen cura perpetua gewonnen.

Wien, 8. Juli. (N. Over-Ztg.) Wie der rothe Faden zieht sich durch alle unsere Journale alltäglich die Nachricht: die Finauzmaßregcl» werden in den nächsten Tagen veröffentlicht werden, oder die andere: ihre Publication steht noch nicht zu erwarten. Es ist nicht ungeschickt, so die Erwartungen zu spannen, wenn freilich der Eindruck, den sie auch ohne solch gespannte Erwartungen endlich einmal machen werden, ein kläg­licher sein wird. Herr von Kraus lebt nur für heute, das morgen liegt ihm gerade so fern, als ihm die Furcht, sein Portefeuille zu verlieren, naye liegt. Was kümmerts ihn, daß unter diesem System der Handel brach liegt, die Industrie in jeder größern Unterneh­mung gelähmt ist? Was die Gewerbe und der täg­liche Verkehr unter dem Mißverhältnisse von Papier und Geld leiden müssen, habe ich an dieser Stelle schon zu wiederholten Malen dargethan. Allerdings bekommt der Fabrikant für sein Fabrikat einen höher» Preis, der Arbeiter ein höheres Tageloh», aber der Backer bekommt dafür auch für das Brod, der Fleischer für das Fleisch, der Brauer für daS Bier einen höher» Preis. DieNatur des Geldes" wird dem Beobachter jetzt in Oesterreich recht klar: der Speisezettel ist zum Courszettel geworden, was sonst nur den Börsenmann ! interessirte, darum kümmert sich jetzt jede Köchin, um den SilbercourS. Darnach bedarf das Verlangen, dic- ses Mißverhältnis; auszugleichen, keiner Rechtfertigung. Diesem Interesse entgegen ist daS des HandelSstaudeS, welcher bei einer plötzlichen Ausgleichung von Papier an D i Geld gar arg bedroht würde, da die Waare in ihrem Preise ganz congrueut mit dem Silbcrevurse steigt und fällt. Hat z. B. Jemand Schaafwolle zum Preise von

100 fl. den Ctnr. gekauft zur Zeit, da das Silbcragio 30 pEt. betrug, so wird dieselbe Wolle bei gleicher Con- juncture der Waare, sobald der SilbercourS 15 pCt. beträgt, nur 85 fl. und, erhebt sich oas Papiergeld auf Pari, gar nur 70 fl. wcrth sein. Unheil in beiden Fällen! Unheil bei den Schwankungen, Unheil bei dein ParicourS! DaS dankt Oesterreich seiner Finanzwirthschaft; wahrlich ein fürchterliches Beispiel für Völker und Re­gierungen. Zur Zeit befindet sich obendrein die Finanz- verwaltung keineswegs in den Händen eines Mannes, dcr Energie und Fähigkeit genug hätte, diese gefahrvollen Klippen, so weit als möglich, zu umschiffen. DaS Schiff ist Ices, soll das Wasser nicht ferner eindringen, so müssen die Oeffnungen wasserdicht verschlossen werden: die flache Hand Vorhalten, nützt wenig.

Schweiz.

Bern, 8. Juli. (Augsb. Allg. Ztg.) Lord Pal> merstem hat den schweizerischen Bundesrath eröffnen lassen, daß England sich auch sehr dafür interessire, daß eine Eisenbahn die Schweiz zur Verbindung des Südens mit dem Norden hergestellt werde, und wenn es auch nicht im Fall sei, sich direkt dabei zu bethei­ligen, so werde es gern seine Verwendung auf Ver- langen in der Weise eintreten lassen, daß finanzielle Hülfsmittel auch aus England fließen.

Italien.

Turin, 8. Juli. (A. Allg. Z.) Der Ministerpräsi­dent theilte der Deputirtenkammer mit, daß Hr. Defo- resta wirklich das Justizministerium übernommen habe.

Kirchenstaat. Der österreichische Commandant von Perugia hat durch eine Proklamation vom 25. Juni das Tragen von rothen Halsbinden, Stiefelchen und Bändern verboten.

Florenz, 4. Juli. Der heutigeMonitore Tose." bringt den Wortlaut des neuen Concordats, welches zwischen Toscana und der päpstlichen Curie am 19. Juni abgeschlossen worden, und am 28. Aug. in Kraft tritt. Von Seite der päpstlichen Curie unterhandelte der Cardinal Staatssekretär Antonelli, von Seiten Toscana's der Ministerpräsident Baldafferöni. Art. 1. des Concordats lautet:Die geistlichen Behör­den sind volIständändig frei in der Aus­übung ihres heiligen Amtes." Die weltliche Obrigkeit ist verpflichtet ihren Beistand zur Unterdrückung von religiösen Aergernissen zu leihen. Art. 2.Die Bischöfe find völlig frei in Bezug auf Bekanntmachungen, die ihr Amt angehen." Art. 3 überträgt ausschließlich den geistlichen Behörden die Censur über Bücher, welche ex professo religiöse Gegenstände behandeln. Die Bischöfe sind außerdem völlig frei vor verderblichen Schriften zu warnen. Art. 4. Die Bischöfe können frei nach ihrem Dafürhalten das Predigeramt dem übertragen, der ihnen am tauglichsten scheint. Art. 5. Aller Verkehr der Bischöfe und Gläubigen mit dem heiligen Stuhl ist fr ei gegeben." Der 6. Art. enthält das Zugeständ- niß, daß die Kirche bei civilrechtlichen Streitigkeiten vor dem Laienrichter Recht suchen solle, und zwar tritt dieß (nach Art. 8) auch bei Streitigkeiten um das Laienpatronatsrecht ein, wo Geistliche als Parteien er­scheinen würden. Dagegen gehören (Art. 7) alle Streitigkeiten rein kirchliche,! oder rel ig löse »In­halts vor das geistliche Gericht, das »ach den Vor­schriften der kanonischen Gesetzbücher spricht. Art. 9. Die giustl. Gerichte sprechen über Ehesachen nach dem Can. 12 Sesfs 24 des heil, trident. Conciliums. In Bezug auf die Sponsalien bleibt es bei den Bestimmungen des angezogene» Dekrets und der Bulle Auctorem fidei. Die geistliche Obrigkeit entscheidet über ihr wirkliches Bestehen und über Kraft und Wirkung der geschlosse­nen Bande wie über die Ehehinderniffe, welche aus ihnen entstehen könnten." Im Artikel 10 erlaubt der heilige Stuhl (non fa difücotâ) , daß die peinlichen Vergehen der Geistlichen nicht religiöser Art vor den Laienrichter gezogen und m.t weltlichen Strafen be­legt werden, die jedoch in getrennten Strafhäusern zu büßen sind. Verbrechen gegen die Religion (Apostasie, Häresie, Simonie re.), überhaupt kirchliche Vergehen, gehören vor de» geistliche» Richter.Sollte in den großherzöglichm Staaten die Todesstrafe oder ir­gend eine gegenwärtig abgeschaffte entehrende Strafe wieder ciugeführt werden, so wird sich vorher die großherzogliche Regierung mit der heiligen Curie ver­ständigen." Artikel 11 entbindet die Geistlichen bei Vergehen gegen fiskalische Verbote, Jagdgesetze und ähnliche dergleichen von körperlicher Strafe^ so daß nur die Geldbuße anwendbar bleibt. Artikel 12 for­dert bei Bestrafung der Geistlichen alle schuldige Rück­sichten zur Vermeidung von Aergernissen. Artikel 13 stellt alles Kirchen gut unter die freie V erwa l- tung der Bischöfe oder der geistlichen Obern; bei eintretender Vacanz in der Verwaltung (Artikel 14) der Güter übernimmt ein aus Geistlichen und Laien gemischter Ausschuß vorläufig die Bewirthschaftung der geistlichen Güter, deren Ertrag aber nur zu Gunsten der Kirche in Toskana verwendet werden darf. So oft cs sich um fromme Stiftungen handelt (Artikel 15) oder dem Ertrag der geistlichcn Güter eine andere Verwendung gegeben werden soll, hat die weltliche und geistliche Obrigkeit nach beiderseitigcm Emvcr- stgndniß von der päpstlichen Curie Erlaubniß einzn holen.