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^ ätU. Wiesbaden. Donnerstag, 27 Februar 1^51.

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Zur Geschichte des ForstorganisationS- gesetzes.

Motto:

Tanülla sapientia regitur mundiis.

H DieNass. Allg. Ztg." hat in einigen ihrer letz­ten Nummern einen Theil der Einleitung ver von dem Abg. Hehn er erstatteten Berichts zu dem Gesetzent­würfe über die Forstverwaltung mitgetheilt, welcher die Darstellung des seitherigen Zustands der Forstorgani­sation und Fochverwaltung und insbesondere die seit­herigen Mißstände derselben varstellt. Sie hat aber ihre Mittheilungen aus diesem Berichte an der Stelle desselben aufhören laen, wo derselbe zu der Geschichte der Entstehung des fraglichen Gesetzentwurfs übergeht.

Wenn es gleich für manche Leser nicht uninteressant sein mag, die seitherige Forstverwaltung und insbeson­dere ihre Mißstände durch eine vollständige Darstellung derselben kennen zu lernen, so glauben wir doch, daß eine ausführliche Darstellung derselben in einem Tage­blatte nicht ganz am Orte ist, weil die Forstverwaltung und ihre Mißstände jedem, der sich darum interessirte, ganz leicht gerade so bekannt werden konnten, als sie der Bericht enthält.

Wir erachten aber gerade den von derNass. Allg. Ztg." gewiß aus sehr triftigen Gründen nicht mitge­theilten Theil der Einleitung deS gedachten Berichts, der von der Entstehung des Gesetzentwurfs handelt, für den interessantesten, und theilen denselben nachste­hend mit, da diese Entstehungsgeschichte auS einer an­deren Quelle, als dem Berichte, von unsern Lesern nicht wohl in Erfahrung gebracht werden kann.

Diese Geschichte gewährt einen tiefen Blick in die traurigen Zustände unsrer dermaligen Staatsbehörden, und die Motive, welche dieselben bei Gesetzesvorschlä- gen und der Staatsverwaltung leiten, und führt zu­gleich zu einer treffenden Charakteristik unserer ministe­riellen Abgeordneten, die früher nur mit Herrn Her- geiihahn stehen und fallen wollten, jetzt aber mit Herr» von Wintziugeroda, geleitet durch Herrn Oberjägermeister (früher auch Hofjägermester) v. G i l s a, durch Dick und Dünn gehen, sodaß jelbst Herr G roß- m a n n, der bekannte leidenschaftlicheBlümleinpflucker", nicht einmal mehr daran denkt, die Blüthen zu ain- ten, welche sein weiland Geschäftsfreund Her gen Hahn in den Forst gesäct.

Demnächst werden wir diesen Charakteristiken noch einige Artikel widmen. Einstweilen folgt hier daS Bruchstück des Berichts. ,

Auch vom Landtage wurde wiederholt die Herzog­liche Negierung um Borlage eines den Bedürfnissen der Zeit'entsprechenden, mit den übrigen neuen orga­nisatorischen Bestimmungen im gehangen Einklänge stehenden, Gesetzentwurfs über die Forstorganisation und Verwaltung ersucht, indem daS durchberathene Gesetz über die Gemeindeverwaltung und die theils in

Verhandlung begriffenen, theils in Aussicht stehenden gesetzlichen Bestimmungen über die Kreisverwaltung und die Centralorganisation, insbesondere die §§. 19, 37, 56 und 60 des Gemeinvegeseßes und die in Aus­sicht gestellte Mitwirkung der Kreisbezirksräthe in Be­zug auf einzelne Fragen der Forstverwaltung und end­lich die Veränderung in den Einrichtungen der ober­sten Centralverwaltungsstelleu auch die Revision der seither bestandenen und Einführung einer neuen Forst­organisation nöthig machten.

Einzelne in die Forstorganisation eingreifende Be­stimmungen wurden auch wirklich in das Gesetz über die Tendenz der Zustitz von der Verwaltung vom 4. April 1849 in §. 16, 1 a und 6 und §. 24 ausge­nommen.

Bei den angegebenen sämmtlichen in die Forftver- fassung und Verwaltung eingreifenden gesetzlichen Be­stimmungen wurde von der Regierung und dem Land­tage vorausgesetzt, daß auch die Revision unv Ver« besserung der seither bestandenen Vorschriften über die Forstorganisation und Verwaltung bald eintreten werde.

Demgemäß beauftragte daS Ministerium durch Reskript vom 6. November 1848 die damalige Lan­desregierung , einen Gesetzentwurf zu einer neuen Forst- verwaltung und Forstorganisation auszuarbeiten, wel­cher letztere auf dem Grundsätze beruhen solle, daß mit Aufhebung der bisherigen Oberforstamtsbezirke das Land in die entsprechende Anzahl von Oberförstereien abgetheilt werde, über die die Landesregierung unmit­telbar durch die ihr zugetheilte ForstkomiEion die Oberaufsicht führe. Zugleich überließ eS dabei der Landesregierung, geeigneten Falls außer dem ordent­lichen RegierungSreferenten noch andere Techniker, je­doch ebensowohl Oberförster als Oberforstbeamte, zur Berathung zuzuziehen, und theilte ihr die ihm von ei­nem NafsanrsüwN" Oberförster im Syt« 1848 cin^e^ reichten Vorschläge zu einer Reform der Forstverwal­tung und Organisation mit, die im Wesentlichen auch auf Errichtung eines geeigneten Forstkollegiums und direkte Unterordnung der Oberförster unv dasselbe mit Abschaffung der Zwischenstellen gerichtet waren.

Die, Regierung berief darauf eine aus den Ober- forjtbeamteif Dr. Genth zu Hachenburg und Pagen­stecher zu Idstein und den Oberförstern v. Reiche­nau zu Dillenburg, Müller zu Diez und Blum zu Langenschwalbach bestehende Commission zusammen, welche unter dem Vorsitze deS Rkgiernngsreferenten in Forstsachen während mehrerer Wochen Berathungen pflog und das Resultat derselben in einem Entwürfe zu einem Gesetze über die Forstverwaltung und Orga­nisation und zu den Instructionen für die Oberförster, Förster unv Holzhauermeister nieverlegte. Da in dem Gesetzentwürfe über die Forstverwaltung nur einige allgemeine Andeutungen über die Art, in welcher die­selbe geführt und nach welchen allgemeinen Rücksichten hin sie geleitet werden solle, enthalten waren, so fand sich die Herzogliche Landesregierung veranlaßt, der

Commission unter Hinweisung auf den Vorgang und die Gesetzgebung Badens in dieser Beziehung die Anft nähme bestimmter Verwaltungsvorschriften âNfzUträgeN, die denn auch unter wesentlicher Uebertrazung der Ba­dischen Bestimmungen in dem Entwurf erfolgte.

Die angegebene Forstcommission sprach sich zwär in ihrer Mehrheit gegen die Aufhehung der Oberfötst« beamten aus, indessen erkannten fast alle Mitglieder die Nothwendigkeit der Errichtung einer collegialisch eingerichteten Forstdirection an, durch welche allein elnè bessere und einheitlichere Forstverwaltung erzielt wer­den könne. Auch diejenigen Mitglieder, welche für die Beibehaltung der Oberforstbeamtenstellen sich eiklä ten, erkannten die seitherigen Mißstände in der b. stand neu Instruction der Oberforstbeamten und bei tn Deust- führung vollständigst an, und waren darin einvenian- den, daß die Geschäftsbehandlung vereinfacht, die Ober­förster selbstständiger gestellt, und deren Wirkungskreis erweitert werden müsse, und daß in diesem Falle einè Verminderung der Oberforstbèamtenstellen von 8 ns 4 bis höchstens 6 stattsinven könne. Für den Fall der Aufhebung der Oberforstbeamtenstellen wurden verschie- dene Anträge zur Ermöglichung einer Local-Esm olè neben der Controle durch die Centralstelle vorg^ch ta­gen , wie namentlich die Uebertragung derselben au einzelne besonders ausgezeichnete Oberförster oder die Anstellung zweier besonderer WirthschaftscontrolUlrè diesseits und jenseits der Lahn. Ueber Vie Arbeiten der Commission wurde noch ein sehr ausführliches Gut­achten des Oberforstamtes in Dillenburg eingezogen, daS bei der definitiven Ausarbeitung deS Entwurfs uu Vorlage an das Ministerium vielfach benutzt wurde.

Die Landesregierung unterwarf die Arbeit der Forst- commission einer nochmaligen Prüfung und legte den so entstandenen Entwurf mit Bericht vom 30. April 1849 dem Staatsmuiiüerillm vor. In diesem Ent- wurse wurde die Errichtung eines geeigneten rtrtf Tifr Ministerialabthcilung des Innern verbundenen Forsts collegs, das auch die Beaufsichtigung der Oberförster durch seine Mitglieder zu versehen habe, Und die Auf­hebung der Oberforstämter mit gewichtigen G.-aveli beantragt.

Mit Rescript vom 20. August 1849 gab das Mi­nisterium der Landesregierung den Entwurf zurück, welcher theilweise um,geändert worden war, und ins­besondere die Bestimmung enthielt, daß zur Herstellung einer steten örtlichen Ueberwachung und Berathung der Bewirthschâftung der Waldungen 8 Verwaltung. beauU ten (Oberförster) zu Forstinfpectoren bestellt, dagegen die Localcontrole in den Verwaltungsbezirken dieser Forstinspectoren durch die Mitglieder des dem Muiistc- hum des Innern beigegebenen Forstcollegiums ausge­übt werken solle.

Zugleich beauftragte das Ministerium in dem er­wähnten Rescripte die Landesregierung, diesen revidir- ten Entwurf als einen auf den Grund der Gutachten der berufenen technischen Commission bearbeiteten $ e

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Freiheit und Recht!

Wohl ist es schön im offnen Kampf zu sterben Die TobrSwunde auf der Heldenbrust!

Im heÜ'gen Krieg, iu dem erhabnen Werben Nach Menschenrecht der Ehre sich bewußt! Wenn wir mit Blut die deutsche Erde färben. Wenn unser Herz in der Begeist'rnng Lust, Zum le^ieumal an unsre Rippen schlägt Uns â denn bricht, für Freiheit und für Rech t!

Ja, herrlich ist eS, als ein Held zu falle» Der keinen Schritt von seinem Banner läßt! Wenn durch die Schlacht die Donnerchöre schallen: Allons enfants 1 Er steht wie Felsen fest, Läßt über Leichen seine Fahne wallen Bis ihn der letzte Lebenshauch verläßt!

Sein Ruhm lebt fort es jubelt fein Geschlecht: Er fiel als Held! für: Freiheit und ffür Recht!"

Doch ist nicht Jedem dieseSfLooS beschieden!

Noch schöner ist'S, in seinem Vaterland, Wem,'S neu erblüht im segensreiche» Frieden Getrost zu sterben an der Liebe Hand! Wenn, wie ein Frühling mit den tausend Blüthen, Die hehre Göttin wieder auserstarid Unv ihren Schatz in Volkes Hand gelegt, Ihr HinupelSgut: die Freiheit und das Recht!

O, dann'ö schön , an ihre Brust zu sinken

Die unsre Liebe durch daS Leben war, Die letzte Lust aus ihrem Aug' zu trinken, Zum Sterbepfâhl daS weiche, lange Haar! Dann mag der Tod, der unmeidbare, winken, Im letzten Kuß bring ich mein Leben dar, Und rufe sterbend, an ihr Herz gelegt: Heil dir mein Volk! durch Freiheit und dnrchRecht!"

G. S......

Professor Stahl.

In derWests. Ztg." gibt ver Berliner Korrespon­dent verselben folgende interessante Schilderung: Der Hauptheld der Reaktion ist bekanntlich Herr Stahl, der gelehrte Professor, und auch insofern die bebeu» tendste Persönlichkeit im absolutistischen Lager, als er der Einzige ist, der eS versteht, die wissenschaftliche Dialektik für sein Prinzip üi_ den Kampf zu führen. Hr. Stahl hat gegenwärtig öffentliche Vorlesungen an der Berliner Universität, als deren Aufgabe er die Charakterisirung der politischen und religiösen Par­teien der Gegenwart" und natürlich die Verfechtung seiner Lehre vom absoluten Gottesgnadenthum in sei­nem Programm angekündigt hat. Nachdem ich von Anfang an dabei einen aufmerksamen Zuhörer abgege­ben habe, kann ich nicht umhin, zu gestehen, daß der Mann auf diesem Gebiete leistet, was überhaupt darauf

zu leisten ist So vielen Aufwand von Scharfsinn und dialektischen Kunstgriffen, als in diesen Vorlesungen, habe ich nirgends, selbst in der Kreuzzektung nicht, an« getroffen, und allerdings muß der Herr Professor sich hier auf ein hohes Gelehrtenroß schwingen, da er ja auch ein einigermaßen anderes Publikum zu bearbeiten hat, als das Junkerorgan. Herr^Stahl, um Ihnen den Mann ein wenig zu charakterisiren, bietet auf dem Katheder eine Erscheinung dar, wie man sie selten au« zutreffen pflegt. Schon sein Auftreten ist charakteristisch. In einem langen schwarzen Rock, mit weißer MeD und weißer Binde schwebt er leichtfüßig die Stufen veS Lehrstuhles hinan , und man sieht es seiner gefälligen Haltung, seinem listigen Lächeln an, daß er etwas vom Hofmann und etwas vom Gelehrten in sich trägt. Wenn ich Schauspieler wäre und einen Jesuiten deS monarchischen Prinzips darzustellen hätte, ich würde von keinem Anderen alS von Herrn Stahl die Maske entleihen. Hat er Platz genommen, den Sknhl zurecht gerückt und seine Hefte ausgekramt, so räuspert er sich ordnungsmäßig unv beginnt Vann mit leiser, kaum verständlicher Stimme seinen Bortrag. Man hört eS ihm an, daß es sehr subtile Dinge sind, die er zu« ciren gevenkt, und daß er ein Meister in der Kunst der Sophisten sein muß. Dabei läßt er leullttenve Blicke aus seinen Augen in die Versammlung schnßcn, und die Gewißheit deS Sieges, bad Bewußtsein seiner Unfehlbarkeit steht ihm auf Ver Stirne gezchreebea