Einzelbild herunterladen
 

Freit Zeitung.

Freiherr und Recht! ^

^GZ. Wiesba-e». Sonntag, 1. December iS

gmrrü ------' .................^.i.»^^.---"--^ ..... ...............r-ggaa»--.-----. ^^N^- .------ -- ------^-.rr-rr ------------- ------- ___ -r»

0 .,§r c i e Zeit ung" trf^dnf, mit Ausnahme deS Montags, täglich in dnem Bogen. Der Adonnemeniâprets dct«âgl v ierteltährtg hier in Wiesbaden 1 k 45 h aus. ^ârtS durch die PoN bergen mit verhältntßmäßigem Aufschläge. Inserate werden bereitwillig ausgenommen und sind bei der großen Verbreitung der ..Freien Zeitung" SriS von wirk- samem Erfolge. Die I iterKtionSgebSyren betragen für die vierspaltige Petitzeiie 3 Kreuzer.

Für Wiesbaden und die Umgegend werden, wenn dieFreie Zerrung" bei der Expedition abgeholt wird, auch Abonnements auf den Monat Dezember angenommen.

Nassauischer Landtag.

(Schluß.)

// Wiesbaden. (Sitzung vom 28. Novbr.)

Snell: Man habe so eben vernommen, daß ein Mann (Jost Schmidt), der von dem Volke hieher ge­schickt worden, um sein Recht zu schützen und das Ge- sktz zu vertheidigen, Recht und Gesetz offen angegriffen habe; derselbe habe sich nicht gescheut, sich direkt gegen die Grundrechte zu wenden. Und das geschehe von der­jenigen Seite, welche sich die Partei des Gesetzes und der Ordnung nenne. Da sehe man wieder, welche Leute auf den Umsturz des Gesetzes und des Rechts hinarbeiteten. Er (Snell) und seine Partei, die man so oft die Umsturzpartei nenne, sie seien gerade die Männer des Gesetzes. Sie gerade respektirten die Hei­ligkeit des Gesetzes, wenn sie nach ihren politischen An­sichten auch mit denselben nicht einverstanden seien; sie achteten das Gesetz, wenn cs auch noch so schlccht sei, so lange es als Gesetz bestehe; sie hielten fest an der Verfassung, wenn ihnen auch der ganze konstitu­tionelle Plunder eine Lächerlichkeit sei! Aber Hr. Schmidt thue nur, wie so viele seiner Partei thäten. Sie, die sich doch dieKonstitutionellen" nennten, sie grade griffen das Recht der Steuerverweigerung, worauf doch das Wesen des Konstitutionalismiis beruhe, an. Mitglieder der Versammlung selbst hätten die Be­hauptung ausgestellt, wenn die Staatsausgaben von der Volksvertretung genehmigt seien, so müsse dieselbe auch die Mittel zur Bestreitung derselben ver- willigen, und von dem Minister habe man soeben wie­der vernommen, daß eine Steuerverweigerungver­fassungswidrig" sei. Solche und ähnliche schwere Vor­würfe vernehme man von allen Seiten; um dieselben zurückzuwcisen und das Recht der Steuerverweigerung als ein wesentliches und unantastbares^ Recht der Volksvertreter in dem konstitutionellen Staate uach- zuweisen, sei es nothwendig , einmal ausführlicher auf die Natur dieses konstitutionellen Rechtes miv des Koustitutioualismus überhaupt einzugehen. (In der staatsrechtlichen Deduktion, welche der Redner hierauf begann, wurde derselbe durch den Präsidenten, welcher dieselbefür Abschweifungen vom Gegenstände der Verhandlung" [§. 47 der Geschäftsordnung) erklärte, unter unzweideutiger Zustimmung der Majorität der Kammer mehrmals unterbrochen, so daß dicielbe nicht zu Ende geführt werden konnte. So verfährt der konstitutionelle Präsident einer konstitutionellen Landcsverfammlung in einer Zeit, in welcher deren erstes und wesentlichstes Recht nach dem Vor­gänge der wikdcrerwkckttn Karlsbader Beschlüsse ui Deutschland wieder offen geleugnet und die Ausübung dieses Rechtes als Ver fassnngs vei- letznng, mithin als Verbrechen, nicht nur bezeich­net, sondern sogar bestraft zu werden beginnt; obgleich Snell seiner Ausführung den Charakter einer puren Vertheidigung gegen solche Angriffe, wie die oben genannten, wiederholt und ausdrücklich vindicirte!)

Großmann. Er wolle sich kurz fassen, und nur auf einige Motive der Majorität eingehen. Mit Ge- 'kpcsvorlagen sei die Kammer ohnehin schon überlastet, man solle deßhalb nicht noch mehr fordern. Daß das Ministerium jedoch kein Gesetz über Ministerialvcrant- wortlichkeit vorlegen wolle, bebaute auch er. Jom Ersatz des Verlustes der Vrs ^" die Domänenkasse aus der Landcskafse könne keine Rede sein; aber das Domanialvermögen müsse evident erhalten werden bis rur erfolgten Vereinbarung der Civilliste, deßhalb habe er auch am verflossenen Samstag für die Regierung aestimmt. (Jedermann erwartete nun auch von Hru. Fresenius eine Erklärung, der schien sich aber immer noch nicht klar zu sein!)

v Wintzingerode. Er zolle den Reden des Abgeordneten'Schmidt und Großmann seine volle An­erkennung, das seien freimütige und entstiegene Männer, wor denen er volle Achtung habe. Aus Snell's und Raht'S Reden wolle er gar nicht weiter einten. Wimpf. Den Vorwurf der Verfaffungswidrigkert, den ihm der Minister gemacht, weise er enthuben * äck. Es gehe daraus, daß kein Gesetz über Minister- Verantwortlichkeit vorgelegt werde, klar hervor, daß das Ministerium unverantwortlich sein wolle. Man habe behauptet, die Domänenrevenuen reichten hm zur

Auszahlnng einer Civilliste von 300,000 fl.; er habe sich jedoch durch die ihm vorgelegten Belege nicht von der Wahrheit der Behauptung überzeugen können. Das Manöver des Ministcriuins in der Zehntange­legenheit, das wichtiger sei, als das Ministerium glau­ben machen wolle, sei zwar für diesmal fehlgeschlagen, werde aber bald in neuer Gestalt wieder auftauchen. Schmidt befürchtete knrhessische Zustände; solches Miß­trauen befremde ihn von einem ministeriellen Abge­ordneten; er habe auch kein Vertrauen zum Ministerium, aber das fürchte er doch nicht von Wintzingerode, daß er die Hassenpflng'schen Streiche nachahmen werde. Leisler. Er sei durchaus für das unbedingteSteuer- verweigeruugsrecht; wenn man das nehmen wolle, so solle man lieber die ganze Vertrctungskomödie in Deutsch­land abschaffen, wie sich das englische BlattTimes" ausdrücke. Wenn das Ministerium auch die Steuer­verweigerung verdiene, so sei sie doch unter jetzigen : Verhältnissen, nicht ratsam. Es sei traurig, daß der ' nur im Interesse des Landes an die Regierung ge-^ stellten Forderung, die Entfesslung des Grundeigen­thums betreffend, bis jetzt von der Regierung noch ; nicht willfahrt sei. Die Durchführung der Grundrechte habe der Minister schon vor 16 Monaten versprochen, I bis jetzt jedoch noch nicht ausgeführt; daraus gehe deutlich hervor, daß das Ministerium nicht wolle. Nach Außen jedoch zeige sich ihm ein Lichtpunkt, das Fest­halten des Ministeriums an der Union, dafür ver­diene das Ministerium Dank, weßhalb er auch, trotz der Unterlassungen im Innern, dem Ministerium die Steuern verwillige.

Born: Das Ministerium hat den Majoritätsbe­richt des Ausschusses für verfassungswidrig erklärt, meh­rere Redner vor mir haben das Gegentheil ans dem Gesetz nachgewiesen und ebenso hat das vorige Ministe­rium in diesem Saale es ausgesprochen, daß den Stän­den das Recht der Steuerverweigerung unbestritten zu­stehe. Das Ministerium hat behauptet, die Civilliste stehe in keinem Verhältnisse zu der Steuerfrage, dies habe ich noch nie bestritten, aber der Beschluß vom 20. März über die Civilliste hängt allerdings mit der Steuerfrage zusammen, weil das Ministerium erklärte, daß es diesem Beschluß keine Rechnung tragen werde. Dieses, meine Herren, ist eine große Verletzung des ständischen Rechts, wogegen ich hiermit feierlich Ein­sprache erhebe. Jetzt will ich es wagen, mich zu dem Vortrage des Herrn Schmidt zu wenden, ungeachtet ipm das Ministerium einen der ersten Preise zu- ersannt hat.Erstens hat Herr Schmidt die Be­hauptung aufgestellt, die Regierung müsse doch Ein­sprache thun können", mir sind nur zwei Arten der Einsprache denkbar in einem konstitutionellen Staate: ; die Auflösung der Kammern oder das Zurücktreten des i Ministeriums; unser Ministerium hat keines von beiden Rechten aufgegriffen, sondern zu einem ganz inconsti- tniionellen Verfahren seine Zuflucht genommen, zur Mißachtung des Beschlusses vom 20. März das Ent- nkhmen der 50,000 fl. aus der Staatskajfe gegen den Beschluß der Kammer und des Herrn Schmidt selbst. Wie Herr Schmidt diese Einsprache der Regierung heute billigt, bte er damals verwarf, kann ich mir nur von einem (Konstitutionellen erklären. Herr Schmidt sucht

das Ministerium zu vertheidigen, indem er behauptet, der Herzog!. Hof sei bis zum Jahre 1818 im Besitz dos Domanialvermögens gewesen. Herr Schmidt hebt , hlemit die ganze Märzrevolution, die Forderungen des . Volkes auf. Herr Schmidt scheint ganz vergessen zu haben, daß seit dem März die Domänen als Eigenthum dem Staate zugesprochen wurde. Weiß Herr Schmidt nicht mehr, daß diese Versammlung pennens des Nm- sauischen Volkes Besitz von der Domaiuc ergriffen hat? Weiß Schmidt nicht mehr, daß sie beschlossen, daß ohne ihren Willen nichts mehr von diesem Vermögen ver­ausgabt werden dürfe? Weiter sagt Herr Schmidt, die Verhandlungen über diese Budgetsfragc (Civilliste) sei von keinem großen Werth, da ja in unserem Staats­recht eine Vereinbarung vorbehalten sei. Meine Herren, was ist aber eine Vereinbarung, doch wohl nur eine Uebereinkunft der beiden Factoren über eine streitige Sache, hier die Höhe der Civilliste; wenn aber bis zu dieser Uebereinkunft das Ministerium freie Hand zu schalten und walten behält, so wird ein jetzt geborenes Kino, selbst wenn es das höchste Alter erreicht, nie die Vereinbarung der Stände und des Ministeriums erle­ben, weil ein willkürliches Regiment ein angenehmeres

ist. Herr*Schmidt führt an, die Majorität des Steuer- ausschusses mache der Regierung die Stellung in der Domanialzehntfrage in der samstägigen Sitzung zum Vorwurf, und erkennt doch selbst laut an, daß wenn ihr Folge gegeben worden, dies zum größten Nachtheil des Landes gewesen sei, und sagt weiter, er halte nicht viel darauf, weil doch Recht und Wahrheit viel zu sehr auf unserer Seite gewesen. Ich bin in dieser Sache ganz darin mit Herrn Schmidt einverstanden, daß Recht und nur Recht auf Seite der Kammer war, aber das ist mir unbegreiflich, wie Herr Schmidt sagen kann, er setze sich über diese Stellung der Regierung hinaus, da er doch eben erst erklärte, Recht und Wahrheit sei auf Seite der Kammer, trotzdem daß das Ministerium noch heute den Muth hatte, seine Ansicht festzuhalten. Weiter führt Herr Schmidt an, die Gründe des Ma- joritätsausschusses hinsichtlich der Grundrechte seien von keiner großen Bedeutung, z. B. die Trennung des Staats von der Kirche. Die Regierung habe ja die Sache wegen der Kirche eingeleitet und es seien auch schon Specialsynoden in der evangelischen Kirche gehalten worden, aber diese Sache jetzt weiter auszuführcn, halte er nicht für gut, indem die Zeiten zu unruhig seien. Ich bin hierin ganz anderer Ansicht, die Regierung hat in dieser Sache nichts gethan, sie ist nur hemmend entgegen getreten, sie hat das Rad still gestellt, sie hat das Wasser von der Mühle geschlagen. In ihrer Angst im Jahre 1848 hat sie diese Synoden berufen, als aber der Wind günstiger für sie wehte, gebot sie Still­stand, welches jeder Vaterlandsfreund aufs höchste miß­billigen muß. Auch Schmidt bedauert, daß die Regie­rung auf Ablösung der Erbleihe nicht eingehen wolle. Ich glaube aber nicht, hierher gesandt zu sein, um blos Bedauern und fromme Wünsche auszusprechen, sondern um zu handeln und Thaten zu verlangen, namentlich aber, um die Ausführung der Gesetze zu verlangen, die die Regierung feierlich dem Volke versprochen hat. Dies, meine Herren, sind die Gründe, die mich zur Bean­tragung einer Steuerverweigerung veranlaßt haben.

Kalt: Ich möchte die sogenannten Don Juan-Listen, wovon wir in einer frühern Sitzung vernommen haben, nicht gerade in allen ihren Theilen unterschreiben. Auf der andern Seite habe ich mein Urtheil in dieser Sache aber auch nicht durch das von dem Minister­tische ans empfohlene Studium der Lehrbücher über die Kunst der Steuerverweigerung gebildet; weil ich die Steuerverweigerung eben so wenig für eine Kunst halte, wie die Steuerverwilligung. Allein ich halte dafür, daß es Fälle gibt, in denen die Steuerver- weigerung, abgesehen von aller Kunst, Pflicht ist, und ein solcher Fall liegt, nach meiner Meinung, hier vor. Die Domänen sind für Staats-Eigenthum er­klärt, das Ministerium hat daher eben so wenig das Recht, über Einkünfte ans den Domänen ohne Zu- stimmung der Stänvekammer zu verfügen, als über sonstige Einkünfte des Staats. In der bekannten Er- 1 klärung des Ministeriums, der Civilliste 50,000 fl. mehr anweisen zu wollen, als von der Ständckammer bewilliget worden ist, liegt daher eine starke Ueber- schreitung seiner Befugniß, und der Ständekammer steht kein anderes Mittel zu Gebot, dieser Beeinträchtigung ihres Rechtes entgegen zu treten, als die Steuerver- weigernng. Ich halte dafür, daß man zur Aufrecht- haltnng des vklfaffttngsmaßigen Rechtes der Kammern, rücksichtlich der Verwendung der Staatseinkünfte von diesem letzten und einzigen Mittel Gebrauch machen solle, und werde daher gegen das Gesetz, überhaupt gegen jede Stenerbewilligung stimmen, so lange das Ministerium jene Erklärung nicht zurücknimmt.

Schmidt: Er halte die Kammer für einen Ge-

schäftsmann, der nicht Alles auf 1 Karte setze. Die 1 Civilliste fei ja noch in Verhandlung, unb er gebe die : Hoffnung auf eine Vereinbarung nicht auf. Daß die : Constituirung der Kirche noch nicht vollendet, halte er für gut; bald werde hoffentlich das Volk aus ; seinem Taumel erwachen (!), dann könne sich die Kirche in ruhigererZeit besser constikuire».;!!?) v.Eck: Er nehme auch das volle Recht der Steuerverweigerung für die Kammer in Anspruch; dieselbe sei nicht ver­fassungswidrig; man könne höchstens einen leichtsinnigen oder pflichtwidrigen Gebrauch von ihr machen. Man müsse an die Folgen der Steuerverweigerung denker. Entweder scheide die Kammer, oder das Minifierium. Im ersten Fall würden immer die nöthigen Ausgaben stattfinden müssen, und man werde wenn dieses Jahr