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Freißeir und Necht!"

â' Wiesbaden Mittwoch 2S Januar Z8FH

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Noch ein über den Braun'schen An­trag Hr v die Dauer des jetzigen Landtags.

-fr Wiesbaden, 26. Jan. DieNass. Allg. Ztg." . kommt wiederholt auf den Antrag des Herrn Abgeord­neten Braun, die Budgets für 1841, welche die Ne- gretung zur Prüfung und Festsetzung dem gegenwärtig versammelten Landtag seiner Zeit vorgelegt hat, der­selben zurückzugeben, weil der gegenwärtige Landtag zu > diesem, seinem Nachfolger zukommenden Geschäfte nicht berufen sei, zurück; sie scheint weitere Ausführungen für die gegentheilige Ansicht für nothwendig zu halten und macht sogar der Commission, bestehend aus den Herrn Großmann, Lang und Tripp, welche auf r Verwerfung des Braun'schen Antrags angetragen , hatte, den Vorwurf, daß sie in Aufstellung ihrer Gründe s nicht die nöthige Ordnung cingehalten und deshalb ' keinen Eindruck gemacht habe. Wir sind hierüber theil- weise anderer Meinung, äls dieNassauische Allgemeine".

Wir glauben allerdings, daß der Berichterstatter der I Commission, Herr Großmann, alle Gründe, welche i man gegen den Braun'schen Antrag und dessen Mo- tiviruua aufbringen konnte, aufgebracht hat, und zwar auch in gehöriger Ordnung. Dagegen geben wir als richtig zu, daß sie trotz alledem, mit Ausnahme der : Majorität der Kammer, welche der Commission zuge- stimmt, allerdings keinen Eindruck gemacht hat. Denn . es wird keinem Menschen einleèten wollen, daß nicht der bisherige, auf die alte Verfassung von 1814 und auf die neue Verfassung von 1849 gegrün­dete und stets als verfassungsmäßig anerkannte Ge­brauch, nach welchem der laufende Landtag die laufen- den Budgets beräth, auf einmal dahin abgeändert wer- den soll, daß der Landtag von 1850 die Budgets für fr 1851 festsetzt, bloß aus dem Grunde, -weil es

1) dem Herzoglichen Stantsminifterium so beliebt, und weil

2) der Landtag für 1848, 1849 und 1850, in ; Folge der Ereignisse des Jahres 1848 und in Folge r einer Wahlordonnanz vom 7. April 1848 (keineswegs ' aber in Folge eines Gesetzes oder des Wahlgesetzes oder gar der Verfassung) zufällig erst am 1. Mai 1848 l gewählt worden ist.

Der Antrag des Herrn Abgeordneten Braun hat, augenscheinlich theilweise in Folge der Uebereilung, mit welcher er zur Verhandlung gebracht worden ist, in der Abgeorduetenversammlung. zwar nur zehnStim- men für sich gewonnen. Gleichwohl glauben wir be­haupten zu können, daß er im Lande die Mehrheit für sich hat. Wir haben wenigstens Männer aus allen Lebensstellungen, namentlich aber auch Juristen, richter­liche Beamte und sogar stockconservative Mitglieder der vormärzlichen Kammern darüber gesprochen, welche dem­selben übereinstimmend beistichteteu und das Verfahren des Landtags weder mit der bisherigen parlamentarischen Ue­bung noch auch mit der Verfassung vereinbaren konnten.

Dieser, Rückschlag der öffentlichen Meinung hat sich auch in der Abgeordnetenversammlung selbst-geltend gemacht. Der Herr Abgeordnete Raht, welcher gegen den Braun- schen Antrag gestimmt hatte, stellte einen Antrag auf Neuwahlen für 1851, 1852 und 1853, der in seiner praktischen Eventualität dasselbe herbeiführte, was jener Antrag bezweckte, der aber aus den bei der Verhand­lung desselben hervorgchobene» Gründen, nicht geeig­net war, dies Ziel zu erreichen. Der Berichterstatter der gegen den Braun'schen Antrag stimmenden Ma­jorität', Herr Großmann, versicherte bei Verhand­lung des Racht' schen Antrags auf Neuwahl, daß er der Meinung sei, daß der jetzige Landtag zwar die Budjets für 1851 prüfen, aber nicht, daß er als Landtag für 1851 im Uebrigen fungiren könne. Herr- Lang, welcher ebenfalls gegen den Braun 'schen An­trag gestimmt hatte, sprach sich dahin aus, daß der neue Landtag für 1851 spätestens bis 1. April 1851 gewählt sein und zusammentrcten müße, und daß oer- jetzige Landtag seine Thätigkeit über den 1. April 1851 hinaus nicht ausdehnen dürfe. Man kann also, da sich die Stimmführer der Rechten und der Linken übereinstimmend dahin erklärt haben, daß der jetzige Land­tag nicht der Landtag für 1851 sei, daß sein Mandat nicht über den 1. April 1851 reiche, und mit diesem Tage der neue Landtag für 1851 in Wirksamkeit treten müsse, wohl anneymen, daß die große Mehrheit des Landtags dieser Ansicht, welche die prinzipielle Mo- tivirung des Braun'schen Antrages bildete, beipflichtet, und daß sie nur bei Berathung des 1851 er Budgets, hauptsächlich aus Zweckmäßigkeitsgründen, eine Aus­nahme statuirt hat. Nur ein Abgeordneter, Herr- Leisler, meinte, man müsse bis zum 1. Mai 1851 bleiben. Wir legen indeß dieser persönlichen Meinung des Herrn Leisler kein Pewiche bei. Denn eines- theils ist derselbe von der Rolle des Stimmführers einer Mittelpartei, welche er eine Zeitlang ambirte, freiwillig oder unfreiwillig wieder zurückgetreten; anberntheils aber hat Herr Leisler keine Gründe für seine Ansicht beigebracht, als daß der Abgeordnete aushalten müsse, wie ein Soldat auf seinem Posten, und daß das Aus­reißen stets nachtheilige Folgen gehabt habe. Allein diese Gründe beruhen auf den Voraussetzungen, daß der Dienst eines Abgeordneten ein militärischer, und daß ein Fortlaufen (wie z. B. das Ausreißen der Go­thaer aus der Paulskirche) und das Jnnhalten einer Landtagsperiode eins und dasselbe sei. Daß aber diese Voraussetzungen irrthümlich sind, bedarf wohl keines Beweist s.

Diejenigen aber, welche sich noch gründlicher von der Richtigkeit der Auffassung und den Borhersagungen des Herrn Abg. Brann überzeugen wollen, bitten wir, den Artikel in Nr. 20 derNassauischen Allge­meinen Zeitung" vom 24. Januar zu lesen, welcher betitelt istdie Dauer des Landtags", und gezeichnet mit jenem schon so oft besprochenen Correspondeuz- zeichen der drei Sterne, einem Zeichen, von wcl-

chem bekanntlich noch nie gesagt worden ist:In hoc signo vihces!"

Wir halten es nicht für nothwendig, die juristischen und parlamentarischen Monstruositäten, auf welche die Beweisführungen dieses Artikels gebaut sind, darzule­gen Jeder, der mit juristischen Ideen ganz und mit parlamentarischen Formen nur oberflächlich vertraut ist, wird sie auf den ersten Blick erkennen, und die Herrn Großmann und Lang, obwohl Gegner des Brauu- schen Antrags, werden gewiß diese Lucubrationen nicht als ihren Standpunkt anerkennen.

Dagegen wollen wir darauf aufmerksam machen^ daß nach diesem Artikel es statthaft ist, daß der jetzige Landtag die Geschäfte für 1851 erledigt, nach Hause geht, und ein Landtag für 1851 überhaupt niemals Zusammentritt. Wenn diese Ansicht des ministeriellen Correspondenten die Ansicht des Ministeriums ist, so werden damit alle von dem Herrn Abgeordneten Brau n vorhergesagten Eventualitäten buchstäblich in Erfüllung gehen.

Wir legen dieser Sache zwar keinen so hohen prak­tischen Werth bei, wie manche Andern. Wir glauben, daß unsere Verfassung ebenfalls den Dresdener Be­strebungen unterliegen wird. Aber wenn sie denn fal­len soll, dann falle sie lieber so, als unter den selbst­mörderischen Händen der Repräsentanten.

Schließlich meint der Correspondent derNass. Allg.", der Beschluß des Landtags habe den Herrn Abgeord­neten Brann überzeugt, daß seine Ansicht bezüglich der 185ler Budjets irrig sei. Wir können ihm aber versichern, daß hier der Irrthum lediglich auf (einer, des Correspondenten, Seite ist. Herr Braun und seine GesinnungsDnosskn betheili'gen sich an der Bera­thung der Budjets, weil sie voraussehen, daß dieselben wahrscheinlich in der Weise, wie sie festgesetzt werden, zum Vollzug kommen, und weil sie es weflyalo fnr rüre Pflicht halten, hierbei die Interessen des Landes und ihrer Mandanten zu wahren; die Verantwortlichkeit dafür, daß diese Budjets jetzt berathen werden, von dieser Versainmlnng, verbleibt aber allein denjenigen, welche dafür gestimmt haben. Dagegen glauben wir behaupten zu können, daß, wenn die Regierung den jetzigen Landtag als Landtag für 1851 eröffnen oder über den 1. April 1851 ausdenen wollte, nicht bloß die Votanten für den Braun'schen Antrag, sondern noch manche andere Mitglieder des Landtags, auch solche, die nicht zum Landtage gehören, sich diesem Ansinnen thatsächlich entziehen wurden.

D i p l v m a t e n 1 o «; i f.

X Man muß wirklich so befangen sein, wie das dumme Volk" von den Diplomaten noch immer ge­halten wird,; um die Angst nicht zu sehen, welche das offizielle Preußen wegen der neuesten österreichischen

Anklage wider die Tscherkessen.

Als dieNat.-Z." dicRachricht von dem tragischen Ereignisse brachten, welches in seinen weiteren Folgen auch 5 Tscherkessen vor ein preußisches Schwurgericht und auf die Anklagebank geführt hat, wurde ihrem Berichte in den ministeriellen Blättern der Vorwurf derGehässigkeit" gemacht, weil darin unter Anderem gesagt war, daß die preußischen Dragoner zuerst Fenèr gegeben. Als dann später in derPosenschen Zeitung" und in andern Blättern dieser Bericht über­all bestätigt wurde und die Thatsachen nicht mehr ab- stelrugnet werden konnten, fuhren doch die ministeriel­len Blätter in ihrem Berichtigungseifer fort und be­haupteten in Be.ug auf die erwähnte Thatsache, daß die preußischen Dragoner blind geschossen hätten. Jetzt liegt der Anklageakt vor uns und zeigt wieder an einem schlagenden' Beispiel den Werth derartiger Berichtigungen und Beschuldigungen. Da bie, Sache überhaupt von allgemeinem Interesse ist, so lassen wir den Anfang der Anklageakte folgen, wie sie in dem Bromberger Wochenblatt" mitgetheilt ist:

Angeklagte: NaPm Bakmirza, 25 Jahre alt; Nade Malbachow, 30 Jahre alt; Szoldoch Gorzikow, 19 Jahre alt; Grandickow Hapvf, 37 Jahre alt; Musa Erkinon, 19 Jahre alt, sämmtlich aus dem Kaukasus gebürtig und muhamedanischer Religion.

Die fünf Angeklagten waren nach ihrer Angabe

im September 1850 mit noch fünf andern Tscherkessen ! von ihrem russischen Garuisonsorte Skiermewice, Kreis 1 Lowicz, wegen angeblich schlechter Behandlung aus ; dem russischen Militär entwichen und über die preu­ßische Grenze gegangen, um hier Dienste zu nehmen. Alle zehn langten über Kruschwitz und von dort Begleitung des Gensb'armen Pohl am 1. Oktober 1850 Mittags in Jnowraclaw zu Pferde an. Der Landrath Fernow daselbst, zu welchem sie geführt wur­den, erhielt gleichzeitig eine Requisition des Komman­deurs der kaukasischen berittenen Division aus Skier- niewice, wonach um Festnahme und Ablieferung der Deserteure ersucht wurde.

Da die mit dem russischen Gouvernement geschlos­sene Kartell-Konvention vom 20. Mai 1844 ohnedies solche Festnahme und Auslieferung vorschreibt, so er­öffnete der Laubrath den zehn Tscherkessen, daß sie aus- geliefert werden müßten, daß sie nach der Kaserne nach Jnowraclaw reiten, baß sie aber wie Militärs und anständig behandelt werden sollten. Unter Begleitung Pes Gensvarmen Pohl zu Pferde unv des Landraths zu Fuß ritten sie der Kaserne zu, machten aber vor derselben auf der Straße Halt und weigerten sich in den Kasernen - Hof zu reiten. Sie waren gestänblich bewaffnet, jeder mit einer Flinte, ein und respektive zwei Pistolen, einem Säbel und einem etwa % Fust langen und soben 1 pz Zoll breiten, zweischneidigen, vorn spitzen Dolchlnessex. Ihre Schußwaffen waren scharf

mit Kugeln geladen und jeder hatte noch 16-32 scharfe Patronen bei sich.

So vor der Kaserne haltend, uuterhandelte zuerst der Landrath unter Zuziehung des Dollinetichers Marczynski weiter mit ihnen, wobei der Angeklagte Nafom Bakmirza, welcher der polnischen Sprache ziem­lich mächtig, für die Tscherkessen das Wort führte Sie verlangten Pässe nach Berlin, Und auf die Be­lehrung, daß dies unzulässig wäre, wollten sie allein wieder umkehren. Bedeutet, daß sie zuvor ihre Waffen ablegen und militärisch eskortirt werden sollten, er­klärten sie wiederholt und beharrlich, daß sic die Waffeü nicht ablegen, auch nicht in die Kaserne reiten mürbem

Nunmehr requirirte der Landrath den Chef der Schwadron des 3. Dragoner-Regiments zu Jnowraclaw, Rittmeister von Ihlow, der inzwischen schon wegen etwaiger Vorbereitung benachrichtigt war, trat an die Tscherkessen heran, ließ sie durch den bekannten Doll- metscher nochmals auffordern, die Waffen abzulegen, erhielt aber die Antwort rTscherktffen legen die Waffen nicht ab."

Er ließ ihnen vorstellen, daß er nach den hiesigen Gesetzen fremde Bewaffnete hier nicht dulden dürfe, und daß er eine Schwadron zur Disposition habe, um seiner Forderung Nachdruck zu geben; sie wurden auch ermahnt, sich in bie Nothwendigkeit zu fügen, damit sie Freunde bleiben und nicht Feinde würden. Es e. - folgte aber immer die al re Weigerung. Nunmehr tut