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M 182 Wiesbaden Frenag, 6» Juni ISO.
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Die österreichische Verfassung.
«- Wann wird denn die österreichische Verfassung cingeführt? Die kaiserliche Kundmachung setzte als Termin den November 1849 an. Wir schreiben jetzt Juni 1851 und das Wann ist seitdem so oft wiederholt worden , daß man langst gewöhnt ist, fragen zu hören: Wird die österreichische Verfassung überhaupt jemals cingeführt werden? Die Finanznoth des Kaiserstaatts drängt zu einer endlichen Entscheidung: Oesterreich gebraucht Geld, es gebraucht also Kr edit, den Kredit der Finanzwelt und für diese ist jene Frage eine Lebensfrage. Ein Wiener Korrespondent der „Neuen Oder-Zeitung" übernimmt es jetzt, zu beweisen, daß das Ministerium Schwarzenberg die Verfassung nicht realisiren kaun, selbst wenn es wollte. Die Beweisführung des Korresp. der „N. Od.-Ztg." ist folgende: „Als diese Verfassung proclamirt wurde, war noch Graf Stadion der leitende Kopf des Ministeriums. Er meinte es ehrlich mit diesem Werke, welches der Hauptsache nach das seinige war; eben darum machten ihn die Hindernisse, welche sich von Seiten der Volksund Regierungspartei der Ausführung entgegenthürm- ten, geisteskrank. Seine College» waren stärkere Geister. Sie betraten den bequemern Weg der Ordonnanzen und herrschten auf ihm fort, indem sie, auf das Trägheitsprincip der Menschennatur vertrauend, sich der freilich irrigen Hoffnung hingaben, daß auch die Völker, durch die stürmische Aufregung ihrer kurzen Sou- veränetät ermattet, den bequemen passiven Gehorsam der anstrengenden Selbstregierung vorziehen würden. Diese Voraussetzung war falsch, mit jedem Momemt zeigte es sich deutlicher, daß der Absolutismus in Oesterreich allen Boden verloren. Vergebens hoffte die kleine absolutistische Partei auf einen Umschwung der öffentlichen Meinung zu ihren Gunsten. Vergebens agitirte man dafür im Geheimen, vergebens unterdrückte man die ganze freisinnige Presse, um dem Lichte der neuen Staatöidee die Nahrung zu entziehen. Selbst die ministeriell Presse wagte es nicht, dem Absolutismus offen das Wort zu sprechen; eine Kreuzzeitung ist in Oesterreich unmöglich, wie denn auch der Agent der Dresdener Kreuzzeitung von seinem österreichischen Zuge neulich kein Goldenes Vließ zurückgebracht. Endlich wurde von den höchsten Regionen aus der Versuch gemacht, die öffentliche Meinung zu erforschen. Em Offizier aus Dem Gefolge des Kasters gab sich dazu her, das Urtheil bi6 Volkes über den Absolutismus zu provociren. Ein ausnahmslos allgemeines Verdammungs- urtheil war die offene Antwort auf diese offene Fraget Noch eindringlicher als durch Worte aber proteftireu die Oesterrcicher gegen den Absolutismus durch die Thatsache, daß sie dem absolut herrschenden Ministerium durch die Zurückhaltung der klingenden Münze ein wahrhaft vernichtendes Mißtrauensvotum geben und dadurch die unerhörte Finanznoth herbeiführen. Dieje Noth drängt zur Erfüllung der Verfassung, um durch die Theilnahme der Volksvertretung am Staatsleben den Kredit wicdit aufzurichten. Der Finanzminister, der sich erinnert, wie bereitwillig ihn selbst èer Reichstag des Jahres 1848 in allen seinen Crcditfordcrungen unterstützt hat, dringt feit« während auf die Einberufung der Landtage, allein Schwarzenberg und Bach sind immer dagegen, und zwar von ihrem Standpunkte aus mit gutem Grunde. Sie erkennen n wHsb, daß die Verfassung in dem Theile, welcher die Berechtigung der Völker enthält, nicht ins Leben gi jeyt werden kann, ohne den Theil, an welchem jenen Ministern allein etwas glegen ist, nämlich die Verübn» lzung aller österreichischen Läiidcr zn einer bureaukealstw cennalgüteu Monarchie zn vereiteln, indem alle Völker ohne Ausnahme die constitunonelle Berechtigung lofort dazu be- nuyeu würden, um gegen die (5cntMli|irimg zu Protest» cn. Daß dies von Seiten aller Landtage geschehen würde, ist am deutlichsten dadurch bewiesen, daß selbst der Ruchs- rath, kaum zur Hälfte inS Leben gerufen, dieses halbe Leben sogleich zur Opposition gegen die Verfassung vom 4. März geltend gemacht hat. Deshalb zögert das Mini- sterium mit der vollständigen ElMeyung des Reichsraths, und um so mehr muß es sich vor der Einberufung der Landtage fürchten. Es ist also die vctrvyirte Verfassung aus innern Gründen geradezu unausführbar, denn sie könnte in der That nur a u l o kr a l i sch burchgeführt lind aufrecht erhalten werden, was natürlich ein Widerspruch in steh lUbst ist. — Gs ist eine bekannte Sache, daß Fürst Metternich zwar die russische centralisirte Staatsmaschine für bequemer, dieselbe für Oesterreich aber bei seiner eigenthümlichen Zusammensetzung für bedenklich, weil ohne die größte»,
Gefahren für unausführbar hielt; es ist ferner bekannt, daß Metternich kein Freund der Schwarzenberg'schen Erperimeutalpolitik ist. Sollte es sich daher bestätigen, daß Metternich Oesterreich doch besser als Schwarzenberg kannte, daß aber nach Metternichs Sturze das alte Metternichsche Systein gleichfalls nicht mehr reali- sirbar erscheint, so erhellt daraus, daß das starke Oesterreich noch keineswegs wieder auf so starken Füßen steht, als Herr von Manteuffel anzuuehmen scheint, daß Oesterreich also gleichviel, wenn es oder wenn es nicht zur Verwirklichung der Verfassung schreitet, neuen Krisen, und nicht blos finanziellen, mit raschen Schritten entgegeneilt.
Mittags. Als theilweise Ergänzung der obigen Bemerkungen schließen wir folgende Aufschlüsse an, welche der bekannte „Hannöver'sche" Korrespondent der „D. Allg. Ztg." giebt: „Daß die Märzverfayung und der hierauf gegründete Constitutionalismus in Oesterreich nur Schein waren, wie es mit der Erfurter Verfassung für Kleiudeutschlaud der Fall war, braucht nicht erst hervorgehoben zu werden. Dagegen hatten mehrere Mitglieder des Wiener Cabiuets wirklich an dergleichen geglaubt, eben so wie an den großartigen Plan des Gesammteiuti itls und des deutschen Zoll- u. Handels- bündniffes, für welche sie denn auch nach allen Richtungen hin durch Presse, Agitation im Innern rc. thätig waren. Man ließ dies Alles ruhig in den eingeweihtcn Hof- und Ministerkreisen gewähren und bewilligte auch die nicht ganz unbedeutenden Summen zur Bestreitung dieser Erperimente, und so wurden die Geschäfte unter der Firma einer „Regeneration des österreichischen Staates" geführt. Die Einigung mit Preußen ist jetzt er- folgt — lediglich auf dem Boden des „ zu Recht bestehenden Bundestags und der Bundesverfassung", und alle Farcen haben nun auch hier ihr Ende erreicht. Diejenigen Minister, welche man hierzu benutzte, werden jetzt durch verschiedenartige Mâl beseitigt und cs wird in Kurzem ein Ministerium aus lautär Eingeweihte» bestehen; alsdann wird man offen hervorlretcn, die B r- fassmig aud) formell beseitigen, die Gesammtciulritls-, Zoll- und Handelsplane aufgeve». vewaiteu-öst^âluschLN, ProhibitioiiStarif beibchaltea und den neu entworfenen fallen lassen, mit einem Worte: man wird auch hier, so weit es thunlich, mit der Revolution brechen, der, mag man es leugnen oder nicht, man immerhin Zugeständnisse gemacht hat, wenn dieselben auch nicht zur Ausführung kam», was wohlweislich unter allen möglichen Fvrmaluäun von geeigneter Seite verhindert wurde. Man wird, „io viel es toun- lich", mit der Revolution brechen, weil man es ganz und gar nicht kann und darf. Der ganstiche Bruch wurde Ungarn und Italien ihre frühere Unabhängigkeit in der Justiz wiedergeben müssen; man müßt alle Gesetze, die die Ceiitrallisation bereits andahnirn, aufheben. Allein dies liegt nicht in der Absicht. Die Een- tralisation und bureaukratische Verwaltung aller fast unabhängig durch autonomische Verwaltung bestandenen Kronländer roiro mit Entschiedenheit, durch- geführt werden. Dadurch will man eie Nationalitäten mehr durcheinander mischen, die Länder in direkter Abhängigkeit von Wren unb dem Ministerium erhalten, und glaubt der nationalen Revolution somit einen entschiedenen Damm entgegcnzusktzen. Man hai sich in Wien den preußischen Staat von 1845 als Muster genommen und nichts nach dieser Verwaltungs« theorie den österreichischen Staat zu orgamsiren. Ob später auch in Oesterreich die Bureaukratie die Macht so fest wird in Händen erhalten, als sie in Preuß?» hat, das wird die Zukunft lehren müssen; wir glauben kaum, da ihr die Intelligenz der preuß. mangelt und die Monarchie mehr durch das Militär getragen auftrilt." DaS wäre also ein Sieg des preußischen Prinzips über das österreichische, wenn der allprotestantische Polizeistaat auf den katholischen gepropft werden sollte. Aber sollte Schwarzenberg wirklich nicht wissen, daß ein Prinzip, daS in Preußen , obgleich es dort auf märkischem Boden erwachsen, nicht haltbar war, cs noch weniger in Oesterreich sein kann? Die Ralh- losigkeit in Wien muß groß sein, wenn man zu Manteuffel'scheu Recepten griffe. Dann stimmt Diese Auf- , faffung jedoch vollkommen mit der unsrigen überein, daß das Stadionsche System mehr und mehr verlassen werden wird und daß damit auch Die Personen sauen müssen, welche dasselbe vertraten.
Asfifeuverhandlungen zu Wiesbaden.
Anklage gegen Conrad Steyer von Altenhain, wegen Ausbruchs aus dem Gefängniß-
^Qè Wiesbaden, 4 Juni. Präsident: Hr. Hofgerichtsrath Trepka; Staatsanwalt: Herr Substitut Moritz; Vertheidiger: Herr Prok. Dr. L eisler jun.
Am 13. October 1850 entwendete der Anaeklagte, welcher schon mehrmals wegen Diebstahls, Landstreicherei rc. bestraft worben war, aus dem Hause der Wittwe Lutz zu Rödelheim einen Regenschirm und einen Spazierstock. — Steyer, auf welchen sofort der Verdacht fiel, wurde alsbald mit Elisabethe Prätorius aus Bacharach, welche bei dem Diebstahl betheiligt war, verhaltet und in das Landgerichtsgefängniß zu Rödelheim gesetzt. In diesem, dem Grafen von Solms- Rödelheim gehörigen Gebäude, befinden sich die Zellen der Gefangenen im unteren Stocke, deren nach dein Hofe zu nur zwei, eine größere und eine kleinere, vorhanden sind. In die erstere wurde die Prätorius, in die letztere der Angeklagte inhaftirt. An die größere Zelle grenzte der Abtritt, welche,» der im 2ten Stocke wohnende Laudgerichtsdiener, der auch zugleich Gefan- genwarter ist, in Benutzung hatte.
Der am 26. October erfolgte Ausbruch ist, wie der Angeklagte eiugesteht, der Art geschehen, daß er sich durch ein unter dem in seiner Zelle stehenden Ofen befindliches Loch, welches er bereits einige Zeit vorher durchbrochen und, wenn der Gefangenwärter kam, mit einem Brett zugestellt hatte, in die Zelle seiner Zuhälterin Prätorius begeben hatte, zu »velcher mittlerweile noch zwei andere weibliche Personen, Catharine Förster aus Rödelheim und Marie K.lian aus Runmelsheim, in Haft gekommen waren; daß er alsdann (wad der Angeklagte aber entschieden leugnet, jedoch durch die Aussagen der beiden eben genannten Personen consta« tirt und durch die Auffindung eines Hackeisens in der Duugkaut mindestens wahrscheinlich ist), vermittelst eines solchen die Wand nach dem Abtritt und von da die Wand in den Hof durchbrocheu, von dem 1 Fuß unter der Oeffnung befindlichen Dache des HolzstaUs in den Hof gesprungen und sich alSVanN entfernt hat. Nach ihm sollen die erwähnten 3 Weibspersonen, mit benot der Fluchtplan vorher abgeredet war, denselben Weg gemacht haben. — Die Wand zwischen der größern Zelle und dem Abtritt war theils mit Back- theils Mit Lehmsteinen gemauert und nur 3 Zoll dick, während die gebrochene Oeffnung 2Fuß über dem Boden, 1 Fuß 8 Zoll breit und 1 Fuß 2 Zoll hoch war. Das in dem Abtritt angebrachte Loch war 4 Fuß über Dem Sitz, 1 Fuß 7 Zoll hoch und 1 Fuß 2'/, Zoll breit. Der Holzstall, von dem der Angeklagte" mit den 3 Personen heruutergespruugen, ist 7 Schuh hoch. Von den Ziegeln, mit denen er bedeckt ist, waren mehrere zerbrochen und verschoben. Der Hof ist mit einer 4 Fuß hohen Bretterwand umschlossen, die ihren Ausgang durch ein Latteulhürchen hat. — Der Angeklagte gibt zu: Die fraglichen Dehnungen mittelst eines Fenster- reibers gemacht zu haben, der auch nachher vermißt und bis jetzt nicht wiedergefunden worden ist. Das Hackeisen hatte der Zuhälter der Marie Kilian derselben durch das Fenster der Zelle gereicht.
Bei Dem eigenen Gestaudmß des Angeklagten boten sich natürlich keine Vertheidigungsmomente dar. Nach der Schuldigcrklärung der Geschwornen beantragte der Vertheidiger die Lossprechung des Angeklagten, da das angeschuldigte Vergehen durch das Strafgesetz nicht verboten sei, indem sich der Angeklagte nur aus der Untersuchungshaft befreit habe, das Strafgesetzbuch aber nur von ■ der Strafhaft spreche. — Der Gerichtshof erkaunte jedoch, dem Anträge der Staatsanwaltschaft gemäß, auf eine Correcnoushausstrafe von 2 Monaten, Entschädigung des hessischen Fiscus und Zahlung der Uutersuchungökostcn im Beträge von 36 fi. 10 kr.
^ Wiesbaden, 4. Juni. Heute fand noch ein Con. tucialverfahren gegen Iacob Müller von Camberg wegen Meineids statt. Der Angeklagte wurde zu einer Correctionshauöstrafe von 2 Jahren verurteilt.
D e u t f eh l a n d.
=ü Wiesbaden, 5. Juni. Die gestern erschienene hiesige Kurliste (Nr. 23) gibt außer den Passanten die Zahl der Kurgäste auf 1750 an. Die Anzahl hat sich vom 27. Mai bis 4. Juli um 233 Gäste vermehrt«