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Freiheit und Lrehl!"

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WrevVaden. Donnerstag 7. November 1^40.

Dt«Fr eie Ze.tung" erscheint, mit 'tuSna-me veâ Monta,,S, täglich in einem Zogen. Ler Äoonncmeiuoxr.io d<lragl v >eriet>ao r! g -irr in WteSbadr» 1 fL 45 h aus» wärtS durch die Post ,>-,en mit ver-aNntdmâhtgem Aufschta ,e. - Inserate werden bereitwillig ausgenommen und kuv bei ser großen Äerdrettung derFreien Zeitung" stets von wtet» famem Elfol.jt. Die I t,erationSgeoühreo -»tragen für btt vlerspattlge 'petitzeil» 3 «reueer.

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BertheidigungSrede

des früheren Herausgebers derWestrenkschrn Zeitung"

Dr. jur. H. Becker,

gehalten vor den Geschwornen am 25. October zu Köln,

(Fortsetzung und Schloß.)

So schlecht meinte man es mit der Union 1 Das Parla­ment ging auseinander. 9hm folgten d.e Fürftenkongreffe: 1) in Berlin, 2) in Frankfurt, 3) in Warschau, Es ist klar, der in Berlin umfaßte die mit der Union hin» gehaltenen, der in Frankfurt die bundestagsfreuudlichen Regierungen, und in Warschau, wo der Prinz von Preußen den ersten, der Kaiser von Oesterreich und Schwarzenberg den anderen Kongreß vertraten, wurde vom russischen Kaiser die Parole auogegeben, wie man sich zu einigen habe. Der Contrerevolution kam das Sefelogesche Attentat drei Tage vor dem Warschauer Kongreß sehr â propos. Es ist aber keine Maßregel erfolgt, die nicht vorher schon längst beschlossen war. Die Preß -Ordonnanz, wie sie 14 Tage spater kam, hatte 4 Wochen vorher schon in derWestdeutschen Ztg." gestanden. Wenige Tage nach dem Attentat be­eilten sich die deutschen Negierungen, die Warschauer- Parole zu erfüllen, Schlag auf Schlag wurden dem konstitutionellen System die verhaßten Spitzen abge­brochen. Sachsen, das sog. Königreich, war wieder in der Avantgarde, wie im Mai v. I.

Nachdem die sächsische Kammer den erschrecklich ma­geren Knochen von der deutschen Frage hinlänglich be­nagt, hatte Minister v. Beust sie Bemerkung hinge- tyorfen: es werde wohl nichts übrig bleiben, als die Rückkehr zum alten Bundestage, und nachher verlangte er von der Kammer die Bewilligung zur Anleihe für den Eisenbahnbau. Nun gingen doch auch dem Kurzsich­tigsten die Augen auf. Wie man Anleihen für Elfen- bahnbauteU^erweudet, hatte man Sou n»^ s^1 Nachbarstaat gesehen, dazu kam v.e Erinnerung der Freun. Sachsen-Ztg.", man muffe üch Geld verscha- fen um einige Zeit ohne oder richtiger trotz dm Kammern zu retten, und nun gar d.e Drohung Mit dem Bundestag! Am 31. Mai erklärten die Kammern, sie wollten, wenn Geldnoth vorhanden, die Anleihe wohl bewilligen, vorher aber müßen sie die Gewißheit baben daß sie nicht zum Dank und als Hohn auf alle königlichen Motte und ministeriellen Ver,prechu>>- dem Bundestage auSgeliefert würden. War der ^uiiicp zu revolutionär? - Ja, der Contrerevolution gewiß. Am anderen Tage erfolgte die Auflösung der Kammern. Bereits am 3. Juni wurde die Gesetzgebung vom 13. Nov. 1848 aufgehoben und das vormärzliche sStande- wcscn, welches'auf das Petitionsrecht beschrankt ist, wieder eingeführt. Damit aber auch nicht der geringste Zweifel über den Charakter des Gewaltstreiches bleibe, wurde Vereins- und Preßfreiheit vernichtet, ein Preß­gesetz oktroyirt, gegen welches sich sogar der vormarz- liche Minister v. Könneritz ausgesprochen, d.e ausge­hobene Todesstrafe vom 5 Juni an wieder hcrgcchUt. M. H.! Solchem Anfang, solchen Verlauf und solches Ende hat die "sächsische Konstitution und die Hoffnung des sächsischen Volkes auf deutsche Einheit genommen. M. H. da schrieb ich den inkrtuunirten Artikel, aber nicht blos diesen, sondern auch den in Nr. 134, die gar nicht von einander getrennt werden können. jn

134 habe ich bewiesen, daß dieseEreignisse" nur em Bruch­stück aus der Reihe jener Maßregeln ist, welche in Warschau verabredet wurden. Ich nehme auch heute noch keine Sylbe von dem zurück, was ich l^gte. Es 'st ein beispielloser Hochverrath, begangen am sächsischen, so wie am ganzen deutschen Volke, .eine That, welche nur bei Menschen möglich ist, die das monarchische Prinzip als ein Privilegium für den Memeld halten, eineThat, für welche die Fürsten allerdings die Codizes ausgenommen, deren Vervammungsur theil bei der Weltgeschichte, die ja das Wettgencht ist, fest- stebt. Wer hat sich anders über die Sache ausgespro­chen? Rechnen Sie das öffentliche Ministerium, die Kreim Sacksen-Ztg." und die Kreiszeitung ab. Der ton» Kâe^â Backhaus in Leipzig, der gegen d.e Mai-Erhebung so eifrig agitirte, hat un L>tabt.athe und in der Presse die Lebhaftesten Proteste erhoben; es protestirte die Universität, deren Wortführer P f. Albrecht, einer der Göttinger Sieben und zwei Zähre vorher Vertrauensmann beim Bundestage; es protestirte der Landesbischof; es protestirte» die bedm ensten Juristen. M. H., wenn der König von Sachsen und seine Minister nicht als Räuber gehandelt haben, so

gibt es kein Verbrechen gegen Personen und Eigen­thum mehr.

In welchem Zusammenhang dieser sächsische Volks- verrath stehe, ist erst vor einigen Wochen aufs Evidendste dargethan. Denn Hr. v. Beust hat die Hassenpflug'sche Denkschrift über die rebellischen ConstitutioneUen in Kurhessen auf Staatskosten drucken und gratis ver­theilen lassen; eine Denkschrift, die geradezu predigt, einen Berfassungseid brauche Niemand zu halten, und es sei überhaupt das Unglück eines Verfassnngseides, daß er den Beamten eine zu große Selbstständigkeit verleihe In dieser Hassenpfiug'scheu Staats-Moral laufen die Prinzipien aller Ministerien, die jetzt noch möglich sind, zusammen, und wenn das Oeffentl. Minist, eine Ausnahme weiß, wird es sie nennen. Sachsen ist Hessen, und Hessen ist Deutschland im Kleinen. Die Ausführung ist nur nach dem Benehmen des Vol­kes verschieden. In Karlsruhe und Dresden gelang es, durch die Flucht des Fürsten und der Minister eine Emeule zu provozuen; in Kassel gelang es, nach den bitteren Erfahrungen dort, nicht. Das ist der ganze Unterschied; das Resultat bleibt dasselbe. Der Bun­destag wird auch Hessen beruhigen, ja derselbe Bun­destag, der, als er im Frühjahr 1848 unter dem Fluche der ganzen Nation zusammenzusiuke» schien, die Schandgesetze von Wien und Karlsbad zu.ücknahm, die er jetzt wieder zur Geltung bringt, als ob nichts vorgefaUen wäre. Das ist das Ende der glorreichen Marz-Erhebung, so gehn die Verheißungen der deutschen Landcövaler in Erfüllung, und Kraft der Ministerial- Beschlüsse von 1834 ist es mit dem constitutiouellen Prinzipe aus. Ja, nach meiner Ansicht war die Union nur eine wohl überlegte Maßregel der Reaction, und ihre Auflösung zeigt, daß ihr Zweck erreicht ist. Ich halte mich an Thatsachen, und Thatsache ist, daß Die Union das Mittel gewesen, wodurch 29 Regierungen, .v.i^. »... «i.miBreiiite anerkannt hatten, sich derselben, namentlich aber »««-»u^.^iumjj!^ t»u» levigt haben. Deutschland kann wieder .inStp«r^»- der Metternich'schen Politik ruhig schlafen. Ich will Unrecht haben, ich will aller Verbrechen, Vie der Coder kennt, schuldig sein, wenn das Oeffentl. Minist, mir eine Regierung nennt, die ihr der Nation verpfän­detes Wort eingelös't hat? ,

Ich mache nur noch auf die Einstimmigkeit in allen Regierungs-Organen aufmerksam: Die9t. Pr. Ztg." wie derOesterr. Corr." nennen^ die^Constitutionellen Feinde des Königthums", dieFr. Sachsen-Zeitung" nennt die Constitution einen Skandal, dieN. Münchu. Ztg." predigt:Wenn die Regierung in Hessen die Verfassung verletzt, so haben die Stände doch nicht das Rechc, Steuern zu verweigern." DieN. Nachr." in München fordern znm Verfassungs-Umsturz aus, und als der sonderbare conservative Fr. Rohmer in demselben Blatte sich hiergegen verwahrt, wird er polizeilich ausgewiesen. DerOesterr. Corr." rath, die hessische Verfassung durch den Thronfolger umzu- stoßen; und dieF?. O,-P.-A.-Ztg " entwickelt folgende Moral:Die rheinhessischen- Kammern werden ,o schonend als möglich auftreten und sich so geberdeo, daß sie das Vertrauen des Landes erwerben. Dadurch würde das demokratische Element aber das herrschende werden, mithin müssen die Kammern so bald als mög­lich aufgelöst werten."

Ja, meine Herren, so ist's, und kein Wort nehme ich zurück. Die brutalste Contre-Revolution, die per­fideste Restauration ist vollendet in Sachsen, in Deutsch­land, in Europa. Mit Vertrauensfloskeln hat man angefangen, mit rettenden Thaten fortgefahren, mit Meineid geendet, und mit Pulver und Blei ihnen Die höhere Weihe verliehen. Jetzt ist es an Ihnen, mit Dem Zuchthause Die Erinnerung an die Schinach zu bestrafen. M. H., wissen Sie ein Mittel, um dem Elend ein Ende zu machen, wissen Sie eines, so sagen Sie es nicht, sonst überfällt Sie ein LelbverhaftS-Be- fehl; wissen Sie ein Mittel, dem prwitegwten Ew- bruch den Stuhl vor Die Thür^zu fetzen, so sagen Sie es nicht, denn sonst kommen Sie auf die Armensmr- derbank. Es klingt wie Satyre, wenn die Partei, nachdem sie dem Volke den letzten Rechtöboven genom­men , den, der sich darüber entrüstet, dafür bestrafen will: das heißt Jemanden prügeln und ihm dann Schmerzensgelder abverlangen. ,

Nun noch ein Wort über Die angebliche Mazestats- Beleidigung. Es ist eine alte Geschichte, daß jeder Beainte, wenn man ihm das Unrecht vorhält, vaS er ausführt, sich entschuldigt, es thue ihm leid, aber er

könne nicht anders, es sei ihm so befohlen, im übrigen sei er ein freisinniger Patriot! Wenn man diesen Heuchlern aber die gestohlenen patriotischen Lumpen vom Leibe reißt, damit das Volk sie in ihrer Blöße sehe, dann jammern sie, dann gilt es nicht ihnen, Dann gilt es Dem Hru. Präsidenten, Dem Hru. Minister, Dein Könige. Jeder verweist auf seinen Vorgesetzten, und baß Der beleidiget werde, dürfe er nicht dulden. Frei­lich ist der König im konstitutionellen Staate nicht ver­antwortlich, aber Dann beziehe man auch die Vorwürfe nicht ans ihn, die seiner Regierung gelten, Dann lasse man doch auch die Minister da emtreten, wo es gilt, Die Kritik auszuhalten. Es wird ein schrecklicher Unfug mit den Prozessen wegen Majestäts-Beleidigung getrie­ben. Jece Klage über eine Regierung wird als Maje- stäts-Beleidigung genommen; das ist ja gerade das Ge« gentheil von dem, was das konstitutionelle Staatsrecht will, nämlich Die Person des Königs in eine Sphäre versetzen, wo ihn kein Vorwurf treffen kann. Statt dessen schieben ihn Die Beamten immer vor, so rast der letzte Nimbus schwinden muß. Sage ich: der König säuft, so ist das allerdings eine Beleidigung, die des­halb schwerer bestraft wird, als bei einem Privaten, weil dieser Vorwurf seinen Heiligenschein an greift, weil den persönlichen Durft deS Königs kein Minister kon- trasignirt; wenn ich aber sage: Die Regierung des Kö­nigs ist eine verschwenderische, eine Spitzbuben-Regie­rung, so hat kein Mensch das Recht, das auf das Kö­nigs Person zu beziehen, sondern es gilt den Beamten, Die für Die Regierungshandlungen verantwortlich sind, Die man verschwenderisch oder diebisch genannt hat. Wohin führt es, wenn Der Minister jeden, der seine Wirthschaft an den Pranger stellt, mit Majestätspro­zessen verfolgt? Die Konstitution, Die ohnehin durch kein Gesetz über Anklage geschützt ist, wird eine Null. Wenn es keine Minister gäbe, die jeDen Vrrfafsungs- bruch kontrasignirten, wenn es keine Beamten gäbe, die uns an Rußland verkaufen, |o könnten Die Fürsten noch lange nicht, was sie wollten (das zeigt eben Hes­sen), so gäbe es aber auch gewiß nicht so viel Hoch­verraths - und Majestätöbeleibigungö- Prozesse. Was nun namentlich Den König von Preußen au!äugt, so ist des Oeffentl. Ministeriums tiefsinnige Argument - tion:Die Vorwürfe sind gegen alle Könige, der Kö­nig von Preußen ist aber ein König, folglich ist er be­leidigt." Meine Herren, Darm steckt 1) eine Petitio principii, daß Die Vorwürfe nämlich gegen die Perso­nen und nicht gegen die Regierung gerichtet sind; 2, dass sie nicht etwa begründet, sondern unbegründet unD des­halb beleidigend sind; 3) läuft die Argumentation auf Folgendes heraus:Wenn ich sage:Alle Menschen sind Esel"", so kann der Staatsprokurator sagen:Ich bin ein Mensch, folglich bin ich beleidigt." Sie sehen die Absurdität ein, und ich muß gestehen, ich begreife das Oeffentliche Ministerium nicht, wie es gegen die kriminailftische Regel verstoßen kann, wonach weder Kollektiv-Begriffe ein Verbrechen, noch ein Unrecht er­leiden können. Eine solche Argumentation würde eS bei einem Juristen-Gericht wohl unterwegs lassen. Es ist erfreulich, daß daS Oeffentl. Ministerium sich über dieUnterknâse" so entrüstet. Ich theile Diese Entrüstung, aber mit solchen Kriininal-Prozeduren än= Dort man' das traurige Verhältniß der deutschen Zu­stände dem russischen Einflüße gegenüber nicht. Sie sind so bekannt, daß sie sprichwörtlich geworden sind; und mit Recht. Denn der berüchtigts Metternich hat für baares Geld die russische Politik im Bundestage aufrecht erhalten, und kein deutscher Fürst hat sich ge­gen diese Unwürvigkeit gestemmt. Ueberall müssen rus­sische Heirathen den veroerbUchen Einfluß eröffne«. Wer ist es anders, Der als Grundgesetz Der Politik aufsteUte:Le système repräsentativ eest une in- famie, alS Der Kaiser von Rußland? Nachdem eie Screschaner Wien geplündert, schrieb Nikolaus an den Häuptling Jellachich:General! Ihre edlen An­strengungen, um Dit Prinzipien der gesellschaftlichen Ordnung vor einem Schiffbruche zu retten, haben Ihnen gerechte Ansprüche auf meine Achtung erworben." Das sind des Czaren Ideale, und Diese Ideale werden von deutschen Aristokraten acceptirt. Wer hat die Oester- reicher aus Dem Parlament zurückgerufen? Wer hat dem Könige von Preußen die Annahme der Kaiser­krone verboten? Wer Die Auflösung Der Union be­fohlen ? Rußland.

AlS in diesem Frühjahre Die Restauratloir des Bug-