â «s
Freie Zeitung.
„âeitzert und Recht
u« ♦
Wiesbaden. Dienst,g, 18 März
1 .■■-■ 1 firmt im
Die „Freie Zeitung" erscheint, mit Ausnahme des MontagS, täglich in einem Bogen. — Der AbonnemenkSpreiS beträgt vierteljährlich hier in Wiesbaden i fl. 45 kr., auswärts Kit durch Post bezogen mit verhältnißmäßigem Aufschläge. — Inserate werden bereitwillig ausgenommen und find bei der großen Verbreitung der „Freien Zeitung" stetS von wirksamem Er folge — Die JnscrationSgebühren betragen für die vierspaltige Petitzeile 3 kr.
Briefe ans dem Gebirge.
IX.
5 Man muß es als einen der größten von den Fortschritten zum Bessern, welche man seit 1848 in Nassau gethan hat, begrüßen, daß die Justizpflege von der Verwaltung im engern Sinne getrennt wurde und namentlich, daß die Verwaltung selbst durch das volks- thümliche Institut der Kreisbczirksbeiräthe den Weg zum vollständigen Selfgover»ement des Volkes anbahnen wird.
Die Nachtheile der Verbindung der Justiz mit der Verwaltung in den unteren wie oberen Instanzen siud so einleuchtend und zugleich so sehr groß, daß man sich billig wundern kann, daß auch erst zu dieser Verbesserung, — welche übrigens vor 1848 in den meisten übrigen deutsche» Staaten sich bereits Bahn gebrochen hatte — daß auch zu dieser Verbesserung die mächtig schallende Posaune der Revolution den Anstoß geben mußte.
So lange die Verwaltung mit der Justiz verbunden ist, so lange ist die reine Klärung der Begriffe — Verwaltungs- und Justizsache — ganz unmöglich; da wo das Urtheil des Richters am Platz wäre, wird daraufzu gouvernirt und da wo der rasche Durchgriff der Verwaltung geboten, wird der langwierige Weg der Rechtsfindung betreten.
Die Beamten aber, auf denen diese Doppelgewalt niht, werden, wenn nur einige Anlage zum Autokraten da, leicht sehr rücksichtslose Duodezdespoten, die oft ihre Laune zum Richtmaß ihrer Handlungen nehmen, und die mit ihrer kleinen Herrschaft die Bürger mehr belästigen, als die große Gewalt einer Ministers in absolut regierten Staaten.
Weil endlich bei dieser Verbindung die Unterbeam- ten von verschiedenen Oberbehörden zugleich abhängig werden, so gewöhnen sie sich sehr leicht daran, die Öberbehörde der Verwaltung, der Autorität nach über die der Gerichte (Hofgerichte) zu setzen, da ja die Besoldungen, Pensionen, Versetzungen Belohnungen, Gratifikationen, Orden ü. s. w., nicht von Richtern, sondern von den Beamten der Verwaltung ausgetheilt werden.
Häufig werden aber die Unterbeamten sogar nach der einen Seite hin ganz hündisch servil, und nach der andern, den Obergerichten, herausfordernd und absprechend.
Auf diese Weise hat die Justiz gar keinen Anker- grund mehr, nnd das „bon plaisir“ der rechtsunkundigen Gouverneurs mischt sich auf das Störendste in das größte Heiligthum eines freien Staats, die un- partheiische Rechtspflege. Wir sind im Stande alle eben vorgetragene» Sätze mit schlage»de» Beispiele» aus der jüngsten Geschichte Naffau's ;n belegen-- doch wir wollen keine alten Skandale unuöthigerwcise aufrühren, und des Satzes eingedenk sein:
Exempla sunt odiosa.
Unser Hauptzweck ist, darauf hinzuweise», wie drin- gend nothwendig es sei, nunmehr, nachdem man einmal das Prinzip der Trennung der Verwaltung von der Justiz adoptirt hat, auch rücksichtslos die Consequenzen dieses Prinzips zu ziehen.
Wir werden hier zwei Pmckte ganz besonders hervorheben; nämlich einmal die Nothwendigkeit, daß die Vorbereitung auf der Universität eine ganz andre für die Verwallungsbeamten als für die Juristen sein müsse, und die hiermit eng zusammenhängende Forderung, dw, welche sich für das Verwaltungsfach bestimmt, in ganz anderer Weise von Staatswegen zu prüfen, als die Rechtsbeflissenen, sowie nicyt minder die Juristen, welche sich ausschließlich dem Richter- oder Anwaltsstand weihen wollen, mit Prüfuugsgcgcnständen, deren Erledigung nur den Verwaltungsbeamten obliegen kann, durchaus zu verschonen; — — sodann das weitere Gebot, die praktische Entwicklung^für die Beamten der^Justiz und der Verwaltung dadurch zu ermöglichen, daß man die Juristen nur im Justizfache, die Verwaltungsbeamten nur in der Administration arbeiten und sich ausbilden läßt, anstatt diese Entwicklung geradezu unmöglich zu machen, und dem Zufall Preiß zu geben, indem man beliebig und fortwährend die Beamten der Justiz aus denen der Verwaltung und umgekehrt ergänzt.
Wir wollen in diesem Briefe die er ste Conseqnenz, die der Trennung entsprechende Vorbereitung auf der Universität, und die damit zusammenhängende Organisation der Staatsprüfungen im Näheren beleuchten, und wir stellen bei dieser Erörterung diese Fragen an die Spitze:
1) Welche Staatsdiener (abgesehen von den Philologen, Aerzten, Pharmazeuten, ^orftmäntinn '. Bergbau kundigen und den Kundigen des Hoch-, Wasser- und Straßenbaues) müssen sich nach den bestehenden Gesetzen einer Staatsprüfung unterziehen?
2) In welchen Gegenständen ^werden diejenigen, welche überhaupt von Staatswegen geprüft werden, eraminirt?
3) In welcher Art und Weise wird eraminirt?
Was die erste Frage betrifft, so gibt uns hierauf das Ministerialreskript vom 20. Jan. 1845: (welches übrigens, soweit es hier angezogen wird, nichts Neues im Wesentlichen schuf, sondern mehr nur den bisherigen Usus sanktionirte) „die Prüfung der Kandidaten für den öffentlichen Dienst betreffend" eine Antwort in §. 1, welcher' dahin lautet:
„8. 1. Die allgemeine Prüfungskommission besteht aus zwei Abtheilungen. Die erste Abtheilung hat diejenigen zu prüfen, welche sich dem höhern Staatsdienst im Allgemeinen widmen wollen, und
deßhalb der Prüfung in den Rechts- und übrigen Staatswissenschaften sich zu unterziehen haben.
„Der zweiten Abtheilung derselben liegt die Prüfung derjenigen ob, welche sich einem speziellen, ganz oder theilweis in dem Ressort Herzog!. Landes-Regierung begriffenen wissenschaftlichen oder technischen Fache (und hierher werden, wie aus dem weitern Verlauf des Reskripts hervorgeht lediglich gezählt: Philologie, Heilkunde, Pharmazie, Forstwissenschaft, Berg- und Hütten- und Baukunde) widmen."
Hiernach müssen und mußten nur diejenigen Staats« diener, nach der Begrenzung, welche wir eben diesem Begriffe gegeben haben, eine Staatsprüfung bestehen: „welche sich im Allgemeinen dem höheren Staatsdienst widmen wollen."
Dieß will im „Allgemeinen" sehr wenig oder gar nichts sagen, da cs allbekannt ist, daß gar nicht selten, seit vielen Jahren sehr hohe Staatsbeamte, im ganzen Verwaltungsfach, namentlich im Steuer und Zoll und überhaupt in dem ganzen Finanzwesen kein Eramen in den „Rechts- und übrigen Staalswissen- schaften" jemals abgelegt haben.
Indem man viele Stellen „deS höheren Staatsdienstes" mit Leuten besetzte, die keine Prüfung wenigstens „in den übrigen Staatswissenschaften" bestauben hatten, offenbarte man evident die Mängel des Prüfungsor- gauismus, und beging zugleich eine Unbilligkeit gegen die tu den Rechts- und Staatswissenschaften Geprüften, und nicht minder einen harten Verstoß gegen die Grundsätze einer weisen und gerechten Verwaltung.
Es zeigte sich nämlich alsbald, daß die Prüfung, welche die Juristen abgelegt, ihre spätere Beschäftigung im Justizfach hinzugercchnel, sie nicht so zu den Verwaltungsämtern verschiedener Art befähigte, als manche reine Routinier'?, die sehr häufig gar keine wissenschaftliche Vorbildung hatten, und oft nur bis zu bett Elementarbegriffen einer Volksschule vorgedrungen waren.
• Man fiel aber damit aus der Scylla in die Chariddis!
Denn wenn eS auch erstens Vorkommen mochte, daß sich von diesen Routiniers einige Autodidakten mit Hellen Köpfen und strebsamem wissenschaftlichem Sinn viel besser zu den Verwaltungsämtern eigneten, als die in den Rechts« und übrigen Staatöwisseuschaften Geprüften, so muß man doch gewiß auch zugebe», daß selbst diese Intelligenzen mit wissenschaftlichen Vorstudien, und der wissenschaftlichen Vorbereitung zum Verwaltungsfache, d. h. aber mit beut regelrechten Studium der Kamera! wisse »schäften, u»-- gleich Besseres und Größeres, als sie in der That geleistet, hätten leisten können.
Solche selbstthätige Autodidakten werden zweitens begreiflich stets „seltene Vögel" sein; die Meisten der so von den Bänken der Elementarschulen weggenom- menen Routiniers werden vielleicht recht gute Maschinen abgeben, aber damit mich unselbstständig sein, kriechend gegen Oben, üppig gegen Unten, traurige Handlanger ohne selbstschaffenden Geist.
* Gold- und Silbergeschichten.
(Wes.-Ztg.)
1. Der Goldfund auf Aruba.
Der Meerbusen von Maracaibo, welchen der 71 ste Grad westlicher Länge durchschneidet, mischt im Nor^ den deS zwölften Breitengrades sein Wasser mit jenem der caraibischen See. Im Osten begränzt ihn die Halbinsel Paraguana. Durch die schmale Landenge Medanos hängt sie mit der venezualanischen Provinz von Coro. Nur vier geographische Meilen vom Kap Roman auf dem Festlande liegt das kleine Eiland Aruba, eine Besitzung der Holländer.
Vor etwa einem Vierteljahrhundert erregte diese Insel allgemeine Aufmerksamkeit. Man glaubte auf ihr ein unerschöpfliches Dorado entdeckt zu haben, und besorgte damals noch keine Nachtheile von einem Goldstrome, der sich gleich einem Pactolus über beide Erd- hälfte:« ergießen könnte. Eine solche, allem Anscheine nach auch jetzt unbegründete, Befürchtung haben erst die hundert Millionen Thaler aufkommen lassen, welche binnen 30 bis 40 Monaten aus Kalifornien über alle Welt zerstreut sind. Unsere Erde zählt, wie die Geographen berechnen, zwölfhundert Millionen mensch, liche Bewohner!
Aruba hat einen geringen Flächeninhalt von nur 2070 niederländischen Bunders, deren jedes 900 Ruthen ,
lang und 230 Ruthen breit ist. Auf diesem Raume leben höchstens 2800 Menschen, zumeist Neger- oder Mischlinge. Der Hauptort Oranjestadt besteht aus anderthalb hundert Häusern oder Hütten, der Boden ist durchaus uneben und wenig fruchtbar; die Hoffnung auf eine immer nur geringe Erndte wird häufig durch Nordoststürme vernichtet, welche anhaltende Dürre im Gefolge haben. Westlich von der Nordspitze der Jnfel, welche die Holländer als den Kalkofen bezeichnen, gewahrt man neben einer Quelle süßen Wassers die Trümmer eines steinernen Hauses, in welchem laut einer Volkssage zu Anfang des vorigen Jahrhunderts ein Mynherr Prins wohnte, der durch Sklaven Bergbau betrieben haben soll. Noch zeugen Trümmer von Oefen nnd Schmelzliegel davon, daß vormals dort Metall gewonnen wurde. Aber ein volles Jahrhundert lang scheint, naivem Prins seine Arbeiten eingestellt, Niemand auf Aruba Gold gesucht zu haben.
Plötzlich aber bemächtigte sich im Jahre 1824 ein Goldfieber aller Bewohner des Eilandes, wie im Jahre 1848 der Abenteurer in Kalifornien. Am San Sacramento fand man Gold im Schlamme des Strandes als ein Deutscher eine Mühle bauen wollte, und ein zweckmäßiges Stromgefäll herzurichten trachtete. Auch auf Aruba that der Zufall das Beste. Ich will die Entdeckung mit den Worten eines holländischen Schriftstellers erzählen, der in Deutschland, so viel ich weiß, ganz unbekannt ist, dessen Werk aber eine Menge schätz
barer Nachrichten enthält. (De Nederlandsche West- Jndische Eilanden in derzelver legenwoordigett Toe- stand. Door M. D. Tecnstra. Amsterdam 1837. Theil 11. S, 207 ff.) Die Darstellung hat ihre naive, specifisch holländische Seite.
Im März 1824 hütete Wilhelm Rasinijn, ein Knabe von zwölf Jahren, im Auftrage seines Vaters eine Heerde Schafe. Bitterlich beklagte er sich, daß er nicht einmal Schuhe anzuziehen habe, und barfuß über spitzige Steine und Cactuöstacheln laufen müsse. Doch der Vater gab ihm zur Antwort: „Du sollst ein Paar Schuhe bekommen, sobald Du dir dieselben verdienst." Während der Knabe Wilhelm seine Heerde weiden ließ, bekam er einen Cactusstachel in den Fuß. Der verursachte ihm großen Schinerz und er setzte sich nieder. Da sah er etwas Blankes, nahm es auf und brachte es seinem Vater, der gleich sah, daß es Golo war. Aber er wußte den Werth nicht zu schätzen und verkaufte den Klumpen an einen Krämer (Wiukelicr) für 17 Patienjes, was etwa so viel ausmacht als 34 Gulden. Dieser Krämer verkaufte daS Gold für 70 Patienjes. „Htt is te gissen (vermuthet) dat Willem be beloofve Schoenen nu wel sal hebben gekregen' , meint unser holländischer Gewährsmann.
Von nun an suchte Jako Rasmijn, Wilhelms Vater, täglich nach Gold, daS der Winkekier ihm gern. abnahm. Und die Sache wäre wohl noch lange Zeit geheim geblieben, wenn Jako nicht eines Tages, nun