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, Freiherr und Recht!"

â' 1S7» Wiesbaden Donnerstag, 12 Juni 1N51.

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Uhlich unb die freie Gemeinde in Magdeburg.

Am 9. December des Jahres 1847 erschien als Manuscript gedruckt eineNachricht aus der neuen christ­lichen Gemeinde zu Magdeburg" (in Commission der Creutzschen Buchhandlung), ein Aktenstück von histori­scher Bedeutung, welches deshalb wohl verdiente, grade sitzt neu aufgelegt und weiter verbleitet zu werden, um den vielen irrigen Ansichten zu begegnen, die sich an den Gang der norddeutschen Reformation des 19. Jahrhunderts knüpfen.

Am 20. September 1847 war Uhlichs Amtsent- fernung in Magdeburg erfolgt. Diese Maßregel der preußischen Negierung hatte große Bewegung in Stadt undLand hervorgebracht. In dem vorgenannten Akten­stücke heißt es darüber:Es fünfte uns unerträglich, daß der Geistliche gezwungen werden soll, Formeln anszusprechen, die Gemeinde gezwungen, Formeln an- zuhören und zu bejahen, für welche sie und er keinen Glauben haben; unerträglich, daß uns geboten sein soll, das Evangelium in der Bibel anders zu verstehen, als wir's nach unserer Ueberzeugung, nach redlicher sprachlicher und geschichtlicher Forschung verstehen müssen; unerträglich, daß die Satzungen derNeforma- toren und der Kirchenväter für uns maßgebend sein sollen; unerträglich, daß selbst das Wort auf der Kan­zel nicht mehr aus freier Ueberzeugung quellen soll. Wir maßen uns nicht an, über den Glauben unsers Nächsten zn richten; wir können den Glauben eines Altlutheraners, eines römischkatholischen, eines (griechi­schen Christen gar wohl ehren. Aber wir sind überzeugt, daß das Christenthum auf drei Grundsätzen beruht, von welchen nie abgewichen werden darf: auf d e n G r u n d- sätzen der Freiheit, der Wahrhaftigkeit, der Einigung. Alle drei dünkten uns durch jenes Er- eigniß verletzt, und wie wir, so dachte und empfand die große Mehrzahl unserer Mitbürger. Das war nicht zu verwundern; fast alle waren wir aus unserm Jugendunterricht her und später durch unsere Kirchen gewohnt, das Christenthum in jener freieren Weise aufzufassen, welche sich seit der zweiten Hälfte des vo­rigen Jahrhunderts allmälig geltend gemacht hat."

Uhlich wurde, von einer Reise heimkehrend, festlich begrüßt; man trat zu Berathungen- zusammen. Eine Bitte an den König,daß er einige liturgische Freiheit gestatten möge", wär das Ergebniß. Aber Vielen er­schien die Bitte als etwas Verfehltes, sie mochten die­selbe nicht unterschreiben. Da traten ihrer Vierzig aus dem Mittelstände zusammen am 23. und 27. Septem- ber; zu der zweiten Versammlung ward Uhlich geladen. Umauf sicherem und gesetzlichem Wege" seine evange­lische Freiheit zu bewahren, wollte man die Benutzung des königlichen Patents vom 30. März jenes Jahres, also Austritt aus der Staatskirche und Zu­sammenschließung zu einer selbständigen Gemeinde. Uhlich rieth zum Abwarten. Man setzte die Berathungen im October ohne ihn fort, und die Zahl der Entschlossenen wuchs bald auf Hundert. Sie setzten in einigen Grundzügen das Bekenntniß und die Verfassung der neuen Gemeinde zusammen und luden am 23. Oktober abermals Uhlich ein. Der Entwurf kam zur Annahme. Indeß war der König in Magdeburg gewesen und hatte auf die Bitte der Stadt einen ab- 'chläglichen Bescheid gegeben, doch eine freiere Verfas­sung versprochen. Da aber unter Kirche immer nur die Gemeinschaft derer verstanden wurde, welche an die alten Bekenntnisse glauben und namentlich das apostolische Symbolum für Taufe und Konfirmation festhalten, so beschlossen elf Männer, mit ihrer Aus- trittserklärung voranzugehen. Bald folgten Andere nach, La Uhlichs Amtsentfernung nach elf Wochen dieselbe und jeder Schritt dagegen erfolglos blieb. Privatlokale reichten jetzt zu den Berathungen nicht mehr aus, ein städtischer Schulsaal in der Handlungsschule wurde bewilligt; als er nicht mehr ausreichte, ward der große Rathhaussaal genommen, dann die Kirche der christkatholischen Gemeinde. Am 9. Dezem­ber hatten sich 2100 eingezeichnet. Die Gemeinde ward definitiv konstituirt und die Organisation mit Uhlichs Berufung als Prediger begonnen. Die Haupt­grundsätze der Erklärung, welche jenerNachricht" bei- gelegt sind, lauten:Das Bewußtsein, Christen zu sein, ist mit uns ausgewachsen, lebt in uns und treibt uns jetzt zu obiger Lossagung. Wir wollen nichts Neues machen, wir sondern uns von keiner christlichen Gemeinschaft ab, wir wahren nur. wie es unsere Pflicht

ist, unsere evangelische Freiheit. Freiheit ist von echter Religion unzertrennlich; denn Religion ist Gewissens- sache, kein Mensch hat darin etwas zu befehlen. Frei­heit ist Grundsatz des Evangeliums; Christus hat die Seinen vom Joch der Satzungen, der Priester, jeder Menschenmacht befreit. Freiheit ist von Neuem durch den Protestantismus gewonnen, dèr dadurch entstand, daß die Väter das der Christenheit aufgelegte Men­schenjoch zerbrachen und jeden an das Evangelium selbst zu eigner Erforschirng desselben verwiesen. Unser Schritt ist lediglich ein Schritt der Nothwehr. Das Beste, was wir in unserem Gemüthe finden, verdanken wir, wenn wir seinem Ursprünge nachgehen, dem Christen­thum, welches durch Jesus in die Welt eingetreten ist, und dieses hat seine Urkunde in der Bibel. Also der Kern der Bibel ist das Evangelium, d. h. der Bericht von der Lehre und dem Leben Jesu. Dieser Bericht enthält kein Lehrgebäude und kein in Be­griffe gefaßtes Glaubensbekenntniß, sondern große Ge­danken, welche die höchste Wahrheit in sich schließen, die der menschliche Geist hat erfassen können, und welche im Leben Jesu zur That geworden sind. Das Evan­gelium ist Geist und Leben. Als solches bietet es sich dem Gemüthe dar nicht als fertiger Gedanken­bau, nicht als eine äußere LebenSorknung, sondern als eine Kraft gut und selig zu machen, wobei immer­hin verschiedene Auffassungen statt haben können. Das alte Testament ist die Vorbereitung auf das Evan­gelium, die Schriften der Jünger außer den Evan­gelisten enthalten die erste Verarbeitung desselben. Die Bibelauslegung vergangener Zeiten kann uns zur Belehrung dienen, aber sie kann uns nicht binden. Redliche Forschung, ausgerüstet mit den Kenntnissen der Sprache und Geschichte, verbunden mit der Uebung durch die That, findet und versteht den Geist des Evangeliums." Das war der Anfang der freien christlichen Gemeinde in Magdeburg. Diese Bewegung ist seitdem bei stetem Kampfe ru stetem Wachsen geblieben : sie ist ein Stuck der großen GeisteS- emanzipation und VeraUgemeüuing des praktische« Chrr- stenthumö. Ich glaubte auf diesen Anfang zurückweisen zu müssen, um daS nachfolgende aufrichtige Bekenntniß Uhlichs, das er in seinem neuestenSonutagsblatte" giebt, verständlicher zu Machen und so einen unpar­teiischen Blick in diesekirchlichen Wirren" Preußens und in die Fortschritte der deutschen Reformation un­seres Jahrhunderts zu geben.

(Schluß folgt.)

Deutschland.

f Wiesbaden, am Pfingstfest. Obgleich die be­kannte Wirth-Baumannsche Angelegenheit schon mehr­fach besprochen worden ist, so scheint mir doch der Rechtspunkt in derselben noch nicht klar genug hervor- gehöben. Es handelt sich um die Frage, ob der Ab­geordnete Wirth, welcher auf dem letzten Landtag die je vierwöchige Stelle eines Vorsitzenden anhaltend be­kleidete, berechtigt war, neben seinen ö fl. 30 kr. Tages­gelder noch die beträchtliche Summe von 1384 fl. 12 fr. für besondern Präsioialaufwand zu beziehen.

Diese Summe will er verwendet haben für ein Empfangzimmcr und für Bedienung. Es wird nun zwar versichert, er habe kein Empfangszimmer gehabt und eben so keine Bedienung außer der deS Landtags- pevellen und der, welche auch jeder andere Gast im Hof von Holland genoß. In Ermangelung eigener Wahrnehmungen hierüber müssen wir den Zweifel un­gelöst lassen.

Aber selbst wenn Wirth ein besonderes Empfang- zimmer und besondere Bedienung, wofür indeß 1384 fl. 12 kr. immerhin sehr viel Geld ist, gehabt hätte, so war er doch zum Bezug einer Vergütung hierfür aus der Staatskasse in Gemäßheit der Bestimmungen der Geschäftsordnung für den Landtag n i ch t berechtigt.

Als der neue Landtag am 22. Mai 1848 zusammen- getreten war, berieth er alsbald eine neue Geschäfts­ordnung, worin denn auch die Bestimmung über die Taggelder der Abgeordneten vorkam. Bei der Bera­thung wurde die alte Geschäftsordnung als Entwurf zu Grunde gelegt. Diese bestimmte in §. 70, daß der Präsident und die Sekretäre mehr Diäten beziehen soll­ten, als die übrigen Abgeordneten, nämlich der Prä­sident 18 fl. täglich, die Sekretäre 6fl. täglich. Gegen die Aufwanbsgelver des Bureau wurde schon in der Sten Schmig vom 24. Mai Sturm gelaufen, indem der Alterspräsident, Abg. Müller 1, eine Herabsetzung beantragte.

Darauf erklärte der Abg. Siebert:

Ich kann das Vorgetragene nur unterstützen, bd ich schon beim vorigen Landtage, wie der Herr Alters­präsident bemerkt hat, auf Ermäßigung der Diäten angetragen habe. Es ist unsere Aufgabe, mit gutem Beispiel in Ersparnissen des Staatshaushaltes vor- anzttgehen. Ich möchte aber noch weiter gehen und die Diäten ohne Unterscheidung deS Präsidenten und der Sekretäre herabgesetzt haben. Es kann hier um so weniger ein Unterschied eintreten, da die Stellen der Sekretäre sowohl, als wie die des fräste enteil Ehrenstellen sind."

Der Abg. Keim rief in derselben Sitzung die Worte aus:

Ich glaube, daß wir hier sind, um zu sparen, aber nicht für unS, sondern für das Volk. Ich kann daher nicht zugeben, daß die Diäten des Präsidenten und der Sekretäre höher gestellt werden sollen, als die der übrigen Abgeordneten. Es kann hier feilt Unterschied gemacht werden. Ich trage daher darauf an, daß nur einerlei Diäten gegeben werden." und weiter bemerkte er:

es handelt sich nicht blos um Gebühren, son­dern namentlich auch um die Servicegelker, welche in den Gasthöfen der Art geworden find, daß sich das ganze Land darüber beschwert!"

Diese Anträge wurden in der Sitzung vom 24. Mai nicht zur Abstimmung gebracht, sondern an eie Commission zur Berathung der Geschäftsordnung ver­wiesen. ES verdient dabei noch bemerkt zu werden, daß die ernste Rüge, welche der Freund und Gesinnun.H- genösse Wirths, der Abg. Keim, über den Mißbrauch der Service-Gelder (Vergütungen für Bedienung), auS- sprach, veranlaßt war durch Zahlung dieser Bediennngs- gelder für Abgeordnete des vormärzlichen Landtags, welche zufällig grade auch bet Herrn Gasthalter Baumann im Hof von Holland gewohnt hatten, also in demselben Hause, in welchem der Abg. Wirth des Empfangszimmers und der Bedienung sich zu erfreuen gehabt hat. '

Man kann indeß mit Sicherheit behaupten, daß in der Sitzung vom 24. Mai der ganze Landtag der Mei­nung war, für den jeweiligen Vorsitzenden nur Die einfachen Diäten eines Abgeordneten emtreten zu las­sen, und daß der Antrag nur aus formellen Gründen an die Commission für die Geschäftsordnung, wohin er allerdings auch gehörte, gewiesen wurde.

Die Mitglieder des Ausschusses für die Geschäfts­ordnung waren Hehuer, Großmann, Lang, Schenck und W I rt H.

Herr Wirth selbst wurde Berichterstatter die­ser Commission.

Herr Wirth selbst beantragte die von der Kam­mer angenommene Abschaffung des § 70 der alten Geschäftsordnung, wonach der Präsident, der früher für die ganze Lanotagszeil vom Herzog ernannt wurde, 18 fl. täglich Aufwanbsgelder erhielt.

Herr Wirth selbst beantragte, daß der Präsi­dent, welcher, nun nach seinem eigenen Antrag, auf nur vier Wochen von der Kammer selbst gewählt wird, nur 5 fl. 30 kr. täglich erhalten sollte, wie jeder andere Abgeordnete.

Herr Wirth selbst beantragte folgende Fassung deS Paragraphen, welche der Landtag anaahm:

Äil DiäleN erhalten die LandeSdeputirten täglich fünf Gulden dreißig Kreuzer. Die zu Wiesbaden dvmiziltrte« nur vier Gulden."

Herr Wirth sel ost fügte diesem Antrag folgen­des Motiv bei:

Mit dieser Abänderung glauben wir dem Prin­zip der Wahlfähigfeit ohne Census genügt, der Ausbeutung der Abgeorvnetenstellen zu p e c u n i a i e n Interessen v o r g e b è ü g t u n o der Ansicht der Kammer über die Unzu- lässigkeit sogenannter Aufwandsgelder entsprochen zu haben." *)

Wenn also dieNass. Allg. Ztg." diè Rechtmäßig­keit des Bezuges von 1384 fl. 12 kr. Durch Herrn Wirth behaupten will, so setzt sie, sich dadurch mit Herrn Wirth selbst in den direktesten Widerspruch. Sie hat dann, was man von Herrn Baumann nicht sagen kann die Rechnung ohne den 2ülith gemach:.

*) Wir müssen hierbei bemerken, d. tte letzten Werte im slenographirten PrvwroU so lauten : »und der Auftcht der .Kam# nier über die Znlâsfizkeit sogenannter ÄnfwandS^elder in.SzeWw- eben zn haben"; allein Herr Wirth selbst sowohl, al» die übrigen Mil.,lieber ver Kommission, welche den Bericht mmuitei|a;utlwl huben, werden nicht leugnen, daß ries ein Druckfehler ist.