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Pensionsbeträge den Staatsdienern gleichgestellt werden; ich bin vielmehr der weiteren Ansicht, daß auch die Uebernahme der Lehrerpensionen auf die Staatskasse dringend geboten sey. Der Vorschlag des vorliegenden Gesetzesentwurfs, wonach durch, nach dem Steuerfuß auszuschlagende Beiträge der Gemeinden ein eigener Pensionsfonds gebildet werden soll, verstößt schon gegen den allgemeinen Grundsatz, daß die Staatslasten auf alle Staatsbürger im Verhältniß zur Steuerkraft jedes einzelnen vertheilt werden sollen, ein Grundsatz, der in den letzten Jahren so vielfach erörtert worden ist, daß ich mich damit begnügen kann, darauf hinge­wiesen zu haben.

Es ist aber noch ein anderer Grund, der mich zu meinem Vorschläge bestimmt. Es geht nämlich die ganze Tendenz der neueren Zeit, (welcher auch die Grundrechte nicht wider- sondern entsprechen,) offen­bar dahin, die Jugenderziehung zur Staatssache, die Jugendlehrer zu Staatsdienern zu erheben, Nach ei­ner begriffsmäßigen Auffassung ist der Jugendunter­richt nicht Gemeindesache, sind die Jugendlehrer nicht Gemeiudediener. Es ist Sache des Staats, für die Erziehung der Jugend zu sorgen; der Staat hat das Recht und die Pflicht, unbeirrt von der Laune oder Willkühr einzelner Gemeinden und sogar der Eltern oder Vormünder der erziehungsbedürftigen Jugend, da­für Sorge zu tragen, daß ihm ans dieser Jugend sittliche Menschen und tüchtige Staatsbürger erzogen werden; denn der Staat ist der oberste Vormund der Unmündigen. Die Jugenderzieher werden demgemäß auch vom Staat, nicht von der Gemeinde geprüft, angestellt, versetzt und beaufsichtigt. Sie müssen, wenn sie ihren erhabenen Beruf erfüllen sollen, auch von allen übrigen Gemeindeinflüssen bis auf das Minumum von Betheiligung bei deren Anstellung, welches die Grundrechte den Gemeinden zugestehen, befreit werden. Es ist ein Widerspruch der einmal bestehenden Zu­stände mit dem von mir entwickelten Begriffe, daß die Volkslehrer, die nicht Gemeindediener sind, deren Beruf mit Gemeindeangelegenheiten gar nichts zu schaf­fen hat, trotzdem von den Gemeinden besoldet wer­den, ein Widerspruch, der sich daraus erklärt, daß die Jugenderziehung in früheren Zeiten ausschließliche Angelegenheit der Kirche, die Lehrer Kirchendiener waren, (was sie in vielfacher Beziehung leider noch sind) die aus kirchlichen Stiftungen, welche nach der Hand den Civilgemcinden hingewiesen wurden, ihre Besoldungen empfingen. Daß aber dieser W versprach noch besteht, darf für uns kein Grund sein, denselben auch in die neuen Gesetze, die wir schaffen, und die aus dem Geiste der neuen Zeit hervorgehen sollen, überzutragen; vielmehr muß uns die durch diesen Geist erzeugte Erkenntniß des Widerspruchs ein Antrieb sein, denselben auf allen Punkten, wo sich uns Gelegenheit dazu darbietet, aufzuheben. Nur wenn sich der Ge­setzgeber von diesem Gesichtspunkte leiten läßt, kann es ihm gelingen, das große und schwierige Werk der Emancipation der Schule von der Kirche, wie von der Gemeinde, endlich zu vollbringen. Ich beantrage daher, an die Stelle der §§. 2 und 3 folgenden als §. 2 zu setzen:

Die Pensionen, welche die genanten Lehrer nach Maßgabe gegenwärtigen Gesetzes erhalten, werden aus der Staatskasse bezahlt. Hinsichtlich früher bewilligter Pensionen sollen nur die aus Gemeindekassen zahlbaren Geldbeträge vom 1. Januvr 1851 an aus der Staats­kasse entrichtet werden." Endlich würde §. 4 (jetzt §. 3) hiernach folgende Fassung erhalten müssen:

Die Pensionen werden am Schlüsse jeden Quar­tals durch die Recepturen bezahlt."

Soweit die von mir gestellten Anträge. Snell.

Indem wir diese von uns beantragten Abänderun­gen des vorliegenden Gesetzentwurfs der verehrlichen Versammlung hiermit vorlegen, geben wir schließlich noch zu bedenken, daß die Rechte, welche hiernach den Volkslehrern zugestanden werden, immer nur als eine kleine Abschlagszahlung auf die große Schuld anzu­sehen sind, welche die Staatsgesellschaft denselben ab­zutragen hat. Das Pensionsrdikt vom Jahr 1811 für die Staatsdiener, deren Rechte wir den Real-und Elementarlehrern vollständig vindiciren wollen, lei­det selbst an so bedeutenden Mängeln, daß wir von weiter gehenden Anträgen nur im Hinblick auf die von der Regierung endlich vorgelegte Dienstpragmatik ab­gestanden haben, von welcher wir hoffen, daß sie, mit Beseitigung der genannten Mängel, auch den Lehrer­stand in ihren allumfassenden Rechtsschutz aufnehmen werde. Die Hoffnung aber auf die versprochene und bis jetzt unter allerlei Vorwänden verzögerte neue Or­ganisation des gefammten Schulwesens wird die hohe Versammlung mit uns längst aufgegeben haben, und deßhalb um so eber geneigt sein, die von uns vorge­schlagene Abschlagszahlung den so vielfach getäuschten Volkslehreru zu leisten. F. H. Snell.

Müller II. Wenkenbach.

ZZ Wiesbaden. (Sitzung vom 15. Novbr.) (Schluß.) Nach Verlesung des Majoritäts- und Mi­noritätsberichts kommt es zur Diskussion über das Gesetz im Allgemeinen.

Fresenius. Wenn Wenkenbach behaupte, das Realgymnasium sei ungenügend zur Vorbildung der Offiziere, man solle eine polytechnische Schule errichten, so bestreite er das; das Realgymnasium leiste nicht blos, was hier verlangt werde, sondern noch mehr. Der Aufenthalt auf ihm oder einem humanistischen

Gymnasium sei Jedem, der sich einer wissenschaftlichen Laufbahn zuwenden wolle, nöthig; erst dann könne er irgend eine Fachschule besuchen. Dergleichen Schulen könnten wir freilich nicht für alle Fächer im Lande er­richten; cs sei bis jetzt blos eine da, das landwirth- schaftliche Institut auf dem Geisberg, es würden jedoch schon Stimmen laut für Errichtung. einer Bergschule und nun mache die Regierung die Anforderung für eine Kriegsschule. Solche Fachschulen seien allerdings gut im Lande selbst, auch eine stärkere Aneiferung der Lehrer und Schüler dadurch möglich; größere Anstalten im Ausland seien oft äußerlich glänzend und leisteten doch nicht so viel. Er glaube, der Zweck werde nicht besser und billiger erreicht als durch den Regierungs-- entwurf. Bertram wendet gegen die Kriegsschule ein, daß sie so viel koste; für die Cadettenschnle sei meist nur ein jährlicher Zuschuß von 700 fl. aus Staatsmitteln nöthig gewesen und nun fordere man 4000 fl Er stimme dafür, daß jeder Offizier das Gymnasium durchgemacht habe, dieser müsse dieselbe Bildung haben, wie ein Civillist, und dürfe sich nicht mit weniger begnügen.

Braun. Die Herren seien sonst immer groß­deutsch, sprächen bei jeder Gelegenheit vom Anschluß an größere Staaten, und nun auf einmal wollten sie ein solch partikularistes Institut. Wir hätten bis jetzt nur eine Fachschule, den GeiSberg; dies sei natürlich, da Nassau cm Ackerbau - und kein Militärstaat sei. Durch ein solches Institut würde der Kastengeist unter den Offizieren nur noch verstärkt, der jetzt schon so glänzende Proben in derWehrzeituug" abgebe. Die Offiziere möchten sich auf größeren Kriegsschulen aus­bilden; wenn dieß auch für den Einzelnen kostspieliger wäre, so habe er eben gemeinsames Schicksal mit allen andern Studirenden. Der Staat könne die Studien- kosten nicht für Alle bestreiten.

V. Habeln: Die Minorität will, daß der Offizier seine Vorbildung einer polytechnischen Schule er­lange. Es könne dem Staat gleichgültig sein, wo- her die Kenntnisse der Offiziere kämen, aber mit der polytechnischen Schule in eine Eorpsschule übergehen, sei unausführbar, denn es seien mehrere Corps im Lande, und es würde an geistigen Kräften und an Zeit fehlen, so viele Schulen zu errichten, als Corps bestanden. Außerdem gingen die jungen Leute oft mit dem 17ten Jahre hinaus, der Staat habe alsdann keine Garantie, daß sie ihre Zeit auch richtig anwen- deten; das sei ein gefährliches Experiment, man laufe Gefahr, am Ende keine tüchtigen Offiziere zu erhalten, was bei den bisherigen Einrichtungen bei uns stets der Fall gewesen. Braun: Die jungen Leute, welche sich dem Civilstaatödienst widmeten, gingen oft noch früher hinaus, und tonnten Nicht vom Staate beauf­sichtigt werden. Wenn man es hier wage, könne man es noch mit mehr Recht dort wagen, da der -Civil­dienst doch ungleich wichtiger sei, als der Militärdienst.

Naht: DaS Bedürfniß liege offenbar vor, daß man sich in dieser Beziehung einem größern Staate assimilire. In separater Anstalt kleiner Staaten sei die Bildung unvoUkommner, als in größern Staaten, denen für ihre Anstalten größere Mittel zu Gebote stünden. Auch ,ei ein solcher Anschluß der Einheit förderlich. Schmidt: Unsre Offiziere müßten jeden­falls ausgebildet werden, das stehe fest. Er bitte nur den Herrn Regierungstommlssar um Aufklärung, ob es Möglich ,ei, daß unsere Offiziere im Ausland ihre Bildung ersuchen. Sei ihnen der Zutritt zu fremden Kriegsschulen versperrt, dann müsse man allerbings eine im Laub errichten, v. Haveln: Einzelne Of­fiziere wurden wohl in jede fremde Kriegsschule aus Gefälligkeit ausgenommen; ob aber sich eine Regierung die Verbinvlichkeit auflaben werbe, alle Nassauer auf­zunehmen, das stehe dahin. Wimpf: Die Kosten für die Kriegsschule seien zu hoch; und man müsse an­nehmen , daß sie mit der Zeit noch höher würden, da es Gewohnheit des Ministeriums sei, anfangs alles leicht und wenig kostspielig darznsteUen. ^cp der jetzigen Einrichtung koste jeder Offizier den Staat 400 fl. und es stehe noch sehr dahin , ob alle Kriegsschüler Offiziere würden. Früher wären einmal mit einer Klasse von 21 Schülern, die den Staat 20,000 fl. gekostet hätte, nur 3 in höher» Militärdienst gelangt, es koste also den Staat jeder dieser 3 Offiziere 6666 fl. und das sei doch offenbar zu viel. (Zu diesen Dreien gehört Hr. v. Gödecke!)

Leisler: In einem Lande von 420,000 Einwohner, das 8000 Mann Soldaten stelle, halte er jedenfalls eine besondere Kriegsschule für nothwendig; die Kosten seien nicht hoch, besonters wenn man bedenke, daß die Kam­mer erst neulich die enorme Summe von 30,000 fl. für eine kleine Wegstrecke von Eltville bis Neudorf be­willigt habe. (HerrLeisler stimmte damals selbst mit!) Auch dürfe man den Umstand nicht unberücksichtigt las­sen, daß das Geld bei Errichtung einer Kriegsschule in Wiesbaden nicht im Auslande verzehrt werde. Fre­senius: Unbemittelte könnten leichter im Julande ihre Ausbildung erhalten; es sei bedenklich, die Erlangung der Offiziersbildnng zu kostspielig zu machen, man würde dann bald alle Stellen von Adeligen und sehr Reichen besetzt sehen. Die Rechnungserempel, wie sie vorhin aufgestellt worden, verloren bei näherer An­schauung sehr bald ihren Werth. Der Staat habe die Pflicht, Alles zu bestreiten, was zu seiner Erhaltung beitrage. Keim: Die Minorität sei so gründlich wi­derlegt, daß jedes weitere Wort zu deren"Widerlegung unnötig sei. Die Majorität habe nicht behauptet, daß

in den wahren 48 und 49 Mangel an tüchtigen Offi­zieren gewesen sei; wäre dies die Ansicht der Minorität, so mochten sich dieHerren Offiziere" bei ihr bedanken. Die Verweisung auf eine polytechnische Schule sei eine Vertröstung auf die Zukunft. Das passe wenig zu jener Seite, die immer zugleich und rasch schaffen wolle; man solle deshalb auch diesdem Volke noth­thuende Institut" so bald als mögliip einführen.

Wenken bach: Keim hätte, wenn er jede Wider­legung für verlorene Mühe gehalten, auch eigertlich nicht mehr so viel reden sollen. Die Majorität habe behauptet: es habe sich im Jahre 1848,jmD 1849 der Mangel einer besonderen militärischen Bilbuuqsanstalt sehr fühlbar gemacht. Wenn nur überhaupt ein Sinn in diesem Ausspruche liege, so könne es doch nur der sein, es habe in 48 und 49 an tüchtigen Offizieren gemangelt, weshalb man Unteroffiziere" habe nehmen müßen. , Das fei aber nach seiner Ansicht kein Scha­den. Wenn das Realgymnasium befriedige, wie Fre­senius behaupte, so sei ihm dies ganz recht. Die Ma- )orität habe ja selbst behauptet, daß kleinere Staaten in größern ihre Offiziere ausbilden ließen, das sei doch hoffentlich wahr!

_ Der Antrag der Minorität: Das Gesetz dem Mtmstenum zu näherer Erwägung zurückzugeben kommt zur namentlichen Abstimmung. Für denselben stimmen Wimpf, Wehrfritz, Justi, Wenkenbach, Haupt, Born, Unzicker, Snell, Raht, Hehner, Braun, Kalt, Habel; gegen denfelben Fresenius, v. Gödecke, Rau, Schürg, Heydenreich, Zollmann, Bertram, Großmann, v Eck Schlemmer, Preiß, Heil, Kürtel, Schmidt, Tripp, Keim, Leisler, Wirth. ' '

D-e Berathung über das Gesetz selbst wird somit von 18 gegen 13 Stimmen befchlosfen, und beginnt nun Oie Diskussion der einzelnen §§. Wir begnügen uno, die Anträge zu den verschiedenen §§. des Gesetzes nno der im Februar 0. I. provisorisch erlassene Ver- oiduung, so wie die Beschlüsse darüber mitzutheilen.

_ ^u §. 5 oer Verordnung beantragt W i in p f den Strich der 400 fl., oie jeder Kriegsschüler vor seinem Emlrits in die Anstalt hinterlegen müffe. Der Antrag fällt gegen 12 Stimmen durch.

§.6 wird auf Antrag des Ansschufsesunter Um­standen" gestrichen.

Zu 8. 7 beantragt Fresenius: Aspiranten, welche das Ziealgymnasiuni absölvirt haben, brauchen zum Zweck der Aufnahme in die Kriegsschule kein be- fonderes Erameu mehr zu machen. Wird angenommen.

^ 1® w"'d nach Antrag des Ausschusses in folgen- der Fassung angenommen: Halbjährig finden offene l i ch c Prüfungen statt.

Zu 8- 17 wird der Zusatz des Ausschusses ange- nommen: die Kriegsschüler können sich halbjährlich aus der Anstalt entfernen, wenn es Eltern oder Vormün­der dergelbeu wünschen.

3u §. J? des Gesetzes werden folgende Anträge ge- ftelltr lj S ch m idt: der Gehaltdes Direktors, wenn der- lelbe sich nicht im aktiven Mililärdienst befinden solle, darf den gesktzinäßige» Gehalt des Direktors einer gleichen An­stalt nicht übersteigen. Wird angenommen. 2) Naht: a. Oei Direktor der Militärschule müsse im aktiven Militar- enenst sich befinden, fällt durch; b. es dürfen für nicht mehr als 6 im aktiven Dienst sich befindliche Offiziere für zeden Einzelnen eine bis 150 fl. jährliche Renuine- ration ausbezahlt werden, für die beiden uichtmilitäri- fchen Lehrer nur 600 fl., für 2 Wärter nur je 75 fl., wird angenommen. 3) v. Eck: der Gehalt des Di; rektors ist gleich dem eines Majors der Infanterie wird angenommen. 4) Schmidt: Ausländer dürfen nicht in die Kriegsschule ausgenommen werden; fällt durch. 5) Freien ins: bei der nur ausnahmsweise stattffndknden Aufnahme von Ausländern haben diesel­ben ein jährliches Honorar von 100 fl. für den Un­terricht zu bezahlen. Wird angenommen.

Das ganze Gesetz wird in obiger Gestalt von den- selben 18 stimmen angenommen, die früher gegen den Antrag der Minorität gestimmt hatten, gegen dieselben 12 Stimmen, welche Wenckenbachs Antrag unterstütz­ten (Unzicker hatte die Sitzung verlassen).

Der Petitionsausschuß berichtet über das Gesuch des Lehrers Kring. Na ht beantragt, da die Absetzung des Lehrers Kring auf dem Verwaltungsweg nach §- 443 des Strafgesetzbuchs eine ungesetzliche gewesen, möge die Kammer die Negierung ersuchen, den Lehrer Kring sofort wieder in seine Stelle einzusetzen, und den Gerichten das Weitere zu überlassen, v. Eck beantragt, da die Akten sich gegenwärtig bei den Gerichten befän­den und deshalb nicht eingesehen werden könnten, da die Kammer ferner dem Spruche de: Richter nicht vor- greifen dürfe, über die Petition zur Tagesordnung über­zugehen. Brau n enthält sich der Abstimmung, da ihm durch Annahme des Schlusses der Debatte die Gele­genheit entzogen worden, die Kammer möge vor der Befchliißfaffung die Ansicht der Akten beschließen, was jedenfalls der richtigste Antrag gewesen wäre.

Afflse»verhandlttngen zu Wiesbaden.

$ Wiesbaden, 18. Nov. Heute Morgen wurden die Assisen des vierten Quartals für den diesseitigen Hofgerichts-Bezirk von dem Präsidenten, Hofge- richtsraath Trepka, mit einer kurzen Anrede an oie Geschwornen eröffnet. Er sprach darin nament­lich sein Bedauern aus, daß sich die Verbrechen im