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Dreiheit uni» Ueeht!"

^U. W esbaden. Sonntag, 16. MärzZ Uol

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Zur Unterstützung deutscher Flüchtlinge in der Schweiz.

# Das Centralkomite hat folgenden Aufruf erlassen, den wir auch denen aus Herz legen, welche nicht ganz die politische Richtung der Verbannten theilen : mögen sie die Parteigefühle hier der Menschlichkeit opfern, mögen sie bedenken, daß es Kinder unserer gemeinsamen unglücklichen Mutter Germania sind! Die Fr. Ztg" ist gern erbötig, Beiträge weiter zu befördern, obwohl sie sich freuen würde, wenn der jetzige allgemeine Schmerz der Nation Männer aller Parteien und Stände zu einem Hülfsausschusse vereinigte:Durch eidgenössisches Kreisschreiben des Buudesrathes vom 25. Februar ist eröffnet, daß die französische Regierung für alle in der Schweiz befindliche nicht französische Flüchtlinge die Reisekosten bis nach England oder Amerika übernehmen werde; zugleich sind in diesem Schreiben alle Kantone aufgefordert, von der Befugniß die Flüchtlinge zu entfernen, umfassenden Gebrauch zu machen, es ist daher zu befürchten, daß in der kürzesten Frist alle nicht französischen Flüchtlinge gezwungen sind, die Schweiz zu verlassen. Aus diesem Grunde wagen wir noch einmal und wohl zum letztenmale die herzliche Bitte an Alle, die noch irgend ein Mitgefühl für ihre verbannten Brüder haben, uns des Baldigsten mit Geld und Kleidungsstücken zu versehen. Wir legen diese Bitte um so dringender an das Herz, als wir mit Schmerz gestehen müssen, daß die Noth unter den Flüchtlingen immer mehr um sich greift, da Beschäftigung und Verdienst aus nahe liegenden Gründen nur sehr wenigen zn erlangen möglich gewesen, und der Kreis derer, die bis jetzt von ihrem eigenen Vermögen lebten, fast ganz zusammenschmilzt. Wir ersuchen alle Gaben direkt an das unterzeichnete Central -Comite, dem alle in der Schweiz befindlichen Vofal - Comite's zur Unterstützung der Flüchtlinge sich angeschlossen haben, unter Adresse des Professors Bogt, Vater, zu übersenden.

Bern, den 1. März 1851. Das Präsidium des Central - Comit e's.

Dr. Nagel. Der Kassirer I. Zurflüth.: Dr. Adolf Wiesner von Wien. Fritz Jacobi aus Westfalen, Sekretär.

Briefe aus dem Gebirge.

VIII.

5 In der Sache des Unzicker'schen Antrags: die Errichtung von Schiedsgerichten von Staats- w egen betreffend", sind seit meiner Kritik dieses An­trags in Brief II. (No. 50) vier Artikel in Ihrem Journale erschienen, welche insgesammt sich für den intern aussprechen.

Zuerst in No. 50 die Rechtfertigung von Unzicker selbst.

Diese Rechtfertigung spricht von Realisirung der Mârzforderungen, Verminderung der Bureaukraten und der Staatsausgaben, von der Kostspieligkeit der Pro­zesse; bleibt aber vollkommen schuldig den Beweis, daß durch den bekannten Antrag an Staatsausgân, Zeit und Beamtenbesoldungen gespart werde und wird am Ende von der Kühnheit der Idee in das Schran­kenlose weggetragen.

Denn am Schluß sagt Herr Untiefer sehr be­scheiden :wollen Sie einen großen Theil der Bewoh­ner unseres Landes dem gänzlichen Ruin, sowol dem geistigen als dem materiellen Ruin entziehen, so bitte ich, treten Sie meinem Antrag bei."

Hiernach wäre also mit dem Unzicker'schen An- trag glücklich die soziale Frage gelöst und das neue Messiasreich, auf dessen Bürgerrecht ich jedoch vorläufig verzichte, könnte seinen Einzug vorbereiten.

Eine Correspondenz vomMühlberg am Höchst" in der No. vom 5. März wiederholt, daß durch den Antrag von Untiefer Zeit und Geld gespart werde; sie bringt aber wesentlich neue Momente:

1) paß die Armuth fallen würde, wenn, nachdem der Schuldner heute eingestanden, er mor­gen ausgepfändet und sogleich die Mndobjelte ver­kauft würden;

2) daß mit den Schiebens- und Friedensgsrichten dem Geiste der Zeit, Fürst und Volk Rechnung ge­tragen werde";

3) daß unter dem Schutze der Schiedsgerichte und bei Vereinfachung der Geschäfte Verminderung der Kreis- und Ipstizämter und Landoberschultheisereien: die Völker schon wie im Himmel auf der Erde leben könnten."

Anfangs glaubte ich, der Correspondent vom Mühl­berg wolle Unzickers Antrag vertheidigen, allein bald ward ich gewahr, er sei ein lustiger Spaßmacher, der auf diesen Antrag nur eine Satyre schreiben wollte.

Eine weitere Notiz, dievom Lande", ist sehr be­scheiden und sagt nichts weiter, als was schon zwei­mal vorgetragen war, nämlich, daß Unzickers Antrag an Zeit, Kosten und Beamten spare.

Nun kommt die Entgegnung in No. 60, die sich alsWiderlegung" als sehr decent und anspruchlos ankündigt, und den Vorzug vor den drei genannten Arbeiten behauptet, am längsten und nichtssagendsten uns zugleich gehässigsten zu sein.

In meinem Briefe in 9io. 50 Ihres Blattes hatte ich vor Uebereilung gewarnt, von sanguinischen Hoff­nungen abgemahnt, und auöGründcn, geschöpft emeö- theils aus der Natur der Sache, dem Wesen eines Schiedsspruchs und der im Volke vorhandenen Un- kenntniß des bürgerlichen Rechts, andenuhrils aus langjährigen Erfahrungen, die andere Länder gemacht, den Unzicker'schen Antrag in seiner jetzigen Fassung bekämpft. w t -

Ich hätte davon ganz geschwiegen, daß Mc

Fassung namentlich an folgenden höchst wesentlichen Mängeln laborirt:

1) daß es an jeder festen und alle Chikanen ab- schneivenden Firirung der Competenz der Schiedsgerichte in formeller wie materieller Hinsicht gebricht;

2) daß der §. 3., der jeden selbstständigen Gemeinde­bürger für fähig erklärt, Schiedsrichter zu werde», viA zu vag ist, da doch schon im gemeinen Recht die lex 9 §. 1 de receptis, qui arbitrium receperunt, ul sententiam dicant (zu deutsch: Von den Verträgen mit den Schiedsrichtern, sowie davon, daß diejenigeil, welche durch Vertrag die Entscheidung einer Streitsache, übernommen haben, ihren Ausspruch fällen sollen) Buch 4, Titel 8," mit Recht hier einige heilsame Schranken zieht, so daß z. B. Taube und Stumme nie Schiedsrichter werden sollten;

3) daß nicht gesagt ist, welche rechtliche Natur die gefällten^Sprüche resp, die eingeletteteu Vergleiche haben sollten; ob sie nämlich gleich vollstreckbar werden oder nur neue Klagfundamente abgeben sollten;

4) daß eine Bemerkung darüber fehlt, in welchen Fällen die vor dem Schiedsgerichte erzielten Resultate wegen unheilbarer Mangel absolut nichtig seien;

5) daß überhaupt so gut wie gar kein Verfahren vorgeschrieben ist; und endlich _

5) horribili dictu! sogar für den Fall, daß die Schiedsrichter selbst in der Betrachtung der Sache verschiedener Ansicht waren, jede aushelfende Bestim­mung mangelt.

Ich hatte außer der Schwierigkeit, gute und ge­rechte Vergleiche zu schließe», wenn Rechtskennt- ulsse bei der Fassung des Spruch'S nicht mttthätig seien, zunächst nur den Zwang, daß jeder von dem Schiedsgerichte sich einmal bearbeiten lasse» müsse, be­tont, und namentlich erklärt: 1) durch Pr > vatth ä« tigkeit werde UngckerS Absicht ebenso gut, ja noch besser als durch Staats-Nöthigung erzielt; 2) Un- zickers Vorschlag setze doch in jedem Falle ein in unserer beutMjca Sprache abgefaßles, allgemein ver­ständliches Gesetzbuch voraus.

Was entgegnet hierauf der Correspondent in N>o. 60 Ihres Blattes aus dem goldnen Grunde?

Er schmäht 1) den Abgeordneten G roß mann und verdächtigt 2) mich, indem er mir Vision, Irrwahn und verächtliche Motive vorwirft, in einer Weise, die eines freien Mannes ebenso unwürdig alS ungeziemend für eine würdige, von Gründen getragene Diskussion ist; 3) er lobt den Abgeordneten Unzicker, von dem er sagt,er kenne ihn persönlich und schätze ihn",er bezweifle nicht, daß derselbe, der 1 848 Kammer­mitglied sei, selber seines Antrags Mängel^ kenne".

Wenn ich auch zugebe, daß man in der nassauischen Kammer besser, als auf jeder deutschen Hochschule, die RechtS- und Staatswissenuhaften studiren kann, so er­setzen doch diese Lobhudeleien die Gründe ebensowenig, als jene niedrigen Schmähungen und unpassenden Ve.- dâchtigungen.

Daß ich gesagt, der Unzicker'sche Antrag könne besser durch Privatthätlgkeit als durch die Staatsgewalt durchge­führt werden, sowie er setze ein deutsches Gesetzbuch voraus, ignorirt der in Verläumdnugen Gewandte und macht sich seine angebliche Widerlegung leicht, indem er einige hohle Phrasen, über einige aus ihrem Zu­sammenhang gerissene Sätze meiner Kritik, ergießt.

Wenn wahr ist, daß der Uuzicker'sche Antrag sich deS Beifalls deS Publikums im goldnen Grunde erfreut, so geschieht dies deshalb, weil man gerne Ab- Hülfe gegen die vorhandenen, und von mir nicht ge­

leugneten großen Fehler der Organisation der Rechts­pflege in ganz Deutschland, sähe, nicht aber, weil man in dem Antrag Unzickers, den man höchstens als An­stoß zn einer Reform betrachten kann, diese Abhülfe sieht. Der Vertheidiger des Unzicker'schen Antrags meint, er wolle lieber von einem Gescheudten, der nicht die Rechte studirt, als von einem Menschen, der studirt habe, aber dumm sei, oder seinen Verstand nicht an- wende gerichtet sein!

O weiser Solon, wie wirst du diesen Weise» um diesen Spruch,mit dem alle ein verstände» sind", beneiden!

Die Wahrheit ist, daß die bürgerlichen Gesetzbücher lateiuisch bekanntlich geschrieben sind; daß das deutsche Volk kein Latein versteht, und daß es die höchst gerechte Forderung deS Volks um ein deut­sches verständliches Eivilgrsetzbuch nur hinausschiebe» heißt, wenn man ihm m's Gesicht schmeichelt, es ver- stehe die lateinisch geschriebenen Rechte.

Bei den Schwurgerichte» handelt es sich, wie dem warmen Vertheidiger des Unzicker'schen Projekts wol bekannt sein wird, nur um That- nicht Rechts­fragen, und bei den Kreisbezirksräthen fordert man keine Kenntniß deS Rechts, sondern praktische Ge­schäft s k e u n t n i s s e.

DaS Schiedsgericht deS Entwurfs einer Civilpro- zeßordnung, den der Co-respondent vom goldnen Grun", der auch den Kammerverhandlungen mit einer Aus- merksamkeit, um die ich ihn nicht beneide, folgt, in Händen hat, unterscheidet sich sehr von dem Uupcftr« schen Antrag und waS in jenem Entwürfe steht, der in § 123 die UrtheilsvoUstreckung regelt und in 8 116 die Formen des Verfahrens genau vorschreibt, kann nicht beliebig in das Unzicker'sche Projekt herüber ge­zogen werden.

Nebenbei bemerkt, sagt der gelehrte und erfahrne Versaffer jenes Entwurfs, bei Gelegenheit des Abschnitts von den Schiedsrichtern":

Ueberhaupt bemerke ich, daß wo ein gutes, rasches Verfahren der Gerichte des Landes wie bei uns statt­findet , Compromiffe (Verträge, eine Sache durch Schiedsgerichte abzuthun) nicht praktisch sind. Mir sind in einer langen Dienstzeit, deren nicht viele vor- gekommen und wo sie vorkamen, gereichte» sie meistens mehr zur Verzögerung als zur Beschleu­nigung des Verfahrens."

Hätte der fragliche Correspondent, der ja behauptet, jenen Entwurf in Händen zu haben, jene Stelle besser beachtet, so würde er mir wol nicht vorgeworfen haben, weil ich gesagt, durch die Ausführung des Unzicker'schen Antrags werden auS einem, drei Prozesse entstehen, bekunde ich eigennützige und hinterlistige Motive. Meine Ueberzeugung, daß der Unzickersche Antrag in seiner jetzigen Gestalt oftmals viele Härten nach sich ziehen würde, konnte natürlich durch die einfache Be- hauptuttg deS Gegentheils, ohne haltbare Gründe in keiner Weise erschüttert werden. Bei liquiden Forde- rungen, wo eigentlich gar kein Streit ist, kann daS projektirte Schiedsgericht nur höchstens einen Zah» l uilgSansstanv vermitteln; allein der wirklich un­abhängige Capital èst w rd sich von dem Schiede­gericht in der raschen Beilreibuitg seiner Forderungen gar nicht behindern lassen; die Forderungen der Prol­larier, Dieiistboleu, Tagiopner, Arbeiter in Fabriken u. s. w., werden dagegen, weil die Inhaber dieser Forderungeii iudji trotzig wie die Capitalisten auftreten können, zum Nachtheil der beorängten Arbeiter auf die lange Bank geschoben werden.

Bei lvirklich streitigen Sachen werden die Nach-