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Freie Ztilung.

âeiheit und NechL!"

J^o 2, Wiesbaden ^rcit^, 3 Januar 1851

Immer vorwärts!

X Es ist ein alter Brauch, daß die politischen Blätter den neuen Jahrgang mit Rückblicken auf das alte Jahr zu eröffnen pflegen. Wie nützlich die- ser Brauch in Zeiten war, wo die Völker wenig lern­en und ihnen daher dieses Wenige nicht oft und ver-- hiedenartig genug zugerichtet vorgesetzt werden konnte, in den Geschmack am Staatsleben zu wecken, den um zu schärfen und das Gewissen zu rühren, so »alten wir es doch heute für ungleich zeitgemäßer, unsern Freunden zuzurufen:Lasset liegen was dahinten ist und blicket nach dem, was da vorne ist!" Ja, lasset die Tobten ihre Todten begraben; wir, die wir voll Kraft und Lebensmuth sind, haben auf unsere Fahne geschrieben:Immer vorwärts!"

Die Weltgeschichte ist unerbittlich: sie schreitet un­bekümmert hinweg über die Leichen derer, welche dem Kampf erlagen, sei es für die eine oder andere Sache. Ihr Zorn über die Rückschi ittsgestalten hat aufgehört mit dem Sturze derselben; ihr Schmerz über den Ver­lust der Wohlthäter der Menschheit ist verstummt, so­bald dieselben ausgelitten: sie urtheilt über Gute und Böse gleich ruhig, gleich besonnen; sie erwägt zu Lob sowie zu Tadel stets die Verhältnisse mit und ist mild gegen die Verirrten und unerbittlich allein gegen jene teuflischen Larven, welche den heiligen Geist der Welt­erlösung nicht aus Verblendung oder im Drange der Verhältnisse und persönlichen Stellung befehdeten, son­dern ihn verriethen aus Kainsbosheit ober Judastücken. Seit auch wir Geschichte machen und uns als strei­tende Boten des Gerichts betrachten, ergeht auch an uns die Pflicht, dem Weltgeist, dem wir dienen, zu gleichen, und so rufen wir denn voll Freuden mit Schiller auS:

Allen Sundern soll vergeben

Und das Unrecht nicht mehr sein!"

Doch vergeben sei nur denen, welche das Unrecht erkannt und nun zum Bunde gegen dasselbe uns die Hand bieten. Und wer kann sagen, daß er nicht gefehlt habe und Ursache zur Reue habe?

Aber was ist Reue? Ist eS bas kopfhängerische Znrückblicken und Wehklagen um Dinge, die nicht mehr zu ändern sind? Die Moral der Demokratie bat gleichfalls das Motto:Immer vorwärts!" Was geschehen, ist geschehen; was todt, ist hin.^ Das Leben h.rt ans Lebende das erste Recht. So lasset denn den Muth nicht sinken, daß die letzten drei Jahre politi­schen Ringens uns so wenig Bleibendes gebracht; las­set euch die Freudigkeit nicht rauben durch die hektische Grille:Das deutsche Volk ist und bleibt nun einmal zur Knechtschaft verdammt; was hilft alles Mühen?" Das ist ein gottloser, frevelhafter und zugleich ein sehr bummer Gemeinplatz, den nie ein vernünftiger Mensch in den Mund nehmen sollte. Gott hat nie­mand zu etwas verdammt, am Wenigsten zur Knechtschaft. Gott heißt:gut"; und was gut, ist göttlich; und Gottes Wille soll die Welt regieren nach freu Gesetzen der Vernunft. Wenn aber ein Volk mit Gaben des Geistes reich ausgestattet worden, so ist es das deutsche, und diese.begabteste, geist-und sinnvollste aller Rationen wäre zum Unsinn, zur Geistlosigkeit verurtheilt? Und wenn ein Volk große Fortschritte in allen Zweigen der Theorie und Praxis gemacht hat, -o ist es wiederum das unsrige. In günstigen Ver­hältnissen sich entwickeln, wie die nordamerikanische Union, ist leicht; von den alten Errungenschaften großer Ahnen zehren, wie die Engländer, ist gar be­quem; doch unter Bergen von Schutt und Moder sich hervorarbeiten, von allen Seiten beargwöhnt, beeifersüchtelt und gehemmt, von alten Vorurtheilen geplagt, von unseligen Ueberkommenschaften beschwert, von seinen Gelehrten irre geführt, von seinen Staats­männern an allen Ecken und Enden gehemmt, ja wohl gar an den Erbfeind ausgeliefert, von zahlreichen Erb- privilegirten beschwert und von einer Unsumme von Uebeln aller Art heimgesucht, kann es wohl heißen: Deutschland ist Hiob! Aber Hiob, wie eS lange anch in Klagen und Dispute» war, hat das deutsche Volk dennoch, seit es ansing praktisch zu werden und zu einem organischen Ganzen zu streben, Riesen­schritte gemacht,' Fortschritte, die nun und nimmer in ehr der Rückschritt wieder überholen und ungeschehen machen kann. Wir bluten aus tausend Wunden und rufen doch mit Stolz und Zuversicht aus:Uns gehört eine große Zukunft, eine Zukunft, die bereits mit star­ker Hand gestaltend in die Gegenwart emgcgnsien hat.

-ißer fühlt diese gewaltige Hand nicht bereits allüber­all^ Die Ohnmacht unserer mächtigsten Gegner, wo es gilt, etwas zu schaffen, ist sie nicht der deut­

lichste Beweis von der Allmacht des neuen Lebens?

, Wenn Deutschland wiederum zurückstiert nach , ; dem Sodom, das hinter ihm liegt, nur dann wirb es : wieder erstarren, wie Loths Weib in der Sage; doch | j wenn es stets tapfer vorwärts schaut, wenn das , : deutsche Volk Schulter an Schulter voranschreitet, - so wird es siegen,und wenn die Welt voll Teufeln wär' und wollt uns gar verschlingen!"

Deutschland.

-b Dillenburg, 31. Dezbr. Die heute bei dem Hofgerichte zu Dillenburg Statt gehabte Verloosung für die bevorstehende Asfisenfitzung lieferte folgendes Ergebniß:

1. Hauptgeschworne:

1) Apotheker Rittershausen von Herborn,

2) Mathias Meier 1. von Unnau,

3) Christian Schneider von Bellingen,

4) Heinrich Kuhn von Schuppach,

5) Anton Herkersdorf von Nister,

6) Jakob Stähler von Oberweier,

7) Amtsaccesstst Gust. Streitberg von Hadamar,

8) Bürgermeister Gräf von Obertiefenbach,

0) Ludwig Lenz von Mensfelden,

10) Johann Kl oft von Salz,

11) Joseph Siebert von Hadamar,

12) Franz Zink» von Dillenburg,

13) Farber Wilhelm Rücker von Selters,

14) Franz Karl Bertina von Fleisbach,

15) Wilhelm Breitbach von Limburg,

16) Gerichtsschöffe Friedrich Fink von Schadeck,

17) Lanboberschultheisereiverwalter Steinebach von Marienberg,

18) Lehrer Heckelmanu von Ohr»,

19) Karl Winter von Hachenburg,

20) Landoberschultheisereiverwalter Gerheim von Ren­nerod.

21) Weinhändler Joseph Waterlo vonMariärachdorf,

22) Wilhelm Meuser von Odersberg,

23) Philipp Wilh. Möhn 11 von Dauborn-Ensingen,

24) Jakob Roth I. von Oberbrechen,

25) Heinrich Rübsamen von der Bacher Mühle, A. Marienberg,

26) Johann Georg Lieber II. von Neeesbach,

27) Oberförster Karl Haas von Haiger,

28) Advokat Karl Kramer von Montabauer,

29) Friedrich Kuhn von Diez,

30) Johann Jost Maas II. von Daisbach,

11. Ersatzgeschworene:

1) Konrad Weye! von Haiger,

2) Joh. Hnrch. Stoll von Niederscheld,

3) Wilh. Lückboff 1. von Manderbach,

4) Joh. Jost Ar (Steiger) von Nanzenbach,

5) Hnrch Konr. Schardt II. von da,

6) Andr. Schramm von Herborn,

7) Joh. Jost Luckhoff von Manderbach,

8) Wilh. Benner von Herbornseelbach,

9) Peter Freischladt 1. von Eibach.

III. Ergänzungsrichter:

1) Juftizamtsverwalter Metzler von Dillenburg,

2) Gült von Montabaur,

3) Cuntz von Runkel,

4) Justizamtmann Isbert von Wallmerod,

5) Gödecke von Hachenburg,

6) Justizamtsverwalter Wollweber von Limburg.

Die Verhandlungen beginnen den 29. Jan., Mor­gens 9 Uhr, und werden etwa 14 Tage dauern. Möge der bei dem Landtage erneuerte Antrag auf Bewilli­gung einer mäßigen Vergütung für die Geschworenen von gutem Erfolge sein. Nützlicher, als die im Lan­deskalender für 1851 befindliche Belehrung, wird es für die Geschworenen sein, wenn sie die Artikel 123 bis 184 des Strafprozeß,gesetzes vom 14. April 1849 (Seite 335 bis 350 des Verordnungsblattes von 1849, , was sie bei jedem Bürgermeister erhalten können) ge- i mm durchlesen. Leider hat sich am 29. Dezember ein Verhafteter, welcher wegen Verbreitung falschen Papiergeldes in Untersuchung stand, im Stadthaufe, an seiner Bettlade sitzend, erhängt!

):( Königstein, 28. Dec. Etwas spät zwar folgt mein Bericht vonPer hiesigen Gemcinverathswahl. Aus der Wahlurne gingen hervor: Anton Klein, Steigvecker, Franz Kowalt, desgl., Carl Wisbach, Seifensieder, Martin Zehee, Kaufmann. Die Gemeinde erwar­tet , daß oie Gewählten pflichtgetreu und gewissenhaft das Gemeingut pflegen und die Interessen mit Scho­nung und doch gerechter Strenge wahren helfen. Das Panier der Liebe und Eintracht leuchte ihnen stets vor. an, denn dieses macht stark und das Unmögliche möglich!

TT Vom Taunus. Im Nassauischen ist die Wahl der Gemeinderäthe, welche an die Stelle der durchs Loos ausgeschiedenen Hälfte treten sollen, nunmehr be­endet. Nach den eingegangenen Nachrichten hat man in den meisten Gemeinden Anhänger der ForschrittS- partei gewählt. Es ist nicht zu läugnen, daß bei ver ersten Wahl im Jahre 1848 die Wähler viele Miß­griffe begingen, allein seitdem ist das Volk im Ganzen einsichtsvoller und vorsichtiger geworden. Es muß, wie man sieht, in der Welt Alles gelernt werden so auch das Wählen. Denn die Uebung macht den Meister. Seit dem 4. März hat das Volk seine Leute besser kennen gelernt, es weiß jetzt eher die Männer heraus­zusuchen, denen es die Sorge für das Gememvewoöl anvertrauen kann. Sein Blick ist in dieser Hinsicht schärfer geworden; man kann es jetzt nicht mehr so ieicht durch schön klingende Redensarten, durch Ein­flüsterungen und Versprechungen täuschen.

Doch hört man noch hin und wieder sagen:Wozu das Wählen in den Gemeinden? Das Volk ist dessen müde. Dies erzeugt und nährt nur Partcizwist, Haß und Zwietracht. Es wäre Ou^er besser, wenn, wie früher, die Regierung die Sache wieder in die Hano nähme, und etwa durch die Justiz- oder Kreis-Aemter die Bürgermeister- und Gemeinveraths-Stellen besetzen ließe. Denn diese wissen doch besser, als die Gemein- debürger, welche Männer sich zur Führung der ver­schiedenen Gemeindeämter am meisten qualificiren. Auf diese Weise fielen die Ursachen der unseligen Agitatio­nen und Streitigkeiten in den Gemeinden weg."

Dergleichen Reden hört man wohl noch zuweilen aus dem Munde der Spießbürger und der Freunde des Polizei­staates, welche sich in die neue, belfere Gemeindeord­nung nicht finden können, oder durch dieselbe ihre früheren Privilegien verloren haben. Es ist leicht br greiflich, daß sie in den schwarz-weißen und schwarz- gelben Regionen, wo jede Märzerrungenschast oe? Volkes ein Stein des Anstoßes ist, gern gehört werden und man wird sie bei einem allenfallfigen Versuche, unsere Gemeindeverfassung willtührUch abzuändern oder ganz zu beseitigen, als Vorwand benutzen. Denn dieser Partei heißt jede einzelne Gemeinde gleichsam ein demokratischen Staat im Kleinen. Ein solcher aber paßt freilich so wenig in das Gebäude einer scheinconstitutioneüe», als unum* schränkten Monarchie.

Es ist allerdings wahr, daß in manchen Gemein­den bei den Bürgermeister- und Gemkinderathöwahleu Reibungen und Parteiungen Vorkommen, allein soll eine vernünftige und zweckmäßige Einrichtung im Ge­meinde-Wesen unterbleiben, weil dieselbe hier und dort tadelnSwerthe Erscheinungen zur Folge Hal, die nicht in ihr selbst, sondern in den Leidenschaften der Men­schen gegründet sind? Welcher verständige Mensch möchte dieß bejahen? UebrigenS find die genannten Uebel, welche durch die Wahlen in den Gemeinden entstehen, noch nicht so schlimm, alS die Kirchhofsruye, welche zur Zeit des PolizeistaateS, wo die Vorsteher resp. die Schultheißen oelroyirt wurden, im bür- gerlichen Leben herrschte. Uno jene Uebel werden in dem Maaße verschwinden, in welchem die übrigen Ein­richtungen, welche ein Rechtsstaat fordert, in's Leben treten. Je mehr das Volk in der politische» Aufklärung und Bildung fortschreitet, je mehr die Wahrheilen und Grundsätze der Demokratie in sein Fleisch und Blut übergehen, desto würdiger wird sein Benehmeil im öf­fentlichen Leben, und namentlich bei seinen Wahlhand-- hingen seyn. Früher herrschte in den Gemeinden eine traurige Gleichgültigkeit gegen die bürgerlichen Ange­legenheiten, eine rege Theilnahme an derselben war etwas Seltenes. Jetzt aber zeigt sich überall ein weit lebendigeres Interesse an dem Gemeindrhaushalte, über­haupt der politische Sinn, der im Volke fast ganz er­loschen war, ist wieder geweckt worden. Das rührt doch zum Theil von unserer neuen Gemeindeverfassung her und schon dieser eine Umstand wiegt alle die Nachtheile auf, welche durch die Ausübung des Wahl­rechts entstehen.

O Wiesbaden, 28. Dezbr. Aus den Berichten, welche wir im Monat Dezember v. I. und Mai 1. I. über die Erkenntnisse erster und zweiter Instanz in dem Rechtsstreite des Hofgerichts-Präsidenten Naht gegen das H. Staatsministerium gaben, erinnern sich unsere Leser, daß das Ministerium in beiden Instanzen zur Wiedereinsetzung des Klägers in seinen vollen Gehalt verurtheilt, der Theil der Klage aber, welcher auf Wiedereinsetzung in die Ausübung des Richteramt > gerichtet war, abgewiesen wurde, diach dem vorlie­genden Regieruiigseiitwui f zum Civil proceßgesetz würde hiermit die Sache zu Ende und die Entscheiviing zwei­ter Instanz rechtskräftig sein. Nach dem alten Pro­zeß ist Oberappellation statthaft, welche denn das Mi-