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Freie Zeitung.

âeiheâ und Recht!"

M 57.

Wiesbaden Lamstar 8 März

wir

DieFreie Zeitung" erscheint, mit Ausnahme deS Montags, täglich in einem Äogen. Der AbounementSpreiS beträgt vierteljährlich hier in Wiesbaden 1 fL 45 ft.; auswärts vurch die Post bezogen mit verhältnißmäßigem Aufschläge. Inserate werden bereitwillig aufgenommen und find bei der großen Verbreitung derFreien Zeitung" stets von wirksamem Er folge Die Jnserationsgcbühren betragen für die vierspaltige Petitzeile 3 kr.

Zur deutschen Frage.

$ Es liegt uns eine Reihe jum Theil wider­sprechender , aber sehr bezeichnender Berichte vor, die wir zur gegenseitigen Beleuchtung hier zusammenstellen.

Der Wiener Korrespondent desCzas" meldet: Die Dresdener Conferenzen sind so gut als beendigt, Oesterreich behauptete den Platz und errang den Sieg. Es wird im neuen Bundestage das un theil bare Präsidium haben." DerRat.-Ztg." wird aus Wien berichtet:Aus Dresden scheinen trotz aller halb- offiziellen Redensarten nicht mehr große Erwartungen gesetzt zu werden; es wird wenigstens aus zuverlässiger Quelle versichert, daß Fürst Schwarzenberg der nächsten Plenarsitzung n i ch t p e r s ö u l i ch b e i w o h n e n w e r d e. Daß aber unser Cabinet deßhalb lange vorbereitete und weitangelegte Pläne nicht auszugeben im «Linne hat das kann bestimmt Versichert werden. Es handelt sich' nur um seinen neuen Weg, mit ihnen endlich durchzudringen/' Die BerlinerSpen. Ztg." dagegen meint:Dem Vernehmen nach sollen bis zu dieser Stunde noch gar keine Aussichten zu einer Einigung zwischen Oesterreich und Preußen in Betreff der deutschen Angelegenheiten vorhanden sein. Preußen hat zwar als Bedingung seiner Einwilligung in die Vorschläge Oesterreichs vollständige Parität mit Oesterreich in allen Beziehungen gefordert und es wird auch, wie versichert Wirt an diesen Forderungen festhalten; aber Oester- reich soll bis jetzt nichts weniger als geneigt sein, seiner­seits in diese Forderung in dem Sinne, wie Preußen sie stellt, zu willigen. Dabei geht Oesterreich von seinen Prätensionen nicht ab, d. h. den Eintritt seines Gesammt- Staats in den deutschen Bund, so wie d,e Einsetzung des Reuner-Collegiums will es durchsetzen, ohne darum die Gegenforderungen Preußens zu erfüllen. Aus diesem Grunde dürfte auch die Abreise des Grafen v Arnim-Heinrichsdorf nach Wien noch verschoben wor­den sein Beide Theile dürften demnach in nächster Woche, wenn der Zusammentritt der Conferenz m Dresden wieder erfolgt, sich nicht näher stehen, als an dem Tage nach der Vertagung der Conferenz, wo sie Dresden verlassen hatten. Man spricht von ver­mittelnden Propositionen Preußens hinsichtlich einer Modifikation des für das Reuner-Collegium proponirten Stimmenverhältnisses, allein diese Propo, ttwnen durften ihrerseits wieder von Oesterreich und den Buttelstaaten rurückqedrängt werden, und so wird zuletzt doch nur die Rückkehr zum Bundestage übrig bleiben." Preußen rechnet jetzt auf Rußland, wie wir neulich zeigten. Die Vossische Zeitung" bestätigt dies m Folgeuvem: Rachrichten aus Petersburg zufolge soll sich du-Ltel- luna Rußlands zu den beiden deutschen Gloßmachten wesentlich verändkit haben. Bis zum verfloffenen Herbste und noch nach den Warschauer Conferenzen berief Oesterreich sich auf die Verträge von 1810 und darum neigten sich die Anschauungen Ruß ands mehr zu Gunsten Oesterreichs, als Preußens. Neuerdings soll man nun aber in St. Petersburg deutlich erkannt haben, daß es gerade Preußen ist, welches auf jenen Verträgen besteht, während Oesterreich dre,e Vertrage, auf deren Heilighaltung es sich ,o lange, als es seine Rechnung dabei fand, berief, jetzt nichtachtenv zu über­schreiten bestrebt ist. Wir hören, daß Rußland diesen Bestrebungen gegenüber, wenn sie fortgesetzt wurden, sich schwerlich stillschweigend verhalten durfte." So weit ist Manteuffel also in der Klemme, daß er den C?-> -IS feinen l<ft »!-«-<» W«! -" «°» mehr:Wir werden", ruft dieConst. Z." aus,die letzte Schmach erleben: die deutsche Flotte wird geopfert werden. Es ist bereis bekannt, daß die Reste der Bundescentralcommission der Dresdener Con- ferenz über die derzeitige Lage der Flotte berichtet und, wenn dieselbe überall erhallen werden solle, eine nicht unbedeutende Summe für Instandhaltung und Repera- tur der Schiffe gefordert, sowie daß Hannover den An­trag gestellt hat, die Angelegenheit der Entscheidung sämmtlicher deutschen Regierungen zu unterwerfen. - Oesterreich soll nun, so erfährt DieVossische Zeitung", die bestimmte Erklärung abgegeben haben, den zeitwei­ligen Flottcnbcstand nach Verhältniß der gezahlten Ma- truularbeiträge an die einzelnen deutschen Regierung?» zu vertheilen , und man glaubt, daß die er Vorschlag in Dresden acceptirt werken werde, nur, da die meisten Reaierunaeü allenfalls Kähne, aber keine Seeschiffe ge­brauchen können, mit der Maßgabe, daß die Flotte veräußert und das dafür in die Bundeskasse fließende Geld den einzelnen Bundesgliedern nach der Höhe der

von ihnen gezahlten Beiträge gut geschrieben würde. Es würde kaum überraschen, wenn auch das Ausland auf den Nachlaß des todten Deutschlands bieten dürfte." Wird Oesterreich die Flotte nicht als Abschlagszahlung für geleistete Bundeshülfe in Kurhessen und Holstein mit Beschlag belegen? Man spricht jetzt wieder von einem Kabinet Raoowitz; doch was würde der Czar dazu sagen?

Die französische Protestnote iwm 31. Januar gegen Gesammtösterreichs Eintritt in den Bund bestätigt sich; Frankreich erklärt dies eventuell für einen Casus belli. DieR. Preuß. Ztg." vom 3. März erwähnt bereits einer zweiten Rote, die jetzt in Wien eingetroffen sei und geradezu den Eintritt als Casus belli bezeichne. England wird mit seiner neugestärkten Whigpolitik auch nicht lange mehr warten lassen und an die Verträge von 1815 erinnern. Aus der Rote, die dasJournal des Debats" bringt, erhellt, daß die Dresdener Kon­ferenz sich für den Gesaminteintritt erklärt hat. Die französische Diplomatie ist hiervon, wie von Plänen gegen die Schweiz unterrichtet. Sobald diese Pläne Schwarzenbergs also ins Leben treten, ist der euro­päische Krieg da. DieKöln. Ztg." bringt aus einer soeben in Berlin erschienenen Broschüre:Von Warschau bis Olmütz" den Wortlaut des zwischen Oesterreich und Preußen in Warschau ge­troffenen Urb er ein kommens!

Propositionen des Grafen Brandenburg:

1) Gleichstellung Oesterreichs und Preußens in Be­zug auf die Präfidial-Frage. ~

2) Herstellung der siebenzehn Stimmen unter Form des Bundeörathes mit analogen Befugnissen, wie sie die Bundesacte der Bundes-Versammlung beilegt.

3) Uebertragung der eigentlichen Executive an Oester­reich und Preußen.

4) Zur Zeit keine Verbindung einer Volks-Vertre­tung mit dem Bunvesrathe.

5) Aufnahme der österreichischen Gesammts- Mo­narchie in den deutschen Bund.

6) Anerkennung des Princips der freien Unirung für diejenigen Staaten, welche sich freiwillig hierzu verbinden wollen unter der Bedingung, daß deren bundesstaatliche Union mit der Verfassung des Bundes nirgends in Widerspruch stehe.

Rückäußernde Bemerkungen Schwarzenbergs.

Ad 1) Oesterreich willigt nicht in diesen Anspruch, sondern schlägt vor, die Entscheidung hierüber sämmt­lichen Bundesgliedern anheim zu stellen.

Ad 2) Oesterreich erklärt sich hiermit einverstanden.

Ad 3- Oesterreich schlägt vor: B e g r ü n dung einer kräftigen Executive.

Ad 4) Oesterreich erklärt sich hiermit einverstanden.

Ad 5) Oesterreich erklärt sich hiermit einverstanden.

Ad 6) Oesterreich kann sich hiermit nur nm so mehr einverstanden erklären, als das Recht der BundcSglieder, Bündnisse und Verbindungen einzugehen, in so weit sie nicht gegen den Geist und gegen den Zweck, mit einem Worte, gegen die Sicherheit des Bundes gerichtet find, im Art 'l i der von Oesterreich stets gültig anerkann- ten BnndeSacte gegründet ist.

Zu diesen einzelnen Positionen gehören nun noch folgende, in dem Protokoll ebenfalls enthaltene Be­merkungen :

Als erste Bedingung muß demnach Oesterreich das vollständige Aufgeben der Verfassung vom 28. Mai betrachten; als zweite, daß der Bund in seiner jetzigen Stellung nicht berührt und die bestehende Bunves- Versammlung unangefochten gelassen werde. Unter diesen Voraussetzungen und nach vorhergegangener Ver­ständigung zwischen den beiden Cabinctteu über obige sechs Puncte, erklärte sich Oesterreich bereit, dieselben mit Preußen, als gemeinschaftliche Anträge, den sämmt­lichen übrigen deutschen Bundesstaaten vorzulegen, und letztere einzulaoen, behufs der Revision der Bundes- arte vom Jahre 1815 Bevollmächtigte an einem ge­eigneten Ort zu senden. Oesterreich will diese Con- ferenzen nach Analogie der im Jahre 1819 zu Wien abgehaltenen Ministèrial-Conferenzen. Preußen behält sich seine Erklärung vor. Endlich muß Oesterreich dar­auf bestehen, nach Analogie deS beb der Wiener Schluß- acte beobachteten Verfahrens, daß das Resultat der neu zu eröffnenden Ministerial-Confereuzen über die Revi­sion der Bundesacte durch einen sörmlicheu BnndeS- beschlnß zu einem der BnndeSacte an Kraft und Gül­tigkeit gleichen Grundgesetze des Bundes erhoben werde. Preußen schlägt als Sitz der Conferenzen Dresden und Oesterreich Wien vor. Warschau, den 28. Oetbr. 1850."

Preußen gab zu diesen Bemerkungen noch folgende

Erklärung ab:Es behält sich seine Erwiederung auf die ad Punct 1 und 2 von Oesterreich gegebene Ant­wort vor. In Bezug auf die von Oesterreich aufge­stellte Vorbedingung des vollständigen Aufgebens dec Verfassung vom 28. Mai erklärt der königliche Minister- Präsident, daß er nicht einseitig den Wortlaut des Protocolls über die fünfunddreißigste Sitzung des pro­visorischen Fürsten-Collegiums vom 8. October 1850 abzuändern im Stande sei, daß aber eine Erklärung über den betreffenden Gegenstand beigebracht werten solle, welche im Einklänge mit dem Puncte 6 der preu­ßischen Vorschläge stehe. Zur zweiten österreichischen Bedingung für ein weiteres Verständniß muß bemerkt werden, daß die Anerkennung der gegenwärtig in Frank­furt tagenden Versammlung als Bundes-Versammlung nicht ausgesprochen, noch gemeint sei, wenn Preußen dieselbe in ihrem Bestehen unangefochten lassen will. Preußen ist einverstanden damit, daß die zum Zweck der Revision der Buudes-Akte von 1815 zu be­rufende Versammlung von Bevollmächtigten aller deut­schen Regierungen ihre Berathungen nach Analogie der Wiener Conferenzen von 1819 halte. Ueber das Präsidium bei diesen Conferenzen, als deren Sitz Oester­reich Wien und Preußen Dresden vorschlägt, soll eins Einigung bei Beginn derselben Statt finden. Preußen ist damit einverstanden, baß das Resultat der neu zu eröffnenden Conferenzen über die Revision der Bundes- Akte durch einen förmlichen Bundes-Beschluß zu erneut der Bundes-Akte an Kraft nnd Gültigkeit gleichem Grundgesetze des Bundes erhoben werde; sitzt dabei jedoch selbstverständlich voraus, daß dieser Bundes- Beschluß eist von dem aus der freien Berathung her­vorgehenden neuen Central-Organ gefaßt weiden könne. Warschau 28. Okt. 1850." jS. telegr. Dep. unter Berlin.)

Nassauischer Landtag.

(Schluß.)

69 Wiesbaden. (Sitzung vom 1. März.) Besondere Aufmerksamkeit schenkt der Bericht ferner den neu »»geforderten Hofpensionen und L e i b r e n- ten. Es sind von dein Oberappellationsgerichte ist den Prozessen des Oberstallmeisters v. B 00s-Wdi beet und der Wittwe des Oberjägermeisters V. Bibra Er­kenntnisse erlassen worden, denen zufolge aus den Dar mänenrevenüen die ihnen verwilligten Pensionen währcNv der Negierungszeit des Herzogs ausbezahlt werden sol­len, wenn der Fond nach Abzug der daraus zu bestrei­tenden Ausgaben hinrciche. Das Oberappellationsge- richt sagt, die Regenten auS dem Hause Nassau feiert in der Verfügung über das DomänialverMögeN nut durch den Erbverein von 1783 beschränkt gewesen. Nach dem Steueredikt von 1809 solle zwar der Ertrag der Domänen zunächst zur Bestreitung der Regierungs« kosten verwendet werden, den Regenten stehe aber in deren Verwaltung ein unumschränktes Recht zu. Nach der Verfassung von 1814 hätten die Landstände nur das Verwilltgungsrecht der zu erhebenden Abgaben. Es wird nachgewiesen, daß die vor dem Märze vom Her­zoge festgesetzten Gnadengehalte fortbezahlt werden müßten, baß jevoch von nun an solche nicht mehr ohne die Zustimmung der Stände auf die Domanialreveikike» übernommen werden könnten.

Die von dem Herzoge Wilhelm verwilligten Hof­pensionen betreffend, so hatte das Oberappellations- gericht in dem Breidbach-Bürresheim'schen Pro­cesse den Klägern den Beweis auferlegt, daß auch der jetzige Herzog diese Verwilligung bei seinem Regierungs­antritte als eigene Schuld übernommen habe. Das Ministerium hat den Gegenbeweis angetreten, daß hier­über keine UlkundenauSfertigung stattgemnden habe, die streitige Thatsache aber bald darauf zugestanden, da der Herzog zufolge eines Gesuches der Breidbach'- schen Kinder in einer Gesanuntstaätsministeriumssi oie Erklärung schriftlich abgab, er habe bei seinem Regierungsantritte alle von seinen Vorfahren verliehenen Pensionen alS heilige, ihm obliegende Pflichten aner­kannt und werde sie fortbezahlen. Darauf wurde das Staatsministeilnm zur Fortzahlung verttrtheilt.

Das Verfahren des Ministeriums wird von dep Commission alS dem Wesen deS Constitittionälismits entgegenlaufenb erklärt, die Entscheidung darüber, ob die streitige Thatsache erwiesen sei, hatte es den Gerich­ten überlassen sollen, statt ihnen durch das Zugeständ- niß dieselbe zu entziehen.

Ueber die Vollziehung der ergangene» Erkenntnisse