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Jes SO. Wiesbaden. Freit,g, 28. Februar 1N51.

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i Briefe aus dem Gebirge.

II.

. 5 Während sich die Justizverwaltung im Mittel­alter durch langgedehnte und weitschweifige Formen mühsam hinschleppte, und damit die Rechtshülse für den Privaten außerordentlich erschwerte und vertheuerte, ist man in der neuen Zeit, in Deutschland besonders seit der Negierungszeit Friedrichs des Großen und den Reformen des berühmten Großkanzlers von Cocceji, eifrig darauf bedacht, die Prozeduren zu vereinfachen, und so für den Staat und die Staatsbürger Zeit und Kosten zu sparen.

Es ist aber hier die Warnung auszusprechen, man möge nicht aus einem Ertrem in das andre fallen, d. h. man möge sich hüten, an die Stelle einer allzu- aroßen Ausführlichkeit eine allzugroße Eile zu fM«.

Allzugroße Eile in der Entwirrung einer Rechts­sache führt gar zu oft zn harter Willkür und ins­besondere hat die Erfahrung es schon längst festgestellt, daß die aubefohlenencn und aufgedrungenen Ver­gleichsversuche, statt den Knoten zu lösen, ihn viel­mehr sehr häufig entzwei gehauen haben.

Namentlich ist es sehr gewagt, in dem Zeitpunkt einer Rechtssache Vergleiche anfzubringen, wo der Schiedsrichter noch nicht im Stande ist, die gegenseiti­gen Forderungen und Einwendungen zu überschauen und insbesondere noch , keine ganz genaue Kântniß von den Beweismitteln, welche jedem Theile, zu Gebot stehen, besitzt.

Wird nach dem Antrag von Unzicker, welchen Sie in No. 45 Ihres Blattes mittheilten, die Möglich­keit einer klaren Anschauung der Rechtsfrage und der den Partheien zustehenden BeweisMillel garanürt werden?

Wir möchten dies sehr in Frage stellen und vrr- ' missen hierin die erste Grundbedingung einer heilsamen Thätigkeit deS Unzicker'schen Vorschlags.

Man stelle sich^ überhaupt die Abschließung eines Vergleichs in wirklich streitigen Sachen dnrchaus nicht alS eine Bagatelle vor, zu der weiter nichts nothwen­dig wäre, als eingesunder Menschenverstand."

Rasche Machtanssprüche sind freilich leicht zu fällen; aber Sentenzen, welche fein und zart das verworrene Gewebe einer streitigen Sache anseinanderlegen, ohne dem guten und nachweisbaren Rechte der einen oder andern Seite irgend etwas zu vergeben, erfordern wohl mehr Rechtskenntniß, als dies vielleicht Herr Unzicker nur irgend ahnen mag.

» Auch möchte hier sehr zu bedenken sein, daß schieds­richterliche Sprüche, von Laien in der Rechtswissenschaft gefallt, trotz aller möglichen Clauseln, nicht soviel Au­torität bei den Bethciligten genießen werden, daß nicht die letzten! immer großen Zweifel bezüglich der Richtigkeit des Ausspruchs nähren sollten, Zweifel, die sich gar leicht in Reibereien der mannichfaltigsten Art,

in Anfeindungen und schließlich in neuen gehässigen Prozessen Luft machen möchten.

Wir haben die feste Ueberzeugung, daß, falls der Unzicker'sche Antrag ins Leben übergeführt würde, gar nicht selten aus einem Prozesse drei entstehen würden.

Den französischen Frledensgerlchten (juges de paix ), welche aber ja nicht mit den englischen Friedensgerich- ten (justices of Peace), mit welchen sie fast nur den Namen gemein haben, verwechselt werden dürfen, sind, außer der Entscheidung von persönlichen Sachen von geringerm Geldwerthe, von Besitzstreitigkeiten und Verbalinjurien, namentlich auch Vergleichsver- handlungen zugewiesen worden.

Alle Nachrichten stimmen darin überein, daß diese französischen Friedensgerichte in diesen Vergleichen nur wenig geleistet haben, und daß die Verglcichsvrrhanb- lnng vor dem Friedensrichter eine fast durchaus leere Form geworden sei.

In Dänemark hatte man auch früher eigene Commissionen errichtet, welche die Schlichtung jedes Prozesses vor der förmlichen Eröffnung versuchen soll­ten ; allein diese Commissionen wurden bald wieder mit den Gerichten vereinigt.

Die neuerdings in Sachsen-Meiningen pro* jektirt ri Friedensgerichte sind stach ihrem ursprünglichen Plane gar nicht zur Ausführung gekommen.

Das sind schon einige Erfahrungen, welche die über­spannten Hoffnungen, welche man vielleicht noch viel­fach von ten Vergleichsvei suchen für die Abkürzung der Prozesse hegt, in etwas berichtigen mögen. Diesen Erfahrungen können auch nicht die Versuche entgegen* gehalten werden, welche in dieser Hinsicht in einigen Gegenden Deutschlands (am Rhein und in Hessen) ganz neuerdings gemacht wurden: denn bei einer so wichtigen und tiefeingreifenden Frage können nicht einige gelungene Proben maßgebend sein, und es müüen viel­mehr vierrrsvlge eures tangeren Zeitraums betrach­tet werden. In jedem Falle ist eS eine außerordent­liche Härte, eine arge Tyrannei im Kleinen, den Ver­gleich den Streitenden so zu rktroyiren, wie dies U n* zicker in §. 10 seines Entwurfs thun will, und der da lautet:Kein Prozeß darf vor dem zuständigen Gerichte anhängig gemacht werden, bevor nicht die gütliche Beseitigung der Streitigkeit vor dem Schieds­gericht versucht worden ist." Herr Un zicker will die Leute mit Gewalt versöhnen; aber solche erzwungene und gebotene Liebes- und Freuudschaftsküssc sind arge Beschränkungen der persönlichen Freiheit, die reizen und verletzen, statt zu besänftigen. Es sollte Jedem durchaus frei stehen, ob er seine Sache vor ein Schiedsgericht bringen, oder ob er lieber gleich die zwingenden Gerichte anrufen will.

Ueberhaupt sollte die ganze Einrichtung der Schieds­gerichte, wie sie Unzicker vorschlägt, dem Ermessen und der Einsicht der P r i v a t t h ä t i g k e i t überlassen bleiben ; der Staat sollte hier die Initiative nicht ergreifen. Was in unserer Frage hart erscheinen würde durch den

Zwang des Staats, kann durch bindende Privatver­träge, auf den freien Willen der Privaten basirt, füg­lich ebensogut, ja noch besser erreicht werden.

Sähen wir in dein VorschlagUnzicker's, der neben­bei bemerkt, doch in jedem Falle ein in unsrer deut­schen Sprache abgefaßtes, allgemein verständliches Ge­setzbuch zur Voraussetzung hat, ein Mittel, um die RechtSkunde im Volke zu beleben, so würden wir ihn, allein aus diesem Grunde schon, mit Freuden be­grüßen. Da jedoch der Unzicker'sche Antrag Unkundigea die Entscheidung von Rechtsfragen so ganz nackt hin­weist, und ein Schiedsspruch, der gerecht abwägt, ist auch stets eine Rech lsentsch eidung so macht er die Ignoranz zum Richter, aber nicht den Richter zum Weisen und Rechtsgelehrten. Wir sind ein in* niger Freund aller Vorschläge, welche die Justizver­waltung vereinfachen, die Rechtshülfe wohlfeil machen, den Rechtssinn beleben, die Rechtskenntniß immer mehr verallgemeinern, ja sogar darauf hinzielen, die Rechts­sprechung selbst in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, all­mäh lig in die Hände von Geschwornen zu legen: aber dem Unzicktr'schen Antrag mußten wir entgegentretett, weil er abgesehen von seiner zum Theil sehr mangel­haften Fassung im Einzeln, statt Frieden Ver­wirrung bereiten würde, und namentlich auch deßhalb, weil er ganz und gar nicht in unsre bisherige Justiz« Verfassung paßt, und in seiner Jsolirtheit, ohne De- ziehuug auf die andern großen Fragen der Justip>cr- waltungsorganisation, ganz haltlos in der Luft schwebt.

9k«fs»«isch«r Landtag.

(Schluß.)

69 Wiesbaden. (Sitzung vom 25. Februar.) Raths Autrag lautet wörtlich:Da über die in dert Worten der «L A9 u, 30 deS EKsetzes vom 17 Okt. 1819, die Organtjaeion ver «uiuuLY^

enthaltene gesetzliche Verfügung, wörtlich lautend? ,,K. 29. Die Bestimmung, wonach bisher die zu Wiesbaden angesteUten Diener, welche unter 2"M fL Dienstgehalt hatten, 15 M. Malter Korn und (ü M. Malter Gerste um den Preis von 100 fi. erhielten, fällt für die Zukunft weg. Gleiche Bestimmung gilt für die bisherige Vergütung für Standesaufwand. 8- 30. Diejenigen Staatsdiener, welche an wirklichem Gehalt (§.8 des Edicts vom 9/11. Sept. 1815) und nicht etwa an Emolumenten (§. 9 desselben Edicts) bisher schon höhere Beträge bezogen, als die vorstehenden Bestlininungeu dieses zulassen, sollen durch gegenwâr^ tiges Gesetz in ihren bereits erworbenen rechtlichen An­sprüchen nicht beeinträchtigt werden."" verschiebene Ansichten entstanden und sich widerstreitend« Entschei­dungen der Gerichte ergangen sind, so ertheilen wir hierdurch mit Zustimmung der Versammlung der Volks- abgeordneten als authentische Interpretation (Auslegung mit Gesetzeskraft) folgende Erklärung über den Sintt der bezeichneten Gesetzesstellen und die darin ausgevrÜckt»

Verschiedenes.

(Oesterreichische Zustände.) Der Absolutis­mus, wird derN-Ooer-Ztg." auSWien geschrieben, zeigt sich in seiner prangendsten Blüthe, und wie dies rmmer der Fall, sind die kleinen Lokaltyrannen am unerträglichsten. Mit den Klagen über das drückende Leben in den Provinzialstädten, wo Statthalter und Militär-Commandanten ans ServilismnS oder persön­licher Leidenschaftlichkeit in strengen Maßregeln noch viel weiter gehen, als die Wiener Behörden, und mit ganz ungenirter Willkür schalten und walten, mehrt sich da­her Vie Zahl der Personen, welche nach^ Wien über­siedeln, wo man unter der großen Masse wenigstens minder streng beanfsichtigt ist und in der That noch immer viel freier athmet, als in Prag, Pesth und selbst in Städten, wie Linz oder Graz, welche nicht im Be- lagerungsUistaude sind. Am drückendsten wird der Ausnahmszustand in Prag gespürt, wo die Behörde wirklich alle Grenzen überschreitet. Höchst trübe lau­ten die Nachrichten and Siebenbürgen und den miga- rischen Gemitteten jenseits der Theiß. Auch von dort zogen in letzter Zeit viele Personen nach Wien, um den fatalen Iterationen subalterner Beamten zn ent» gehe,,. Uebrigens entwirft der bekannte Schrift­steller Appert, weicher sein Werk über die Gefängnisse Oesterreichs dem Kaiser dedieirt und kürzlich in einer P.ivatandienz überreicht hat, eine ziemlich günstige

Schilderung der Gefängnisse, welche die politisch Ver- urtheilten auf dem Spielberg bewohnen. Dagegen ist sein Gemälde von den Kerkern Ungarns und den Leiden der dortigen Gefangenen wahrhaft Entsetzen erregend. Kaum glaubt man seinen Augen zn trauen, wenn man von solcher Barbarei und UmncnnhUchkeit ans nächster Nähe liest. Die politischen Gksangenen in Olmütz und auf dem Kufstein sollen im Ganzen menschlich bc* I handelt sein. Der Mehrzahl nach sind es ungarische Offiziere. Sie wohnen in gesunden Zellen, dürfen Bücher lesen, Briefe empfangen und schreiben und täg­lich einige Stunden beisammen sein. Weit schrecklicher ist das Schicksal Derer, welche ohne kriegsgerichtlichen Spruch blos durch eigenmächtige Verfügung der Milü tarcommandanten in den verschiedenen Provinzen und Städten, welche im Ausnahmezustände sich befinden, in die militärischen Straf-Compagnieen gesteckt worden. Dieses LooS traf ziemlich viele junge Leute aus den gebildetsten Ständen, unter andern den unglücklichen ' Makowicka auS Prag, gegen welchen in dem jüngsten Studentenprozeß kein Schuldbewciö anszufinden war.

(Die E r s ch e i n u n g des M e erwcibes t n Schottland im Januar 1851.) In demhypcr- boreischen" Dorf Schieldag in den nördlichen Hochlan­den an der Westküste Schottlands in Roßshire, in jener höchst wilden und großartig schönen Berggegend unweit des Weltmeers, 3 deutsche Meilen südwestlich von dem

großen sagknvollen See Loch Mori, erschien vor Kurzem eines Morgens früh eine Dame, die man auf Erden nur noch selten sieht, und deren nach langer Zeit er­neuerter Besuch wahrscheinlich die Seeschlange, die per phantasiereiche Paddy unlängst au seinen Südwestkusten sah, in Schatten stellen wird! Einige Franenzimmrr von Schielvag am Loch Schieldag, der in den Ocean hinanstritt, waren aufgestanden in aller Frühe, wie eS ihre Gewohnheit ist im Lande der Galen, und gingen nach dem Gaskan, um sich Feurung zu holen. Da gewahrte eine von ihnen eine Menge Mewen, die in der Nähe der Kirche umherschwebten und melancholisch schrillerten. Und als sic weiter schaut, siehe, da saß eine Dame auf der Klippe im Wasser mit einem Kamm und Spiegel in der Hand, und sang eines ihrer Lieder mit klagender Stimme. Und die Galin von Schieldag zeigte die Dame aus dem Seefels, welche in englischer Sprache die Meermaid (mermaid) heißt, der andern, und die andern alle sahen sie und wurden wunderbar ergriffen, und alle behaupteten, daß sie die fehame Er­scheinung gesehen. Aber die presbyken'anschen Menschen der Lowlands, denen Aberglaube so verhaßt geworden wie der Papst von Rom ithe Man of Sin) glauben nicht an das Gesicht am Loch Schieldag, sondern wähnen auf eine etwas beleidigende Weise , cs sei ein weißer Seehund gewesen von derRaza-Art, wie man an den Küsten der westlich von Schleibach liegenden Mae Leod of Räza-Jnseln findet und welche häufig bei Nachtzeit