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Freit Ztilung.

M ),4Frn^tt und Hielt!

M 72. Wiesbaden. M-twoch, 26. März 1851.

Vorbereitungen zur Oktroyirung.

A Wiesbaden, 25. März. Gestern wurde von der Linken der durch Naht, Lang, Braun, Heh- ner, Müller II. unterstützte und von Großmann bekämpfte Antrag gestellt, daß das neue Wahlgesetz so­wie das Kreis- und Gemeindegesetz auf die nächste Tagesordnung komme. Die Linke hofft, daß diese drei Rückschrittsgesetze mit großer Majorität verworfen werden; sie will jedenfalls eine Erklärung der Rechten, ob sie auch so weit mit der Regierung rückwärts gehen will. Aber die Rechte will sich nicht erklären, man will die Entwürfe, weil man ihren Durchfall fürch­tet, lieber gar nicht mehr zur Berathung kommen las­sen ; dann oktroyirt sichs besser. Als der oben genannte Antrag zur Abstimmuug kommen sollte, erhob sich der sonst so schweigsame Abg. Tripp, öffnete den Mund und sprach: ,,Es sind nur noch 23 AnUleseiche da!" Es zeigte sich in Wirklichkeit, daß sich ein großer Theil der Rechten entfernt und die Kammer beschlußunfähig gemacht hatte! Nicht einmal eine Zählung könnte vor- genommen werden, weil das Sekretariat, fep ehren- werthen Herren K e i in und Bellinger, M gleich­falls zu entfernen geruhet hatte. Der Vorsitzende, Abg. Jung 1L, mußte die Sitzung schließen.

Nassauisches Volk! So wahren Deins Vertreter im letzten Augenblicke ihres Auftrags Dekne Rechte! Du wirst dessen eingedenk sein!

0 Wiesbaden, 23. März. Nach beinahe 8monat- licher Arbeit ist endlich das OberappellationSgericht in der unvollkommenen und verfassungswidrigen Zusam­mensetzung, welche in dem Artikel Q Wiesbaden, 28. December 1850 in No. 2 der Freien Zeitung" be­zeichnet ist, mit den Entscheidungsgründen zu dem für den Hofgerichtspräfidenten Raht bestimmten Erkennt­niß in dessen Rechtsstreit gegen das H. Staatsministe- rtum zu Stande gekommen. Dasselbe hebt die beiden Erkenntnisse deS H. IustizamtS yt Dillenbrrrg und des H. Hof- und AppellatiouSgerichts daselbst auf, wodurch dem Kläger ganz nach der Klagbitte sein voller Gehalt vom I. Juli 1849 zuerkannt, die verlangte Wiederein­setzung ins Amt aber blos wegen Jucompeten; der Ge­richte nicht ausgesprochen wurde, und verfügt statt des­sen die Abweisung der Klage.

Das Gericht, welches dieses Erkenntniß erlassen hat, besteht ans 5 Mitgliedern, dem Oberappellations- gerichts-Präsidenten Muffet und den Oberappellations- gsrichts-Räthen Stahl, Schapper, Stifft und Pagen- stecher. Gegen die 3 ersten hat der Kläger zeitig Per- Horrescenzgesuche eingereicht. Diese sind auf die Be­hauptung gegründet, daß diese Mitglieder bereits vor der Verfügung der Entlassung des Präsidenten Raht von seinem Nichteramte und jedenfalls vor dem Be­ginne des Processes sich ministeriellen Beamten gegen­über für die Rechtmäßigkeit dieser Maßregel und für die Abweisung einer deshalb erhobenen Klage so aus­gesprochen haben, daß eine nöthigende Verpflichtung für dieselben entstand, eintretenden Falls diesem gemäß auch als Richter zu erkennen.

Zum Beweise dieser Thatsache sind als Beweis-

nuttel Urkunden, eine große Zahl von Zeugen und Eidesdelation gebraucht.

Ein von dem beklagten Ministerium, gegen die Grundbegriffe jeder Gerichtsverfassung und gegen das ausdrückliche Verbot der Gnuvrechte des deutschen Vol­kes durch von ihm allein ^wählte und beauftragte Commiffarien, zusammengesetzes Gericht hat nicht nur die gegen dessen Entstehung mb Eristeuz gerichtete Re- monstratioü des Klägers, pudern auch, wozu es nach den bestimmtesten Gesetzen völlig unfähig war, die ge­gen jeden einzelnen der miniteriellen Commiffarien in­dividuell und ans persönlich« Gründen gestellten Per- horrescenzgesuche verworfen. Dieses außerordentliche Gericht hat hierauf, nachdeu es sich auf diese Weise in seinen einzelnen Gliedern, wie im Ganzen, selbst constituirt hatte, die gegen die gedachten 3 Mitglieder des Oberappellationsgerichts gerichteten Perhorrescenz- gesuche des Klägers ohne Zulassung des angetretenen Beweises verworfen; ohne auch nur diese Mitglieder über die Wahrheit der Thatsache zu vernehmen und zu fragen, ob sie nicht auf die von dem Kläger bei Ehre und Gewissen an dieselben gerichtete Aufforderung, von der Ausübung des Richteramtes in dieser Sache zurück­zutreten, sich verpflichtet fühlten. Die dadurch herbei­geführte Zusammensetzung des Oberappellationsgerichts gab dem Ministerium eine Mehrheit der Stimmen, welche nnmöglich anders urtheilen konnten, als sie nach dem Inhalte der PerhorreScenzgesuche durch ihren Aus­spruch als Rathgeber im voraus sich anheischig gemacht hatten. Da die bestrittene Fähigkeit dieser drei Mit­glieder, als Richter in dieser Sache zu fungiren, durch den Ausspruch des offenbar incompetenten commissari- schen Gerichts formell ebensowenig hcrgesteUt werden konnte, als die thatsächlichen Gründe der Verkittung durch'die rechtswidrige Unterdrückung des dafür ange­tretenen Beweises widerlegt wurden, so ist dieses Er­kenntniß ganz unzweifelhaft mit Nichtigkeit behaftet, welche der Kläger, sobald das geschehen kann, geltens zu machen nicht versäumen wird.

Wenn auch biernaÄ vermöge b^ ^ ^»t §vnn- Prrim» angewendeten gesetz- und versag ungswidrigen Mittel, um den Schein eines ihm günstigen Erkennt- nisses hervorzubringen, über welche die Rechtspflege an der Quelle vergiftende Mittel die öffentliche Mei­nung urtheilen mag, dem Ministerium vorerst der traurige Vortheil geblieben ist, den es in der Ver­treibung eines unbescholtenen richterlichen Beamten und Volksabgeordneten von seinem Amte und Gehalte findet, so entscheiden doch die richterlichen Aussprüche mit großer Mehrheit für d i e G e r e ch t i g k e i t der Sache des Klägers und für das verfassungsmäßige Recht des Volks auf einen unabhängigen Richterstand. DaS Erkenntniß der dritten Instanz, welches nach dem vorliegenden Regierungsentwurf des Proceßgesetzes, der nur zwei Instanzen kennt, und nach den meisten Gesetzgebungen Deutschlands nicht vorgekommen sein würde, ist daS Einzige, welches dem beklagten Ministerium günstig ist. Dasselbe kann nach dem, was vorliegt, namentlich bei der auffallenden Entfernung der zwei nicht perhorrescirten Mitglieder von dem Referat in dieser Sache, nur als mit der Mehrheit Einer Stimme erlassen angesehen werden. Wir bemerken, daß bad H. Oberappellations­

gericht nur die Einsicht derjenigen Aktenstücke znlâßt, die den Partheien durch die Zustellung ohnehin schon bekannt sind. Dassebe gestattet also in Wahr­heit keine Akteneinsicht.

Von den elf Richter«, welche in den drei Instanzen in dieser Sache geurtheilt haben, haben sich daher für die Gerechtigkeit der Ansprüche des Klagers sieben ganz tadelfreie ^xnd unpartheischeRichter, und für das Ministerium nur vfér Richter ausge­sprochen. Diese geringe Minderheit für das Mini­sterium bildet sich aus der Stimme des HofgenchtS- assessoi's Denk, des Schwiegersohnes des Anwalts des beklagten Ministeriums, welcher bei dnn H. Hofgerichte allein gegen den Kläger votirte, und aus den drei Stimmen der als der Partheilichkeit für das Ministerium dringend verdächtig recustrten Mitglieder deS Ober- appellationsgerichts. Wer hat nun, selbst vorn Gewicht der Stimmen abgesehen, schon nach der Zahl der Stimmen der Richter gesiegt der Richter, welche alle unter dem Druck der schrankenlosen will­kürlichen Gewalt des Ministeriums zur Entlassung jedes mißliebigen Richters stehen, trotz der Grundrechte, deren fortgesetzte Ausübung Veranlassung und einziger Ge­genstand des Rechtsstreites ist? Ist auch nur Eine, selbst nach dem strengsten Recht als unbefangen anzu- erkennende Stimme auf der Seite deS Ministeriums?

Keine Fiction von höherer Einsicht oder höherer Würdigkeit höher bezahlter Richter in der Residenz wird den Blick des Volks trüben und das Urtheil deo- selben darüber irre führen, wem der Sieg im Rechts- punkte selbst vor den Staatsgerichtshöfen geblieben ist dem verfolgten Richter und Abgeordneten oder den ohne Wahl in den Mittekn verfolgenden Ministerial- beamten. Damit aber auch die öffeirtliche Meluuna selbstständig ihr Verdick über de» Rechtspunkt, weicher nicht aus lateinischen sondern ans deutschen Gesetzen zu schöpfen ist, aussprechen kann, behalten wir uns vor, die Gründe zu der allein stehenden Entscheidung der dritten Instanz naher zu beleuchte».

__SJarerjLmir so viel, daß aus die Worte des 8. 44 der Grundrechte des deutschen Volks:Kein Richter darf ohne Urtheil und Recht von seinem Amte entfernt oder an Rang und Gehalt beeinträchtigt werden" ganz neulich von dem Plenum res Obeeappellatlons« gerichts der Ausspruch gegründet worden ist, daß dem Präsidenten Müsset auf seine Klage eineVer­gütung für Standesaufwand" von jährlich 2000 fl., welches kein Gehalt ist, noch neben dem Ge­halte von 4000 fl. für die Vergangenheit und für alle Zukunft auszuzahlen sei, daß^ dagegen der Theil deS Oberappellationsgerichts, dessen Mehrheit sich zum Richter in dieser Sache aufgeworfen hat, dieselben Worte der Grundrechte zur Begründung des An­spruchs des Präsidenten Raht, welcher sich blos ans den Gehalt beschränkt, und nicht auf die auch ihm früher zugestandene Vergütung für Aufwand erstreckt, durchaus nicht geeignet findet, und hierauf die Ab­weisung seiner Klage gründet.

Nur ein biblischer Philosoph kann Harmonie zwi­schen diesen beiden Richtersprüchen finden:

Jesus Sirach Cap. 8 Vers 17.

Der Tower *).

Der Tower liegt hart an der Themje, so daß man bei Einfahrt in London seine . Mauern und Thürme sieht. Gegen das Land hin umgibt ihn ein großer Platz. Er ist von diesen, durch tiefe Gräben getrennt, wie etwa das Schloß in Ferrara von bem Markte. Jetzt wachsen Baume in den Gräben, und der Platz selbst hat Etwas vom Largo belle Pighe in Neapel, wie mich denn England, wunderbar genug, unaufhör­lich an Italien erinnert. Ob dies von dem freiern Volksleben, ob davon herrührt, daß England und Ita­lien insularische Länder sind und sich also viele der durch das Meer hervo^gerufenen Erscheinungen und Lebeusgewohnheitktt in beiden Ländern wiederholen, weiß ich mir selbst kaum klar zu mache«.

Der Platz vor dem Tower ist groß, weit, offen, die ihn umgebenden Häuser haben flache Dächer, und da die Docks sich hier ganz in der Nähe befinden, sind zahlreiche Schenken rund umher errichtet, vor deren Thüren das Volk an baumbeschatteten Tischen sich es bei Speise und Trank wohl behagen läßt. Daneben standen die großen Karren und Wagen mit den flan­drischen Nieienpferden, ein Pogenreißer trieb sein We­sen zur Erlustigung der Matrosen, und selbst ein tUv

*) Aua bem nächsten« bei Vieweg in Braunschweig erscheiuen- denü'»gland und Schattland" von Fanny Lewald.

lienischeö Puppenspiel fehlte nicht. Wir schritten, mit unseren Einlaßbillcten versehen, über die Brücke in den Tower.

Die Aufseher tragen ein mittelalterllches Kostüm, einen rothen Waffenrock mit schwarzer Sammetverbrä- mllttg und goldener Stickerei auf Rücken und Brust, wozu die, einer ganz anderen Epoche augehörenden kleinen runden Hüte von schwarzem Sammet, mit bunt­farbigen Banden den' kranzartig umgeben, und vollends das schwarze enge Pantalon und die weiße Cravatte mit den weißen Vatermördern den drolligsten Gegensatz bilden. Die einfältigen Gesichter der Schweizerwache im Vatikan paßten vortrefflich in das mittelalterliche Kostüm hinein, sie sahen nicht aufgeklärter aus als ihre Wämser und Koller, aber solch' ein englisch konstitu­tionelles Gentlemansbewußtsein, mit wohl fristetest Lockenbart und komfortablem Behaben ist von unwider­stehlicher Komik in dem rothen Ritterwamse.

Der Tower soll das älteste Gebäude Londons, Ju­lius Cäsar der Gründer der ersten Festung sein, welche hier gestanden hat, der eigentliche Kern des jetzigen Towers aber, der White Tower, erst von William dem Eroberer erbaut worden sein. Ein klares Bild von dem Tower kann man sich nur durch den Grundriß verschaffen. Er umschließt, wie eine moderne Festung, eine Kirche, mehrere Thürme und verschiedene Kastelle, macht aber, obschon die ältesten Zeiten daran gebaut haben, keinen alterthümlichen Eindruck. Es ist viel

darin durch Feuer zerstört, Vieles neu aufgerichtet, und alles Dieses von einem hellgrauen Steine gebaut wor­den, so daß der ganze Tower ein freundliches Anfehu gewonnen hat. Vor den Schauderthaten aber, welche in diesen Mauern begangen worden sind, erstarrt da.> Herz, wenn man die Annalen des Towers auch nur flüchtig durchblättert» Könnte man damit auch nur Einem der Tausende das Leben erkaufen, die hier schuldlos gestorben, martervoll gequält worden sind, man sähe mit Freuden diese Steinmassen geschleift, wir die Mauern der Bastille, denn verdient hat diese Zwing­burg der Tyrannei das tausendfältig.

Daß noch in unserer Zeit sich Menschen, denkend, verständige Mensche», für die Vorzeit begeistern, bas­ste aus bem Pfuhle ihrer Grausamkeit, Rohheit und Stumpfheit, maßgebende Parallelen und Leore» für die Zukunft ziehen mögen, ist eigentlich kaum zu. be­greifen. Wie hier diese Könige gegen einander, gegen ihre nächsten Blutsverwandten, gegen die^Edellente und das Volk gewüthet, wie der Absolutismus und die Hierarchie, die ja im Grunde ein und bleibe sind, hier zügellos jedes Aufkeimen der Freiheit niedergetrc- tcn haben durch Jahrhunderte, das macht eS erklärlich, weshalb England früher als die andern Völker die Macht der Krone brach, weshalb England früher frei geworden, alS die anderen Nationen.

Nicht Ein Lichtstrahl des Guten, Großen, Schöne i von Seiten der Herrscher knüpft sich an die Geschichte