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Wiesbaden Samstag 3 April
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Der Rcgierungsgefetz<ntwurf über die KreiSamtsverwaLtuilg.
□ Lon der Lahn. Nach §. 75 der Verwaltungs- Ordnung zu dem Gesetze über die Trennung der Rechtspflege von der Verwaltung vom 4. April 1849 stand dem Kreisbeamten seither eine Disciplinarstrafbcfugniß gegen die unter ihm fungirenden Lokalbehörven bis zu 5 fl. und gegen ans Ungehorsam Ausbleibende eine Ord- »ungsstrafbefugniß von 3 fL zu, während dieselben, im Falle sie im Dienst iusultirt wurden, die Sache zur Bestrafung an das Justizamt abzugeben hatten.
Nach obigem Entwürfe sollen nun aber die Kreis- beamten berechtigt sein, wegen Ungehorsams und Wi- dersetzung gegen 'kreisamtliche Verfügungen, sowie Beleidigung des Kreisamtspersonals während seiner Dienstverrichtungen oder in direkter Beziehung darauf, falls es nicht vorgezogen wird, die Justizbehörden den Fall aburtheilen zu lassen, den Betressenden eine Ordnungsstrafe bis zu 10 st. oder bis zu 3 Tage Haft anzusetzen, gegen welche der Rekurs an das Ministerium des Innern geyt.
Daß der fragliche Negierungsentwurf ungeheures Staunen erregt, ist eine keinem Zweifel mehr unterliegende Thatsache. Dem Entwürfler scheint einmal der §. 182 der Grundrechte gänzlich aus dem Sinn gekommen zu sein, welcher lautet: „Die Verwaltungs- rechtspflege hört auf; über alle Rechtsverletzungen entscheiden die Gerichte, der Polizei steht keine Strafbe- fugniß zu."
Dann ergibt auch der Begriff der Rechtspflege und der Verwaltung an sich schon, daß nur den Justizbehörden oder den Gerichten eine Strafbefugnis; zugestanden werden kann. Der Verfasser deS Regierungs- entwurfs hat das Prinzip der Justiz und der Polizei oder Verwaltung total mit Füßen getreten und sich nicht gescheut, ganz fremdartige Funktionen derPolizei zuweisen zu wollen, welche dieselbe gauz und gar nichts angehen.
Daß der Entwurf, wenn er angenommen würde, von u n r rm eßl ich er Tr agw e ite und sehr bedenklichen Folgen ist, das braucht kaum erörtert zu werden, denn jedermann steht es auf den ersten Blick ein. Unter andern, würde dadurch ein in der Weise, wie es der Entwurf bezeichnet, bisher nach dem Strafrecht nicht existirendes Vergehen, der Ungehorsam erfunden worden sein, während nach Artikel 172 unseres Strafgesetzbuchs nur der gewaltsame Ungehorsam oder der gewaltsame Widerstand strafbar ist. Dann würden aber ferner auch die Kreisbeamten durch den Entwurf berechtigt sein, über die Gesetzlichkeit oder Verfassungsmäßigkeit ihrer Verfügungen zu entscheiden, also in eigener Sache Richter zu sein, was zweifelsohne die endlichen Entscheidungen
nicht anders als präoccupiren muß, während doch nach der Natur der Sache und nach unserem Strafgesetzbuch die Justizbehörden in Fällen der wirklichen Widersetzlichkeit gegen kreisamtliche oder andere Behörden die Gesetzlichkeit der Verfügung mit zu prüfen, jedenfalls zu berücksichtigen haben. Ueberdics unterliegt es keinen, Zweifel, daß der Begriff Ungcholffam und Widersetzung über die Maßen ausgedehnt werden und zu einer enormen Begriffsverwirrung führen kann, namentlich dahin, daß der ein Pokizeivergeheu Begehende und auf Ermahnung daran nicht Ablassende nicht allein wegen der Polizeicontravention sondern auch wegen Ungehorsams bestraft würde; die Ungehorsams vergehen würden wie Pilze aus der Erde hervorschieße» und eine großartige Vervielfältigung der Vergehen herbeigeführt werden. Man nehme nur den Fall an, das Kreisamt oktroyirt eine Polizeistunde unter Strafandrohung von 30 Kreuzer für die Contra- vention. Der dagegen fehlende und sich an das Verbot nicht störende kann nicht allein wegen Uebertretens der Polizeistunde, sondern auch wegen Ungehorsam gegen das kreisamtliche Verbot bis zu 10 Gulden angesehen werden. Kurz der Verfasser des Entwurfs befestigt mit seinem principlosen und WiUkührlichkeiten aller Art veranlassen weidenden Entwurf einen großen Theil des Strafeoder und die Competenz der In- stizbehö den und setzt, ebenfalls unerhört, das Ministerium des Innern, eine blose Verwaltungsbehörde, als die zweite oder Rekurs t n st a u z ein. Es ist dies oder ein schlagender Beweis für die neulich in dieser Zeitung in „den Briefen aus dem Gebirge" klär nachgewiefenè Behauptung, daß man in Nassau noch weit entfernt ist/die Trennung der Justiz und Verwaltung konsequent durchführen zu wollen. Gegen den Entwurf, wahrscheinlich eine Frucht der Konferenz der Kreisbeamten zu Wiesbaden, haben sich schon viele tüchtige Männer, namentlich auch sonst durchaus nicht freisinnige Juristen ausgesprochen: diesen Entwurf verdammen selbst Leute, welche die, nach unserer Meinung ebenso unmotivir- ten, unpraktischen, und alleMärzverheißungcn geradezu »e- girendcn beiden andern Entwürfe rücksichtlich der Ab- geordnetenwahlen und des Gemeindegesetzes, mit wohlgefälligem Beifallslächeln begrüßt haben. Eine Sache, zu der alle, selbst die Reaktionäre und anerkannt Con- servativen, bedenklich das Haupt schütteln, sollte Man doch füglich ohne weiteres und schleunigst wieder aufgeben. Wir wünschen dieses Aufgeben auch sehnlichst bei den andern Entwürfen; wir hielten es aber für heilige Pflicht, zunächst auf die unermeßliche Tragweite der Veränderungen in der Competenz der KleisamtS- behörden, welche Tragweite uns noch viel zu wenig erwogen schien, nachdrücklich hinzuweisen.
Zur deutschen Frage.
# Die „ Neue Preuß. Ztg." gibt zu, daß Graf Arnim zum Könige nach Potsdam gerufen sei, erklärt aber die Gerüchte von einem nahe bevorstehenden Ministerwechsel und dem Eintritt eines Kabinets Ar- nim-Boißenburg für grundlos. Auch die „Köln. Ztg." betrachtet die Ministerkrisis heute als noch „verfrüht", und als einen Wunsch der gegnerischen Partei. Manteuffel, heißt cs, soll zum Kanzler ernannt werden! Ob dieS blos ein schlechter Berliner Witz oder eine Wahrheit, ist bei den preußischen Gunstströmungen schwer zu entscheiden. — Die österreichische Note war am 1. April noch nicht eingetroffen. Sie soll namentlich eine Entscheidung darüber bringen, ob und in wie weit man gesonnen sei, auf das proponirte „Fünferprojekt" einzugehen. „Dieses — schreibt der hannoversche Korrespondent der „D' Allg. Ztg." — ist jetzt die Frage von Sein oder Nichtsein, der letzte Rettungsanker einer Neugestaltung; fällt auch dieser, dann dürfte die Staatsweisheit unserer Diplomaten der alten Schule auch zu Ende sein und der Bundestag als das Wrack, welches man aus allen Stürmen der Zeit und deren Lehren und Erfahrungen gerettet, betreten werden." — Das „Cor.-Bur." hat keine Hoffnung, daß auf das „Fünferprojekt" von Oesterreich werde einge- gangen werden. „Bekanntlich", meint dasselbe, „liegt in Betreff der neuen Constitulrung des Bundes der Plan vor, eine Erekutive zu bilden, in welcher Oesterreich und Preußen je 2, die übrigen deutschen Staaten zusammen 3 Stimmen erhalten. Obschon es nun nicht Intention ist, diese 3 Stimmen in der Art zu vertheilen, daß eine bestimmte Anzahl von Quadratmeilen und Seen an je einer Stimme partizipiren, man vielmehr beabsichtigte, diese 3 Stimmen in der Art zu vergeben, daß bestimmte gebildete Staatengruppen durch Wahl ihre Vertretung in der Ercculive einer Regierung aus ihrer Mitte übertragen sollten so hat auch diese Absicht kaum eine Do nung auf Realisalian. Man ist schon sitzt vor Eingang der österreichischen Antwort davon unterrichtet, daß man in Wien auch in Bezug auf diese Angelegenheit die Baiern vor und zu Bregenz gemachten Zusicherungen aufrecht erhalten will! Demgemäß beanspiucht man für Baiern eine fortwährende fetostständigc Stimme in der Execulivie, für die übrigen Königreiche ebenfalls eine in der Art daß Sachsen, Würtemberg und D innerer in der Stimmführung bei der Ex entive wechs ln, die dritte Stimme endlich soll durch einen von den übrigen deutschen Regierungen vorzunchmenden Wahlakt einer Regierung, die dann periodisch Sitz in der Executive Hütte, üb rtngen werden. In der Militârkvm- misnou, der ErcutiouHblHorde, sollen neben Preußen ümd Oesterieich abwechselnd je emo derKvnigrctche vertreten sein.
Gold- und Sièbergeschichten.
(Wes.-Ztg.)
2. Die Gold- und Silberschätze Merico's-
(Schluß aus No. 69 der „Fr. Ztg.")
Merico ist seit drei Jahrhunderteu ein vorzugsweise Silber producireiides Land gewesen. Ackerbau, Viehzucht und Gewerbe blieben unbedeutend, da Spanien strenge Monopole aufrecht erhielt. An natürlichen Verkehrswegen mangelt es jenem Lande, und an großartigen Straßenbau, der ja selbst in Europa noch unbekannt war, dachte das Mutterland nicht. Californien trieb einige Viehzucht und führte Häute und Talg ans; die Exporte des übrigen Landes bestanden hauptsächlich in edlen Metallen, Vanille und Cochenille. Im Wesentlichen sind auch noch heute die alten Zustände vorhanden. Die Hauptqucllen des Reichthums sind jetzt wie sonst die Silbergxubem Ward hat in seiner Schilderung von Mexico, 1827, einige reiche Familien namhaft gemacht. Wie die DemidoffS in Rußland ihr Vermögen aus den Goldwäschereien und Gruben am Ural ziehen, so in Mexico die Familie Regla aus den Gruben von Real del Monte; die Figogas aus der Mine Bonanza bei Sombrexete, die Bustamentes aus BatonillaS, und so nod) viel andere. Doch gibt es auch Beispiele, daß große Reichthümer auf andrem Wege erworben wurden, z. B. durch Viehzucht, in den für diese geeigneten Landstrichen. Die AgredaS erwarben ihr ungeheures Vxr-. mögen durch den Handel, und die Nachkommen der Cortez, welchen die Krone das Thal Oaxaca verliehen hatte, trieben eifrig den Ackerbau, der ihnen beträcht
lichen Gewinn abwarf. Denn Nachfrage nach Lebensmitteln war allezeit. Die Silbergruben liegen meist in Gegenden mit unergiebigem Boden, und ziehen doch eine beträchlllchr Menschenmenge an. Der Baxiodistrikt gehört zu den fruchtbarste» Theilen des mexikanifchen Tafellandes, und setzt seine Agrikulturerzeugnisse nach Guanaruato, Valladolid und Gnadalaxara ab. DaS Thal von Tolnea und der südliche Tyecl des Staates Valladolid versorgen die Hauptstadt Mexico, und die Minenbezirke von Tlalpujahua, El Oro, Temascalte- pec und Augangco. Und so ähnlich in anderen Gegenden. Wo ergiebige und reichhaltige Minen entdeckt wurden, da sind auch allemal stark bevölkerte Ortschaften entstanden, wie denn überhaupt viele meri- cancsche Städte ihren Ursprung den Silbergruben verdanken , so z. B. Matehneta bei den Eatorcegruben, Durango erhielt seine Bedeutung durch jene von San DimaS und Guarisamey, Chihuahua durch die St. Eulaliamiuen. Uebcrall bildet das Silber den An- zlehuugspunkt für eine Menge von Menschen, welche außerdem hie öden Gegenden nicht betreten, wenigstens in ihneil keine dauernden Wohuplatze gründen würden. Und nicht selten bleiben die Städte volkreich, wenn längst schon die Gruben, durct) welche sie ins Leben gerufen wurden, verlassen sind. Wenn man einmal gesagt hat, daß für Mexico die Mineudistxikte eine ähnliche Bedeutung haben, wie in andern Ländern die Jndustriebezirke, so istdicseBehauptmigvollkomineu richtig.
Der gegenwärtige Stand der Silberausbeute Mexikos erhebt sich auS nachfolgenden Ziffern, »reiche den amtlichen Berichten deS merixanssche» Minister,uurS von 1846 entnommen sind. In den zehn Jahren von 1835
bis 1844 belief sich die an den Staat gezahlte Taxe auf 1,988,896 Piaster; sie waren erlegt für 15,911,194 Mark Silber, deren Werth betrug: 131,267,352 Piaster. Durchschnittlich kommen auf das Jahr 13,126,734 Piaster. Auf Zacatecas kommen, die Brüche bei Seite gelassen, von der geschirmten Ausbeute 33 pCt., auf Gnanaruato 2l, San Luis Potosi 7, Pachnca 6, Gua- dalarara 5, Mexico 4, Durango 4, Guadalnppe y Calvo 3, Chihuahua mit Jesus Maria 4, auf Rosario Eosala und Mazatlan etwas mehr als 2, Sombrerete mehr als 2, Parral 1 pCt., auf Zimatlan, Alamos, Hermosillo, Oaxaca und Tasco je weniger als 1 pCt., dabei ist aber überall nur von dem bei den Münzstätten angegebenen Silber die Rede. In den acht Münz- stätteil der Republik Mexico: Chihuhua, Durango, Guadataxara, GuadalupeyCalvo, Guanaruato, Mexiko, Sans Luis Potosi und Zacatecas, wurden im Laufe des Jahres auogeprägt für 667,406 Piaster Gold und 13,065,454 Piaster Silber; das meiste Gold in Gua- naxuato, nämlich 441,801 Piaster, das meiste Silber gleichfalls in Guanaruato, nämlich 4,219,900 Piaster; in ZacatecaS 4,429,353, in Mexico 1,688,156 Piaster oder Dollars.
Nederhaupt sind von 1535 bis 1850 in Mexico
ausgeprägt worden :
an Silber von 1535 bis und mit 1844 2,465,275,954 an Gold „ „ „ „ „ „ 126,086,021 an Kupfer von 1811 bis 1841 . . 5,566,876 Sodann noch an Gold und Silber
von 1845 bis und mit 1849 . 70,000,000
Insgesammt 2,667,828,851