Freit Ztilung.
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Wiesbaden Uamstsg 10. Mai
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An die Gegner des projektirten ärztlichen Reformvereins.
*||* Auf unsern Artikel in No. 74, 75 und 77 dieser Blätter, worin wir die projektirte Gründung eines nassauischen ärztlichen Vereins und die Fortsetzung der medizinischen Jahrbücher besprachen, tritt in No. 95 der „Nass. Allg. Ztg." eine Schildknappe für unser Medicinal-Colleg in die Schranken und kämpft in einer Quasi-Vertheidigung gegen einen, aber auch nur einen einzigen unserer dort vorgebrachten Angriffe. Aufrichtig freuten wir uns dieser, wenn auch nur geringen Lebens- äußerung von jener Seite her, denn sie gab uns einen Beweis, daß man auch von dorther endlich auf die Stimme der Presse achtet; zugleich gab sie uns aber auch die hoffnungsvolle Aussicht, daß unser Wiesbadener Colleg und Gegner die Debatte sortsetzen und auch unsre übrigen Angriffe zu widerlegen suchen wird, um welches wir ihn hiermit collegialisch gebeten haben wollen.
Doch zur Sache! Wir hatten dort mit Dr. Spengler gesagt: „Aber auch für die Grundübel der menschlichen Gesellschaft sucht ein ärztlicher Verein Hilfe. Die Reform des Sanitätswesens ist sein höchster Beruf!" — und hieran angeknüpft: „Dass aber unser Medi- cinal- Colleg keine solche Grundübel bei uns kennt, haben wir aus seiner Vorlage an den Landtag ersehen; wir haben daraus ersehen, daß es im Widersprüche mit der Majorität der Aerzte ebenso einer jeden Reform (also doch des Sanitätswesens) entgegen ist." Darüber nun geräth unser Colleg in Feuer und Eifer, nicht weil wir das Medicinal-Colleg einen Gegner der Medicinal-Reform genannt haben, sondern weil wir jene Borlugr (_v.'V- Äbanoerungen tu oen Bestimmungen über das Einkommen des Medicinal- Personals) durch den von uns gebrauchten Ausdruck „seine Vorlage" dem Medicinal-Colleg zugejchrieben haben. Auch ohne die scharfsinnige Belehrung des Wiesbadener Collegen bedurft zu haben, wollen wir uns also jetzt corrigiren und unsre dortige Meinung etwas präziser fassen und sagen also: „Aus der Vorlage des Medicinal-Collegs an das Ministerium und aus der Vorlage jener revidirten Vorlage des Medicinal - Col- legs von Seite des Ministeriums an den Landtag haben wir ersehen, daß z. B. der Gehalt der Medic,- nalräthe zu gering sei und daher auf 2000 fl. erhöht und daß, um dem Recht der Gleichheit Genüge zu thun, die Taren der hohen practicirenden Badârzte für Behandlung der Kurgäste auf 48 Kreuzer, die Taren aber der practicirenden Aerzte für Behandlung der andern Kranken gleich denen der angestellten plebejischen Landärzte auf' 12 Kreuzer festgestrUt werden sollten; daß aber im Uebrigen Alles beim Alten bleibt, namentlich unsre „bewährte" (?) Medicinal-Organisation." Sie werden, geehrtester Herr College, mit dieser Fassung, als dieselbe Sache deutlicher ausdrückend, einverstanden
sein und keine Lüge und Verläumvung da wittern, wo Jedermann unsre Meinung erkannte, nur Sie nicht.
Sie tadeln es, daß wir das Medicinal-Colleg für Vorlagen des Ministeriums an den Landtag verantwortlich machen wollten. Nun nirgends in unserm Artikel kommt eine solche Aeußerung von unsrer Seite vor, wir gehen jedoch gern auf ihren Tadel ein. Es ist nicht im Entferntesten unsre Meinung, daß wir das Medicinal-Colleg für alle Vorlagen des Ministeriums verantwortlich machen wollen, sondern bezüglich der Vorlagen in Medicrnal-Angelkgenheiten nur für solche, welche das Medicinal-Colleg als technische Behörde an das Ministerium macht. Der Minister des Innern kann als Jurist nicht verantwortlich gemacht werben für eine technische Medicinal-Angelegenheit, wohl aber das technische Medicinal-Colleg in Sachen des Meoi- cinal-Wesens. Daß es nicht so ist, beklagen wir und sehen in unsrer jetzigen Centralverwaltung in dieser Beziehung keine Verschiedenheit vor den Vormärz liehen Zuständen; — damals mußte der Regierungspräsident für alle unterlassene^Verbesserungen in der Medicinal-Organisation den Sündenbock ab- geben; jetzt soll der Minister des Innern oder das Gesammt-Ministerinm dieses angenehme Geschäft übernehmen. Sie wissen, Herr Colleg, daß wir ans diesen und ähnlichen Gründens namentlich weil wir Aerzte nur uns allein ein kompetentes Urtheil über die Qua- lisication eines Mitgliedes des Medicinal-CollegS, nicht aber inkompetenten Juristen, zutrauten, mittelst des Modus durch Wahl oder Vorschlag ein Medicinal- Colleg gebildet wissen wollen und daß damals, als es auch Mode war, freie Institutionen zu predigen und zu unterstützen, sogar Herr Ober--Medicinal -Rath von Franque ein theilweifeS Wahl-Colleg (nicht am Mi- infieri«^, i<s^t ^rwtchr , zonvern m der Bie^uyer Versammlung) beantrâte. Wir legen kein Gewicht darauf, daß sogar Hm: Ober-Medicmal-Rath Dr. v. Franque damals zu den „Wühlern und Demokraten" gehörte, wie dessen Colleg im Medictnal- Colleg, Herr Ober-Medicinal -Rath Dr. Vogler (Henke's Zeitschrift: „Das nassauische Medicinalebicr von 1848 rc.") uns Anhänger eurer Medicinal-Reform nannte; wir legen kein Gewicht auf solche Titulaturen von Seite eines hohen College», aber darauf legen wir ein Gewicht, daß mit einem gewählten Colleg, „mit einer solchen Republik oder Staat im Staate" nach den Worten des Mitgliedes im Medi- cinal-Colleg, nicht zu regieren sei. Wir waren lange in Zweifel, wie es sich denn mit einem durch hohe Entschließung ernannten Medicinal - Colleg regieren ließ, wenn in einer weientlichen Frage der Medicinal-Techmk das Medicinal-Colleg seine Vorschläge an das Staats-Ministerium nicht ourd;|ege, ein Fall der ebensogut einem gewählten als einem höchsten Orts ernannten Colleg Vorkommen kann und jetzt vorgekommen ist. Nun das Räthsel ist gelöst: Man bleibt gehorsamst an dem von hoher Stelle überwiesenen Posten,
trägt man doch selbst keine Verantwortlichkeit, sonder ist diese — Sache des Ministeriums. Allerliebst, nur ist uns nach solchen Principien ausfällig, warum nach solchen Vorgängen das Ministerium es nicht einmal probirt, ganz ohne Medicinal-Colleg zu regieren, denn durch die Abänderungen, welche das Ministerium in der Vorlage des Medicinal-Collegs über Gebührenordnung vorgenommen hat, ist uns die Ueberzeugung geworben, daß die Minister, obgleich Juristen, mehr Kenntniß unsrer allgemeinen Gesundheits- und Kra ik- heitspflege zu besitzen und derselben mehr Rechnung zu tragen scheinen als dieses anscheinend kompetente Me- dicrnal - Colleg. Unser Wiesbader Colleg wird und vielleicht entgegen halten, daß die ärztliche Gebührenordnung keine technische sondern eine rein administrative Angelegenheit, daher auch keine Angelegenheit des technischen Medicinal-Collegs, sondern der Ministeriell-Verwaltung wäre. Sind Sie mit den Zuständen unsrer Landpraris vertraut, so müssen Sie auch einräumen, daß eine Aenderung in der Gebührenordnung auch eine Rückäußerung auf die Art und Ausdehnung, wie die ärztliche Hilfe benutzt wird, auS- üben wird, daß daher auch eine Erhöhung jener, einen nachcheiligen Einfluß auf Privatkrankenpflege in seinem Gefolge hat. Diesen Einfluß im Voraus zu ermessen, ist gewiß eine rein technische Frage und daher au$ vie von dem Medici- nal-Colleg beantragte Erhöbung der Gebühren (ohne Aenderung der Organisation) zum Theil auf bas Zwölf- bis Zwanzigfache keine administrative, sondern eine technische Angelegenheit. —
Sie tadeln uns, wesi wir das Medicinal-Colleg für solche Vorlagen verantwortlich mache« wollen und .ftuu—inü mi£< xin»erfta -den, daß wir eine fnfdtt Bc- antwortlichkeit (leider— sage ich) nicht haben; aber es gibt eine moralische Verantwortung und namentlich der Volksstimme, der Presse gegenüber, die man in unsern Tagen nicht wohl mehr außer Acht lassen kann. Sie haben, Herr College, diese Verantwortlichkeit in Jyrem Artikel für daS Medicinal-CoUeg übernommen und werben uns daher auch gestatten, über Ihre öffentliche Rechtfertigung in Dingen, die wir dem Reformblatt vorbeyalten wollen. unsre öffentliche Kritik schon jetzt auszusprechen. Da wir, Sie und ich, öffentlich in Sachen unserer Medicinal-Verwaltung auftreten, Sie für das Medicinal-Colleg, ich gegen dasselbe, so ist in Rücksicht der abhängigen Stellung der Nassauischen Aerzte unsere beiderseitige Stellung eine wesentlich verschiedene; für Sie eine günstige, für mich eine möglicherweise ungünstige. Trotz dieser prekären Stellung für mich werde ich doch im Interesse unseres Sanitärs- wesens und daher auch des Volkes ebenso entschieden die verderblichen Vorschläge des Medicinal-Collegs nachweisen, wie ich den guten desselben Gerechtigkeit widerfahren lasse.
Englische Charakteristiken.
Nach Macaulay'« Essays.
John Hampden.
(Fortsetzung.)
V- Die Kunde von Hainpden's Tode erschütterte, wie Clarendon erzählt, die Männer des Volkes und das Volk tiefer, als wenn das ganze Parlamentsheer aufgerieben worden wäre. Die Journale jener Zeit beweisen zur Genüge, wie tief das Parlament und seine Freunde mit Trauer und Sorgen erfüllt waren. Lord Nugent theilt eine bemerkenswerthe Stelle aus dem nächsten Weexly - Intelligencer mit, worin es heißt: , ,
„Der Verlust von Obrist Hampden geht jebem zu Herzen, der das Beste seines Königs und seines Landes liebt und macht manchen etwas bedenklich, im Heere zu bleiben , nun er heimgegangen ist. Das Andenken dieses verstorbenen Obristen ist so, daß es an keine Zeit gebunden ist, sondern mehr und mehr an Ehre und Achtung zunehmen wird; — ein Mann so religiös und von solchem Verstand, Urtheile, Gemüths- rnhe, Tapferkeit und Reinheit, dilß er wenige fernes Gleichen hinterlassen hat."
)a eS war keiner seines Gleichen Unterblieben. Wohl war in Hainpden's Partei noch mancher scharfe Verstand, noch manch' beredter Mund, noch manch
tapferes, ehrenhaftes Herz vorhanden; wohl war auch noch ein rauyer, plumper Haudegen, halb Fanatiker und halb Schalk da, dessen bis dahin erst von Hamp- dkn's durchdringendem Auge erkannte Talente allen höchsten Pflichten eines Soldaten und eines Fürsten gewachsen waren; aber in Hampden, und nur allein in ihm, war alles vereinigt: Cromwell's Tapferkeit und Energie, Vanes Scharfsinn und Beredsamkeit, Manchester's Menschenfreundlichkeit und Mäßigung, Hale's strenge Rechtlichkeit und Sldney's glühende Begeisterung'für das gemeine Beste Andere mochten die nöthigen Eigenscha,ten zur Rettung der Volkspartei in der Stunde der Gefahr besitzen; er allein besaß sowohl die Macht als auch die Neigung, in der Stunde des Sieges sie vor dem Mißbrauchen ihres Trimuphes zu bewahren. Andere konnten erobern, er allein konnte auch versöhnen. Ein Herz so kühn^ wie das seine, führte die Eisenreiter an, die dem Schlachtenlauf bei Marston-Moor eine andere Wendung gaben, ein Blick so hell und klar, wie der seinige, bewachte die schottische Armee, als sie von den Höhen über Dunbar herabstieg. Aber als der tückischen Tyrannei Laud's und Karl's der grimme Hader der Sekten und Parteien , die um Vorrang stritten und Acache brüteten, gefolgt war und als die von der alten Tyrannei überkommenen Laster und Rohheiten in Gemeinschaft mit der im alten Despotenstaatc gehegten Dummheit und Unwissenheit der jungen Freiheit wieder den Untergang
drohten, da vermißte England tief und schmerzlich Hainpden's Lauterkeit und Reinheit, Selbstbeherrschung und richtigen Takt in Beurtheilung der Verhältnisse und Menschen, und jene vollkommene Gradheit und Biederkeit der Gesinnung, wofür die Geschichte der Revolutionen keinen seines Gleichen bietet oder doch nur einen Ebenbürtigen in Washington allein.
Die Bedingungen, welche das Parlament dem von London entflohenen Tyrannen stellte, waren allerdings hart, doch, wie wir fest überzeugt sind, nicht harter, als die, welche die Torles in der Convention von 1689 dein König gestellt hatten, wenn beschlossen worden wäre, daß Jakob König bleiben solle. Die Hauptbedingung war, daß der Oberbefehl im Heerwesen und die Führung des Krieges in Irland dem Parlamente überlassen werden solle. Denn dieser Punkt entschied, wer von beiden Theilen wirklich souverän sein, d. h. in GotteS und des Schwertes Namen den Staat Jenseit solle? Es will uns bebünken, als seien die Gemeinemiicht blos zu entschuldigen oder zu rechtfertigen, wenn sie die Verfügung über die Militärgewalt für sich in Anspruch nahmen, fo.ioem daß es der unverzeihlichste Wahnsinn gewesen wäre, wenn sie das Heerwesen in des Königs Händen gelassen hatten. Vom Anfang seiner Regierung an war es Karls I. stetes Ziel gewesen, den Staat auf die Spitze des Schwerts empor zuschrauben und durch das H.er ju regieren. Sein dril-