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Reihe herumessen. Diesem Zustand hatte dadurch ent- ' gegengewirkt werden sollen, daß der Staat das Schul» wesen in die Hand nehme. Dies finde aber bei uns keine Anwendung; bei uns sei schon seit 1817 das Schulwesen Staatssache, und die Lehrerverhältnisse die besten in ganz Deutschland, ja sogar in ganz Europa. Die niederen Staatsdiener seien auch nicht pensions- berechtigt, daher die Grundrechte hier nicht anwendbar. Die Annahme der Pensionen auf die Staatskasse sei etwas ganz Abnormes; die Gemeinden bezahlten die Lehrer und müßten somit auch für deren Pensionirung sorgen. Dieß führe zu großer Belästigung der Staats­kasse, während dem die Gemeindekassen sehr wohl eine solche Ausgabe tragen könnten, da die meisten Ge­meinden nicht einmal Stenern erhoben. Man solle sich hüten , zu viel in das Gesetz aufzunehmen, sonst werde die Regierung das Gesetz zürückziehen müssen, und somit ihren aufrichtigen Wunsch, den Lehrern eine Wohlthat zu erweisen, nicht ins Werk setzen können.

Snell: Die Berechtigung der Lehrer zurPen- fionirnng gehöre allerdings in das Gesetz, sonst fehle ihm jede Basis, es hänge in der Luft; der Gedanke sei sogar im Ausschnßbericht der Majorität dnrchge- schlüpft. Die Lage der Lehrer im Lande sei durchaus nicht so glänzend, als man sie von der Regiernngs- bank aus habe schildern wollen. Die Lehrer seien be­rechtigt, den Staatsdienern gleichgestellt zu werden, auch sie hätten ihren Verhältnissen nach große Opfer während des Studiums gebracht. Daß der Lehrer Ge­meindediener sei, wäre noch gar nicht constatirt. Die Gemeindekassen seien ohnehin schon belästigt genug; wenn man ihnen auch noch diese Last aufbürden wolle, so würden zuletzt alle Gemeindenutzungen Wegfällen, und somit den ärmeren Bürgern großer Schaden er- wachsen. Wenn das Gesetz, wie cs die Regierung Vor­schläge, nicht durchginge, so halte er das gar nicht für schlimm; die Wohlthat desselben könne er nicht ein- sehen, es wübde die Willkühr der Regierung durch das­selbe nur vermehrt werden, und dadurch der traurige Zustand der Demoralisation, der durch diese Regie- rnngswillkühr ohnehin unter dem nassauischen Lehrer­stande leider schon Platz gegriffen, nur noch vermehrt werden. Justi: Es sei unconstitutionell und nnpar- lamentarisch, wenn die Regierung immer solche Drohun­gen in die Kammer schleudere, wie es heute wieder ge­schehen. Keim: Es sei sehr erfreulich, daß die Re­gierung dem Lehrerstande ernstlich helfen wolle, trotz den Verirrungen Einzelner einer- und Verdächtigungen andererseits. Snells Grundsätze seien sehr gefährlich; man dürfe die Lehrer nicht zu Staatsdienern machen, sie müßten in der Gemeinde heimisch sein, und dort leben, weben, wirken und schaffen. Snell wolle eine spartanische Erziehung. Er sei auch nicht gegen die Sicherstellung der Lehrer, er habe sogar im Jahre 1848 das erste Wort für dieselben ergriffen; aber er wolle nur einen sehr gemäßigten Fortschritt. Er handle einem klugen Feldherrn gleich, der Schritt vor Schritt vor­wärts marschire. Man solle das, was man in der Hand habe, nicht fallen lassen, wenn man etwas Bes­seres im Wasser schwimmen sehe. Man werde dann die bitteren Klagen getauschter Lehrer aufs Neue hören.

Bellinger. Die Majorität wolle nicht, daß das Volk wieder durch direkte Steuern belastet werde; die Gemeinden würden durch solche geringe Beiträge gar nicht belastet. Snell's Vorschlag sei eine principielle Abänderung, die er vor der Schulorganisation nicht wolle. Die Erziehung sei nicht Staatssache; sonst müßte man auch weiter gehen, und die Kinder im 6. Jahre erpropriiren; solche Systeme seien nur im Al­terthum aufgetaucht, und auch dort nur auf dem Pa­pier. Der Mensch solle im Bürger zur Geltung kom­men und nicht darin untergehen; so wollten es die neuesten christlichen Staaten. Snell's Ansichten seien auch in den Staaten die auf breitester demokratischer Basis ruhten, durchaus nicht verwirklicht; nur in durch- gebilveten Polizeistaaten sei dieß möglich; dann mache

man die Lehrer zu Polizeidienern in schwarzen Röcken. Die Kirche sei auch Erziehungsinstitut; das eine nun , wolle Snell vom Staate losreißen, das andere dem­selben überliefern, Wirth läßt über den Eingang ab­stimmen, welcher angenommen wird.

Schmidt: Er sei gegen die Aufnahme des ganzen Pensionsedikts, weil sich nach ihm die Lehrer im 35. Jahre schon könnten pensioniren lassen. Sie kämen mit 19 Jahren in den Dienst und würden dann im besten Alter abtreten können, um das Land mit der Stadt zu vertauschen, um dort mehr als die Hälfte der Besoldung durch Privatstunden zu verdienen. Man solle die Sache lassen bis zur Schulorganisation. Einem ordentlichen Lehrer sei ohnehin eine Pension nie vor­enthalten worden, und er habe auch zur Regierung, die er zwar sehr häufig bekämpfe, (?) das Vertrauen, daß sie dies in Zukunft nicht thun werde. Für unor­dentliche Lehrer aber habe er keine Worte!

Snell: Eine einzelne Bestimmung im Pensions- edict könne nicht dazu führen, daß man das Ganze verwerfe; man könne ja einen darauf bezüglichen An­trag stellen. Schmidt wolle für die Lehrer keine Be­rechtigung und keinen Schutz; er verweise nur auf Rühl und Dr. Mann , die so hoch stünden, daß sie der Anerkennung Schmidt's nicht mehr bedürften. Schmidt: Darüber könne man verschiedener Ansicht sein. Leisler: Das Gesetz sei im Ganzen gut, es gewähre den Gemeinden ohne hin schon Erleichterung Er sei dafür, daß die Gemeinden die Pension bezahlten, denn sie wären jetzt selbstständig und müßten für die Rechte auch Pflichten übernehmen. Mit der Erklärung der Lehrer zu Staatsdienern sei diesem nicht geholfen, denn es gäbe dreierlei Staatsdiener: 1) die Categorie, zu der die Chauffeewärter gehörten, 2) die der Adun- nistrativbeamten und 3) die der Richter. Braun: Das Gesetz, wie es die Regierung vorgelegt, sei nur i Stückwerk, daher sei er auch ein Gegner desselben. Erst müsse das Prinzip festgestellt werden, ob die Lehrer- Staats oder Gemeindediener seien. Er sei auch ein großer Verehrer des Selfgovernments, wenn dies aber dazu führen sollte, daß man seinen Geldbeutel einem Dritten zur Verfügung stelle, wie dies die Re­gierung von den @ ein Mit Gen verlange, so wolle er nichts davon wissen Die Regierung bewege sich stets in Widersprüchen; sie sage, die Pensionirung der Leh­rer stimme nicht mit den Grundrechten überein, und lege doch ein Pensionsgesetz vor; sie behaupte, die Ab­lösung der Erbleichen sei gegen die Grundrechte und verspreche in demselben Athem die Vorlage eines Ge­setzes über dieselbe. Wintzingerode: Die Grund­rechte seien (auf den nassauischen Lehrerstand) schon lange vor Festsetzung derselben in Frankfurt an­gewendet worden. Was Braun von Erbleihen gesagt, sei nicht richtig. Bellinger: Er wolle keine stück­weise Durchführung der Grundrechte, wolle man einen Paragraphen derselben, so müsse man alle auf die Lehrer bezüglichen anwenden. Die Regierung habe stets für die Lehrer gesorgt, und er habe das feste Vertrauen zu ihr, daß sie es auch ferner thun werde.

Snell: Es sei traurig, von der Regierung hören zu müssen, daß die Grundrechte auf den nassauischen Lehrerstand schon Anwendung gefunden hätten; damit sei zugleich gesagt, daß eine Schulorganisation nicht nöthig, und deßhalb nicht zu erwarten sei. Sein An­trag, der die Berechtigung der Lehrer zur Pensionirung bezwecke, sei der Nerv des Gesetzes; ohne ihn sei das Ganze nichts. Snells Antrag auf Abänderung des §. 1 in schon früher besagter Weise fällt gegen 15 Stimmen durch. Für denselben waren Kalt, Braun, Habel, Hehncr, Naht, Snell, Unzicker, Born, Haupt, Wenkenbach, Lang, Müller II., Justi, Wehrsritz, Wimpf; gegen denselben v. Eck, Großmann, Gödecke, Heyden­reich, Keim, ZoUmann, Bellinger, Fresenius, Heyl, Schürg, Kürtel, Leisler, Müller I, Preiß, Rau, Schlem­mer, Schmidt, Tripp, Wirth, Bertram. Für §. 1 der Regierungsvorlage stimmen dieselben 20, die vorher

gegen Snells Antrag gestimmt; er wird gegen die 15 Stimmen, die Snells Antrag unterstützten, angenommen.

Hierauf beginnt die Discussion über §. 2 des Ent­wurfs. Schmidt: Die Volksbildung liege sowohl im Interesse des Gesammtstaats, als der Gemeinde und Familie, daher sei auch der Staat verpflichtet, zur Pensionirung der Lehrer beizutragen. Wenn dies ab­norm sein solle, so finde dieselbe Abnormität bei den Medizinalrätheu statt. Es seien bisher 10,000 fl. für die Lehrer verwendet worden ohne jede Garantie richtiger Vertheilung; man solle diese ferner zur Pen­sionirung verwenden. Eventuell beantragt Schmidt, die Reallehrer zu streichen; da man deren Pensionirung den Gemeinden nicht zumuthen könne.

Born: Die Uebernahme der Lehrerpensionen auf die Gemeindekaffe sei ein großes Unrecht, sowohl gegen einzelne Gemeinden,als gegen einzelne ärmere Bürger. Die Gemeinden, in deren Gemarkung viele fremde Gü­ter lägen, hätten dann die ganze Last zu tragen, wie dies in der Grafschaft Schaumburg vorgekommcu, wo den Gemeindekassen eine Last zu Gunsten des reichen Standesherrn aufgebürdet worden sei. Gegen ärmere Bürger wäre der Regierungsvorschlag ebenfalls eine Ungerechtigkeit, weil dann die Last nach Köpfen und nicht nach derTragkraft der Einzelnen vertheilt würde. Durch die Uebernahme der Lehrerpension auf die Staats­kasse nehme man dem Vorhaben das Gehässige, was unzweifelhaft im anderen Falle entstehen würde. Wenn die Schulen Gemeindeanstalten seien, für die der Staat nichts beitragen dürfe, so frage er die Regierung, warum sie sich dann erkühne, für das Theater der Stadt Wies­baden 20,000 fl. anzufordern und unverwilligt zu ver­wenden, da dieß doch offenbar nur im Interesse einer Stadt und nicht in dein des ganzen Landes liege.

Snell: Durch die Drohung mit Spartanern und Heidenthum lasse sich sogar Schmidt nicht irre machen, und das wolle doch viel heißen. Jetzt schon sei die Schule Sache des Staats, indem er die Lehrer era- minire, anstellte u. s. w. Ke i m weist sehr pathetisch auf einen Widerspruch in Snell's Bericht hin. Er wolle keine Erleichterung der Gemeinden, sondern der Lehrer. Snell bedauert, daß Keim seinen Bericht nicht genau gelesen, er würde sonst gefunden haben, daß die Worte, die Keim ihm in den Mund lege, ans dem Regierungsentwurfe entnommen seien. Naht der nach Keim ums Wort gebeten und sich entfernt hatte, entschuldigte sich wegen seiner Entfernung, er habe geglaubt, Keim werde länger sprechen. Der Grundsatz des reinen Einkommens, der doch der ganzen Bestcurung zu Grunde gelegt sei, käme bei dem Ne- giernngsvorschlag nicht in Anwendung. Er glaube, die Negierung wolle keine Uebernahme der Lehrerpen­sion auf die Staatskasse, weil sie jede Analogie der Lehrer mit den Staatsdienern schon von weitem ver­meiden und das Staatsbudjet erleichtern wolle, um dann mit der geringen Belastung der Nassauischen Staatsbürger renommiren au können; cs sei dieß ein altes Prinzip, alles nur Mögliche auf die Gemeinde- kaffen abzuladen.

Tripp: Er habe zwar den Bellinger'schen Bericht mitunterzeichnet, habe sich aber durch Schmidt und Boru'6 Gründe eines Bessern überzeugt, und werde jetzt für Uebernahme der Pensionen auf die Staats­kasse d. h. für Snell's Antrag stimmen.

V. Wintzingerode: Er müsse bitten, keine Neue­rungen einzuführen, die Lehrerpensionen seien früher aus der Gemeindekasse bezahlt worden, man solle es auch fernerhin so halten.

Der S nel l'sche Antrag auf Abänderung des §. 2. wird mit 18 gegen 17 Stimmen angenommen, des­gleichen der von Bellinger beantragte Zusatzpara­graph nach §. 2 und ebenso das ganze Gesetz mit 19 gegen 16 Stimmen. Gegen das Gesetz waren Ber­tram, v. Eck, Großmann, v. Gödecke, Hchner, Heyden­reich, Justi, Kalt, Keim, Lang, Müller 11., Naht, Snell, Wenkenboch, Wimpf, Zollmann. Für dasselbe: Bel

Altenstein.Von diesem Augenblicke an war es klar daß auf die Ausführung der mit des Königs Bewilligung schon so weit vorbereiteten Plane für Verbesserung im Innern verzichtet werden müsse." Zwei Tage vor seiner Entlassung, die am 24. November 1808 statt fand, schrieb Stein dem Könige noch über seine Hof- Umgebung unter Anderem:Eins der Handwerkzeuge der einländischen Cabale ist der General Köckeritz, an den sich eine Menge theils schwache, furchtsame, die Ruhe liebende, theils am alten Schlendrian hangende anschließen; er bringt ihre Meinung an den Regenten, späht seine Entschlüsse aus und hindert sehr oft den Zutritt der Wohldenkenden zu dem Regenten. Hrn. ** wirft man einen Hang zum Klatschen und eine Neigung zum Lügen vor, der **** ist berüchtet wegen seiner Absichtlichkeit und seiner Habsucht, sein ganzes Aeußeres ist eine Carricatur, er ist Invalide. Man entferne diese Menschen u. f. w."

Am 5. Dezember verließ Stein Königsberg und unterzeichnete auf Schön's dringende Bitte,auf daß wenigstens der Gedanke gerettet werde", das berühmte Rundschreiben vom 24. November 1808, welches späterhin unter dem Namen vonStein's politischem Testamente" bekannt geworden ist. Es war mit seiner Einwilligung von Herrn v. Schön abgefaßt, und die­ser sandte es auch den obersten Beamten der Verwal­tung zu (S. 295, 314). Hingegen wurde die oben erwähnteVerordnung über die veränderte Verfassung"

nur in hundert Exemplaren gedruckt, aber nicht be­kannt gemacht, und bald, als man in wesentlichen Stücken von ihr abwich, so geheim gehalten, daß sie bisher nur Wenigen bekannt ist und erst jetzt von Pertzals der vollständige Plan des Meisters in den Anlagen der sorgfältige!: Erwägung deutscher Staats­männer dargeboten wird." Sie umfaßt 50 Seiten.

Wenn die Monarchieen ihre Selbstständigkeit verloren haben und Alles von Einer großen Macht abhäuging ist, dann werden" so spricht Stein zu seinem Königeäußere Kriege nicht mehr entstehen, statt ihrer wird die Menschheit durch bürgerliche Kriege und den Ausbruch innerer Faktio­nen gepeinigt, alle Nationalität zerstört oder verkrüp­pelt und die Leitung aller großen Angelegenheiten des Menschengeschlechts einer Bureaukratie, die von einem entfernten fremden Regenten die endliche Richtung enthält, anvertraut werden. Es ist pflichtmäßiger gehandelt gegen die Zeitge­nossen und gegen die Nachkommen, und ruhmvoller für den König und seine Nation, mit den Waffen in der Hand zu unterliegen, als sich geduldig in Fesseln schlagen, oder gefangen halten zu lassen. Man ent­ferne aber auch alle trägen, gegen edlere Gefühle ab­gestumpften und in jeder Hingebung und Aufopferung unfähigen elenden Menschen,- die Alles lähmen und verderben und denen es nur um einen ruhigen Genuß ihrer Erbärmlichkeit zu thun ist, die gemeinen

Egoisten, welche die Aufopferung jedes Gefühls von Ehre empfehlen, damit nur ein elendes, genießendes Leben gefristet werde, die, mit der Schande vertraut, nur ihre Trägheit und Sittlichkeit zu befriedigen su­chen. In dem passiven Gehorsam der elenden, nur für ihr persönliches Dasein besorgten deutschen Fürsten findet die auswärtige Herrschsucht ihre Mittel. Alle Akquisitionen, Abrundungen, alle Vergrößerungs-Pro­jekte müssen schweigen. Fort mit der elenden Sprache der Diplomatie, wo man sich nifr wechselseitig betrü­gen will; eine gerade, freie Sprache sei bei denen, die das große Werk auf sich nehmen."

Und dazu noch Scharnhorst's, Gneisenau's, Schön's und ihrer Freunde gemeinsamer Ruf:Das ist eine so einfache als sichere Maxime gegen jedweden Feind, nicht zu thun, was er will, sondern gerade das Gegen­theil. Wie oft hat unsere gerühmte Politik sie verletzt! und noch immer geblendet, wollen wir unse- rer Feinde Willen thun? wollen den Augenblick vorbeigehen lassen, um, wenn es zu spät ist, über Un­glück zu jammern, statt über unsern eigenen Kleinmuth? wollen v o r b e r e i t e n und i m m e r nur vorbe- reiten, und das Handeln verschieben bis die Stunde des Handelns vorüber ist?Wartet man etwa auf den Lauf der Begebenheiten? wie doch kann das Ungewisse in Rechnung kommen? Durch einen großen Ent­schluß her Welt Zutrauen einzuflößen zu unse­rem Verstände, wie zu unserm gerechten nun ernst-