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zweifellos, daß diese 3 Jahre von der Wahl an be­gonnen. Eine Theilung der Competenz des Landtags während dieser Zeit, die nach Brann's Ansicht statt­finden solle, sei in keiner Weise zulässig, sie sei logisch und philosophisch undenkbar. Wenn der Lyntag der Ansicht sei, daß er nicht mehr vollkommen kompetent sei, so müsse er sich auflösen und nach Hause gehen. Die Ansicht Brann's, daA bei der Erörterung der Frage über die Competenz des Landtags ein Unterschied nach der Dauer desselben und nach einzelnen Objecten seiner Geschäftsthätigkeit zu »rächen sei, erscheine un­richtig, denn der Landtag sei nur zu allen ihm ob­liegenden Geschäften und Ausübung aller ihin zuste- hcMcn Rechte competent, und kein Object daS über­haupt zu seiner Competenz gehöre, könne von seiner Thätigkeit ausgeschlossen werden. Ucbrigens stelle Braun ja selbst eine Verlängerung des Mandats der Abge­ordneten durch Fortdauer seiner Sitzungen ins Jahr 1851 in Aussicht. (Braun: Nein, etwas der Art habe ich nicht gesagt) Die dermaligen Abgeordneten seien vollkommen Volksrepräsentanten und mit allen Rechten der Volksrepräsentation bekleidet. Diese Bekleidung der dermaligen Abgeordneten mit allen Rechten der Repräsentation während der Dauer dieses Landtags von drei Jahren schließe allerdings auch die Fähigkeit zur Steuerbewilligung in sich, übrigens handele eS sich zur Zeit nicht hierum, sondern die Frage wegen der Steuerbewilligung, die ja mit der Budgetfestsetzung nicht zusammen hänge, komme erst bei einer Sleuerforderung zur Sprache. Dann aber könne man sich, um dem künftigen Landtage an seinen Rechten nichts zu verge­ben, mit einer stückweise» Verwilligung helfen, wie überhaupt dem gegenwärtige» Ministerium gegenüber es nothwendig sei, die Steuern nur stückweise zu ver- willigen, damit der Landtag sich nicht der Möglichkeit eines Einflusses auf seine Politik durch Bewilligung der Steuern im Ganzen gänzlich begebe. Natürlich müsse sich die Abgeordnetenversammlung bei der Festsetzung und Verwilligung der Budgets auch die Festigkeit Zu­trauen, cintretenden Falls auch die Steuern trotz der Anforderungen der Regierung zu verweigern. Durch die Festsetzung der Budgets pro 1851 biete der Land­tag dem Ministerium in keiner Weise die Hand zu Vcrfassungsverlctzungen. Wenn übrigens das Ministe­rium Bersaffungsverletzungcn begehen wolle, so möge es es thun, der Landtag könne cs zur Zeit nicht daran hindern, sowie er auch die seitherigen Verfassungsver- Ittzungen nicht zu hindern vermocht habe. Die Rück­sicht auf etwa zu befürchtende Berfassungverletzungen von Seiten des Ministeriums dürfe den Landtag bei seiner Thätigkeit nicht leiten; durch Festsetzung der Budgets pro 1851 thue der Landtag seine Schuldigkeit und wahre die Rechte des Landes!

Braun: Er werde gegen die vereinigten Angriffe des Herrn Raht und des Herrn Minister sprechen. Des letzteren Berechnung sei unrichtig.' Dauere auch der Landtag bis 1851 hinein, so sei er doch 1850r, nicht 1851 r Landtag; und wenn auch März 1852 ein Landtag zusammenkomme, so bleibe doch 1851 jeden­falls, wie früher bemerkt, ohne Landtag. Ich will Herrn Raht's Mandat, das er bis 1. Mai 1851 zu haben glaubt, ihm nicht halbiren. Glaubt er aber die Finanzperiode nach der Dauer seines Mandats bemes­sen zu müssen, so dürfte er die 1851t Budgets bloß bis 1. Mai 1851 berathen, die Büdjets vom 1. Mai bis 31. Januar 1851 aber nicht. Das wäre gewiß nicht zweckmäßig. Die Unterscheidung zwischen Zeit­dauer des Mandats und Umfäng oder Objekt des Man­dats sei keine neue, von ihm (Braun) erfundene, son­dern alt und in allen Lehrbüchern zu finden. Wenn Herr Raht behaupte^ wir könnten Alles, so müßten wir uns für Festsetzung der Budjets bis zu 1860 com­petent halten. Ein solches Mandat habe ihm (Braun) Niemand gegeben, und wenn es ihm Jemand habe geben wollen, dann habe er es nicht genommen, denn es sei eine Unvernunft, hervorgegangen aus dem Mangel einer Unterscheidung zwischen Dauer und Objekt des Mandats. Zeitige Vorlage und Berathung der Budgets könne man erlangen, auch ohne diese Verfas- sungsverletzung, wenn man den Landtag zeitig einbe­rufe, z. B. den Landtag pro 1852 im Novemb. 1851. _ Naht mache ihm den Vorwurf, daß er seinen An­trag nicht bei Uebergabe des Wegbanbudgets gestellt habe, damals sei er nicht zugegen gewesen, indessen habe er auch bereits bemerkt, daß das Wegbaubudjet wegen besonderer Dringlichkeit eine Ausnahme mache. Naht wolle hier mit dem Ministerium gehen, auch wenn es verfassungswidrige, rückhaltige Gedanken im Geheimen Hege. Aber vonGeheim" könne nicht die Rede sein, denn das Ministerium sage ja ganz osten, daß die Fest­setzung der Büdjets pro 1851 einer Verwilligung der Steuern pro 1851 gleichstehe. Herr Naht wolle, ob­gleich er es für eine Verfaffungsverletzung halte, doch das Ministerium auf den ernsten Schritten hierzu be­gleiten. Er möge bedenken:cest le premier pas qui coute! - Herr von Wintzingerode be­rufe sich auf früher stattgehabte Steuerverwilligungen für das kommende Jahr. Damit sey nichts bewiesen. Das seien blos Creditverwilligungen, gemacht zum Zweck des ungestörten Fortgangs des Finanzdienstes, und in der Voraussetzung, daß die Budjets nächstes Jahr genehmigt werden. Wenn Herr von Wintzinge­rode behaupte, er müsse doch den Landtag wegen der Steuern berufen, so bemerke er, daß man dies durch Uebergriffe in die Landesbank umgehen könne.

Keim: DerLandtag, welcher ja sogarBeränderungen

an der Verfassung machen könne, müsse doch gewiß auch ein Budget mehr berathen könne».Wir haben am 1. Mai 1848 unseren Geburtstag, wir sollen 3 Jahre leben und können daher nicht vor dem 1. Mai 1851 sterben; wir sitzen bis dahin mit Recht" u. s.!w.

Lang: Er sei in den meisten Punkten einverstan­den mit dem, was der Herr Abg. Naht ausgeführt habe, namentlich mit bem über den Zusammenhang zwischen Budgetprüfung und SteuervKwilligung. Aus allen den angeführten, zum größten Theile unwesent­lichen Gründen hebe er für seine Ansicht nur weniger hervor. Die bisherige Uebung, die Budgets fcstzu- setzen, nachdem sic bereits in Vollzug gesetzt seien, sei, wie allseitig anerkannt werde, eine sehr üble; der Ne­gierungsvorschlag sei geeignet, diesen Mißstand zu be­seitigen, lind da die Gesetze nicht dagegen, sondern da­für sprächen, so gehe seine durch die bisherigen Aus­führungen nicht geänderte Ansicht dahin, daß man im Interesse des Landes und einer geordneten Verwaltung für den Commifsionsbericht stimme» müsse. Auch die von dem Herrn Pfarrer Snell in dieser juristischen Frage ausgesprochene Rechtsa»sicht habe ihn nicht über­zeugt, daß die Competenz der Versammlung zweifelhaft sei; er könne deshalb auch nicht, wie Herr Snell an die Hand gebe, aus Anstandsgefühl für den Braun- schen Antrag stimmen. Er nehme Anstand, von der Regierung zeitige Vorlage der Budgets zu verlangen, und wenn dieselbe erfolge, die Budgets zur spätern Vorlage wieder zurückzugeben.

Braun: Keim verwechsele in seiner Meinung, daß wir, weil wir Gesetze machen, auch Budgets über unsere Perioden hinaus berathen könnten, offenbar die Befugnisse der Kammer als legislative und als finan­ziell kontrollir^nde Behörde. Die letztere Befngniß sei gebunden an die Finanzperiode. Diesen Unterschied könne Herr Keim, wenn es ihm beliebe, in jedem staatsrechtlichen Katechismus finden. Was Keim von der Unsterblichkeit der Kammer sage, widerlege sich ein­fach; wenn ihr das Ministerium ein ganz einfach Auflösungsdeki eichen" vorhalte, habe es mit der Un­sterblichkeit ein Ende.

G r o ß in a n n wiederholt die Zweckmäßigkeitsgründe, wegen deren man das Anerbieten des Ministeriums mit Dank annehmen müsse. Indeß stimme auch er mit dem Ministerium in seiner Ausführung über noth­wendige Folgerung aus dem Festsetzen der Budgets auf Verwilligung der Steuern nicht überein.

Snell beantragt namentliche Abstimmung. Es stimmen für BraunsjAntrag: Kalt, Gergens, Brann, Jung 1r, Habel, Hehner, Snell, Dünkelberg, Müller 2r, Wehrfritz; dagegen: Fresenius, Muller lr, Heyden­reich, Ran, Gödecke, Schürg, Zollmann, Bertram, Großmann, Leisler, von Eck, Remy, Raht, Born, Schlemmer, Preyß, Lang, Kürtel, Heyl, Schmidt, Tripp, Wimpf, Keim, Bellinger, Wirth.

Es folgt darauf die 2te Lesung der Feldfrevelord­nung. Sie wird beendigt, und das Gesetz mit allen Stimmen gegen 7 angenommen.

Für den Born' schen Antrag wegen des Frucht- schwand werden in den Ausschuß gewählt: Habel, Snell, Jung lr., Kalt, Wehrfritz.

Nächste Sitzung noch nicht bekannt.

Affiseuverhandlungen zu Wiesbaden

Sechzehnter Proceß.

Anklage gegen den gewesenen Lehrer Aug. Ludwig Herrmann von Becheln, wegen

Mords.

$ Wiesbaden, den 11. Dezember. (Fortsetzung.) Am 28. Mai l I. (einem Dienstag) war Maria Magdalene Metz deS Morgens bei dem Schullehrer Herrmann, um sich einen Brief, womit ihre Mutter- Geld wegschicken wollte, versiegeln zn lassen. Des Nachmittags sagte sie zu ihrer Schwester, Herrmann habe nach ihr geschickt, sie wisse aber nicht, was er wolle. Etwa um 5 Uhr ging sie ins Schulhaus, fam von da zwischen 7 und 8 Uhr zurück und erklärte auf Befragen ihrer Schwester über das Begehren des Schul­lehrers, er habe wieder seinenärrigen Stüben" ge­habt. Am Mittwoch Abend erkundigte sich die Tochter des Angeklagten nach der Metz in deren Hause; man sagte ihr, daß diese nach Ems gegangen sei und fragte nach ihrem Begehren. Dieses betraf die Bezahlung einet kleinen Schuld der Wittwe Metz an ihren Vater, deren Bezahlung Emilie Hermann verlangte, weil sie des anderen Tags nach Koblenz gehen wollte; die Wittwe- Metz konnte ihr indessen kein Geld geben.

Ueber das Thun und Treiben der Marie Magda­lene Metz zu Ems konnte durch die Untersuchung nur sehr Weniges festgestellt werden. Bei einigen unbedeu­tenden Einläufen im Laden des Kaufmanns Kling hat dieser über ihren schwangeren Zustand, dessen Ver­heimlichung nicht mehr wohl möglich war, gescherzt und namentlich in Bezug auf das allgemeine Gerücht, welches die Schwangerschaft dem Schullehrer Herrmann zuschrieb, geäußert:Sie werde wohl einen jungen Schulmeister bekommen." Die Metz gab zur Antwort: Ja, der schlechte Kerl leug.net es jetzt und will nichts mehr mit mir zu thun haben!"

Des Abends um etwa 8 Uhr wurde die Metz un­gefähr eine halbe Stunde weit von Becheln im Walde gesehen, es waren dort viele Personen aus Becheln mit dem Schälen von Loh beschäftigt und glaubten, daß die Metz nach der Richtung des Wegs, den sie Angeschlagen, nach Hanse gehen wolle. An diesem

Tage wurde sie von Niemanden mehr gesehen. Des Abends um 11 Uhr war Joseph Landsrath vom Hofe Kirchheimersborn in der Nähe des Orts, wo die blutige That vorsiel, auf der Jagd und hörte einen lauten Schrei; da^cr nichts Weiteres wahrnahm, so untersuchte er die Sache nicht näher.

Der Schullehrer Herrmann hatte am Mittwoch Nachmittag mit dem Schulointscandidatcn Kilian zu Becheln einen Spaziergang gemacht. Des Abends ging er durch den Hos des Bürgermeisters Rinker und wurde von dickem in das Zimmer eingeladen, um dort mit einem Briefe des nach Becheln versetzten Pfarrers bekannt gemacht zu werden. In bem Briefe stand, daß, wenn die Decanatsverwaltung für die Ver- sehung des Gottesdienstes am nächsten Sonntage nicht gesorgt haben sollte, der Lehrer der Gemeinde eine Pre­digt vorlesen möge. Wiewohl der Angeklagte bei seinen Besuchen bei dem Bürgermeister in der Regel sehr lange zu bleiben pflegte, so ging er an diesen: Abende schon nach 10 Uhr weg. Dem Bürgermeister war diese Eile auffallend und er fragte deßhalb den Schul­lehrer, warum er nicht länger bleibe; Herrmann schützte häusliche Geschäfte vor, deren Besorgung ihm noch obliege, weil seine Tochter des anderen Tages nach Coblenz gehe. Auf bem Wege in das Schulhaus wurde er von Per Wittwe Anna Elisabethe Wahl gesehen; später unterhielt er sich vom Fenster aus mit seinem Nachbar Anton Hofmann.

In der Nacht vom Mittwoch auf den Donnerstag ist die Ehefrau des Christian Oppenhäuser, welche in Ansehung der Zeit sicher zu sein glaubt, aus dem Bette aiqgcßanben und bemerkte, wie sie in der Stube stand, daß eine Mannsperson dicht an ihrem Fenster vor überging. Sie öffnete das Fenster und sah bem Manne nach, der am Nachbarhanse stehen blieb und sich eine , Pfeife stopfte. Die Ehefrau Oppenhäuser hat den Mann zwar nscht im Gesichte gesehen, glaubt aber nicht zu irren, daß solcher der Schullehrer Herr­mann gewesen Jet. Es war ihr auffallend, wohin wohl noch der Schullehrer so spät gehen möge.

Am Morgen des Frohnleichnamstages war der Angeklagte schon sehr frühe aufgestynden, seinem Nach­bar Ph. th ll. theilte er an dessen Hansthüre mit, seine Tochter sei des Morgens nach Coblenz gegangen, weshalb er frühe aufgestanden sei, er wolle zum Bür­germeister gehen, und möchten Göth und seine Ehe­frau, die zugegen war, den Leuten, welche etwa Urlaub für ihre Kinder begehrte», sagen, daß er bald wieder zu Hause sein werde. Dem Bürgermeister Rinker, in dessen Wohnung er gegen 6 Uhr kam, theilte er sein Vorhaben mit, die Schulkinder nach Schweighausen spazieren zu führen, weshalb der Gemeindedieuer eine halbe Stunde früher läuten würde. Vorher war er noch am Hause des Schuhmachers Phil. Conr. Metz gewesen, dieser lud ihn ins Zimmer ein, allein der Angeklagte erklärte, in der Stube keine Geduld zu haben, er bestellte bei Metz Käse und entfernte sich bald.

Die Ehefrau des Bürgermeisters bemerkte an diesem Morgen im Gesichte des Angeklagten eine ungewöhn­liche Bläffe, im Laufe der Unterhaltung sprach er da- von,des Abends vorher lange, lange aufgeblieben zu sein", denn er habe seiner Tochter geholfen Brei kochen und mancherlei andere Geschäfte besorgt.

Um 8 Uhr kam Lehrer Herrmann auf dem Spa­ziergange mit den Schulkindern nach Schweighausen, um den Lehrer Johann Adam Weber mit den da- sigen Schulkindern abzuholen. Es war an ihm ein ungewöhnlicher Ernst zu bemerken, und noch mehr fiel der Contrast in seinem Aeußern auf, denn während er seine besten Kleider trug, war sein Bart nicht abrasirt. Der Lehrer Weber konnte sich einer Bemerkung über die Kostumirung des Angeklagten nicht enthalten, dieser suchte jedoch einer Erklärung dadurch anszuweichen, daß er sagte, seine übrigen Kleidungsstücke müßten ausgebessert werden, außerdem würde er an dem Tage nicht weiter ausgehen. Noch mehr ist dem Lehrer Weber, besonders , wie die Verwundung der Metz be­kannt wurde, ausgefallen, daß Herrmann auf seinen Vorschlag, entweder nach Dachsenhausen ober nach den Lahnsteiner Hecken spaziere» zu gehen, nicht einging, sondern auf demselben Wege, wo er hergekommen, nach Becheln zurückging und so ungewöhnlich eilte, daß ein großer Theil der Schulkinder zurückblieb.

Die Wittwe Metz lief nach der Ankunft ihrer ver­wundeten Tochter zu dem Beschuldigten und verlangte, er solle mit ihr zu derselben gehen, allein Herrmann ließ sich hierauf nicht ein, sondern ging zum Bürger- meister. Bleiche» Antlitzes, mit großen Augen und mit Schweiß auf der Stirne trat er zu diesem hin und sprach äußerst hastig:Ihr Besseren habt abgelassen von mir!" Als der Bürgermeister, über diese Anrede befremdet, entgegnete:Wie so, abgelaffe»? Wie kom­men Sie mir vor?" erklärte der Schullehrer:Ei wissen Sie, eben kommt die Metz Wittwe zu mir in mein Haus und forderte mich auf, mit ihr zu gehen wegen ihrer Tochter, da---ich war auch im Begriff mit ihr zu gehen und that schon einen Schritt, da dachte ich aber, du gehst nicht mit, was hast du da zu thun? wie ich nun heraustrete aus meinem Hause, da sehen mich die Alten und die Kinder darauf an; an den Alten liegt mir nichts, aber die Kinder, das ist mir empfindlich ; das ist eine Polizeisache und zwar eine wichtige, ich wünschte, Sie machten davon die An­zeige." Der Bürgenneister hatte damals schon in einem Berichte an das Herzogl. Justizamt zu Nassau das vorgcfaUkne Verbrechen angezeigt und hielt eine