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„âeihcrt und Recht!“
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Die freien Konferenzen.
„Nehmen ist seliger denn Geben!"
X „Die Sprache ist nicht dazu da, seine Gedanken zu verrathen, sondern zu verbergen!" pflegte der große Diplomat Talleyraud zu sagen, der scheußlichste Verräther, den die Welt je gesehen hat und doch der Abgott der neuen jesuitisch-diplomatischen ^rtaatsmän- nerschule. Dies gilt auch von den „freien Konferenzen", welche jetzt in Dresden beginnen sollen. „Frei" werden sie genannt, weil diejenigen, die sich dazu vereinigen, nicht frei, weil sie Leibeigene des Czars sind, der dort die Karten so mischen wird, daß in allen Fällen Rußland dabei gewinnt. Over ist Oesterreich frei? Worauf trotzt es denn? Auf Rußlands Solidarität mit ihm! Ist Preußen srei? Weshalb fügt es sich denn? Um nicht als vogelfrei von den Dynasten behandelt zu werden! Und sind Sachsen Bayern u. s. w. frei? Wenn sie das wären, würden sie in einen Handel eingehen, wobei ihnen vielleicht gleich dem Reinecke Fuchs trotz aller^Pfiifsigkeit die Haut über den Kopf gezogen wird?
Am 17. Nov. sollte Graf Casimir Esterhazy von Wien nach Dresden abr-eisen, „um Einleitung zu den dort zu eröffnenden freien Conferenzen zu treffen"; auch ein preußischer Abgesandter wurde in Dresden erwartet. So meldet die „Lpzger. Ztg."; es scheint also doch etwas aus der Sache werden zu sollen.
Was wird in diesen Konferenzen gebraut werden? Die Herren wissen es vielleicht selbst noch nicht. Nur das Eine steht fest: jeder hofft den Andern berücken zu können; keiner traut dem Andern; und niemand wird vom Andern getraut. Noch mehr: die betheilig- ren Dynasten erwarten nichts Gutes von der Sache; die Völker aber ohne Ausnahme fürchten davon das Schlimmste. _
Nach allem Bisherigen zu schließen, wird die Devise, welche über dem Präsidentenstuhle in feurigen Worten stehen sollte, lauten: „Gewalt geht vor Recht!" Daß diese freien Konferenzen ein revolutionärer Akt sind, wie die Reaktivirung des „Bundestages", ist klar; daß es Absicht ist, die Rechte der Völker, welche im März 1848 beschworen wurden, zu vernichten, ist gleichfalls kein Geheimniß; daß es aber auch darauf abgesehen zu sein scheint, die Völker wieder gleich dem Vieh je nach Belieben neu zu vertheilen, die Menschen gleich Negersklaven so oder so zu verschachern, kurz den kolosalsten Kommunismus zu treiben, ein Theilen, gegen welches die Cabetschen Fieberträume Spielereien sind, das wird von allen Seiten ausgesprochen und bestätigt. ,
Der „Freimüthigen Sachsenzeitung" nebenbei gesagt, auch eine jener Schlauen, die sich freimüthig nennen, weil sie das Gegentheil sind — ist es gar nicht geheuer: sie wittert, daß bei den Konferenzen zwischen Oesterreich und Preußen „die kleinen Königreiche am Schlimmsten fahren würden"; trotz ihres sonstigen Vertrauens auf das „ehrliche Oesterreich" schlägt sie deshalb eine dritte, an der Reichsregierung theilnehmende monarchische Macht vor, „stark genug, sich nach In- neu und Außen zu schützen, stark genug, zu Pudern, daß Deutschland in zwei sich mißtrauisch, sa feindlich aegenüberstehende, ewig schlagfertige, und ewig gegen sich intriguirende Lager zerfalle, in das österreichische und preußische." DaS hieße also mit andern Worten, man solle für Baiern so viel mediatisiren, daß es Preußen und Oesterreich ebenbürtig würde. Denn ein bloßer Rattenkönig von kleinen Königreichen, eine so vielköpfige „monarchische Macht", würde zwar eine Hyder, aber nie stark genug werden, sich nach innenund außen zu schützen. Baiern spekulirt auf diese dritte Rolle längst; aber kann Oesterreich eine zweite Macht neben sich schaffen, die ihm im Absolutismus und Zesuismus eine heftige Konkurrenz machen würde, und kann Preußen ja zu einer Trias sagen, wodurch es sich auf alle Fälle zur ewigen Minorität verdammte Doch wozu auch noch eine dritte Macht setzen? «ie hat sich ja längst gesetzt: die dritte monarchische Macht un dynastischen Deutschland heißt Rußland!
' Der „Deutschen Reform" zufolge lauten Balerns neueste Pläne indeß bereits etwas bescheidener: „Mait sagt", wird dem ministeriellen Merline rBlatte aus Frankfurt geschrieben, „daß Baiern als Ersatz für seinen Aufwand an Kriegskosten den kurhesslschen Un- ipnl am ehemaligen Gebiete des Fürsten-Abts zu Fulda, also das gegenwärtige sogenannte Großherzogthum
Fulda erhalten werde, uüd erklärt aus solchen Hoffnungen und Absichten sowohl die Stärke seiner militärischen Verwendung, als den fortwährenden Zuzug von Truppen. Auch die Sage von einer Theilung Badens taucht wieder auf mit dem Beisätze: daß dieselbe in Bregenz besiegelt sei, auch dadurch nur ein altes Unrecht gut gemacht werde, welches an Baiern durch die Vorenthaltung der Wittelsbacher Stammländer an Oesterreich dadurch verübt sei, daß das schöne Breisgau, seit Jahrhunderten ein habsburgisches Besitzthum, der alten Verbindung entfremdet worden. Bei der Erörterung dieser Angelegenheit vernimmt man eben nicht selten, daß der König von Württemberg Mannheim für den natürlichen Hafen seines Königreichs halte, und wird daher zweifelhaft, wie sich die Forderungen der beiden süddeutschen Könige ausgleichen lassen sollen. Wie es heißt, sollen die tüchtigsten Publizisten, deren die österreichische großdeutsche Partei sich bisher mit so viel Erfolg bedient hat, zu den freien Konferenzen abgeordnet werden: als gewiß wird die Sendung des geheimen SlaatsrathS v. Linve? des liechtensteinischen Bundestagsgesandten, genannt; auch für den Minister v. Blitterödorf hätte man einen Platz dort zu bereiten."
Und Preußen? Es hat die Union aufgegeben, es hat Baden und Hamburg geräumt, Sachsen fahren lassen und in Kurhessen sich ungleich bescheidener als Baiern gezeigt; aber wenn der König von Preußen nebst Camarilla und Kabinet nicht den heroischen Gedanken hegt, Preußen aus Siebe, zum Schwager in St. Petersburg zum Opser zu bringen, damit das Haus Hohenzollern dann ungestört dem Herrn dienen kann — wenn Preußen bei der Krisis, welche über kurz over- lang folgt, nicht zwischen Oesterreich und Rußland im Osten und zwischen Frankreich und England im Westen getheilt werden will, so muß es sich arrondiren, so muß es- die Mainlinie habrn. Die von der „N. Pr. Ztg." so laut hervorgeh^ene „gleichmäßige Bevorrechtung" läuft im/Drunde doch auf nichts Geringeres als eine Theilung in Nord- und Süddeutschland hinaus, und die Andeutung der „D. Ref." ist noch deutlicher, wenn als Ziel der freien Conferenzen pro- clamirt wird, „nicht nur die Grundlage der Paulskirche, sondern auch die des Wiener Congresses aufzuheben, welcher der Zeit der napoleonischen Herrschaft zu große Rechnung getragen habe." Der Wiener Con- greß hat auf Talleyrands Betrieb der Rheinbunds- 'pvlltik, an der Frankreich so viel lag, zu sehr gehuldigt, er hat die Mittel- und Kleinstaaten bestätigt, statt eine starke kompakte Macht an Frankreichs Marken zu gründen. Die Paulskirche ist mit ihren Einheilsplänen eingebrochen; „es muß Deutschland endlich ans den Händen der Theoretiker und der Schwachen in die der faktischen Macht und Energie übergehen!" ruft die „D. R." aus, d. h. sie spricht Preußens Gelüste nach einer Zweitheilung Deutschlands aus.
Aber wird Friedrich Wilhelm IV. dieses Gelüst zur That zu erheben wagen? Wir bezweifeln cs sehr; denn erstens ist Handlen seine Sache nicht und zweitens hat Rußland ein lebhaftes Interesse, die napoleonische Rheiubunvspolitik wieder aufzunehmen, die deutschen Fürsten dadurch zu zügeln und an sich zu ketten, daß es ihnen noch mehr als Napoleon, daß es ihnen nicht blos die Souveränität, sondern die Autokratie bietet, versteht sich, unbeschadet der Schirmrechte des Czars. Kann Rußland die Zerklüftung Deutschlands konstant machen, so hat es sich die Hegemonie in Deutschland gesichert. Es hat daher ein Interesse am Alterniren des Bundespräsidiums, weil es so leichter Österreich durch Preußen und umgekehrt in Schach halten kann; und es hat ein Interesse an der Befestigung der Kleinstaaterei, weil es die beiden Großstaaten dadurch schwächer erhält und sich durch die Kleinstaaten stets die Gelegenheit offen bewahrt, in Deutschland polnische Händel zu schaffen, um es, wenn die Zeir erfüllt ist, gleich Polen abzuschlachten.
Die freien Konferenzen bieten daher, so oder so betrachtet, zunächst nur eine Gewißheit, die Gewißheit, daß aus ihnen kein selbstständiges, lebensfähiges organisches Dentschland hervorgehen wird, sondern ein chaotisches Durcheinander — kurz jener Zustand, den die russischen Soldaten im Jahre 1848 bereits als bestehend betrachteten. „Im Jahre 13", erzählten sie, „eroberte der Czar nach dem Sturze Bonapartes ganz Deutschland bis an den Rhein; er setzte über die unterworfenen Völker Knese nebst zwei Oberknesen; jetzt haben die Völker sich gegen deS Czaren Statthalter
empört, datum sind wir berufen zum heiligen Kriege gegen die Heiden des Abendlandes, um ihre Ketzereien zu vertilgen." Diese Auffassung ging damals durch alle Zeitungen als ein Kuriosum russischer Bornirtheit. Die Wenigsten haben damals wohl gedacht, daß es Staatsmänner, deutsche Staatsmänner gebe, welche je dazu sagen könnten: „Amen, ja so soll es sein!"
Zwei gutgemeinte Rathschläge für die Bürgermeister.
0 Aus dèm Lande. Selten nimmt man das Kreisblatt, das Organ unseres Herrn Kreisamtmanns, in die Hand, ohne Strafandrohungen von 30 fr., I fl., 1 fl. 30 kr., 3 fl, 5 fl. u. s. w., wie es gerade paßt, darin zu finden. Der empfindungslose Herr KreiSamt- mann scheint sich die bei der Reserve früher mit besonderem Nachdruck vorgelesenen Kriegsartikel znm Muster genommen zu haben, von welchen die meisten mit Pulver und Blei schließen. Dabei hat er wohl die Absicht, weil er immer nur droht, aber nie oder selten straft, als wolle er die Bürgermeister auch nach und nach zu dem Grabe von Empfindungslosigkeit heranziehen, daß sie mit ihm hinsichtlich dieses Punktes gleich stehen. . Es paßt wenigstens in der Thar sehr schlecht zu der traulichen Unterhaltung unter vier Augen über den Preis seines Pferdes, seiner Reitpeitsche, daß der empfindungslose Herr Kreisamtmann in einem öffentlichen Blatte mit den Bürgermeistern in einem Tone spricht, als wäre ohne Strafen mit diesen Männern gar nichts fertig zu bringen, während sie doch in der That nicht gestraft werden oder gestraft zu werden brauchen, um ihre Schulvigkeit zu thun, wenigstens so weit dieses von ihrem guten Willen abhängt. Wenn aber vielen Bürgermeistern das Können fehlt, so ist meistens die Schuld weniger an ihnen, als an denjenigen Staatsbeamten, welche mit ihnen in Berührung kommen, es aber mitunter aus Abneigung gegen das neue Gemeindegesetz und um das Institut zu Grunde zu richten, geflissentlich unterlassen, die Bürgermeister über ihre ReGte und Pflichten zu instruireu, zu belehren und aufzuklären. Je mehr Fehler- gemacht werden, desto lieber ist es diesen Staatsbeamten, damit sie bei jeder Gelegenheit sagen können: es geht nicht mit der neuen Ge meindeverfassung, es thut's nicht, die Sache muß wieder auf den alten Fuß gebracht werden u. s. w.
Doch die Bürgermeister Haben Mittel geling in der Hand, diese Abneigung der Staatsbeamte» gegen die Selbstständigkeit der Gemeinde die Spitze zu abzubrechen.
1) Fragen die Bürgermeister nur bei jeder sich darbietenden Gelegenheit nach dem Gesetzt, welches der oder jener Verfügung des KreisamtsmaUnS zumGrunde liege, denn in einem Rechtsstaats wird ja nicht du rd> Rescripte, Ordonanzen u. s. w., sonveru nach Gesetzen regiert. Z. B. Auf welches Gesetz stützt sich die Anschaffung des Kreisblattes, deS Schulblattes aus Kosten Der Gemeinden, Deren Anweisung unser empfindungsloser Herr Kreisamtinann Den Bürgermeistern sogar bei Strafe befohlen hat? Ist der Canz lei aufwand der Kreisbeainten etwa io gering berechnet, daß Die Gemeinden die für sie bestimmten Ausfertigungen der Bekanntmachungen, Erlasse u. s. w. bezahlen müssen und sollen? Soll die Anschaffung des Schulblattes auf Kosten der Gemeinden etwa durch die §§. 11 und 12 der allgemeinen Schulordnung vom 24. März 1817 gerechtfertigt werden?
Wozu haben wir denn die Gerichte, wenn Die Bktheiligten nicht bei denselben gegen ungesetzl i'che Verfügungen der Lerw al t u n gs b ea m t en förmliche Klagen erheben? Man soll doch schon gegen unseren empfindungslosen Herrn Kreisamtinan», wegen unbefugter Handlungen den Beistand Der Gerichte mit Erfolg angerufen haben! Es lebe die Unabhängigkeit der Gerichte! * . B
2) Haben die Bürgermeister das Vereinigunasrecht. Gehe» Die Bürgermeister gewisser Bezirke alle Monate, alle Vierteljahre einmal an einem bestimmten Ort zusammen, besprechen sie sich über gemeinsame Angelegenheiten und gemeinsam vorzunehmende Schritte, setzen sie zuiannneu Eingaben auf, bedecken sie mit ihren Un-