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Freie Leitung.

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â' ZS6 Wiesbaden. Freitag, Ä. Juli 1*31

DieFreie Zeitu i> g" erscheint, mit Ausnahme deS Montags, täglich in einem Bogen Der AbonnementSpreiS beträgt vierteljährlich hier in Wiesbaden I U. 45 fr., au-wär« durch die Post bezogen mit verhältntßinäßigrm Aufschläge. Inserate werden bereitwillig ausgenommen und find bei der großen Verbreitung derFreien Zeitung" stets von wirksamem E-- folge. Die JnserationSgebühren betragen für die vierspaltige Petitzeile 3 kr.

Briefe ans dem Gebirge.

XX.

§ Durch diese 32 Knebel, welche wir im letzten Briefe aufzählten, wird das Bedürfniß eines Censors gründlich beseitigt. Während der frühere Censor doch nur einzelne Sätze und Wörter in be­stimmten einzelnen Werken zu streichen vermochte, erstickt der hessische Entwurf, ein wohlriechender Heren- brei der preßfeindlichen Ränke Pitts, Napoleons, der restanrirten Bourbonen, Louis Philipps und des Karls­bader Congresses, die Diskussion über große und dazu höchst wichtige Gebiete der Wissenschaft von vorn­herein gant und gar.

Wenn die Reaktion in Hessen und bei Rhein einen Censor in Vorschlag bringen würde, nachdem der an- getragene Preßgcsetzentwurf von den hessischen Kammern gutgeheißen worden wäre, so würde dieser gute Mann den ganzen Tag spazieren gehen können, ähnlich, wie es in Wiesbaden bei einigen Herren auf gewissen Col- legen hergebracht sein soll: das Preßgesetz mit seinen 32 Fallgruben und Fallnetzen würde ihm keinen einzigen Strich mehr übrig lassen.

O heilige Preßfreiheit! Von dir wagen sie in Hessen und bei Rhern zu sagen, du seiest auf den Thron gesetzt, weil derCensor" nicht mehr besteht, während sie dir 32 Dolche ins Herz gestoßen; während sie weit weniger zu druckengesetzlich" gestatten, als selbst dieser oder jener dumme oder gutmüthige Censor ge­stattet haben würde.

Der Abgeordnete Müller-Melchiors von Mainz ist in einem ausführlichen Berichte, der in einem be­sondern Abdrucke in der literarischen Anstalt zu Frank­furt a. M. erschienen ist, gegen däs hessische Knebel- âtz zu Felde gezogen.

- Das Her; im Leibe thut einem wehe , wenn man soviel Kraft, Einsicht, Kenntniß, Gesinnung, als dieser Bericht allerdings enthält, lediglich in dem Frosch- und Mäusekrieg eines kleinen deutschen Kämmerleins mit seinenunerquicklichen Debatten" ausgeboten sieht.

Der Bericht hat einen entschiedenen Werth, der aber in der hessischen Kammer gerade am wenigsten anerkannt werden wird; er hat eine große Bedeutung, die aber glücklicher Weise über die rothweißen Schlag­baume des großen Herzogthums hinausreicht.

Der Bericht geht weit über die Grenzen eines ge­wöhnlichen Berichts hinaus; er füllt 152, zum Theil sehr enggedruckte Seiten, und macht der Gewissenhaf­tigkeit und dem Fleiß des Verfassers, welcher Fleiß so manchen faulenVolksvertretern" imengern" Vater- ländchtn und im weiten Arnkt'schen Vaterlande (d. h. das, was er als frischer junger Mann besungen, nicht das, wofür er als abgelebter Paulsfirch-Greis gestimmt) so schmählich abhanden gekommen war, die größte Ehre.

Der Bericht ist ein förmliches Buch, eine in ihrer

AM. Sechszehn Lieder an Marie.

XII.

Und als ich diesen Klagelant vernommen, Da hat ein banger Schauer mich durchbebt.

Und um die Brust, da ward ich so beklommen.

Als ob von schwarzen Geistern ich umschwebt.

Der Hoffnung Strahl, kaum war er aufgeglommen, Dein Bild, ach, in mein ganzes Sein gewebt, O süßes Herz, kaum glaubt' ich Dich gefunden, Da schienst Du wieder schnelle mir eulschwunde».

Es war deS Sonntags heil'ge Abeudstrlle,

Nur matt erstrahlt' der düstern Lampe Schein,

Die Mutter lag in sanfter Schlafeshulle,

Und Du und ich wir waren Veid' alUi,:

Daß ganz von Dir sich meine Seel' erfülle,

Sog jedes Deiner Wort' ich gierig ein,

Und ich vernahm mit bangem HerzenSzochen,

WaS Alles Deine Lippe nur gesprochen.

Ach, Du gestandst ein ungestilltes Sehnen,

Du wünschtest Dich als eines Andern Braut,

Es schlug Dein Herz mit ungestümem Wahne»

Nach einem andern fernen Buhlen traut.

Da weinte mein Herz glühendheiße Thränen,

Ob Du sie auch im Auge nicht geschaut,

Und meine Seele wurde trüb und trüber

Bei jedem Wort, das drang zu mir herüber.

Art wichtige literarische Erscheinung, und lediglich die­sem Umstand ist es zuzuschreiben, daß ich über diesen Bericht hier berichte.

Denn die Kammergeschichten des großen Herzog­thums beim Rhein als solche interessiren mich im Gan­zen gerade so viel, als das Palais in der Eschenheimer Gasse.

Das Werk von Müller-Melchiors zerfällt in zwei Partien.

DerAllgemeine Theil" enthält 1) Vorbegriffe, 2) Geschichtliches, 3) Folgerungen.

Dieser allgemeine Theil hat mir im Ganzen viel weniger zugesagt, als derbesondere Theil." Bei den Vorbegriffen" ist es mir aufgefallen, daß der Ver­fasser pag. 5 oben dieverkörperten" Gedanken den Handlungen" gegenübersetzt.

Die verkörperten Gedanken, um die es sich hier handelt (nämlich Preßvergehsüj, sind sogutHand­lungen" als der Faustschlag oder der Fußtritt.

Auch folgt nicht daraus, daß jeker für wirk­liche Preßvergeheu verantwortlich sein müsse: die Frei­heit der Schrift müsse eine schrankenlose sein; diese Schrankenlosigkeit folgt aus dem Satz, daß jeder von der GHellschaft so lange für rechtschaffen gehalten werden mH, bis das Gegentheil sicher festgestellt ist. (Quitibet prtesumilur bonus, donec probetur con- trarium.)

Die Geschichte der Knechtung der freien Rede und Schrift im bisherigen Entwickelungsgang der Menschheit von Seite 623 läßt manches zu wün­schen übrig.

Wer darüber einigermaßen Gründliches schreiben will, der wird nicht einige Seiten, sondern einige Bände schreiben müssen und am besten wäre daher dieser ge­schichtliche Versuch, der in »mein Kawmei berichte nur unvollständig sein konnte, ganz weg geblieben. Die Parallelstellen aus der neuesten Geschichte Eng­lands und Frankreichs, welche beide schon nach dem Titel vorwiegende Berücksichtigung finden sollten, im besondern Theil sind dafür sehr reichhalteg und zweckdienlich eingestreiit!

Zu Seite 6 will ich nur bemerken, daß der Satz: Aus dieser Zeit (der der absoluten römischen Staatsgewalt) stammen die scheußlichen mit Blut geschriebenen römischen Majestäts- und Libellgesetze, die sich von Generation zu Generation bis auf die Neuzeit vererbten!"

in dieser Allgemeinheit nicht richtig ist, da allein die Constitution der Kaiser Arcadius und Honorius vorn Jahr 393, welche mit den WortenSi quis modestiac nescius et pudoris ignarus, beginnt, und doch auch im Corpus Juris civilis Aufnahme gefunden hat, außerordentlich alle neueren und neuesten Gesetze über Majesjätsbeleidigungen beschämt;

und zu Seite 12; daß zu den deutschen Staaten, in welchen die Regierungen, ohne auf den Bun-

Und doch, ich kann, ich darf Dir nicht entsagen.

Ob auch ein andres Feuer Dich dnxchglüht.

Ich weihe Dir all meine schönsten Klagen,

An Dir hängt ganz und feurig mein Gemüth ;

Du bist in trüben, wie in heitern Tagen

Der Funke, der durch meine Adern sprüht,

Und ob die Hölle selbst sich auch verschworen.

Ich gäbe nimmer, nimmer Dich verloren.

Hast Du ja doch, o Kind, all Dein Empfinde»

Vor mir an jenem Abend aufgethan;

Durft' ich ja doch die heil'ge Stätte finden.

Die leise nähret Deinen schönsten Wahn.

Durft' ich doch ohne Scheu mich unterwinden,

Zu folgen.Dir auf der geheimsten Baku,

Und mochte ja mit gläubigem Vertrauen

In meines, ach, Dein süßes Auge schauen.

Bon Deiner Brust drang eine schöne Kunde Zu mir, von dem, was drinnen fühlt unb schlägt: Schön ist Dein Herz, eS wohnt in seinem Griiiioe Ein sanfter Gott, der seüie Flügel regt.

WaS Dil gesagt in jener heilg'en Stunde, Es hat sie tiefste Seele mir bewegt. Laß ab von Deinem bangen fernen Hoffen O komm zu mir, mein Alles steht Dir offen!

Und rede nicht von junger Liebe Schwanken, Und wie so rasch ihr mächt'ger Strom sich theilt. Denn glaube mir, wohl bin ich in Gedanken Den jungen Jahre» weit vprauSgehilt.

des tag zu warten, die Preßfreiheit einführte,, auch Nassau gehört.

Man vergleiche das Edikt von Friedrich August und Friedrich Wilhelm vom 4/5. Mai 1814die illi- mitirte Preßfreiheit betreffend."

Der besondre Theil, der eine Kritik des hessischen Preßgesetzentwurfs gibt, und bei weitem an Bogen­zahl den allgemeinen Theil übertrifft, enthält eine Fülle von Scharfsinn, bietet eine feste und doch dabei ele­gante juridische Beweisführung und bekundet die um­fassenden Kenntnisse des Verfassers in der Gesetzeskunde und besonders eine sehr in's Detail gehende Bekannt­schaft mit der französischen Legislation.

Die vielen Stellen, in denen der Verfasser nach­weist, daß der Entwurf nur Wiederholungen des Du- Thil'schen Gesetzbuchs enthalte, bei welcher Gelegen­heit er die einschlagenden saubern Bestimmungen die­ses Strafgesetzes, wie sie es verdienen, zurechtietzt, sind namentlich auch für einen nassauischen Juristen sehr belehrend, da das Produkt Du-Tyil's, Dank dem Fleiß und der Aufmerksamkeit der nassauischen März­kammer, leider, leider auch im nassauischen Staate ge- setzliche Geltung hat!

Auffallend war mir, daß der Verfasser pag. 10t die Hinterlegung (einer Zeitung vor ihrer Ausgabe auf einer Polizeistelle) zngestehen will, wenn nur da­durch die Vertheilung oder Versendung des Blatt- nicht gehindert werde.

Ich verwerfe jede Hinterlegung ähnlich wie daS ganze Paßwesen als eine drückende, unnöthige Plackere,, die alte drückt, und nicht erreicht was sie vorgibt; als eine Maßregel, die sehr ungehörig in allen Bür­gern und Blattern Verbrecher zum Voraus wittert.

Auch kann ich nicht im Prinzip, wie der Verfasser pag 102 thut, billigen, daß eine Zeitung, wenn auch gegen Vorauszahlung auf Verlangen obrigkeitliche Annoncen aufnehmen müsse.

Ich halte diesen Zwang für ungerechtfertigt und für eil« unpassende Beschränkung des Privateigentham- und der persönlichen Freiheit.

Die entehrenden Strafen, die der Verfasser nur bei Preßvergehen verbannt wissen will, scheinen wir bei allen Vergehen und Verbrechen ohne Aus­nahme sehr unzweckmäßig zu sein.

Auf Seite 53 stellt der Verfasser die Behauptung auf, auch bei Aburtheilnng in Privatin jurien, durch die Presse verübt, sei die Jury da­allein sachgemäße Gericht.

Ich pflichte ihm hierin vollkommen bei und muß nur bedauern, daß der Verfasser nicht, ohne alle Rücksicht auf denguten Willen der Mehrheit" der hessischen Legislatoren, zum größten Theil sehr obskure und gleichgültige Menschen, die Gründe der obener­wähnten Behauptung zu Nutz und Frommen so vieler, die gerade in diesem Punkte noch sehr hin- und her­schwanken, näher und ausführlicher entwickelt hat.

Fest steht zu Dir mein Sinn und ohne Wanken,

Von irren Träumen ist mein Herz getheilt.

Ob Du mir nahe bist, ob Du mir ferne, Ich folge Dir, wie meinem LebenSsteriir,

Bei Dir allein nur find' ich Ruhr wieder.

Den süßen Frieden, den ich lang entbehrt: Es lodert neu die alle Gluth der Lieder, Und ihre Flamme wärmt des Busens Heerd.

Du kamst, ein süßer Engel, zu mir nieder.

Und hast den, zagen Bete» nicht gewehrt: Daß länger nicht der bange Zweifel bliebe: O sprich e« au», das letzte Wort der Siebe!

Sei mein,.Du Herz, mit Deinem ganzen Schlage, O zaudre nicht ach längst schon war ich Del»! Erhöre meine letzte heiße Klage, Und schließe ganz und voll mich in Dich ein;

Laß uns an einem göttervollen Tage, Laß uns zu ew'geni LiebeSbunde weih'n, Daß unsre Seelen beide sich begrüßen, Und fest und treu sich aneinander schließen!

Und wenn Dein süßeS Ja zn mir gedrungen Dann fühl' ich neu erstarken meine Kraft, Dann will ich Dir mit tausend Fammenzungen Erzählen, was in meinem Innern schafft, WaS ich gedacht, gefühlt, gethan, gerungen, Und ivie den Geist Du adelst, Leidenschaft; Und ew'ge Kränze sollen sirr Dich blühen, Und Deiner vollen Dunkel h. umglüh«».