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Freie Zeitung.

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Wiesbaden. Sonntag, 30. März

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Einladung zum Abonnement.

-. dem '. April beginnt 'ein neue« Abonnement auf die «Freie Zeitung". T-Iidenj und Haltung unserer Zeitung sind bekannt. Die stets zunehmende Erweiterung ihres Leserkreises lst chr eine Anregung zu fortwährender Steigerung ihrer Kräfte. Wie bisher wird sie täa« «4> in Lett- und Ueberfichtsattikeln, in Berichten über die Ständesitzungen, Afsifen und sonstigen in den freien Institutionen begründeten Vcr- Handlungen die politischen und sozialen Angelegenheiten des In- und- Auslandes erörtern. Daß sie darin von Mitarbeitern und Korrespondenten lebhaft unterstützt werde, ist Sorge getragen. Auch wird sie ein möglichst reichhaltiges und unterhaltendes Feuilleton bringen P

BeMnngen auf He mit Ausnahme des Sonntags täglich erscheinendeFreieZeitung" wolle man baldigst machen, in Wiesbaden bei der Erpedition (H. W. Ritter,ehe Buchhandlung), auswärts bei den zunächst gelegenen Postämtern. Der Abollnemetttspreis ist vierteljährig hier in Wies­baden 1 fl. 45 kr., durch die Post bezogen mit verhältnißmäßigem Aufschläge. - Jnserationsgebühreu: die vierspaltige Petitzeile 3 fr

Das Ende der nassauischen Märzkammer.

V Wiesbaden, 29. März. In Folge des gestern mitgetheilten Schreibens des Herzoglichen StaatSmini- fteriums an den Vorsitzenden der Abgeordneteuversamm- lung, Wirth, hat die Linke gestern folgendes Schrei­ben an den letzteren gerichtet:

An d e n V o r s i tz e u b e u der A^b g e o r d n e t e u - V e r- sammlung, Herrn Wirth.

* In Gemäßheit des in der Sitzung vom 26. d. M. gefaßten Beschlusses, daß heute öffentliche Landtagssi­tzung sein solle und die Berathung der Entwürfe über die Abgeordnetenwahl, die Kreis- und die Gemeinde­verwaltung auf der Tagesordnung stehe, haben wir uns heute Morgen um 9 Uhr in dem Sitzungssaale kingefunden. Sie haben uns dortselbst ein Schreiben des Herzogl- Staatsiniuisterium vom 27. d. M. mit» getheilt, 'wonach dasselbe in unserer Sitzung Regicruugs- commissäre nicht will erscheinen lassen,bis mit Ent­schiedenheit festgestellt sey," daß der Landtag im nach- sten Monat durch Anwesenheit der erforderlichen An­zahl Mitglieder beschlnßsaoia bleibe."., _

Nach 8. 58. der staatsrechtlichen Zusammenstellung kann die Thätigteit des verfassungsmäßig cinberufenen Landtags nur durch eine von Seiner Hoheit dem Her­zog beschlossene Unterbrechung der Sitzungen des Land- tags oder durch eine auf gleiche Weise beschlossene gänzliche Auflösung der Versammlung beendigt werden. ' Der §. 59. der staatsrechtlichen Zusammenstellung bestimmt nicht nur, daß in den Sitzungen des Land­tags der Regierung durch die Ministerialvorstänoe oder Commissäre vertreten werde, sondern auch, daß die Minisierialvorstände die Pflicht haben, auf Verlan­gen des Landtags in den öffentlichen und den Aus- schnßsitznngen zu erscheinen.

Unter Berufung auf ein von ihm vorausgesetztes Vorhaben mehrerer Mitglieder des Landtages, welches der Herzogliche Regierungskommiffär v. Wintzingerode in der 53ten Landtagssitzung vom 11. März sogar ausdrücklich selbst alsbillig und angemessen" aner­kannt hat, und worauf jedenfalls dem Landtag seine Einwirkung zusteht, und unter dem Verlangen einer ganzentschiedenen Constatirung" der künftigen Be­schlußfähigkeit, welche unmöglich ist , hat das Herzogl. Staatsministerium durch sein Schreiben vom 27. d. M. den Versuch gemacht, die verfassungsmäßige Thätigkeit des Landtags auf eine verfaffnngswikrige Weise zu

hindern. Es hat damit sowohl in die Rechte der Volksvertretung, als auch in die der Krone, welche allein die Befugniß hat, die Thätigkeit der erstem zu schließen, in völlig unbefugter Weise einbegriffen.

Wir ersuchen daher Sie, Herr Präsident, für den Vollzug des am 26. d. M. von der Abgeordnetenver- sammlung gefaßten Beschlusses in der Art zu sorgen, daß Siie die heute widerrechtlich ausgefallene Sitzung, unter Festhaltung der beschlossenen Tagesordnung, auf Morgen früh um 9 Uhr an beraumen und die Regie­rung in Gemäßheit des §. 59 der staatsrechtlichen Zu- sammenstellung und unter Berufung auf die obigen verfagungsmäßigen Gründe auffordern, in der Sitzung sich vertreten zu lassen.

Wir erwarten, daß Sie unsrem durch die Bestim­mungen der staatsrechtlichen Zniämmcnstellung sowohl als durch den Beschluß des LanKags vom 26 d. M. vollkommen ge.e.ytfe tigten Verlangen entsprechen und werden daher demgemäß jedenfalls Morgen früh um 9 Uhr zu der abzuhaliendcu Sitzung in dem LandtagS- saale uns einfinden, um ist unsere verfassungsmäßige Thätigkeit ciuzntri ten und den Beschluß der Bersamin« '""Wiesbaden, den 28. März 1851.

Braun. Hehner. Lang. Snell. Jung II. Müller II. Gergens. Habel Born. Iusti. Kalt. Naht. Düukelberg. Dr. Haupt. Wimpf.

Jung I. Wchrfritz.

Herr Präsident Wirth hat eine Antwort hierauf nicht gegeben, vielmehr eine Sitzung auf den 2. April anberaumt. Hierauf erging unter dem heutigen .fol­gendes Schreiben der Linken an den Präsidenten:

An den Vorsitzenden der Abgeordnetenver­sammlung, Herrn Wirth.

Durch ein Schreiben vom gestrigen haben wir Sie, Herr Präsident ersucht, die gestern widerrechtlich aus­gefallene Sitzung, unter Festhaltung der beschlossenen Tagesordnung, auf heute Morgen um 9 Uhr anzube­raumen und die Regierung in Gemäßheit des §. 59 der staatsrechtlichen Zusammenstellung aufzufordeiu, sich in der Sitzung vertreten zu lasse«.

Eine Autworl uns dieses Schreiben ist uns nicht zugegangen.

Wir haben uns so eben in den Sitzungssaal des Landtags begeben, allein zu unserem Bedauern weder Sie, Herr Präsident, noch die übrigen Mitglieder der Abgeordneten- Versammlung an getroffen.

Zwischenzeitig ist heute Morgen ein Schreiben von Ihnen an sämmtliche Mitglieder der Abgeordneten-Vcr- sammlung ergangen, wonach Sie auf den Grund des von dem Herzogl. Staatsministerium am 27. b. M. an Sie gerichteten Schreibens vor dem 2. k. M. keine Sitzung halten zu wollen erklären.

Wir können Ihr Verfahren, Herr Präsident, nicht den Pflichten und Rechten eines Vorsitzenden der Ab- geordneten-Versammlung entsprechend findm.

Sie hatten als Präsident den Beschluß vom 26. d. M., nach welchem die nächste Sitzung am 28. d. M. mit der erwähnten Tagesordnung stattfiiven sollte, zu vollziehen und das Herzogl. Staatsiniuisterium motivier zur Erfüllung seiner ihm nach §. 59. der staatsrecht­lichen Zusammenstellung obliegenden Pflicht aufzufordern und von dem Versuch, auf eine verfassungswidrige Weise die Thätigkeit des Landtages zu suspendlren, ab- . zumahnen. Sie haben die Erfüllung dieser Pflicht un­terlassen und sich den Ansichten und Absichten des Mi­nisteriums bkigeieUt, welche wir als verfassungsmäßige nicht anzuerkeunen vermögen.

Das H. Staatsiniuisterium hat in seinem S drei- in keinerlei Verbmdnng treten werde, so lange bis mit Entschiedenheit festgestellt sei, daß der Landtag im nächsten Monat durch Anwesenheit der erforderlichen Anzahl Mitglieder beschlußfähig bleibe."

Die Beschlußfähigkeit könnte nur in öffentlicher Sitzung constatirt werden. Eine öffentliche Sitzung kann nach der Geschäftsordnung nur in Gegenwart dec Regierungscommissale stattsinden. Die RegienlngScom missäre aber weigern sich, ihre Pflicht, in öffentlicher Sitzung zu erscheinen, zu erfüllen. Sie, Herr Präsi­dent, geben der Aufforderung, dieselben an Erfüllung ihrer Pflicht zu mahnen, keine Folge. Eine öffentliche Sitzung ist daher gar nicht zu Stande zu bringen. Eine formelle Constatirung der BeschlnHsLyigkeit für die Zukunft ist zudem an sich eine logische Unmöglichkeit.

Das H. Staatsministerium hat also den Fortgang I unserer Arbeiten abhängig gemacht von dem Eintritt einer Unmöglichkeit. Es hat unsere Thätigkeit definitiv stiUgkstcUt, ohne den Landtag aufzulösen oder zu verab­schieden.

Indem wir daher gegen das von dem H. §taats- ministercum und von Ihnen eingehaltene Verfahren vorerst protestiren, zeigen wir Ihnen an, daß wir Mi­sere Thätigkeit als auf verfassungswidrige Weise sus- pendirt betrachten und diejenigen von uns, welche nicht

Kirchenbau zu Wiesbaden.

** Wiesbaden, 27. März. Also der evang. Kirchen vorstand hat sich nunmehr hinsichtlich des Orts der neuen Kirche entschieden und den Wunsch geäußert, daß dir Sache nun noch weiter durch die Presse verhandelt werden möchte. Was das letztere betrifft, so finden wir dies ebenso zeitgemäß wie des Kirchenvorstandes würdig. Da nun bis jetzt nur Geg­ner^ des Beschlusses des Kirchenvorstanks:Die Kirche auf den Controllplatz zu bauen," ge­redet haben, so dürfte wohl auch eine Stimme ver­nommen werden, die für den Beschluß des Kirchen­vorstands spricht. Hinsichtlich der ersteren Thatsache, daß der Kirchenvorstand mit seinem Entschlusse so lange auf sich warten ließ, so berechtigt das schon zu der Annahme, daß er die hochwichtige Sache nach allen Seiten und Verhältnissen hin und im Besitze aller Ak­ten, Pläne und Belege gründlichst erwogen und beschlossen hat. Wir erlauben uns nun auch unsere einfachen Gründe hier niederzulegen.

1) Soll der Boden am Conti ollhofe nach tech­nischer Untersuchung keineswegs so sumpfig und kost­spielig seyn, wie man anfangs befürchtet hatte, wäh­rend die Wegschaffung des Schnttes von dem Berge hinter dem Schützenhof uild die Hinschasfnng des Via» terials auf den Berg, ohne Zweifel auch die Beseitig­

ung von Felsboden, den man etwa in der Tiefe des Berges mit reffen dürfte, die Fundamental kosten minde­stens gleichstellen möchte. 2) Wiesbaden thut es allerdings Roth, eine Kirche so zu stellen, daß sie ge­sehen werde. Wiesbaden ist Haupt-, Ycesikenz- und die weltberühmte Curstadt und ihr fehlt die Haupt- zierve: Thürme. Aber Einheimische und Fremde be­schauen doch die Kirche mehr in der Stadt, als von Außen, etwa von den Chausseen aus. Uno man würde selbst, in der engen Lauggasse, vor dem Schützenhofe stehen, also in der Nähe der Kirche, doch weder Kirche noch Thürme sehen, nud auch durch einen Durchstich nur unvollkommen, während man einen erhabenen Thurm auf der Kirche im Conti ollhofe, nicht hinter Häusern versteckt, sondern alle nmliegruden Häuser be­herrschend, von allen Seiten auswärts der Stadt erblicken würde. Das kleine Uhrthürmlei» kann zu einem Vergleiche nicht zugezogen werden. Wer auf der Elbe gen Hamburg fahrt, sieht schon mehrere Stunden vor Hamburg dessen schöne Thürme, wäh­rend die Stadt selbst noch im Nebel der Fernsicht ver­schwimmt, und diese Hamburger Kirchen stehen alle aus ebenem Boden, sind mehr oder weniger hoch. Von vielen anderen Städten mit Kuchen auf ebenem Boden nennen wir nur noch Frankfurt a. M., Darmstadt, CarlSruhe, Ulm, Stuttgart, Leipzig, Dresden, Magdeburg, Codlenz, Bonn, Elberfeld, Breslau, Berlin, Straß­

burg, Paris u. s. w. u. s. w. 3) Wir wollen nicht den trefflichen Ort der Kirche unserer katholischen Brüder beneiden, aber auch den Evangelischen eine gleich treff­liche Wahl mit dem offenen Profil, mit dem freund­lichen Busquet, mit dem geräumigen Platz der Au- schanuug ihrer architektonischen Schönheit wünschen. Und einen ähnlichen Ort, zudem noch dem schönen Herzoglichen Schlosse gegenüber, bietet der Controllhof. 4) Gehen wir zurück in die Geschichte der Gottesver­ehrung, so finden wir zwar das B. streben bei allen Völkern, ihren Göttern oder ihrem Gotte auf den Bergen zu opfern, bei den Heiden, weil diese in der Ziegel keine überdachten Altäre hatten und sich im Freien dem Olympe näher dachten, bei den Christen, auch weil sie die Zeit der Verfolgung oder der Zuflucht zu den Klöstern mehr auf die Berge verwiest, während der Christ unter dem offenen Himmelsdome des Herrn auf jedem Berge an der Herrlichkeit Gottes sein G- müth erheben, und in dem Tempel von Menschenhänden gebaut eben durch kirchliche Mittel sich erquicken uns erbauen will. Das Himmelaustrebeiide, über daS ge­wöhnliche Geräusch bes Lebens Erhebende in dem äußeren Gepräge der Kirchen braucht nicht durch Berge ersetzt zu werden, sondern wird auch durch Thürme dargestellt, stellt. Angl stet diese Thürme nur nicht gleich von vornherein, sondern laßt wo möglich, dem technischen Geistköschwungt seinen Lauf bis zur erhabenen Spitze. Ihr könnt dies auch bei wenigeren Mitteln, wenn 3^