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Freie Zeitung.

Freiheit und

â (»7«-- Wiesbaden. Donnerstag. 20 März 8N51

Einladung zum Abonnement.

Mit dem 1. April beginnt ein neues Abonnement auf die ^Freie Zeitung". Tendenz und Haltung unserer Zertung sind bekannt. Die stets zunehmende Erweiterung ihres Leserkreises ist ihr eine Anregung zu fortwährender Steigerung ihrer Kräfte. Wie bisher wird sie täg­lich in Leit- und Uebersichtsartikeln , in Berichten über die Ständesitzungen, Afsisen und sonstigen in den freien Institutionen begründeten Ver­handlungen die politischen uud sozialen Angelegenheiten des In- und Auslandes erörtern. Daß sie darin von Mitarbeitern und Korrespondenten lebhaft unterstützt werde, ist Sorge getragen. Auch wird sie ein möglichst reichhaltiges und unterhaltendes Feuilleton bringen.

Bestellungen auf die mit Ausnahme des Sonntags täglich erscheinendeFreie Zeitung" wolle man baldigst machen, in Wiesbaden bei der Erpedition (H. W. Ritter'sche Buchhandlung), auswärts bei den zunächst gelegenen Postämtern. Der Abonnemeutspreis tfl vierteljährig hier in Wies­baden ist. 45 kr., durch die Post bezogen mit verhältnißmäßigem Aufschläge. Znserationsgebühren: die vierspaltige Petitzeile 3 kr.

Briefe aus dem Gebirge.

± Ueber die charakteristischen Unterscheidungsmerk­male zwischen der Justiz und der Polizei spricht sich Dahl­mann in seiner Lehre von der Polizei in der folgen­den sehr gelungenen Weise aus:

Die Polizei geht mehr chirurgisch, die Justiz mehr geistig zu Werke. Justiz und Polizei bemäch­tigen sich ihrer Aufgabe auf entgegensetzte Weise. Die Justiz ist mehr eine abwartende, langsame, die Vollen­dung abwartende Thätigkeit, während die Polizei eine schnellere, wachsamere ist. Die Justiz bringt erst de» vor sie förmlich gebrachten streitigen Fall zur Entfchel- duug und ist stets an die innerlichen Gründe gebunden; ferner weil ihre Thätigkeit eine innerliche ist, scheut sie sich nicht, mehr denn einmal denselben Weg zu gehen: sie verwehrt daher keine Appellation. Die Polizei wartet nicht erst die Aufforderung zur Thätig­keit ab; sie tritt unmittelbar von selbst den Störunge» entgegen, wo diese sich zeigen oder zeigen wollen. Sie gibt auch Entscheidungen ab, aber nicht Alles im Kreise der gesetzlichen Vorschriften; sie kann auch rathen, dro­hen, warnen. Die Polizei schlägt manche Nebenwege ein um dem Laufe der Stuude gleich zu bleiben, wäh­rend der Richter auf ter Landstraße bleibt und bei dem vorliegenden Fall, und nur soweit, als der Fall von Staatswcgcn der Justiz zugcwiesen ist. Und weiter, wenn dem Privaten ein Unrecht geschieht, und ei will cs verschmerzen, so stört ihn die Justiz darin nicht, aber mehr allerdings die Polizei. Die Justiz nimmt in der Entscheidung, die sie fällt, nur auf das innere Verhältniß des Gegenstandes Rücksicht: die Justiz ent­scheidet ebenso günstig für den Privaten, als für den Staat. Der Polizei liegt stets das öffentliche Interesse im Sinn. Die Justiz dringt in die inneren Verhält­nisse ein, die Polizei bleibt bei der äußeren Erscheinung. Die Justiz fragt nicht bloß den Thatsachen nach, ihr gilt die Absicht am meisten. Der Polizeimann steht überall im Grdränge der Thatsachen und stellt Alles auf den Erfolg hin und will raschen Erfolg; lbm ge­nügt es nicht, wenn man nur nicht gegen die Gesetze anstößt Der Richter hat aber keine dringlichere Auf- qabe, als die Erfüllung des Gesetzes; er entlehnt alle Macht aus dem Gesttz und nur eine richterliche Ent­scheidung kann die richtige sein."

Soweit Dahlmann.

Dieser tiefgehenden Unterscheidung angemessen, müssen Kenntnisse wie Charakter der Justizbeamten, sich sehr weit von denjenigen der VerwaltungSbeamten, der Polizeimänner (dennPolizei" wirb hier wie auch von Dahlmann, in der weitgehendsten Bedeutung, wo es mit Verwaltung zusammenfällt, gebraucht) unter, scheiden. r

3n dem Briefe Nr. 9 haben wir auSsuhrlicher ge- zeigt, daß diesem Unterschiede entsprechend, die vorbe­reitenden Studien auf deß hohen Schulen, und die damit zusammenhängenden Staatsprüfungen ganz an­dere sein müsse» für die Richter, als für die Ver> waltungSbeamte». Allein hiermit haben wir unsere Forderungen in diesem Betreff nicht abgeschlossen : wir verlangen weiter, daß diesem Unterschiede auch in der praktischen Laufbahn, in ter praktischen Entwicklung fortwährend gebührende Rechnung getragen werde, und zwar dieß um so mehr, da wir recht wol wissen, daß brauchbare Geschäftsmänner im Justiz- und Administla- tionsfache, nur aus der Verbindung einer guten und nachhaltigen Schule des Lebens der PrariS mit der Theorie hervorgehen können.

Wir wollen aber eine Verwischung des mehrbe- merkten Unterschieds in der Praris, ganz besonders deßwegen nicht, weil wir verschiedene Charaktere für Pie Justiz, verschiedene für die Verwaltung wünschen, es aber nicht gdeuqnet werden kann, daß gerade die lange und hartnäckig eingehaltenen, bestimmt determinir- ten Berufsthätigkeiten auch am Ende die für den be­stimmten Beruf erforderlichen Charakterbildungen schaf-

fen, wie denn auch in diesem Sinne das Sprüchwort: Wem Gott ein Amt gibt, gibt er auch Per­st a n d" ganz vollkommen richtig ist.

Die Dahlmann'sche treffliche Definition haben wir

I gerade deßhalb an die Spitze unseres heutigen Brief's i gestellt, weil sie auf die verschiedenen Methode» des Handelns bei der Justiz und der Polizei so erschöpfend Rücksicht nimmt. Der Polizeimann muß ein energischer durchgreifender Charakter sein; rasch im Concipiern, schnell im Vollziehen; er darf niemals den Kopf ver­lieren, und muß, im Falle die vorgeschriebcncn Nor­men bei der unendlichen Mannichfaltigkeit^der Fälle nicht ausreichen sollten, aus einem reichen Schatze gut angelegter und wohl geordneter Erfahrungen eine fort­während sprudelnde Quelle, fons perennis pas­sender Aushülfen finden; da der Poiizeuuaun stets im Gedränge der Thatsachen" auf dem lauten Markt des Lebens steht, so muß es sehr umgänglich sein, ge­winnend im Benehmen, und in allen Umga»gsformen sattelgerecht.

Der Richter hat nicht diese geistige Elastizität des Verwältungsbeamten nöthig; er braucht nicht so pro­duktiv thätig zu sein alS der letztere: er bewegt sich weniger im Gebiet der That als der angewandten Logik, er muß mehr mathematisch richtig und scharf denke», abwägen, urtheilen. Die höchste Tugend des Richters ist die Gerechtigkeit, die höchste des Polizeibeamten der stets rege bethätigte Wille, den allgemeinen Nutzen zu fördern, wobei er oft im Einzelne» vielleicht ungerecht erscheine» könnte.

Wenn man nunJustizbeamte heute an das Kreis­amt, (welches ja das Polizeiamt ist) versetzt, um sie morgen wieder an das Justizamt zu placiren, und übermorgen schon wieder an das Polizeiamt, so macht man die Erlangung der Kenntnisse ebenso unmöglich als die Entwicklung der entsprechenden Charaktere; auf dem Papier ist die Trennung der Justiz von der Verwaltung aufgehoben: in dem frischen warmen Leben, in den Personen dauert sie fort.

Die KreiSbeamten, die gestern noch Richter waren, werden über alle Maßen ängstlich, unproduktiv, ohne Energie, pedantisch sein und das warm pulsirende Le- den in Schweinslever einbinden wollen; die Justizbe­amten, die gestern noch Polizeimänner, werden sich Will- kührlichkeiten erlauben, und da warnen und drohen und ermahnen, wo sie ganz und gar das Recht nicht dazu haben. Bei dieser fortdauernden Confusion wird sich der ganze Beamtenstand höchst unbehaglich, höchst unsicher fühlen; das Volk aber den größten Nachtheil davon tragen, da der so dauernd in betriebener Weise gemischte Stand die Hassenpfug'sche Probe ganz gewiß nicht bestehen wird. Und hierher gehört denn auch eine Bemerkung, zu deren Aufzeichnung wir schon lange durch eine, wie wir glauben, vollständig ge­rechte Regung unseres Gefühls gedrängt wurden.

Seit lange hört man tausend Klagen von den ver­schiedenen Trägern der Reaktion über die Unfähigkeit der Bürgermeister und der Gemeinkeräthe in der Hand­habung der freien Gemeindeverjaffung

Wir richten statt dessen diese einfache Fragen an die meisten (wol gemerkt: nicht alle!» Angestellten an den Kreisämtern: ob sie sich wol felbst für überaus bewandert in der Polizeiwissenschast halten, ob sie hin­reichende tiefe Studien in den Cameralwissenschaften gemacht haben, und ob sie sich dazu bereit erklären mochten, in der Politik im Allgemeinen, der Finanz- wissenschaft, der Volkswirthschaftslehre , Volkswirth- schaftspflegc, der Statistik, der Handelspolitik u. s. w. eine ernste und wahre Prüfung zu bestehen?

Zur deutschen Frage.

* Aus Wien erhalten wir heute zwei Berichte über die Thätigkeit des Fürsten Schwarzenberg, welche zei­gen, daß der Fürst seine Leute zu behandeln weiß, ob­wohl dabei auf eine bedeutende Dosis Kurzsichtigkeit

bei dem einen, und auf eine noch bedeutendere Dosis Fcigycit bei dem andern Gegner gerechnet wird. Der König von Württemberg hat auf seinen bekannten Brief vom Fürsten eine honigsüße Antwort bekommen. DaS Neuigkeitsburreau" meldet darüber:Wie unser Ge­währsmann versichert, soll Se. Durchlaucht nichts we­niger als den 'Ansichten des Königs entgegen sein, sondern nur die Zeit noch nicht zur Realisirung dieser Intentionen geeignet halten, indem der weise Staats­mann als oberste Bedingung erst eine Einigung und Uebereinstimmung der deutschen Fürsten zum gemein­samen Handeln als nöthig erachtet und erst dann, wenn dies Ziel erstrebt, den gerechten und billigen Anforde­rungen der Nation im Sinn des Königs von Würt­temberg Rechnung getragen werden könne." (!?; Daß der Fürst aber auch sackgrob sein kann, zeigt fol­gender Bericht desSchw. M/ aus Wien über die Antwort auf die französische Protestnote:

Die f r a n z ö s > s ch e D r o h n o t c hat ihre Erledigung gefunden, und zwar auf eine Art, welche, wenn man sie auch erwarten konnte, doch überraschen mußte, da man unmöglich glauben konnte, daß die gegenwärtige Regierung der französischen Republik in einem so ge­ringen Ansehen bei dem Fürsten v. Schwarzenberg

stäude, an dem aber nach der Antwort des Fürsten ', nicht mehr zu zweifeln iss Mit kurzen dürren Wor- i ten wurde der französischen Regierung erklärt, daß ihre Note ganz überflüssig gewesen sei, und daß man sich, die Verträge vom Jahre 1815 im Auge, durch keine Drohung oder irgend einen andern Protest, käme er auch von was immer für einer Seite, würde ab* halten lassen, an dem Werke rüstig fortzubauen, welches man begonnen hat. Direkt an Frankreich, indirekt aber an alle andere Machte gerichtet, welche etwa Lust hätte», ihren Einfluß in Deutschland geltend zu machen, ist die Note der klarste Beweis, daß Frankreich unv ! England umsonst Zen und Mühe verschwendet haben, um den weiteren Fortgang der Dresdener Konferenzen zu hemmen. Mehrere Blätter haben vor wenigen Tagen von einer zweiten französischen Note erzählt, welche im Hotel deS Ministeriums des Aeußern ange- kommen und in einem weit ernsteren Tone als die erste abgesagt wäre. Dieß ist aber, wie ich Sie ge­wiß berichten kann, irrig, da zwar seit jener ersten und einzigen Protestnote mehrere neuere Depesche» au# Frailkrcich angekomme», welche aber alle in dem ge­wöhnlichen Geschäftstone abgefaßt find. Auch Herr de la Cour, welcher erst gestern im Ministerium deS Aeußern durch mehrere Stunden verweilte und daselbst eine lange Unterredung mit dem östreichischen Premier hatte, sollte sich über die durch die franzö­sische Note entstandene Differenz sehr zurückhaltend und überhaupt auf eine Art ausgesprochen haben, welche einer Entschuldigung am meisten gleich sah." Wir find gespannt, ob die französische Regierung wirk­lich einen solchen Grad von Feigheit besitzt, der dazu gepört, wenn sie Viele Behandlung sich gefallen läßt. Doch selbst, wenn dies der Fall, ist es klug, das so reizbare französische Ehrgefühl so herauszufordern V

Ein Berliner Korrespondent derKöln. Z." schreibt: Die Bedeutung der Schritte, die Frankreich und Eng­land gegen den Gesammt-Eintrilt unternehmen, beginnt nun auch, wie wir in der betreffenden Presse sehen, in der officiösen Welt verstanden zu werden. Diese . Bedeutung wird dadurch nicht vermindert. Sollte der : Gesammt-Eintritt, ich weiß nicht, unter welchen Formen : und Bedingungen, zugestanden werden, so wild man natürlich versuchen, den Ernst der westliche» Cabinette als überschätzt darzustellen. Unterrichtete sind der An­sicht, Frankreich, nachdem es durch den eventuel hin­gestellten Casus belli entschiedene Position genommen, werde es nicht dabei bewenden lassen. Vieles hängt hier natürlich von dem Verlaufe seiner eigenen großen Krisis ab, deren Anfang für den Mai, mit dem Beginn der Kämpfe um die Verfassungs-Revision, bevorsteht.",