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JVs. 13. Wiesbaden. Donnerstag 16 Januar 11^51.

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II !V

Unterwerfung Schleswig-Holsteins.

X Der langtäTodeskampf in Nordalbingien ist zu Ende. Dumpf und katzenjämmerlich, wie jede Volks­erhebung endet, welche nicht der ganzen Freiheit gilt und nicht mit aller ihr zu Gebote stehenden Macht und Energie geführt wird, endet auch dieser Akt der neuesten Geschichte. Selten zeigte sich bei einer revolutionären That eine lächerlichere Furcht vor dem Scheine der Re­volution; selten war ein aufgestandenes Volk hingeben­der, und bornirter; selten wurde eine Volksregierung so maßlos getäuscht, und noch seltener täuschte sich ein Manu so über sich und alle Welt, wie Beseler. Wir wollen heute nicht mit dem Manne zu Gericht gehen, der nachdem er freilich durch seine fabelhafte Unzu­länglichkeit für den übernommenen Posten Alles ver­dorben, wenigstens im letzten Augenblicke fühlte, daß man zu weit zum Nachgeben gegangen sei und durch dasselbe nicht einmal bessere Chancen zu erwarten habe.

Es war in der Nacht vom Freitag auf den Sams­tag, vom 10. auf den 11. Januar, als in der Lan­desversammlung die jämmerlichste Philisterei, die sich vom ersten Tage an in derselben breit gemacht und keinen Funken von dem Geiste gezeigt hat, der eine Ver­sammlung, die an's Schwert zu appelliren wagte, tra­gen muß, den längst vorbereiteten Triumpf feierte, die Regierung zur Unterwerfung zu ermächtigen. Die Sitzung war geheim, aber die Weltgeschichte wird ihr jene Oeffentlichkeit geben, die ihr gebührt.

Am 6. Januar waren bekanntlich die Kommissäre angekommen, hatten ihre Vollmachten übergeben miD der Statthalterschaft ihre Forderungen zugestellt. Die Vollmachten waren für den österreichischen Commiffarius von Seiten Oesterreichs im Namen und Auftrag des deutschen Bundes, für den preußischen von Preußen in seinem und seiner verbündeten Namen ausgestellt. Die Forderungen der Commis- säre bestanden in folgenden fünf Punkten: 1) die Feindseligkeiten sofort einzustellen; 2) zu dem Zweck sämmtliche Truppen hinter die Eider zurückzuziehen; 3) die Armee auf ein Drittel der jetzt bestehenden Truppenstärke zu reduziren; 4) die Landesversammlung aufzulösen und 5) alle zum Behuf der Fortsetzung der Feindseligkeiten angeordneten Maßregeln sofort einzu- stellen. Dagegen erklärten die Kommissäre, daß die dänische Regierung bereit sei, gleichzeitig ihre Trup­pen aus Südschleswig zurückzuziehen,so daß nur die zur Aufrechthaltung der materiellen Ordnung unerläß­lichen kleinen Abtheilungen dort zurückblieben." Die Rechtsfrage ward von den Kommissarien, als außer­halb ihrer Aufgabe liegend, späteren Verhandlungen zwischen dem deutschen Bunde und dem Laudesherrn Vorbehalten!!! Als den Zweck ihres Wirkens erklärten die Kommissäre die Herstellung eines Zustandes, wel­cher dem Bunde erlaube,die Rechte des Herzogthums Holsteins und das altherkömmlich berechtigte Verhält­niß zwischen Holstein und Schleswig zu wahren." Dagegen ward für den Weigerungsfall mit dem Ein- rücken einer österreichisch - preußischen Erekutionsarmee von 25,000 Oesterreichern und 25,000 Preußen ge- droht. Für die Entscheidung der Statthalterschaft auf diese Forderungen war eine dreitägige Frist bis zum 9. Januar, Nachmittags 2 Uhr, gesetzt, welche indeß später, als sie sich unzulänglich erwies, bis zum 11. Jan., Nachmittags 2 Uhr, verlängert ward.

Die am 7. und 8. Januar stattgehabten Verhand­lungen und Erläuterungen ließen es im Dunkeln, wie es sich eigentlich mit den Vollmachten der (Kommissare verhalte, die im Namen sämmtlicher deutschen Regie­rungen auftraten, ohne daß eine Bevollmächtigung Oesterreichs und Preußens von allen deutschen Regie­rungen irgendwie mit Sicherheit nachgewiesen wäre: vielmehr ergaben sich dringende Gründe dafür, daß die Commissäre keineswegs als von sämmtlichen deutschen Regierungen ermächtigt angesehen werden dürften, und ein unparteiischer Gerichtshof würde ohne Zweifel dies Urtheil gefällt haben. Aber es lag hier, wie später ein Redner in der Versammlung äußerte, nicht eine Frage des Rechts, sondern der Gewalt vor. Was die Bedeutung der von den Commissären ge­stellten Forderungen' anbetrifft, so ergab sich aus den späteren Verhandlungen dentlich, daß man keine auch nur einigermaßen genügende Garantien zu geben im Stande oder Willens war !!1 Zwar ward es gestattet, bei dem Zurückziehen der Truppen über die Eider die Festungen Rendsburg und Friedrichsort vorläufig (!) be­sitzt zu halten, und blieb das Weitere den Verhand­lungen mit dem deutschen Bunde vorbehalten, auch

die Art und Weise der Reducirung der Armee in das Belieben der (bestehenden) Behörden gestellt. Dagegen konnte auf eine Reihe der wichtigsten die nächste Re- guliruNg der Verhältnisse betreffenden Fragen gar keine oder doch nur eine sehr ungenügende Antwort ertheilt werden, und dieselben wurden den späteren Unterhandlungen des Bundes mit Dänemark vorbe­halten, wofür der 8tutus quo antè bellum ass Grund­lage bezeichnet ward, eine sehr allgemein gehaltene Zusicherung! Die Landesversammlungaußer Thätig­keit zu setzen" ward für unerläßlich erklärt, da dieselbe aus Schleswigern und Holsteinern zusammengesetzt sei,' mithin als eine gesetzliche in den Augen des Bundes nicht erscheinen könne. Auf die Frage, ob österreichische und preußische Truppe» unter allen Umständen in das Herzogthum Holstein einrücken würde», erwiederten die Commissäre sehr diplomatisch, daß der Druck der Exe­kution erspart werden könnne, insofern den Bestim­mungen des deutschen Bundes überall ohne Wiedersetz- lichkeit nachgekommen werde. Man sieht, die Haupt­sachen waren hier gar nicht oder ganz unbestimmt fest­gestellt, nicht einmal das stand fest, daß im Falle des Nachgebens die Oest erreiche! und Preußen nicht einrücken würden. Erst nach­träglich sollen (?) noch bestimmter lautende Versicherungen in dieser Beziehung erteilt sein.

Was war bei solchem Stand der Dinge zu thun? Eine Regierung, welche nicht von vornherein jeder Auf­forderung sich feiglings fügen wollte, konnte nicht we­niger wollen, als: Nichtannahme solcher Bedingungen und Fortsetzung des Kampfes. Das war das Min­deste. Beseler beantragte dies am 9. Januar in der Landesversammlung. Reventlow und sämmtliche De­partementschefs dagegen waren anderer Meinung: mit heiler Haut davon zu kommen und sich auf alle Be­dingungen hin zu unterwerfen, war ihr Vorschlag. Wer sich den deutschen Regierungen mit den Waffen entgegensetzt, kann nicht länger behaupten, daß er eine deutsche Sache führe!" rief Reventlow; ähnlich Franke. Auch Görgey hatte bei Villagos glatte Worte und So­phismen zur Hand und die ganze Welt hat doch den Stab über ihn gebrochen. Beseler dagegen stützte sich auf den Satz:Wir sind nach göttlichen und menschlichen Gesetzen Widerstand zu leisten verpflichtet!" Er berief sich auf die mangelhafte Legitimation der Kommissäre, welche als Deutschlands Bevollmächtigte nicht zu betrachten seien, und die Richtigkeit dieses Satzes zu bestreite», kann nur den Pudliristen in der Eschenheimer Gasse einfallen. Denn was ist Deutsch­lands jetziges Centralorgan? Revolutionär wie die Statthalterschaft micht mehr noch minder.

Die Landesversammlung wählte zur Entscheidung einen Ausschuß, der wieder in eine Majorität und Mi­norität zerfiel; letztere bestand aus Olöhamen, Gülich und Fock, erstere auS Mitgliedern der Rechten und des Centrums, darunter der Herzog von Augustenburg, der Schwätzer Balemann u. s. w. Die Majorität be­antragt:Die Landesversammlung wolle beschließen: über die in der geheimen Sitzung am 9. d. M. re­gierungsseitig gemachteil Mittheilungen , betreffend die Eröffnung der österreichisch - preußischen (Kommissarien sich gegen die Staatöregierung dahin auSzusprechen, 1) paß die Landesversammlung mit der vom Gesammtml- msterium ausgesprochene» Ansicht übereinstimme. 2) baß die Landesversammlung de» Wunsch und die Erwartung hege: die Statthalterschaft werde nach freiem und bestem Ermessen dazu beilragen, daß bei der Ausführung der von den österreichisch-preußischen Commissären im Auf­trag und dem Namen des deutschen Bundes hinsichtlich eines intblimistischen Zustankes zu treffenden Anord­nung und bei den bevorstehenden Verhandlungen zwi­schen dem deutschen Bunde und Dein Landesherr» die Rechte und Interessen der Herzogthüiner und der Staats­angehörigen Geltung und möglichste Förderung finden. 3) daß die Landesversammlung ihrerseits Die Landes­rechte im Ganzen und Einzelnen bei einer definitiven Ordnung der Verhältnisse ausdrücklich gegen jedwede Verletzung verwahre. 4) daß sie das Präsidium er- machtige, diese Verwahrung nebst Vorbehalt auf geeig­nete Weise zur öffentlichen Kunde zu bringen."

Die Minorität des Ausschusses dagegen beantragte: Die Landesversammlung wolle beschließen, an Die Statthalterschaft 1) die Erklärung zu richten, daß sie der von den verantwortlichen Deparkeindntschefs in der geheimen Sitzung vom 9. Januar vorgelegten Po­litik ihre Billigung nicht ertheilen könne; 2) den An­trag, daß Die Statthalterschaft auf die Forderungen der österreichisch-preußischen Commissäre nicht eingehe,

vielmehr sofort das Erforderliche wahrnehme, und den angedrohten gewaltsamen Erecutionsmaßregeln durch den entschiedensten Widerstand begegnen zu können." Der eventuelle Antrag der Minorität lautete:In Veranlassung der Eröffnungen der Statthalterschaft, die an sie von den Commissären Oesterreichs und Preußens gestellten Anforderungen betreffend, beschließt die Landesversammlung, die Statthalterschaft aufzufor­dern: den gedachten Commissären die Antwort zu er­theilen, daß in Folge Beschlusses der deutschen Natio­nalversammlung und mit ausdrücklicher Zustimmung sämmtlicher deutscher Regierungen im Vorsommer des Jahres 1848 Die Bundesversammlung zu eristiren auf­gehört habe, daß die derselben zuständig gewesenen Rechte auf die Reichsgewalt übergegangen, daß eine verfassungsmäßige Reichsgewalt zur Zeit in Deutsch­land nicht vorhanden sei, mithin auch keine Vollmach­ten ertheilen könne, daß nur Anordnungen einer solchen Reichsgewalt, nicht aber Beschlüsse einzelner deutscher Reichsregierungen die schleswig-holsteinischen Staats­gewalten oder Staatsbürger zur Nachachtung verpflich­ten, daß also die Herren Commissäre als Bevollmäch­tigte des deutschen Bundes für legitimirt nicht ;a achten, und daß ihnen als Mandataren einzelner deutscher Regierungen jede Berechtigung abgehe, Gr- horsamvon den hiesigen Staatsgewalten zu verlangen."

Die Feigheit und Dummheit siegte.

Es war am Morgen des 11. Januar um 5Va Uhr, als mit 47 gegen 28 Stimmen der Majoritätsantrag mit einigen Amendements angenommen wurde.

Beseler gab sofort folgende Austrittserklärung: Die von der schlesw. -holst. Landesversammlung am heutigen Tage gefaßte» Beschlusse, betr. die Stellung des.Landes den von Den (Kommqfarini Der k. k. öjkrr. und k. Preuß. Regierung an die Statthalterschaft ge­stellten Forderungen gegenüber, machen es mir unmög­lich, das mir von der Provisor. Centralgewalt für Deutschland unterem 26. März 1849 als Mitglied der Statthalterschaft für die Herzogthümer Schleswig-Hol­stein ertheilte Mandat noch ferner auszuführen. Ich sehe mich daher genöthigt, dem Herrn Prafioeute« der Landesversammlung die Anzeige zu machen, daß ich als Mitglied der Statthalterschaft mein Amt niederge- legt habe, so daß diese von heute an allein durch ven Herrn Grafen Fr. V. Reventlow repräsentier wird. Ich ersuche den Herrn Präsidenten, Obiges zur Kunde der hohen Versammlung zu bringen, Kiel, den 1l. Jair. 1851. Beseler."

Ein Volk, das sich solche Führer gab, solche Feld Herrn gefallen ließ, es ist hart, es zu sagen, doch eS ist nicht zu verschweigen ein solches Volk verdient ein solches Loos. Durch bittere Erfahrungen beh^rt, wird auch in Schleswig - Holstein jetzt die Wahrheit siegen, daß sich Die Freiheit nicht theilen läßt, daß wer Dem Geist der Neuzeit nicht mit ganzem Herzen hul­digt, durch alle Opfer sein Heil erlangt. ES ist keine Volkssache mehr zu hallen ohne diesen Geist, möge man ihn sonst nennen, wie man will. Die Sonoera- uitac läßt sich nicht theilen: ihr müßt Amboß oder Hammer sein!

Der Preßprozeß gegen den Herausgeber derKölnischen Zeitung".

(Fortsetzung.)

In der zweiten als Majestäts-Beleidigung von der Anklage bezeichneten Stelle des Artikels:Die Mobil­machung der Armee", wird im Eingänge gesagt, daß nach außen und nach innen diese Herrschaft kein Ver­trauen eiüflöße; diese Herrschaft ist selbstredend die vom Verfasser früher besprochene Verwaltung und.Po­litik der Minister. Alles Folgende ist nur eine Be­gründung jenes ersten SatzeS und läßt sich im Wesent­lichen dahin zusammenfassen: daß die Politik des Mi­nisteriums stets eine schwankende, unsichere ge­wesen, sich mehr durch Neven als Thaten kund gegeben, und daß zum Nachtheil des Landes sich am Hofe eine Camarilla gebildet, welche neben den verantwortlichen Räthen der Krone sich einen verderb­lichen und verfassungswidrigen Einfluß auf die Willens- Bestiinmungen unseres Königs zu vindiciren gewußt. In diesem Zusammenhänge Der Sätze kann unmöglich eine Verletzung der der Majestät des Königs schuldi­gen Ehrfurcht liegen; Demi im Wesentlichen ist Darm auch nur eine Kritik (allerdings eine tadelnde) der von dem Ministerium allein zu vertretenden Regie- rungs- Politik enthalten. Kein kränkendes Wort ist