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Freie Zeitung.

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F ISS Wiesbaden. Donnerstag, 3. Iu'i IN31

Diegreif Heilung" erscheint, mit Ausnahme deS Montagg, täglich in fineni Bogen Der AdonnemeniSpreiS beträgt vierteljährlich hier in Wiesbaden 1 fl. 45 fr., auSwârtt »uri$ die Post bezogen mit verhaltn, ßmaßigein Aufschläge. Inserate werden bereitwillig ausgenommen und sind bet der großen Verbreitung derFreien Zeitung" stets von wirksamem Lr- folge. Die JnserationSgebühien betragen für die vierspaltige Petitzeile 3 fr.

Briefe aus dem Gebirge.^

XIX.

$ Das große Herzogthum Hessen und bei Rhein, etil schlrchtgelungenes Flickwerk, bestehend aus der obern Grafschaft Katzenellnbozen, althessischen, mainzischen und pfälzischen Landestheilen , eine kleine, unharmonische Komposition eines kleinen Stücks französischer Kaiser- geschichte und eines kleinen Stücks deutscher Kaiser- unv Reichsgeschichte, ein wahrer Duodezstaat, nur um ein Kleines größer als der einfache Gau der nasso- vitischen Männer leistet im Vergleich seiner Däum­lingsgröße in Fortschritten des Rückschritts wahrhaft Außerordentliches, Wunderbares.

Ein Reaktion entfaltet sich in diesem biedern Hessen- lande, welche sich nicht begnügt mit der Aussicht, die der Me l i b o cu s eröffnet, sondern in gigantischer Weise den ganzen Erdball zu umklammern strebt.

Oder thut solches die Reaktion der beneidenswerthen Hessen nicht, indem sie in Art. 4 des neuen Preßgesetz- eiitwurfs der verblüfften, zerknirschten Eidenbewohner- schaft mit vor Wuth glühenden Augen und zorniger Geberde zuruft:

Auch wenn in Zeitungen, Zeitschriften und Flugblättern, welche außerhalb des Großherzogthums erscheinen, sträfliche An­griffe gegen den großherzoglichen Staat oder dessen Angehörige enthalten sind, können die strafbaren Personen vor ein in­ländisches Gericht gezogen werden."

O großherzoglicher Staat! O großherzogliche An­gehörige! wie beneide ich euch um die süße chinesische Schutzmauer des neuen Preßgesetzcntwurfs, die eure Ehre gegen jeden Angriff, gegen jeden räuberischen Ueberfall, sobald er durch die Preße geschieht, schützt.

Wonnig und labend mag es sein, im kühlen Schatten dieser Mauer über die Leiden des Diesseits und die Freuden des Paradieses zu träumen!

Wage es nun, Japanese, eine Grobheit auf deiner fernen Insel gegen den großherzoglichen Staat oder seine Pflegbefohlenen drucken zu lassen; unternehmet es, Californier, Hottentotten, Buschmänner, Pescheräs; unternehmet eS, ihr Bewohner von Polynesien^ im Wege der Presse den großherzoglich hessischen Staat ä-ei Rhein zu betrüben und zu insultiren: drohend ist der Art. 4, der auch die sträflichen Angriffe außerhalb des großen HerzogthumS verfolgt, gegen Euch ge­schwungen !

Nennt mir nicht mehr Rußland den Sitz der Re­aktion! Geht, Rußland ist ein Lamm von Güte, gut­herzig und von großer Milde gegen die Wuth, jeden Freiheitsgedanken in der Wiege zu ersticken, welche im großen Herzogthum Hessen und .bei Rhein herumtobt.

Ja, die Reaktion in Hessen hat es erreicht, ihr ge­bührt die Palme! Das großartigste Druck-, Preß- und Knebelgksetz erdacht zu haben, ist ihr Ruhm, ihr Stolz!

Respekt vor diesem Scharfsinn im Abmartern, Zu-Tode- peinigen der Gedanken, im Zusammenschnüren der kri­tischen Vernunft, die ja doch nur vom Teufel stammt! Höret und staunet!

Im Großherzogthum Hessen hat man vorgeschlagen:

1) es sollen in Zukunft nicht mehr bloß die Re­dakteure verantwortlich sein, sondern auch die Drucker, Herausgeber, Verleger, Verbreiter (Art. 1.).

Scharfsinnige Juristen, an denen das große Her­zogthum einen großen Mangel hat, werden sogar aus Art. 1 des Entwurfs herausdcfiniren: auch die Papier- fabrikanten, Druckerschwärzebereiter, Lum- pen sammt er u. s. w. seien für die Vergehen der schlechten Presse haftbar.

In Hessen am Rhein hat man vorgeschlagen:

2) Confiskation der für strafbar erklärten Druck­schriften; (Art. 2.)

3) die Haftbarkeit der Ausländer wegen Juju- rien, die sie gegen Darmstädter im Auslande begangen haben; (Art. 4.)

4) Die Entfernung der Schwurgerichte bei Aburtheilung aller Preßvergeheu; (Art. 5.)

In Hessen will man mit schweren Strafen be­drohen:

5) die Aufforderung zur Begehung eines Ver­brechens, insbesondere des Hochverraths, wenn auch Niemand der Aufforderung Folge geleistet hat und wenn selbst horribile dictu der Auffor­dei er,Anreize:" genannt, ohne verbrecherische Abs ich t (Dolus) aufgefordert hat. (Art. 7,8,9.)

Mit Rücksicht darauf schlage ich der hessischen Reak­tion unmaßgeblich vor, auch den hochverratherifcheu Blick, die hochverräterische Miene und die Faust im Sack mit schweren doppeltgeptropften Strafen zu belegen. Nur zu ! Fortuna audaces juvai! Fort! Dieu et inon droit!

In Hessen will man im neueren Preßgesetzentwurf mit schweren Strafen bedrohen:

6) wenn ein Narr, o. h. ein ehrlicher Mann, der unter tausend Schurken und Schwächlingen allein den Muth hat, die Wahrheit zu sagen, ausfordern sollte, eineroktroyirten" Verordnung keinen Gehorsam zn leisten. (Art. 17.)

7) wenn Jemand die Arbeiter auffordern sollte, ihre Arbeit einzusteUen, und kein einziger Ar­beiter ihm Folge leistete. (Art. 21.)

In Hessen und bei Rhein will man:

8) den schon des Majestätsverbrechens anklagen, der zum Haß gegen den Großherzog an- reizt"; (Art. 10.)

9) die Kaffernhäupsiinge und die Häupter der Nothhäute, welche ja ohne ZweifelOberhäupter aus­wärtiger Staaten" sind, gegen die frechen Schmähun­gen hessischer Bürger mit Hülfe schwerer Strafen schützen; (Art. 13.)

10) jede freie Diskussion über Monarchie, Ehe,

Familie, Eigenthum, Eid, Religion, Sittenlehre und Einrichtungen einer Religionsgesellschaft geradezu un­möglich machen; (Art. 16, 23, 24.)

11) schwere Strafen verhängen, wenn eS einer unternimmt, hessische Miliärpersonen oderverbündete" Truppenmit ihrem Stande oder militärischen Ein­richtungen (etwa den Helmen, dem russische i Mantel, dem Lederzeug und dergleichen) unzufrieden und Damit von der Pflicht abwendig zu machen"; (Art. 19.)

12) mit schweren Strafen belegen, wenn Jemand einzelne Classen von Staatsangehörigen zum Hasse oder zur Verachtung gegen einander aufreizt"; (Art. 22.)

13) nicht allein die Büreaukratie, dieMonarchie, die Bourgeoisie, die Hierarchie von aller öffentlichen Kritik befreien, sondern namentlich auch die Herren Offi­ziere, das ganze Truppcucorps und selbst einzelne Abtheilungen deS letzter» gegen jede lästige Erör­terung sicher stellen; (Art. 2, 6 und 27.)

14) nicht allein auswärtige Oberhäupter unter den Schutz deS großen HerzogthumS stellen, sondern auch dieRegierungen und Behörden" aus­wärtiger Staaten, (z. B. dieBehörde" der Frau Po- mare oder die Regierung des Sansculotten Faustin) gegenSchmähungen und herabwürdigenden Sport" bewahren. (Art. 28.)

In Hessen beabsichtigt man:

15) nicht allein den Beweis der Wahrheit bei Verletzung der Amts- und Dienstehre gar nicht, sondern diesen Beweis bei Privatinjurien nur mit­telst Zeugen zuzulassen; (Art. 34.)

16) die Veröffentlichung eines Anklageakts vor sei­ner feierlichen Verlesung in der Sitzung deS Schwur­gerichts,

17) sowie eines Berichts, in solchen Jajurienvro- cessen, bei welchen der Beweis der Wahrheit nicht Platz greifen soll,

18) sowie eines Bericht's über die Berathungen Der, Geschwornen oder Gerichte, bei schweren Strafen zu verbieten; (Art. 37, 38, 39.)

19) die Aufforderung zu einer Sammlung von Geldbeiträgen, um damit eine erkannte Geldstrafe, ab­zutragen bei Gefängniß bis zu Drei Monaten und einer Grldstrafe bis zu 50 Gulden zu untersagen; (Art. 40.)

20) das. Recht eine Druckerei zu betreiben, nur an Zuverlässige" zu ertheilen, sowieUnzuverläs­sigen" nach kurzer Prozedur die Concession zum Be­trieb einer Druckerei wieder zu entziehen. (Art. 4146. )

Im großen Herzogthum beim Rhein, will man für Die Zukunft verlangen:

21) daß auf jeder Druckschrift Drucker und Ver­leger genannt seien;

22) daß nur ein im Großherzogthum ständig Wohnender, Großjähriger die Redaktion eines Blatts übernehme;

Der Prophet, von Seribe.

E Wir versuchen es, in weiterem Verfolg der Dar­stellungen desPropheten" auf der hiesigen Bühne von Der Handlung deS Stückes zu reden. Zum Vor­aus und ein- für allemal bitten wir dabei nicht ver­gessen zu wollen, daß der geschichtliche Stoff eben nur Namen und Nahmen abgegeben hat, daß aber der Dichter, Seribe, durch willkürliche Abänderungen, Zuthaten und Umwandlungen aller Art für den Ge­schmack eines französischen Theaterpublikums berechnet, Der Hauptperson einen Charakter und dem ganzen Verlauf der Handlung einen Anstrich angedichtet hat, der mit den wirklichen Begebenheiten meist nichts als Ort und Zeit und Namen gemein hat. Es ist übri­gens unverkennbar die Gefahr vorhanden, daß daS Bild des Propheten, jenes unheilvollen und doch so unglück­lichen Johann von Leyden, und der ganzen wiever- täuferischen Bewegung gerade in der romanhaften Ver­zerrung, wie sie uns Scribe vorführt, |id) um io tiefer in der Anschauung des Publikums einpragen werden, je mächtiger Die Eindrücke sind, die aus dem Zusam- uienwirken aller Künste der musikalischen Komposition, der geschickten theatralischen Darstellung und Der impo­santen Dekoration in den Gemü Hern Der Zeitgenossen sich entwickeln müssen. Um so dringender ist d,e Pflicht der Presse, solchen Verzerrungen und ungeychichtlichen

Verunstaltungen gegenüber Der Wahrheit Die Ehre zu geven und gegenüver der psettscheii Pha.ttastecci und Effekthascherei eines Schauspieldichters ivirkliche Ge­schichte zu lehren und zu predigen. Eine unpaeteitjche Auffassung und Darstellung jener unter dem Namen der Wiedertäufer-Unruhen bekannten politisch-rettglösen Bewegung gehört zwar mit zu den schwierigsten Par­tien der Reformations-Periode, theils weil die treiben­den Ideen der religiösen Freiheit und socialen Gleich­heit an und für sich zu den sch-vierigsten gehören, theils weil fast sämmtliche Zeitberichie von zum Theil erbitterten Gegnern der Reformation herstammen und Die Aussagen der peinlich verhörten Gefangenen, wie sie in den Akten katholischer Unterjuchniigsrichier nie­dergelegt sind, begreiflicher Weise nur einen sehr zwei- sk!Haften Werth haben und nur mit Vorsicht zu be­nutzen sind. Eine, wenn auch noch so bündige, Er­zählung jener Vorgänge in Münster, eine Schilderung der hervorragendsten Revokullonssührer, Der Entwicke­lung, des Verlaufs und der Nachwirkungen jener Be­wegung in ihrem Zusammenhang mit den Zeitereig­nissen in Deutschland und den Niederlanden würde natürlich die Grenzen eines Opern-Berichtes weit über­schreiten und wir müssen hier darauf vollständig ver­zichten, so sehr auch eine solche Erzählung in der That geeignet wäre, über das Wesen der socialen De- mokratie in ihrem gesunden Kern, wie in ihren krankhaften Auswüchsen hellere Ansichten zu verbreiten,

als sie unter einem großen Theil, namentlich deS soge­nannten gebildeten Publikums, heute noch im Schwange gehen. Wir müssen uns für den vorliegenden Fall aus die Erzählung der Begebenheiten beschranken, wie sie Seribe zu einem historischen Drama verarbeitet hat, indem wir die musikalische Seite der Oper Dabei ab­sichtlich noch außer Berücksichtigung lassen, um derselben tn einem bejonvere i Bericht ihre gebührende Würdigung widerfahren zu lassen.

DaS Sluck spielt in den beiden ersten Akten in Holland, wo Die Wiedertäufer schon längere Zeit un­ter dem Landvolk ihre Ideen verbreitet haben. Land­leute gehen in der Tagesfrühe ihren Geschäften nach und füllen die Scene, umer ihnen ist Bertha, ein Land- mädchen, Die Verlobte, und Fides, die Mutter Johanns. Aus ihrem Wechsel,geipräch erfahren wir, daß Johann, ein wohlhabender Wirth in Leyden, Bertha, ein armes Waisenkind, sich zur Gattin erwählt hat und daß FideS die Braut ihres Sohnes zur Hochzeit abholen will. Allein Bertha ist Leibeigene; ohne Erlaubniß ihres Gutsherrn, des Grafen Oberthal, darf sie nicht weg- ziehen. Wie sie sich zu iym Hinvegeben wollen, sein Schloß ist zur Rechten im Hintergründe sichtbar er­scheinen Dr« Sendboten der Wiedertäufer, priesterartig in schwarze Gewänder gekleidet, Jonas, Matthiseu und Zachariaö. Mit ihrem Erichemen nimmt der ganze Verlauf deS Stücks einen ernsten, verhängnißvotte» Charakter an. Sie pre.-igen den Bauern ihre Leoren