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reichliche Gränze, um S.cocnbürgen , Ungarn und Croatien zu besetzen. Die weiteren Dispositionen würden sich erst anS den gegebenen Verhältnissen be­messen lassen. Auf diese Weise können wir die bestimmte Mittheilung machen, daß unter Eventualitäten wie die oben genannten, ein direkter Zug gegen Frankreich wirklich im Plane der Großmächte ligt, diese Eventua­lität aber auch nur für den Fall angenommen ist, daß mit einem Siege der Ultrapartei in Frankreich der Krieg von dort ausgehen oder doch nicht zu vermeiden sein würde. Man will dann nur das Verhältniß der Defensive in das der Offensive verwandeln und glaubt dadurch mehr Chancen für den Sieg zu haben."

Deutschland.

Rüdesheim, 27. Juni. (Rheing. Volksb.) Den Lesern wird noch lebhaft die Schleppdampfschiffsge­schichte in Geisenheim vom Sommer 1848 im Ange­denken sein. Nach langwierigen Untersuchungen hat sich nun ein Ergebniß herausgestellt, daS zu verschiedenen Bemerkungen und Ansichten führen mag. Die Be­theiligten, worunter auch Nichtschiffer, sind theis zu halb-, theils zu einvierteljähriger Correktionshausstrafe nebst Tragung sämmtlicher Untersuchungskosten unter solidarischer Haftbarkeit verurtheilt worden. Eine wei­tere Instanz zur frischen Untersuchung wird wohl nicht mehr vorhanden und nur noch der Gnadenweg zu be­treten sein. Ohne gerade die gewaltsame Arretirung der beladenen Schiffe billigen zu können und zu wol­len, mag doch die Strafe meines Dafürhaltens zu streng ausgefallen sein, wenn man, wie billig, die damalige Gährung, Aufreizung und Erhitzung der Gei­ster bedenkt. Viele Vergehen, die wenigstens jetzt als Vergehen gelten und so genannt werden mögen, müßten demgemäß auch noch zur Verhandlung und zur Bestrafung kommen, waS wahrhaftig kein Bieder« mann wünschen wird, --

Darmstadt, 27. Juni. (Mzr. Abtpost.) Das gestrige Votum der zweiten Kammer, wodurch mit bedeutender Majorität eine Summe von fast % Million, welche nach dem Ausdrucke der Regierung auf den Staats- sirastendau verwendet, dagegen nach den Worten der Opposition, dafür vergeudet worden war, als nicht gerechtfertigt erklärt und die Einleitung einer Untersuchung und regressorisäien Verfolgung verlangt worden war, hat in höh.rn Regionen einen ziemlichen Eindruck hinterlassen. Wenn die Kammer sogar die vollendete Thatsache nicht mehr gelten lassen will, was soll dann aus dem Budget werden, mit seinem Defizit von % Million und mit einer neu zu bewilligeiibcu Civilliste und Apanag.n von fl. 700,000? Und dabei darf nicht übersehen werden, daß diese knauserige Kammer nicht etwa auf dem allge­meinen ©timmveditc beruht, sondern nach einem durch Herrn v. Dalwigk selbstverfertigten WahlgZeye ine Leben trat.

Rastatt, 27. Juni. (Schwb. Mrk.) Die Zahl der in die Hiesigen Kasematten unV Gefang- nisse gebrachten Landeseinwohner ist noch fortwährend im Steigen begriffen und dürfte bis Ende dieses Monats auf mehr als 180 gekommen seyn. Hierunter sind zwar wohl auch eine Anzahl bei Raufhandeln Betheiligter inbegriffen, wie z. B. viele Bursche von Handschuchs- Hkim, die hieher abgeliesert wurden; viele sind aber auch wegenpolitischer Vergehen" zur Haft gekommen. Namentlich hat die Auffindung Mazzinischer Loose Ver­anlassung zu Verhaftungen gegeben. Morgen werden aus Freiburg eine Anzahl Studenten erwartet, die in geheimer Verbindung getroffen worden seien. Am meisten Aufsehen erregte die Einlieferung des Dr. Mittermaier, Sohns des berühmten Professors und Parlamentsmitglieds. Der junge Mann hatte vor Kurzem erst seine Stelle als Arzt im Irrenhause zu JUenau angelreten. Sein Vater befand sich gestern hier in vergeblichem Bemühen, eine Aenderung des Looses seines Sohnes zu bewirken, und reiste heute, dem Vernehmen nach um durch die Gnade des Groß- Herzogs eine Freilassung gegen Bürgschaft zu erlangen, nach Baden-Baden ab.

*§ Ulm, 27. Juni. Ein Trauerfall, der heute hier sich zutrug,' liefert den deutlichsten Beweis, wie überaus vorsichtig man bei dem Gebrauch des Chloro­forms sein müsse. Die Gattin eines geachteten Kauf- mmind hierselbst, eine Frau von 32 Jahren, Mutter dreier Kinder, ließ durch thun unserer geschicktesten Chirurgen sich einen Zahn ausziehen, verlangte aber, um den Schmerzen der Operation auszuweichen, die Anwendung von Chloroform. Die Operation war glück­lich vollendet, aber man denke sich die Angst und den Schrecken der Ihrigen und des Chirurgen, als die Frau nicht mehr zu sich kam. Der Gebrauch des Chloro­forms hatte sie getödtet.

AuS der Pfalz, 27. Juni. Die Amtsentseyung des Abgeordneten und katholischen Pfarrers Tafel von Zweibrücken macht bedeutende Sensation. Diese Ent- scyulig als Pfarrer von Zweibrücken und suspensio ab omni exercitio ordinis et jurisdictionis soll, wie die Speyerer Zlg." meldet,aus Veranlassung der Haltung Tafels als Müglnd der deutschen cvnstiluircnden Natio­nalversammlung, insbesondere wegen dessen zu Frankfurt gehaltener Rede über die Stellung der Kirche zum Staate und seiner Betheiligung an den Verhandlungen des Par­laments zu Stuttgart, erfolgt fein/

Marburg, 25. Juni. (Kaff. Ztg.) In Folge der Verwundung eines bayenschen Militärs durch einen

Stockvegen wurden hier Haussuchungen veranstaltet, bei denen eine größere Anzahl von nicht abgelieferten und verheimlichten Waffen in Beschlag genommen wurde. Selbst eine Quantität scharfer Patronen soll gefunden worden sein. Die Verheimlichet' sind zur An­zeige gebracht und zum Theil gefänglich abgeführt wor­den. Auch hat sich herausgestellt, daß in der Umge­gend Marburgs während der Pfingsttage verbotwidrige politische Versammlungen stattgefunden haben.

Kassel, 24. Juni. (K. Z.) Heute leisteten die Offi­ziere der hier liegenden kurfürstlich hessischen Truppen auf dem Schlosse Bellevue den nach § 107 der Ver- fassungsurkunbc vorgeschriebenen Diensteid.

Kassel, 27. Juni. DieKasseler Zeitung" bringt heute drei Verordnungen:

1) Verordnung vom 26. Juni 1851, die Aufhebung der Vereidigung des Offizierscorps auf die Beobach­tung und Aufrechthaltung der Landesverfassung, und Wiederherstellung des § 107 der Verfassungsurkunde von 1831 betreffend:

»Von Gottes Gnaden Wir Friedrich Wilhelm I. Kur­fürst rc. Auf Veranlassung der beiden Commissâre von Oester­reich und Preußen, als den durch Bundesbeschluß vom 11. d. M. dazu bevollmächtigten hohen Negierungen, nämlich des kaiserlich königlich österreichischen Feldmarschall- Lieutenants Grafen von Leiningen-Westerburg und des k. preußischen Staatsministers Uhden, und nach Anbo* rung Unseres Gesamml-Staatsministeriums thun kund: §. 1. Die Verpflichtung zur Seobacütnnü und Aufrecht­haltung der Landesverfassung ist ^us dem Dienst- und Fahneneide der Offiziere U^reé Armeekorps hinw.g- zul assen. , §. 2. Das Besetz vom 26. Oktober 1848 wird aufgehoben und tritt die dadurch aufgehobene Vorschrift ^s § 107 der Verfassungsurkunde wieder in Wirksamkeit. Alle, welche eS angeht, haben sich hiernach gebühren zu achten, Urkundlich unserer Aller- höchsteigenhändigen Unterschrift und des beigedrückteu Staatssiegels gegeben zu Kassel am 26. Juni 1851. Friedrich Wilhelm. (St.-S.) vdt. Hassen pflüg, vdt. Volmar. vdt. Haynau. vdt. Baumbach."

2) Verordnung aom 26. Juni 1851, den Dienst­eid der Offiziere betreffend:

Von Gottes Gnaden Wir Friedrich Wilhelm I., Kurfürst rc. rc. verordnen in Beziehung auf die, durch Unsere Verordnung vom heutigen Tage bekannt ge­machten Bestimmungen, nach Anhörung Unseres Ge- sammt-StaatSministeriums: §. 1. Die eidliche Ver­pflichtung der Offiziere Unseres Armee -Corps soll nach der in den Kriegsartikeln für die kurhessische Ar­mee enthaltenen und für Offiziere eingerichteten Formel für den Soldaten - Eid vorgenommen wer­den. §. 2. Indem Wir alle Unsere Offiziere von dem von ihnen geleisteten Eibehier mit ent­binden, soll alsbald eine anderweite Vereidigung nach der nunmehr anzuwendcuden Eidesformel unver- weilt stattfinden. Alle, welche es angeht, haben sich hiernach gebührend zu achten. Urkundlich Unserer Al- lerhöchsteigenhänbigen Unterschrift und des beigedrückten Staatssiegels gegeben zu Kassel am 26. Juni 1851. Friedrich Wilhelm. (St. S.) vt Hassenpflug, vt. Volmar. vt. Haynau. vt. Baumbach."

Ueber die 3 Verordnung vom 26. Juni 1851, die Bewil lignng einer Amnestie betreffend, wol­len wir nur bemerken, daß dieselbe Bestimmungen enthält, wornach die Ausnahmen die Regel und die Amncstirungcn die Ausnahme bilden.

Kassel, 24. Juni. Wie derWeser-Ztg." geschrie­ben wird, ist cs dem Ministerium durch ein neues Ma­növer gelungen, der Fittanznoth auf kurze Zeit abzu­helfen. Sie soll nämlich ein ihr von der Frirdrich-Wil- helms-Nordbahn übergebenes Fanstpfand von 600,000 Thlr. Prioritäts-Obligationen dieser Bahn, welches auf einem mit Bewilligung der Stände gemachten Darlehn von 500,000 Thlr. lastet, für den Betrag von 400,000 Thlr. anderweit verpfändet und so sich in den Stand gesetzt haben, eine Zeitlang die nothwendigsten Ausga­ben zu bestreuen.

Hannover, 56. Juni. (3t g. f. N.) Das Oberappel, lativnsgcncht zu Celle hatte so eben die Verfügung er- lassen, daß der Bürgervorsteh^r Stechan gegen Caulivn seiner Haft enthoben werden könne, als eine neue Anklage nicht nur die Entlassung hinderte, sondern sogar zu einer geschärften Hast führte. Diese muc Anklage soll sich auf Verbindungen des Herrn Stechan mit dem in Köln zur Haft gezogenen Dr. Becker bcgrünoen , also auf cvmmunistische Bestrebungen und Pläne gerichtet sein.

Berlin, 26. Juni. (Nat.-Ztg.) Weil die aus dem allgemeinen Wahlrecht hecvorgegangenen Volks­vertretungen mit sehr Vielem, was im Staate bestand oder früher geschehen war, nicht einverstanden sein konnten; weil sie insbesondere mit den an die Spitze der Verwaltung gestellten Ministern unzufrieden waren, und befanden, daß dieselben kein Vertrauen verdienten darum hieß es: mit dem allgemeinen Wahlrecht ließe sich nicht regieren, das allgemeine Wahlrecht müsse adgcschafft, in den Bann gethan, für den Feind des Staats und der Gesellschaft erklärt werden. In Portugal ist jetzt ein General aufgetreten, hat erklärt, er könne mit Vielem, was bis dahin im Staate Por­tugal geschehen, nicht einverstanden sein; er müsse mit den an die Spitze der Verwaltung gestellten Ministern unzufrieden fein; er befände, daß dieselben kein Ver­trauen verdienten. Herr Costa Cabral, durch der Königin von Portugal Gnade Graf von Thomar rc., ist sicherlich überzeugt, daß sich mit solchen unzufriedenen Generalen, vollends wenn sie die Armee hinter sich

haben, und dazu kommen, die Herren Minister aus dem Sattel zu heben, aus dem Lande hinaus und üb» den Ocean Humber zu werfen, absolut nicht

läßt. Dennoch haben wir noch nicht vernommen9 2 deswegen irgendwo von ministerieller Seite und ? ministeriell und konservativ gleichbedeutend ist Va konservativer Seite her die Abschaffung der und der Armeen verlangt ist. Im Gegentb^' Wer»«.»« «rangen Setreff gerate,i« |J sich an die Aussicht, es werde sich doch endlick, » General finden, der den^ Neffen des Onkels ch Strafanstalt oder in den Schuldthnrm sperrt, die zosijche Republik zur schönen Idee mach und Se ' christlichste Majestät König Heinrich V. in

Stadt Paris und sein schönes Tuiltrienschloß ein£ F'ndct sich ein General, der das unternimmt^ L net es sich aber, daß er die Armee gar n 2 nicht 'n genügender Anzahl hinter sich, oder daß einen übermächtigen volksthümlichen Widerstand sich hatte ; mißglückt sein Unternehmen so m ... Hochverrather und der Begnadigung zu Pulver Ble. verfallen. Glückt der Streich, so heißt Ä "des Vaterlandes, Stütze des Throns ^,nd des^Ah tars; so vekommt er den Ludwigsorden wird table von Frankreich, erhält eine RâEl-bn« M klingenden Napoleons ober fruchtbaren Aecke schlagbaren Holzern und fetten Weiden. Ob ' räther, oder Hochverdienter, dafür giebt es alâ» nach keinen anderen Maßstab, als den Zufall des ^E folgeö; ob eine Kugel vor den Kopf oder die bück,»-. Ehren auf den Kopf, daß ist reines Würfelspiel Wo"

M «Maln«! Sicherlich ist ras keine LeiteÄ läge. Und doch wäre eine solche Wiederein, 'cUun, M ^'schriftlichen auf den Thron des B holömä s mächtigen Karl IX. das Allerkonservativste ttmße, was sich denken läßt? In der That es- eme würdige Ausgabe für Professor Stahl und ander Rechtsgelehrte gleichen Schlages, dies sogenannt- 2 fervative Staatsrecht, bei dem derZufa L stimmung" Nichts, aber eine Spitzkugel oder ^ belhieb Alles ist, in ein System zu bringen AlS M d.e vom ganzen deutschen Volk gewählten Ve tr t?r emfaUen hepen, eine deutsche Ncichsvcrfassnng - schließen, ja sogar die Vermessenheit hatten in , deutschen Fürsten d.e deutsche Kaiserkrone an^utrage - begingen sie einen Raub, erschienen sie reif X LegilinntalöMebstahls vor die Assisen gerbst zu we ben. Schnßt morgen ein kühner General bie fram , silche Re-chöversaffung smammen; ist er in der Laar bem Wn, der heute noch Graf von Chambord Fluchiling in Oesterreich ist, die Krone von Frank­reich anzäe en, so muß mit allen Glocken £ in allen Kirchen ein Tedeum gesungen werden ^Jn der That sehr christlich, sehr konservativ! 3

Berlin, 26. Juni. J der .O.-P.-A.-Zta " wird versichert, daß d.e Successiv., in Dänemark dmch h eu 'Uenakt geregelt werden wird, be. bem ,begrüâ mib anerkannte Rechte gebührend berücksichtigt^ werden sollen Dies scheint in Warschau schon vor des Prinzen von Preußen Anwesenheit m dieser Stadt verabredet worden zu pm. " rverUn, 27. Juni. (Nat.-Ztg.) Der Proceß ae. gen bie Vorsteher der Arbeiter-Vereine . hat heute Nach- mittag 4 Uhi sein Ende erreicht. Das Urtheil des Gerichts lautete dahin: daß das Erkenntniß gegen den Linge tagten Ebert vorzubehalten, die samnulichen in d.r -lnklage e.wahiiten Vereine definitiv in schließen ha^ bir StaatSamvaltschaft und die übrigen Ange- klagten, w.lche nur Stellvertreter der Vorsitzenden ge­wesen waren, sur nicht schuldig zu erklären, alle übri- gul Aiigtjlagten dagegen, welche als Vorsteher funairt hatten, mit einer Geldbuße von 10 Thalern event. 14 tägigem Gefängniß zu bestrafen. Nach den Urtels- grundkn hatte der Gerichtshof aus der Verhandlung selbst die Ueberzeugung gewonnen, daß die gedachte Vereine wirklich politische Zwecke verfolgt, und bieS namentlich auch aus den Büchern der einzelnen Ver- tlns-BwIiothtken, den in den Versammlungen gehal­tenen Reden und Gesängen geschlossen, weshalb auf : ^ definitive Schließung derselben erkannt worden war. Es waren indeß nach dem klaren Wortlaut des Ge- setzes nur d.e wirklichen Vorsteher der Vereine mit Strafe belegt worden.

Berlin, 28. Juni. In Kurzem wird, wie die Ltthogr. Corrcsp. " meldet, seitens der deutschen Regierungen ein Congreß in Gotha beschickt werden, welcher zum Zweck der Verhandlung über die Frage des teutschen He i ma t h s re ch t s dort znsiun.nen- tritt. Die aueikannte Nothwendigkeit, über diese An­gelegenheit endlich zu feßen und allgemein gütigen Be- fhmmungeii zu gelangen, hat den Vorschlag zu diesem Eongriß hervorgerufen.. Nach den gegenwärtig in den ' verschobenen deutschen Staaten geltenden Grundsätzen in Betreff des He.mathrechtö ist es leicht möglich daß ^mand dasselbe ganz verlieren kann. In Preußen be­gründet erst ein lOjahriger Aufenthalt ein Heunaths- recht, eine längere als dreijährige Abwesenheit verwirkt dieses Recht.

Leipzig, 25. Juni. (Schwb. Mrk.) Auch für die hiesige Kommunalgarde ist die schwarz-roth- ^^ durch eine Verfügung des Mini­steriums des Innern verboten worden. Als Grund