Freie Zeitung.
„^reihert und )iecht!"
M- ħS. Wiesbaden. Dienstag, 11 März iN51
Die „Freie Zeitung" erscheint, mit Ausnahme des Montags, täglich in einem Bogen. — Der AbonnementSpeciS beträgt vierteljährlich hier in Wiesbaden I ff 45 tr., auswärts durch die Post bezogen mit verhältnißmäßigem Aufschläge. — Inserate werden bereitwillig ausgenommen und find bei der großen Verbreitung der „Freien Zeitung" stets von wirksamem Er folge — Die JnferationSgebühren betragen für die vierspaltige Petitzeile 3 fr.
A Wiesbaden, 7. März.
Nassauer!
Freuet Euch! Heute am 7. März 1851, also grade drei Jahre und drei Tage «ach Eurer „glorreichen" Revolution, die Euch so viele — Versprochenschaften eingetragen, heute hat das Ministerium seine rettenden Thaten begonnen. Heute hat das Ministerium von dem Landtag die Genehmigung folgender drei Gesetzentwürfe verlangt:
1) Einer neuen Wahlordnung. Ihr sollt in Zukunft Euere Abgeordneten wählen, wie im vorigen Winter die Erfurtsky's gewählt worden sind, die bekanntlich so viel fertig gebracht haben. In drei Klassen. Die wenigen Reichen haben grade so viel Recht, wie der zahlreiche Mittelstand, und hundert Bemittelte haben doppelt soviel Recht als alle Armen und wenn deren Tausende sind. Die ganze Eintheilung werdet nicht Ihr selbst, sondern der gestrenge Herr Kreisamt» mann und der gütige Herr Steuercommissär machen. Ihr sollt Eure Stimmen öffentlich zu Protokoll erklären, damit die liebe Polizei auch weiß, .wie Ihr gestimmt habt. Wer aber noch nicht dreißig Jahr alt ist, der kann weder wählen noch gewählt werden. Endlich sollt Ihr nicht mehr 41, sondern nur 24 Vertreter nch Wiesbaden schicken. Mit 24 ist auch besser fertig werden. Gewählt wird auf fünf Jahre.
2) Eines neuen Gemeindegesetzes. Die Bürgermeister werden auf 12 Jahre gemacht und bekommen mehr Besoldung, die nach ihrer Dienstzeit steigt. Sie werden zwar von der Gemeinde gewählt. Wenn aber der Gewählte der Regierung nicht gefällt, dann muß die Gemeinde neu wählen, so lange bis sie den Regierungömann getroffen hat. Die Regierung kann den Bürgermeister absetzen. Der Gemeinberechner wird vom Kreisamt gemacht und bekormut bis zu 4 Prozent. Die Oeffentlichkeit der Gemeinderaths- sitzungen wird theilweise abgeschafft, und alle Angestellten, Pfarrer, Schullehrer u. s. W. werden von den persönlichen Gemeindedicnsten befreiet. Die Gcmeindewahlen sollen auch nach Erfurter Melodie gehen.
3) Eines neuen Kreisgesetzes. Die Kreis- rathswahlen werden ebenfalls erfurtirt. Der Kreisamtmann bekommt Strafbefugniß und dazu zwei Gäule.
Das ist das Schönste aus den drei Gesetzen. Vor drei Jahren und drei Tagen würde man diese drei Gesetze nicht vorgeschlagen haben. In drei Jahren und drei Tagen werden sie nicht mehr bestehen.
Rassauifcb-r Landtag
6p Wiesbaden. (Sitzung vom 5. März.) (Schluß.) Ministerpräsident v o n W i» tzing e r o d e: Die Regierung sei mit dem Großmann'ichen Berichte einverstanden. (Gegen den Hanpt'schen Bericht hat er dagegen viele Einwendungen.) Zur Unterstützung des Antrages auf 300,000 fl. Civilliste hebt er namentlich hervor, daß der Herzog alle Billigkeitsrücksichtcn selbst beachtet habe, er sei mit Rücksicht auf die dermalige Finanzlage selbst von 350,000 fl. auf 300,000 fl. herabgegangen und habe dies deshalb vorläufig für fünf Jahre bestimmt. Verhältnißmäßig sei diese Anforderung von allen deutschen Höfen die kleinste. Wenn die Vereinbarung nicht zu Stande käme, dann würden es viele Mitglieder der Versammlung noch bereuen, gegen eine Civilliste von 300,000 fl. gestimmt zu haben. Es sei eine durchaus irrige Behauptung, daß man bei einer Civilliste von 300,000 fl. Steuern erheben müsse. Von Steuerfreiheit der Domäne könne auch keine Rede sein.
Präsident Vollpracht geht in eine nähere Erläuterung der Domanialeinnahmen ein und sucht nachzuweisen, daß die Haupt'sche Aufstellung eine vielfach irrige sei, er meint schließlich, die Einnahme der Domäne könne recht wohl eine gegen andere Staaten vcr- hältnißmäßig so geringe Civilliste ertragen.
Abg. Naht: Die Domäne, als StaatSvermögen, unterliege der Controle des Landtages, weshalb man eine Civilliste zu berathen und zu bestimmen habe. Der Hochadel sei vom Genusse der Domäne anSzuschließem Schon im Steuerediete von 1809 sei die Domäne als Staatseigenthum anerkannt Worten, nicht erst seit 1848. Die Hauptlast der Staatsauog.be habe von ihr zur Zeit der alten ReichSverfassung getragen werden müssen, die Besoldung der Beamten sei von ihr bestritten worden. Der jebiae Imhnit ter
Usurpation eristire seit 1814 und sei nie ein rechtlicher gewesen. Die finanzielle Lage des Landes sei nicht so glanzend, daß für den Hof eine bedeutende Summe verausgabt werden könne, weshalb er auf seinem Anträge von 200,000 fl. beharren müsse und zwar für Bestimmung dieser Summe auf Regierungszeit.
Abg. Leisler ist aus Zweckmäßigkeitsgründen von seiner früheren Ansicht, daß eine Civilliste von 250,000 fl. genüge, abgekommen und stimmt nun für 300,000 fl.
Abg. Snell: Zufolge der Verfassung müsse die Civilliste vereinbart werden, was eine Instanz voraus- setze, die aber fehle, nämlich ein Reichsgericht, und gerade dadurch sei das ganze Gesetz illusorisch. Der Erbvereinvertrag sei von einem für sein Volk warm fühlenden nassauischen Fürsten, von einem großen Rechtsgelehrten gemacht, man habe ihn aber ignorirt. So werde es immer gehen, wenn nicht eine höhere Macht über dem Gesetze wache. Die Regierung bestehe auf ihrem Willen, die Volksvertretung -sei diesem Willen gegenüber ohnmächtig. Der Redner macht darauf aufmerksam, daß die Kammer heute unter dem Eindrncke eines Angriffes auf die Volksvertretung berathe, daS müsse aber gerade Jeden um so mehr anspornen, auf seiner Ueberzeugung zu beharren. Am Principe müsse man festhalten unter allen Umständen und nicht schwanken wie die Majorität, die heute vor 3 Jahren auch nicht 300,000 fl. als Civilliste gewollt habe. Er stimme für den Hanpt'schen Antrag.
Ministerpräs. v. Wintzingeroda: Er traue keinem Manne Furcht zu, sondern glaube, daß ein Jeder seine Ueberzeugung zu behaupten wchen werde, er könne aber gar nicht begreifen, wie man aus einem gewöhnlichen Wirthshausstreite, (!) wie der zwischen Wimpf und Krüger solche Befürchtungen für die Abgeordneten herleiten könne, :c.
Nachdem noch die Abgg. v. Eck, Fresenius und Nau für 300,000 fl. und Gergens für 250,000 fl. gesprochen, erhält der Abg. Lang das Wort.
Er meint, die ganze Diskussion sei vollständig un» fruchtbar und könne die Sache nicht fördern. Die Regierung habe wiederholt erklärt, daß sie auf eine Civilliste von weniger als 300,000 fl. nicht eingehen werde. Eine Vereinbarung sei hiernach nicht möglich. Man könne deshalb nur, entweder wie der Abg. Leisler mit Bezug auf veränderte Zeitumstände und des lieben Friedens wegen für 300,000 fl stimmen oder bei der früheren Abstimmung fest stehen bleiben; jeder vermittelnde Vorschlag führe zu gar Nichts; dies müsse Jeder wissen. Er sei für eine Summe von 200,000 fl., werde aber doch nicht für den Antrag des Abg. Naht stimmen, weil dies ganz zwecklos sei. .
Folgt nun noch eine ziemlich lebhafte D'Scumou zwischen den Abgg. Naht und Nau, die wir übergehen können. Der Abg. Nau hat ritterlich für seine Kirche und die Geistlichkeit gekämpft, die von dem Abg. Naht angegriffen worden war, ob er wohl auch gesiegt hat? — Die Aeußerung des Abg. Naht, daß die Geistlichkeit das Proletariat erzeugt habe, hat allgemeine Heiterkeit hervorgerufen. DaS Resultat dieser ganzen Verhandlung ist'bereits bekannt.
6p Wiesbaden. (Sitzung vom 7. März.) (Schluß.) Minister Ler: Das Gericht könne gefehlt haben, dann gehöre aber eine Kritik nicht hierher, die Sache fei aber gar nicht so, daß man Veranlassung nehmen könne, die Gerichte zu verdächtigen.
Abg. Leisler: Der Vorfall habe die gerechteste Entrüstung hervorgerufen, noch mehr aber sei man in Aufregung, daß die Freude der Gleichheit vor dem Gesetze eine nur so kurze gewesen, daß der Verhaftete seinem ordentlichen Gerichte entzogen und in dem ganzen Verfahren gegen ihn eine gewisse Standesbevor- zugung beobachtet worden sei. Die Versammlung habe allerdings nicht das Recht, in den Gang der Gerichte einzugreifen, sie habe aber die heilige Pflicht, gegen Rechtsverletzungen ihre Stimme zu erheben und in solchen Fragen müsse ihr jedenfalls Auskunft gegeben werden. Der Landtag sei das Hauptorgan eer öffentlichen Meinung, welcher sich Niemand ungestraft entziehen könne, er müsse die Gesetze schützen. Der Officier habe ein besonderes Recht in Beziehung seiner Ehre. Dieser besondere Ehrenpunkt dürfe aber nicht fälschlich ansgelegt werden; bei Beleidigungen den Degen gegen den Gegner ziehen zu dürfen, sei ein falscher Grundsatz, er müsse nothwendig den Weg des Duilio betreten. Der Degen sei ihm gegeben zur Vertheidi
gung der Gesetze, jede andere Anwendung sei verwerflich und zu verdammen. Der Officier müsse am allermeisten dem Gesetze Unterthan sein, er dürfe sich nicht den bürgerlichen Gerichten entziehen oder entzogen werden. Französische Generäle hätten sich willig gefügt, wenn sie von dem Maire des einfachsten Bauerndorfes arretirt worden seien, und so sei es recht; er erinnere an die Grabschrist der vor Termopylâ gefallenen 300 Spartaner, (Abg. Naht lacht; Abg. Leisler: Es ist nicht zum Lachen Herr Naht!) welche für das Gesetz den Tod gefunden. Sie habe gelautet: „Wanderer, sage es den Spartanern, daß wir hier liegen, um ihren Gesetzen zu gehorchen!"
Abg. Lang: Das heutige Verfahren der Regierung sei wieder so recht geeignet, ihnen die Augen zu öffnen. Wenn er oberflächlich urtheilen wollte, dann könnte er behaupten, daß das Ministerium das Attentat hervorgerufen habe, um andere Maßregeln daran zu knüpfen. Kaum fei durch den Mordversuch die öffentliche Meinung in den weitesten Kreisen in fieberhafte Aufregung gebracht, das Ministerium sei aufgefordert, in der heutigen Sitzung ausgiebige Auskunft zu geben und es wurden zunächst Gesetzentwürfe eingebracht, die nur geeignet seien, die herrschende große Aufregung und Mißstimmung zu vermehren. Aber als ob dies Alles noch nicht genüge, erkläre das Ministerium geradezu, daß es über bas Attentat auf einen Abgeordneten und über die Handhabung der Gesetze keine Aus'unft geben werde. Das Justizministerium habe erklärt, daß Niemand befugt sei, in den Gang der Justiz einzugreifen. Er sei damit vollkommen einverstanden. Aber bas Justizministerium könne unv solle Kenntniß nehmen von dem Stand der Rechtspflege im Herzogthum und von der Handhabung der Gesetze. Es könne den Gerichten nicht befehlen, so oder so zu entscheiden, aber es könne Auskunft verlangen, wie entschieden worden sei. Diese Auskunft hätte eS in dem vorliegenden Falle cinzichen und der Versammlung mittheilen müssen. Das wäre seine Pflicht und zwar um so mehr gewesen, da die Regierung ein großes Interesse daran haben müsse, das erschütterte Vertrauen in die Justiz wiederherzustellen und die öffentliche Meinung aufzuklären. Das Ministerium erscheine unter den obwaltenden Umständen so lange als mitschuldig des Attentats, als es sich nicht durch Aufhellung der Sachlage gerechtfertigt habe. Da das Justizministerium vieS nicht gethan, so sehe er sich veranlaßt, die Anfragen seines Freundes Braun zu erweitern. Er frage an: (Folgen die schon mitgetheilten Fragen.)
DaS Justizministerium habe gesagt, es sei keine Veranlassung, die Gerichte zu verdächtigen. Die Absicht, die Gerichte zu verdächtigen, sei ferne von ihm. Im Gegentheil, er wünsche ja, daß über das Verfahren der Gerichte in dieser Sache möglichst vollständige Auskunft gegeben werde. Es müsse sich dann, wenn alle Gerichte ihre Pflicht gethan hätten, Jedermann von der Grundlosigkeit der umgehenden Gerichte überzeugen, hätte aber Jemand nicht seine Pflicht gethan, so sei es doch wahrlich keine Verdächtigung, die Wahrheit zu sazen. Sic verdächtigten nicht die Gerichte, sondern diejenigen, die über die Rechtspflege Auskunft zu geben hätten und durch Verweigerung derselben erklärten, daß die Thaten der Gerichte das Licht der Oeffentlichkeit zu scheuen hätten.
Min.-Pr. v. Wintzingerode: Die Regierung mißbillige unter allen Umständen jede einem Abgeordneten zugefügt werdende Beleidigung, ohne Rücksicht der Parteimeinung und sie selbst könne es nur wünschen, daß solche Beleidigungen strenge gerügt würden.
Justizminister Ler: Er besame den ganzen Unfall am allermeisten, Niemand könne mehr wünschen wie er, baß die Gerechtigkeit in dieser Sache walte, daß ihr der Lauf gelassen würde. Er habe aber keine Veranlassung, gegen den Uutersuchnngsrichtcr einzuschreiten, da dieser feine Schuldigkeit gethan habe.
Kriegsminister v. Haveln: Er müsse die an ihn gerichteten Fragen schriftlich verlangen, um sie beantworten zu können. So viel könne er jetzt schon ant- Worten, daß er zur Zeit der Verhaftung des Ober- lieutenantS v. Krüger zufällig in die Nähe der Wohnung desselben gekommen sei, und daß er als Com- mandirender der Brigade, nicht in seiner Eigenschaft als Minister, den Polizeicommissär v. Rößler ersucht habe, ihm die Ablieferung Krügers in das Crimi- nalgefängniß zu überlassen. In gleicher Weise habe er daS Criminalgericht um die Abgabe des Angeklagten in daS Militargefanguch zum Zwecke der Einleitung einer Disciplinaruntersuchung ersucht, zu welcher die