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Wiesbaden. Freitag, 11 April

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Wer find denn eigentlich die Wühler?

*||* Vom Lande. In dem von dem Abgeord- Meten Müller 11. verfaßten Commissionsberichte über die Gesetzentwürfe, betreffend die Gemeinde- und Kreis- amtsordnung (No. 78 derFreien Ztg.") kommt die interessante Nachricht vor, daß die erste Anregung die­ses Gegenstandes nach den Akten durch den Bericht eines Kreisamts vom 21. Sept. 1850 gegeben wor­den sei. Die weiteren Angaben über den Inhalt die­ses Berichts stimmen in auffallender Weise mit einem Correspondenzartikel in No. 243 derNass. AUg. Ztg." vom 15. Oktbr. 1850Aus dem Kreisamte Hadamar" überein, in welchem es unter Anderem wörtlich heißt:

-Diese häufigen und verheerenden Brände, wo­mit unser armes Vaub dermalen heimgesucht wird, sind nichts, als ein einzelnes, sreilich sehr hervorstechendes Symptom der gemüthlichen Anarchie welche aber nachgerade anfängt, sehr ungemüthlich zu werden, in welcher sich unser Land seit der neuen Ge­setzgebung, der es gelungen ist, jede obrigkeit­liche Autorität auf das Gründliche zu stören, befindet (!!). ^- Wie kann man von den an Hän­den und Füßen gefesselten Kreisbeamten irgend eine gedeihliche Wirksamkeit erwarten?"

Darauf folgen in 7 Sätzen Vorschläge, welche in den bezeichneten Gesetzentwürfen größtentheils Berück­sichtigung gefunden haben, mit der Aufforderung, voran­zuschreitenunbekümmert um Gunst oder Un­gunst demokratischer Idioten und Stänker."

Hört, hört, welche würdige Sprache! Befinden wir uns etwa unter einer Zigeunerbande oder in einer Branntwrinstube? Nein wir stehen einem anscheinend sehr anständigen Herrnaus dem Kreisamte Ha­damar" in derNass. Allg. Zeitung" gegen­über! Ihr Bauern mit den blauen Kitteln, wie nennt ihr eine solche Sprache?

Uebrigens ist es nachgerade allgemein anerkannt, und für jeden, der seine Äugen nicht verschließt, klar, daß die Art und Weise, wie das Kreisamts- und das Gemeinde, qesetz von den Kreisämtern vollzogen wird, mit dem Geiste dieser Gesetze und mit dem Geiste der Verfassung vielfach nichts weniger als im Einklänge steht, und zum großen Theile die Schuld an demjeni­gen trägt, was wirklich Tadelnswertes vorgekommen sein mag. Man kann es begreiflich finden, daß Leute, welche ihr Leben lang gewohnt waren, vom hohen Noffe herab zu commandiren und nur hierauf einge­schult sind, so verfahren. Sie sind unfähig, in die Denkungsweise einer Zeit einzugehen, deren warmer Hauch niemals ihr Herz berührte. Aber verlangen kann man von den obersten Behörden, daß sie an so wichtigen Stellen, wie die Kreisämter sind, zum Voll-

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Englische Charakteristiken.

Nach Macaulays Essays.

John Hampden. (Fortsetzung.)

%< Die Geschichte von John Hampdens Privatleben ist sehr einfach und kurz. Er war (erzählt im Edin- burghâview bei Beurtheilung des Nugeyt'schen Wer­kes' Macaulay und wir werden von jetzt an dieser erprobten Autorität streng folgen, weil es ge­rade besonders lehrreich für das deutsche Publikum ist, diese schon vor sechzehn Jahren geschriebenen und für unsere jetzige Epoche so ungemein beherzigenswer- then Urtheile über Revolutionszeiten und Revolutious- münner zu vernehmen) das Haupt einer Familie, bte sich bereits vor der normannischen Eroberung im Bu­ckinghamshire ansässig gemacht hatte. Ein Theil | einer Erbgüter war schon von Eduard dem Bekenner dem Balduin von Hampden zu Lehen gegeben, Dessen Name anzudeuten scheint, baß er einer von den nornuimufdjen Günstlingen des letzten Sachsenkönigs war. Während des Kampfes zwischen den Häusern Mrk und Lancaster gehörten die Hampden's zur Partei der rothen Rose, unD wurden deshalb von Eduard IV. verfolgt, wie von Heinrich VIL begünstigt. Unter den Tudors war die Familie der Hampden groß und blühend. Griffith Hampden bewirthete als Obersyrriff des Buckingham- ; ^ire die Königin Elisabeth auf seinem Schlosse mit großer Pracht. Sein Sohn William saß in dem Parla- |

zuge der Gesetze nur Männer stellt, welche sowohl die Fähigkeit als auch den Willen haben, diese Ge­setze nicht in jeder Weise durch Verfügungen, Artikel und Berichte anzugreifen und zu unterminiren, sondern sie aufrichtig in das Leben zu führen.Füllt man auch neuen Wein in alte Schläuche?"

Und die aus solchen Quellen geschöpften Gutachten i sollen am Ende die wichtigen Abänderungen in Ge­setzen begründen, von denen das Wohl und das Wehe, das Hab und Gut von Tausenden abhäugt?!

Zum Schluffe erlauben Sie noch eine Bemerkung. Sie thun ganz wohl daran, daß Sie dieN. Allg Ztg." fast nie berücksichtigen. Denn sie existirt für das Herzvgthum so zu sagen gar nicht, wenigstens nicht für das Volk, denn sic findet ihre Leser außerhalb WieSvadens fast nur unter den sogenannten Angestellten. Antre Leute blicken höchstens von Zeit zu Zeit hinein, um zu fegen, woher ter Wmd kommt, und den Kopf zu schütteln. Allein anS Demselben Grunde sollten doch Stellen, wie Die folgenden, nicht unbemerkt bleiben:

Nr. 78.Unsere Gesetzgebung ist eines Theils nickt vollendet, und andern Theils so beschaffen, daß fast alles dasjenige, was in den letzten 3 Jahren auf Dem legislativen Boden zu Tage geför­dert worden ist, um gearbeitet und das domo- kratrsche Unkraut aus Dem WaizeN gerissen werden M ß, wenn dieser genießbar werden soll."

Nr. 79.Wir vermissen darin . (in dem Artikel der Nr. 78) den Wunsch, daß unser Ministerium in seinem energischen Amtrelen auch nachhaltig sein und auf der betretenen Bahn konsequent fortschreiten möchte. Unsere nassauischen Zustände sinv nun zwar mitunter allerdings trostlos und sollen sicherem Ver­nehmen nach auch im Auslande recht erbärm­lich gefunden werden, unheilbar sind sie aber mckt. Mit starker kräftiger und nachhaltiger Hand können sie in ein paar Monaten grünN-ch geheilt werden. Drum Hand dran!"

Das ist deutlich, sollten wir meinen. Wir wollen nun zwar nicht fragen, ob dem Herrn, welchem die Energie des Ministeriums nicht nachhaltig genug zu sein scheint, der Art. 130 des Strafgesetzbuchs bekannt sei. Du lieber Himmel, wer kümmert sich jetzt noch um dergleichen Dinge? Haben wir ja doch auch einen H. 57 Absatz 2 der Zusammenstellung, und wozu wäre denn sonst bas sogenannte S taatön vth re ch t " ?

Aber das dürfen wir wohl tragen: wer finD die Wühier, wer gehört zur Umsturzpartei? Die­jenigen, welche das Gesetz wollen, oder diejenigen, welche es nicht wollens Diejenigen , welche redlich und treu daran fest halten, selbst wenn sie vietüirbt nicht überall damit einverstanden waren, oder diejenigen, welche cs in jeglicher Weise zu eniwurzcln unD zu unterhöhlen

mente, das die Königin im Jahre 1593 zusammenbe­rief. William Hampden und Elijabety Cromwell waren Die Eltern unseres John Hampden, Der im Jahre 1594 das Licht der W.lt erblickte. Bereits 1597 ver­lor John seinen Vater und wurde Erbe von dessen sehr ansehnlichen Besitzthümern. Nachdem er einige Jahre das Progymnasium von Tyame besucht, bezog er als fünfzehnjähriger Jüngling das Magdale- neustift in der Universität Orforo. Im neunzehnten Lebensjahre wurde er als Student der Inner-Temple aufgenommen, wo er in den Prinzipien des englischen Rechts Magister wurde. Im Jahre 1619 heiratete er Elisabeth Simeon, Der er in innigster Liebe zuge- thau war Bon seinem Thu» und Treiben aus diesen Jahren ist wenig bekannt, außer was Clarendon be­richtet.Bei seinem Eintritt ul vic Welt", schreibt dieser berühmte zeitgenössische Historiker,erging er sich mit vollem Behagen in Schwänken, ritterlichen U billigen und in einer Kumpanei, die ihres lustigen Lebens wegen bei nianuiglich bekannt war. Plötz­lich jedoch zog er sich aus dem höchst fröhlichen und ausgelassenen L.ben zu außerordentlicher Mäßig­keit und Gem-yenhe>c zurück und zu ernsterem, melancho­lischem llmgange." Dieser llmschwung in Hampdens Leben fällt aller Wahrscheinlichkeit nach in Die Zeit vor seinem fünfunozwanzigsteu Jahre. In dieser Zeit hatte er sich mit einer liebenswürdigen Frau, die er innig liebte und verehrte, vermählt; in dieser Zeit trat er seine politische Laufbahn an. Ein so glücklich be­gabtes Naturell, wie das seinige, vertauschte unter solchen Verhältnissen gern und leicht daö lustige Jung»

suchen s Diejenigen, welche Abänderungen der Gesetze nur mit Beobachtung der ve rfa ssu ng s m â ß ige n W unter Mitwirkung der gesetzlich berufenen Lanoesverlretuug für zulässig halten, oD.r diejenigen, welche sogar vor dem gewaltsamen Umsturz der wichtigstenin aner­kannter Wirksamkeit bestehenden " Vrrsassuigr- gesetze nicht zurückschrecken? Du Volk in Na,fau, richte! Doch unverzagt!

Der Wald wird wieder sich belauben,

Die Morgenröthe folgt der Nacht,

Die Rebe prangt iin e $ m u rf der Trauben, Wenn ihren Kreis die Zeit vollbracht!

Deutschland.

± Wiesbaden, 10. April. Der Richter soll frei und unabhängig sein und nicht Freund noch Feind kennen; er soll nichts lieben als das Recht, nichts hass sen, als was ihn vom Rechte ablenken könnte. Was Horaz in der dritten Ooe des 3ten Buches (Justum ac tenaceih ect) ausruft, sollte in jedem Gerichts­saale mit goldnen Buchstaben prangen.

Den Mann, der standhaft bei der Gerechtigkeit

Verharrt, erschüttert murrender Burger^Troh

Vergebens, drohender Tyrannen Anblick vergebens, vergebens Auster,

Der allgewaltsam Adr! ,'s Sund empört, Auch nicht der Keil des mächtigen Donnerers;

Ja brach' und stürzte dieser Weltbauj,

Schreckenlos träfen sein Haupt die Trümmer."

So Ramlers Verdeutschung. Aber die Tyrannei hat von jeher darnach getrachtet, solchen edlen Sinn zu brechen.Lässest du diesen los, so bist Du des Kaisers Freund nicht! rief die jüdische Priesterherrschaft Dein Richter zu, der in Folge dieser Insinuation den Mann verurtheilte, dessen Kreuz eine ewige Schandsäule für den Pontius Pilatus wurde. Welcher Name in der Weltgeschichte ist furchtbarer gebranvmarkt, als Der des Landpflegers Pontius Pilatus! Fürwahr, man sollte es für undenkbar halten, daß es christliche Richter ge­ben könnte, welche nach solchem Ruhme dürsteten. Lässest du diesen los, so bist du des Kaisers Freund nicht!" wie oft ist dieser Ruf auch in unsern Tagen wieder erschollen und wie mancher Richter ist vor ihm erblaßt und zum Pontius Pilatus geworden. Es ge­hört Charaktergröße dazu, zu handlen als gerechter Richter; doch in Den schlechtesten Zeiten hat es Män- ner gegeben, die dachten, wie der Römer Aemilius P a p i n i a n u s,den diejenigen fennen, welche das römische Rechtstudirten. Doch auch das Volk muß ihn fennenLr< nen! Dieser Mann wurde von dem römischen Kaiser Septi» miusSeverus (der vomJahr193 bis2l1 nachCpr. Geb. regierte), unter dem Titel eines prätorianischen Prä es» ten an die Spitze der Staatsverwaltung gestellt. S -

gesellenleben mit den stilleren häuslichen Freuden und dem Ernst der politischen Zeitläufte.

Hampdens Feinde sogar haben eingcstanvcn, daß er ein Mann gewesen, in welchem die Tugend sich in mildester und wenigst finsterer Gestalt zeigke. Bei der strengen Moral des Puritaners bewahrte er stets die liebenswürdigen Manieren eines vollendeten Hofmannes. Auch nach der Veränderung in seiner Lebensweise", schreibt Clarendon,bewahrte er seine angeborne Hei­terkeit und Lebhaftigkeit und vor Allem eine uuerfbövf- liche Leutseligkeit gegen Jedermann." Durch diese Eigen­schaften zeichnet er sich vortheilhaft vor den menten Mitgliedern seiner religiösen und politischen Partei aus. Diß er dabei aber auch an scharfem Verstände und unerschrockenem Muthe keinem nachgestanden, bezeugen die seltenen Verdienste, die er sich in der großen Krisis um's Vaterland erwarb.

'Am 30. Januar 1621 nahm John Hampden sei­nen Sitz im Hause der Gemeinen für den Flecken Grampound ein. Seine Mutter hätte ihren Sohn gar zu gern vermocht, sich um einen Peerssitz zu bewerben. Seme Familien- und Vermogensverhältniffe, wie seine persönlichen Eigenschaften, machten ihn nach erlangtem Alter vollkommen geeignet zur Bewerbung um diese Würde. Unter der Regierung Jakobs des Ersten war zum Hause der Lords der Weg kurz; bewerben, z ahjl ejn und erhalten war eins. Der Titel- und Würdenscha- cher wurde so offeiikundig betrieben, wie vor dem Re- formblll in unseren Zeiten der Stimmschacher Der Wahl» flecken. Voll gerechter Verachtung wandte John Hamp­den der erniedriglmden Wurde den Rucken, mit der