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Die Vollziehung deS §. 26 der Grundrechte fordere aber, daß die Besoldungen und Pensionen der Lehrer ebenso, wie die der Staatsdieiier also aus derselben Casse, in demselben Maaße und ebenso sicher ge­zahlt werden. Die Staatseasse sei es also, die zunächst, wenn auch mit Beiträgen der Gemeinden die Susten- tatiou der Lehrer zu übernehmen habe.

Da diese Pensionen jedenfalls nach dem Steuerfuß und zwar aller Gemeinden des Herzogtbunis gemein­schaftlich bestritten werden sollten, so gebe es keine an­dere verfassungsmäßige Form, als daß der Bedarf in den Erigenzetat des Ministeriums des Inneren aufge- uommcn, der Volksvertretung vorgelegt und nach er­folgter Bewilligung aus der Staatskasse bezahlt werde.

Zu '2. Es sei principwikrig, den Steuerfuß bei der Hauptmrthcilung zu Grund zu legen und dann die Subcollecri. n nach einem ganz andern Fuße zu be- wirken. Der Steuerfuß sei anerkannt der allein ge­rechte und die Staatseasse sei die einzige, welche allge- meiue Steuern nach dem jedesmaligen Beschluß der Kammer anfzuuehlueu und allgemeine Lasten zu bestrei­ten habe..

Zu 3. Den Grund, daß man keine Lasten mehr auf die Staatseasse übernehmen könne, erkenne man vollkommen an und man werde bei den häufig vorfemmcnbcn Fällen, daß die Regierung neiK Lasten darauf legen wolle, von diesem Bekenntniß Notiz nehmen. Der Satz sei aber hier­her vollkommen unanwcnèbar. Die fragliche Peusions- lM bestehe und solle bestehen; es handle sich also kcines- wegs um eine neue Last der Steuerpflichtigen und um deren E chassnug oder Vermeidung, sondern darum, in welcher Form eine bestehende Last nach den Prinzipien eines Verfassungsstaats aufgebracht, regulirt u»d ver­ausgabt werden solle. Die Regierung verlange volle Unabhängigkeit und Uuverantwortlichkeit und die Bildung einer Lasse, deren Ausgaben und Einnahmen keiner Eon- trose de. Steuerpflichtigen, weder mittelbar, noch nn- mittelbar, unterliege. Eine solche Einrichtung sei ver­fassungswidrig,

Was von den Wünschen des Lchrerstandcs gesagt werde gehöre offenbar nicht hierher. Wobt sei der Nothstand der Lehrer groß und Abhülfe nöthia. Es sei aber ebenso der Regierung, wie der Kammer unwürdig, die Regierung als ein Fatum anzushen, welches Ver- nuustgrimdcn unzugänglich und nur durch Aufopferung der Ueberzeugung der Volksvertretung und der verfassungs­mäßige» Grundsätze zu beschwichtigen und zu einer an­erkannt nothwendigen und heilsamen Maßregel zu bc- fümmeu sei, die sie sonst zur Strafe dem Laude vvr- cuthalten werde. Gerade wegen des vorgcstclltcn Noth- standes habe die Versammlung die Pflicht ihr ganzes Gewicht zur Geltendmachung einer verfassungs­mäßigen Befriedigung dieses Nothstandes in die Wag- schale zu legem

Abg. Dellinger molivirt nochmals in längerer Rede den Maioritätsantrag, es sei die Obliegenheit der Gemeinden für die Besoldungen und Pensionen der Lehrer zu sorgen, es sei dies sowohl in dem Schul- edikt von 1817 als auch in dem Gemrindegesetz von 1848 begründet. Zuschüsse vom Staat seien erst dann zu verlangen, wenn die Beiträge der Gemeinden nicht ausreichten. Mit weit hergeholten Scheingründen ver­theidigt er die Unabhängigkeit der Schule vom Staate, er meint, wenn der Sraat ein absolutistischer werde, was man ja fortwährend befürchte, dann sei es jetzt die heiligste Pflicht, die Unabhängigkeit der Schule sicher zu stellen, sie als reine Gemeiudeanstalten dem verderblichen Einflüsse des Staates zu entziehen. Es folgen nun heftige Ausfälle des Redners gegen die schlechte Presse, die alles religiöse Gefühl zu unter­drücken strebe rc. und unter der Versicherung, daß er ein treuer Freund des Lehrerstandes und der Erziehung sei, (welcher Erziehung?) schließt er seinen sehr leb­haften Vortrag.

Abg. Snell: Herr Bellinger habe die lange und kräftige Rede, welche er bei der ersten Berathung des

Gesetzes gehalten, wiederholt. Er wolle auch nicht auf hinlänglich Erörtertes nochmals eingehen, nur auf Einen Punkt wolle er noch mit einigen Worten ant­worten. Herr Bellinger behaupte nämlich, das Ge- meindegcsetz stehe der Uebernahme der Lehrerpensionen auf die Staatseasse entgegen, vergesse aber dabei ganz und gar, daß die Grundrechte auch für uns Gesetz seien, und zwar ein Gesetz, das über allen Particular- gesetzen stehe.Grundrechte des deutschen Voltes" heiße Principien, welche bei jeden: neuen Gesetze in den ein­zelnen deutschen Staaten zur absoluten Richtschnur die­nen müßten. Das vorliegende sei ein neues Gesetz, folglich müsse es sich nach den Bestimmungen der Grundrechte richten. Doch diese Gründe seien alle be­sprochen und auch von der Majorität anerkannt und er hoffe, daß dieselbe ihre Ueberzeugung nicht verleug­nen werde. Denn wohin sollten sie kommen, wenn sie so zu sagen, ein doppeltes Bewußtsein in sich aufkom­men ließen, eines, das ihrer Ueberzeugung entspreche, und ein anderes, das nach der zu hoffenden Sanction eines Gesetzes sich einrichte. Leider sei diese Zeit der Reaction so traurig, daß im Volke die Hoffnungslosig­keit immer größer werde. Die Erbärmlichkeit und der Verrath mache sich überall breit, Verleugnung der früher laut bekannten Grundsätze trete ohne Scheu an den Dag. Was solle daraus werden, wenn in einer so trostlosen Zeit auch die Vertreter des Volkes ihre Ueberzeugung verleugneten! Er hoffe, daß die Majo­rität der Versammlung bei ihrem früheren Willen be­harren werde.

- Der Majoritätsantrag wird bei namentlicher Ab­stimmung mit 25 gegen 13 Stimmen angenommen.

Dafür stimmten: Fresenius, Müller I., Kalt, Hey­denreich, v. Gödecke, Nau, Schürg, Zollmann, Ber­tram, Großmann, von Eck, Remy, Blum, Preis, Schlemmer, Heyl, Haupt, Wenkenbach, Müller 11., Kinkel, Schmidt, Tripp, Keim, Bellinger, Wirth ; dagegen: Jung II., Gergens, Jung I., Habel, Naht, Snell, Unzicker, Born, Dünkelberg, Hehner, Lang, Justi, Wunpf.

Die Mgg. Leisler, Braun und Wehrfritz waren abwesend.

Abg. Kalt: Er wolle zur Motivirung seiner Ab­stimmung nur ein Paar Worte vortragen. Er halte es auch für allein richtig, daß die Pension der Ele­mentarlehrer auf die Staatskasse übernommen werde, und er hätte sehr gewünscht, daß es geschehen wäre, dem ungeachtet habe er für das Gesetz gestimmt, weil er keine Veranlassung geben wolle, daß dem ohnehin so gedrückten Stande der Lehrer, eine ihm so sehr zu gönnende Verbesserung, durch Prinzipienstreit länger vorenthalten werde.

Die Ansichten, welche er mit seinen Freunden für die richtige hatte, könne sich später noch immer Bahn brechen.

Abg. Haupt schließt sich bezüglich seiner Abstim­mung der Erklärung des Abg. Kalt an. Auch der Abg. Schmidt molivirt mit mehreren Andern seine Abstimmung in ähnlicher Weise.

Reg.-Comniiffär Gieße erklärt auf die gestrige Anfrage, daß das Schulblatt ein Privatunternehmeu des vormaligen Schulreferenten Seebode sei und daß die Regierung nur insoweit zu dem Blatte in Beziehung stehe, daß sie verfügt habe, den Schulinspectionen zur Anschaffung für die Bibliotheken der einzelnen Schulen zu empfehlen, wenn es nützlich wirke; sonst habe die Regierung keinen Einfluß auf das Blatt bisher ans­geübt. Abg. Lang erinnert daran, ob man nicht ein­zelne Gemeinden zur Anschaffung gezwungen habe. Reg.-C. Gieße: Sie hätten hierzu keine Zwangsmittel, also könne auch von Zwang keine Liede sein.

Einzelne Stimmen: Das genügt uns, sehr gut! Die Abg. Hchner und Müller II. erwähnen einzelne Fälle, in welchen Kreisbeainte bei Strafe die Anschaffung dieses Blattes befohlen hätten, so daß die Gemeinden hätten nachgeben müssen.

Reg.-Com. Gieße: Davon sei ihm nichts bekannt geworden, es werde dies auch wohl nicht mehr statt- sinden. (Merkt's euch im Lande.)

Bei der Erörterung, über das Schulblatt hatten sich noch TM »selbe rZ und. Naht zum Worte ge­meldet. Der Vorsitzende Wirth brach aber die Dis- cussion mit der Bemerkung ab, daß erst die Tagesord­nung erledigt werden müsse.

Nach deren Erledigung (Wähl des Ausschusses zur Prüfung des Gesetzentwurfs^ abändernde Bestimmungen über das Einkommen des Medicinalpersonals und der Thierärzte betr.) erhielt Naht das Wort und erklärte: Die in neuerer Zeit üblich werdenden Beschränkungen der Discussion, namentlich bei Interpellationen, seien dem Geiste und Zwecke der Verhandlungen der Volks­vertretung nicht entsprechend und für die Erledigung der Geschäfte hinderlich. Sie fänden keine Unterstützung in der Geschäftsordnung, sparten auch, wie es sich heute zeige, keine Zeit (worauf eS ohnehin bei einer so mage­ren Tagesordnung, wie es die heutige war, nicht an- kvmmen konnte), sondern bewirkten nur Störung und lähmten die Wirksamkeit der Versammlung, weshalb es zu wünschen sei, daß der Vorsitzende von dieser Uebung zurückkomme.

Zur Sache zeige die Eröffnung des Hrn. Regie- rnngs-Commissärs, welcher bei Gelegenheit des Schul- blattes von einer in Gemäßheit des Schulgesetzes von 1817 bestehenden Einwirkung des Schulinspectors auf die Festsetzung der Gemeindebudjets spreche, daß alte Gesetze über das Gemeindegcsetz gesetzt würden. Nach diesem habe ausschließlich der Gemeinderath den Eri­genzetat festzusetzen und über die einzelnen Ausgaben frei zu beschließen. Hätte man diesen gesetzlichen Gang eingehalten, so würde man jetzt nicht ganz in vormärz­licher Weise von cingekommenen oder nicht cingckom- menen Remonstrationen gegen die Anschaffung des Schulblattes sprechen. Notorisch sei es und würde von mehreren Abgeordneten bestätigt, daß Zwang zu diesem Zweck stattgefunden habe, welches eine offene Verletzung des Gemeindegksetzes sei. Solche Einwirkungen, welche auch das Ausbleiben von Remonstrationen oder Be­schwerden erklärten, verkümmerten hier wie in anderen Stücken die richtige Vollziehung des Gemeindegesetzes und die freie Wirksamkeit der Gemeindebehörden.

Vors Wirth: Auch über Interpellationen enthalte die Geschäftsordnung nichts, mithin sei die Beziehung des Abg. Naht auf dieselbe nicht platzgreiflich.

Abg. Naht: Freie Rede sei das Element und das Mittel der Wirksamkeit der Volksvertretung. Wenn also die Geschäftsordnung dem Vorsitzenden nicht aus­drücklich die Befugniß gebe, eine zur Sache gehörige Aeußerung zu verbieten und die Discussion über einen Geschäftsgegenstand, namentlich über die Beantwortung einer Interpellation, abzuschneiden, so habe er dieselbe eben nach jenem Princip nicht, und dies sei die Uebung in allen gesetzgebenden Versainmlungen.

Assisenverhandluttgen zu Dillenburg.

Zj--si- Dillenburg, 30. Jan. Bei der heute stattge- habtkn Verhandlung der Anklage gegen Johannes Schelle von Montabaur wegen am 10. September 1850 mittelst Einbruchs und Einsteigens zum Nach­theil des Gastwirths Holbert von Montabaur verübten Diebstahls an einer silbernen Taschenuhr und baarem Gelde, und gegen Joseph Schneeberger von da, wegen Beihilfe dabei, präsidirte wieder Hofgerichtsrath Ebhardt, die Anklage begründete Staatsprokurator Lautz, Schelle wurde durch Prok. Keller, Schnee­berger durch Prokurator Schenk vertheidigt.

Schelle, 46 Jahre alt, verheirathet, aber gc-' schieden von seiner Frau, Schreiner, schon in der Ju­gend wegen eines Diebstahls bestraft, gestand die That unumwunden ein und behauptete einen Theil des ge­stohlenen Geldes, sowie die Werkzeuge zur Verübung der Tyat dem Mitangeklagten zur Aufbewahrung über-

er gewünscht hatte, ldsinachen konnte.Sie bedürfen keiner Entschuldigung, Monsieur Philippe," entgegnete die Dame des Hauses,Ihre Pünktlichkeit ist uns bekannt." Monsieur Philippe verneigte sich stumm und lud dann die beiden jniizrii Madchrn mit einemIst cs Ihnen gefällig?" ein, Play an dem Arbeitstisch zu nehmen. Den beiten Fräuleins war es allerdings gefällig, und so begann der gewvhnliebe Unterricht, französische und benlfche Sprache, Geographie, Naturgeschichte, Physik, Weltgeschichte, endlich Schönschreiben in mehreren Sprachen. Ja, die jungen Fräuleins mußten in der That viel lernen und mußten viel denken. Aber der Wahrheit die Ehre! Beide junge Damen lernten mit besonderem Eifer und besonderem Glücke, nur mit dem Schönschreiben wollte es bei dem eben so lebhaften als schönen Käthchen nicht so recht fort, und die Buchstaben gericthen ihr immer ungleich, sv wie die Zeilen krumm, weil sie die Feder nicht recht hielt. Mvnfienr Philippe verlor die Geduld nicht, sondern schickte sich an ihr einmal wieder alle Handgriffe und Vortheile, deren sich ein Kalligraph be­dient , zu zeigen. Nicht nur Kälhä en, svndcrn auch Emilie hatten sich längst im Stillen verwundert, daß Monsieur Philippe, ganz wider seine sonstige Gewohn­heit, heute seinen Frack bis dicht unter das Kinn zuge­knöpft hatte, jetzt beugte sich Käthchen über die Stuhl­lehne, um zu sehen, wie er schreibe, stieß aber plötzlich einen lauten Schrei aus,und fuhr bluthroth im Gesichte zu­rück.Was schreist Du k" fragte die Multcr scharf, nud noch

ganz erschrecken und durch die strenge Frage der Mutter noch mehr außer Fassung gebracht, pWte Käthchen heraus:^lcb Gott! Monsieur Philipps hat kein Hemd an!"Bist Du närrisch!" fragte die Mutter wirklich böse und nicht minder verlegen als Emilie. Auch Monsieur Philippe war einige Sekunden höchst verlegen, dann aber faßte er sich und sprach lächelnd:Es ist wahr mir fehlt heute ein sehr nothwendiges Kleidungs­stück auch die Weste und mein Oberrock, aber da Käthchen cs doch einmal bemerkte, so werden Sie mir nicht zürnen, wenn ich Ihnen gestehe, ich verschenkte Alles an einen armen Teufel, der gar nichts hatte, seine Blößen zu bedecken habe ich doch noch zu Hause einen Oberrock und Wäsche, so viel ich bedarf." Die Dame lächelte, der Unterricht wurde für heute abgebrochen, nach einigen Tagen aber erhielt Mon­sieur Philippe von seinen schönen Schülerinnen ein ganzes Dutzend der feinsten Hemden, welche sie und die Mutter selber genäht hatten. Er nahiu sie an, denn die Spenderinnen, die Fürstin Von Lippe-Detmold und ihre beiden Töchter, ahneten es damals freilich nicht, daß ihr Hauslehrer der junge Herzog von Orleans Lou iS Philipp sei, der später den Thron von Frankreich bestiegen und als Verbannter in Eng­land enden sollte.

Bersckiedeneö.

* Aus Stuhlweiß enbu rg bringt derWan­derer" ein Schreiben, worin ein Augenzeuge erzählt, wie zu Moor in Ungarn unter Trommelschlag zwei Deutsche, Schneidergesellen, auf Veranlassung des Pater Guardian der dortigen Kapuziner und des Stuhlrich­ters auf öffentlichem Markte aus gepeitscht wurden, wegen ihrer neuen deutschkatholischen Religion!" Die zwei Herren Vicarii vom Kloster hatten aufgefordert, daß man die zwei llncfmften anspeien und sogar mit Koth und Steinen werfen solle." So wurde unter den römischen Kaisern auch dem Christenthum Bahn gebrochen, und Paulus durfte sich der Striemen rühmen, die er für die Geistesfreiheit erlitten hatte.

Neuhaus a. d. Oste, 25. Januar. (Wsr. AW Am 22. d. M. sind im Vingstdistricte hiesigen Amts, einer hohen hügeligen Haidgegeud, über Fünfhun­dert rönnische Silbermünzen auS der Kaiserzeit beim Steinraven gefunden. Diese großeiitheils wohl erhaltene Jmpcratorenbilder tragen meistens Bild und Umschrift der Kaiser Augustus, Halba, Vespasia«, Trojan it. A. Sie fanden sich in einem irdenen Topfe 1% Fuß unter der Erde und scheinen, da spä­tere Münzen nicht darunter, in ihrer anderthalbtau- sendjährigen Ruhe nicht gestört, so wie auf einstige Anwesenheit der Römer in dieser Gegend schließen zu lassen.