Fmt Zeitung
„âeiüelt aiiir Necht!"
â' 60 Wiesbaden. Mittwoch, 12 März i^iSl.
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Rasfauifcker Landtag.
6p Wiesbaden. (Sitzung vom 10. März.) DerAbg. Heyner erstattet Bericht über die definitive Festsetzung eines im April 1850 erlassenen provisorischen Gesetzes, die Revision der Gemeinde- und Stlftungs- rechnungen betr. Der Abg. Braun stellt den Antrag, die Sache auszusetzen und der Negierung zu überlassen, der künftigen Kammer diese Vorlage zu machen, welchem Anträge sich der Abg. Heyner anschließt. Er wird gegen 4.Stimmen angenommen.
Der Abg. Keim berichtet sodann über die Anforderung der Negierung von 10,000 fl. zur Unterstützung der Elementarlehrer. Da im vorigen Jahre die Ver- willigung ausgesetzt wurde und eine Reorganisation des Schulwesens voraussichtlich sobald nicht ins Leben treten dürfte, so beantragt der Ausschuß einstimmig 15,000 fl. zu verwilligen, welchem Anträge der Abg. Braun entgegeutritt. Er will nicht solche Gnadenbrocken den Lehrern geben, sondern durch eine neue Organisation des Schulwesens ihnen gründlich helfen. Nachdem die Abgg. Müller II, Naht, Bellinger und 'isnell für den Commissionsantrag gesprochen und Ministerialrath Schepp das Einverstänbniß der Regierung mit tiefem Anträge erklärt hat, wird er zum Beschluß erhoben.
^Abg. Justi erstattet den noch rückständigen Bericht über die Anforderung im Militärbudget für die Offiziers- und Unteroffizierswittwen- und Waisencaffe. Die betreffenden Beträge werden ohne Anstand verwilligt.
Es wird sodann zur Wahl eines weiteren Beiraths zur Landesbank geschritten ; (in der Sitzung vom 5. L M. wurden die Abgg. Leisler und Gergens gewählt). Die Wahl fällt auf den Fabrikanten H. T r o m b e t l a in Limburg. In den Ausschuß zur Prüfung der Gesetzesentwürfe, die Kreisamts- und Gemeindeverwaltung betr., werden die Abgg. Bertram, Keim, Kürtel, Müller 11. und Wenckenbach; in den Ausschuß zur Prüfung der Gesetzesvorlage, die Wahlordnung zum Landtage betr., die Abgg. Großmann, Heydenreich, Lang, Leisler und Naht und in den Ausschuß über den Na h t'schen Antrag, der Regierung die Mißbilligung der Kammer wegen des ungehaltenen Verfahrens 'in der Wimpf-Krugerischen Ange- legenheit auszusprechen, die Abgg. Fresenius, V. Eck, Born, Jung II. und Tripp gewählt.
Assifenvcrhandltt»geii zu Wiesbaden.
Sechster Prozeß.
Anklage gegen Johann Jacob Carl Dönges von L a u f e n s e l t e n wegen Meineids, u n d gegen Wilhelm Holtmann und Johann Diesenbach von da wegen Verleitung zum M e i u e i d e.
^ Wiesbaden, 10. März. Präsident: Hofgerichtsdirector Flach; Staatsanwalt: Staatsproc. Reich
mann; Vertheidiger: Die Procuratoren vr. Geiger und Dr. Großmann.
In dem Naurother Walde wurde am 13. Febr. 1849, Nachmittags 1 Uhr, von mehreren Laufenseltener Leuten, unter ihnen die Angeklagten Holtmann und Diefenbach, ein Hirsch geschoben, bei welcher Gelegenheit eine gröbliche Mißhandlung der zufällig herbeikommenden Pächter dieser Jagd stattfand. Eö wurde in Folge dessen eine Untersuchung eingeleitet. Zur Entkräftung der Anklage schlugen die Angeklagten den Johann Jacob Carl Dönges als Zeuge oor, welcher bezeugen solle, daß zwischen 11 und 12 Uhr des Vormittags der Hirsch erlegt worden sei und zwar nicht in Naurother, sondern in Laufen seltener Gemarkung. Dönges hat dieses eidlich bei seiner Vernehmung am 28. Septbr. 1850 bestätigt. Es hat sich indessen bald herausgestctlt, daß seine Aussage falsch war, weshalb eine Untersuchung gegen ihn wegen Meineids eingeleitet wurde. Er gestand und gab die beiden Mitangeklagten als Verleiter an. Diese letztere Angabe wird aber durch keine Zeugenaussage unterstützt, weshalb diese frei gesprochen werden. Dönges dagegen wird schuldig erkannt, zu 2 Jahren Zuchthaus und zum Ersätze der, 111 ft 34 kr. betragenden, Untersuchungskosten verurtheilt.
D e u t s ch 1 a n d.
K Wiesbaden, 8. März. Mit großem Bedauern haben wir heute aller Orten darüber reden hören, daß bei einem gestern und heute vor den Afsisen ^erhandelten Criminalfall das Publikum nicht zugelassen und die Thüre verschlossen worden sei. Es war ein Kindes mord; die wenigen Einzelheiten , welche über die Verhandlungen ins Publikum dringen, lassen in der Angeklagten, die nun zu 8 Jahren Zuchthaus verur- therlt worden ist, ein Opfer der ausgesuchteste» Ränke und Einflüsterungen erkennen und machen in jedem Unbefangenen, bei allem Abscheu gegen die That, doch ein Gefühl der Theilnahme gegen das unglückliche Opfer der Verführung, sowie der Verachtung gegen die direkten oder indirekten Anstifter derselben rege. — Ein unschuldiges, braves Bauernmädchen wird durch Dürftigkeit der Familie genöthigt, einen Dienst in der Stadt zu suchen; ihr Verhängniß führt sie im Hause ihrer Herrschaft der Corruption in die Arme; als die Folgen ihres Leichtsinns bemerkbar werden, findet sich ein berüchtigtes Weibsbild ein, die teuflische Tranke braut und dem bethörten Mädchen allerlei weiß macht, dazwischen allerlei Gelvversprechungen für den Fall des Schweigens; endlich Tödtung des neugebornen Kindes. Es mag wohl eme sehr künstlich angelegte Intrigue gewesen sein, daß das arme Mädchen als selbst und allein Schuldige erscheinen mußte und es mag wohl ein juristischer Beweis, daß eine oder die andere der mitwirkende» Personen zugleich Mitschuldige
des Verbrechens gewesen sei, nicht streng zu führen sein — denn soviel bekannt hat der Staatsprokurator gegen keine ker mehr ober weniger beteiligten Personen eine Untersuchung beantragt. Deshalb find aber auch alle unsre Urtheile — und gerade die gerechtesten jedesmal sehr einseitig gefaßt und bedürfen des Correc- tivs der öffentlichen Meinung, die sich aus eigner Anschauung und Beiwohnung der Verhandlungen zu bilden hat. Darum ist Vie unbedingte Oeffentlichkeit solcher Verhandlungen die Lebenslust einer gerechten und vernünftigen Justiz, und darum dürfte die Beschränkung derselben nur zu den seltensten Ausnahmen gehören. Wenn man aber bei jedem Kindesmord die Thüren zuschließt, glaubt man dadurch diese Gattung von Verbrechen zu verhüten, ober glaubt man „int Interesse der Sittlichkeit" zu handeln, wenn man es kein Publikum unmöglich macht, die geheimen Triebfedern solcher verbrecherischer Thaten zu erkennen und die geheimen Anstifter, die sich dem Arme Der Justiz zu entziehen wußten, wenigstens mit öffentlicher Verachtung zu strafen? Eine Verhandlung bei geschlossenen Thüren würbe uns in einem solchen Falle weit mehr im Interesse der Unsittlichkeit als der Sittlichkeit zu liegen scheinen.
Ganz von selbst versteht es sich, daß es Fälle geben kann, die man nicht vor Jevermanns Ohren verhandeln wird, nnd würden wir es ganz gerechtfertigt finden, wenn dabei Kinder, Jünglinge und das ganze weibliche Geschlecht fern gehalten würde; bei älteren Männern scheint uns jeder denkbare Grund zur Geheimhaltung solcher Dinge wegznfaUen. Unter allen Umständen müßte Den Berichterstattern öffentlicher Blätter ihr Sitz bei Den Verhandlungen eingeräumt bleiben, damit wenigstens durch die Presse zur öffentlichen Kunde gebracht werbe, was im ,,Interesse der Sittlichkeit" das größere Publikum zu erfahren ein Recht par.
SS Wiesbaden, 9. März. Gestern besuchte Herr Otto Gropios aus Athen unsereFilanba. Derselbe ist Besitzer einer großen Seibenhaspel-Anstalt zu Athen und betreibt selbst Sewenbau. Er läßt jedes Jahr 40 Unzen (80 Loth- Grains auslegen, aus welchen gegen 1,280,000 Cocons erzielt werden. Er vertheilt jedes Jahr große Quantitäten Grains an die griechischen Landleute unentgeltich und kauft von diesen die Cocons. In seinen Magazinen befinden sich so große Vorräthe, daß er noch Cocons hat, welche schon drei Jahre alt sind. Es werden in seiner Anstalt daS ganze Jahr hindurch Cocons gehaspelt. Herr Gropios bemerkte sehr richtig : „Wie wir in Griechenland Den Seidenbau betreiben, so paßt er nicht nach Deutschland; jedes Land hat seine Eigenthümlichkeiten ; in Deutschland muß man also die Sache so betreiben, wie sie dahin paßt." Diese Ueberzeugung deS Herrn Gropios scheint Die bairische Regierung veranlaßt zu haben, ihn in die Filanba nach Wiesbaden zu senben. Denn er äußerte sich sehr tadelnd über das bisherige Verfahren in Baiern, wo allein schon der
Deutschland im 16. Jahrhundert.
Nicolo Macchiavelli gibt in seinen kleineren politischen Aufsätzen eine Schilderung der Zu stände Deutschlands im Anfang des sechszehnten Jahrhunderts, wovon zur Vergleichung mit den jetzigen Zuständen die Einleitung mitgetheilt werden mag. Sie lautet:
„An Der Macht Deutschlands darf niemand zweifeln, denn es hat Ueberfluß an Menschen, Reichthümern und Waffen. WaS Die Reichthümer betrifft , so gibt es keine Stabt, Die nicht einen öffentlichen Schatz hätte; und jedermann sagt, Straßburg allein besäße einige Millonen Gulden. Dies kömmt daher, baß sie keine anderen Ausgaben haben, die -ihnen das Gelb ans der Hand ziehen, als die für Die Unterhaltung ihrer Vertheibigungömittel und Vorräthe. Wenn aber die erste Anschaffung einmal gemacht tf, so kostet sie die Erneuerung nicht viel. Sie haben in dieser Hinsicht eine sehr schöne Einrichtung. Ihre öffentlichen Vorrathskammeru sind immer mit Lebensmitteln, Getränken-und Brennholz für ein Jahr an- gefüllt; ebenso haben sie rohe Stoffe zur Verarbeitung, um bei einer Belagerung Die Menge, die von ihrer Hânbe Arbeit lebt, ein ganzes Jahr lang ohne Verlust Der Stadt ernähren zu können. Die Soldaten kosten sie nichts, weil die Bürger bewaffnet und tu Uebung erhalten haben. An Festtagen übt sich Die
ganze männliche Bevölkerung, statt zu spielen, mit Der Pike, mit Dieser oder jener Waffe, wobei sie Dem Geschicktesten Ehre erweisen , unv Preise austheilen, Die sie dann mit einander verjubeln. F ü r B e s v l d u n g e n und dergleichen gebe» kieStädte wenig aus. So ist heute jede Stadl als Gemeinwesen reich.
„Der Grund, warum Die Einzelnen des Volkes reich sind, liegt darin, baß sie ärmlich leben. Sie bauen nicht, sie machen keinen Aufwand für Kleiber, sie verwenden nichts auf Hausgeräthk. Es genügt ihnen, Ueberfluß an Brod und Fleisch und eine geheizte Stube zu haben, wo sie sich vor Der Kälte schützen können. Wer weiter nichts hat, lebt ohne Die andern Dinge und strebt nicht darnach. Auf ihren Leib verwenden sie zwei Gulden in zehn Jahren. Jever lebt nach seiner Stellung iii Diesem Verhältniß, und Keiner schlägt an, was er entbehrt, sondern nur, was er noth, wendig bedarf, und ihre Bedürfnisse sind viel geringer als die unsrigen (diejenigen der Jlakener).
„Die Folge dieser ihrer Sitten ist, daß kein Gelb aus ihrem Lande geht, da sie mit Dem zufrieden sind, was es erzeugt. In ihr Land geht immer Geld, bas von denen dahin gebracht wird, welche Die Erzeugnisse ihres Kunstfleißes haben wollen, womit sie fast ganz Italien versehen Ihr Gewinn ist um so größer, als Der größte Theil dessen, was sie verkaufen, in Manufakturwaaren besteht und durch die Handarbeit seinen Werth erhalt,
ohne daß sie irgend ein bedeutendes Kapital als Auslage bedürfen.
„So erfreuen sie sich ihres rauhen Lebens und ihrer Freiheit, und wollen auS dieser Ursache nicht in den Krieg ziehen (für fremde Mächte nämlich, als Söldlinge), wenn sie nicht überbezahlt weiten."
Zur wedietttüsebeu Literatur.
(Klencke's „Verbreitung der Skrophel- krankheit durch Den Genuß Der Kuhmilch.") Das kleine Büchlein, das 1846 erschien, ist fast spurlos vorübergegangen und hat weder bei Aerzten noch bei Laien Die gehörige Beachtung gefunden. Da die Beobachtungen und Erfahrungen, Die in demselben nie» bergelegt sind, für das Wohl unb Weh tausender von Menschen von hoher Wichtigkeit sind, so hält eS die „Weser-Ztg." für Pflicht, noch jetzt auf Diese kleine, populär gehaltene Schrift aufmerksam zu machen. Der Verfasser weist in derselben durch genaue chemische Untersuchung und durch Beobachtung an einet Reihe von Kindern auf das bestimmteste nach, daß Die Milch von Kühen genommen, Die das gan^e Jahr auf Dem Stalle stehen und statt Der gehörigen Gras- oder Heufütte ung vorzugsweise von Kartoffeln, Rüben u. dgl. genährt werden, jedem Kinde sehr nachlheilig sei. Vor allem aber schädlich ist, wie klar gezeigt wird, die Milch r Kühe, die mit Dem Abfälle per Bierbraueieien iiiio