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^. 2^D» Wte»v»-eu. Lamotü^, 2. November |^|

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Vertheidigungsrede

beS früheren Herausgebers ter /,W>Poeut!che» Zeitung"

Dr jur. I. Becker, gehalten vor den Geschwornen um 25. Orubec zu Köln *),

Es ist fast auf einen Tag ein Jahr, daß ich an dieser Stelle stand, angeklagt, durch Die Behauptung, die Krone babe es mit den Verheißungen des Jahres 1848 nicht ehrlich gemeint, das Jnlereße der buryer« lichen Gesellschaft verrathen zu haben. Die Krone sollte nicht Wort gehalten haben! Wer, m. £., muß nicht unwillkürlich lächeln bei dem Gedanken, wie naiv man noch vor einem Jahre war, daß man im Ernste, sogar vor Geschwornen , eine solche Frage berührte. Unb so geaviß heute man darüber lächelt, so gewiß ist der Tag nicht fern, daß kein Mensch mehr ohne zu lächeln daran denken wird, wie das öffentliche Bekennt­niß zur Republik Jemanden vor die Schranken eines peinlichen Gerichtes bringen konnte. .

Das öffentliche Ministerium erklärt sich selbst außer Stande, Ihnen nachzuweisen, daß ich direkt zum Um­stürze der preußischen Verfassung aufgefordert oder ge­radezu den König beleidigt halle; aber es meint, in­direkt wären die Verbrechen begangen. M. H. Dem einfachsten Menschenverstände, und ausnahmswel,e ;o- aar dem Kriminalrecht, sträuben flch die Haare vor­dem Begriff:Indirekt ein Verbrechen be­gehen!" und unser Rh. Str.-G.-B. sagt ausdrücklich Art 102-qui auront excitc directement, was in der üblichen Uebersetzung lautet:Unmittel­bar a u f g e f 0 r d e r t". Damit wäre der eine ^petl der Anklage schon in der Geburt erstickt. Der andere, die indirekte Majestätsbeleidigung, llegt nicht weniger jenseits der Grenzen menschlicher Faßung. Das Oeff. Min liefert nämlich seinen unantastbaren Beweis in Folgendem:Die Monarchie und die Träger der monarchischen Gewalt werden in dem Artikel Herabge- würdiget; Letztere werden ohne Ausnahme in der Be­zeichnungUnterknäse" als russtsche Satrapen geschil­dert und als Dränger des Volks dargesteUt; es mub tbnen der Vorwurf des Meineides gemacht, und daß dieser Vorwurf auch insbesondere Sr. Ma;, dem Kö­nige von Preußen gemacht wird, geht aus der die Ehr­furcht gegen denselben verletzenden Ampnlung aus des­sen Rede bei der Eröffnung des ersten Vereinigten >anb- tages u n z w e i f e l h a f t hervor." Sie hören die Ma- jestätsbeleidigung soll durch eine mazestatsbeteldlgende Anspielung auf eine Rede unzweifelhaft erwies fein' Dann beweist die Anklage, daß mit diesem Ar­tikel' zum Umstnrz der bestehenden Ltaatsoldpung aus- gefordert werde, aus folgendem Satze.Das einzige Organ, durch welches die demokratische p .rtei mit der Säbel Herrschaft verkehrt, ist daS der Revolution, und die einzige Antwort, die sie aus alle ^-troylrungen zu geben hat, nur der Ruf:Rieder mit den Königen, es lebe die Republik!"" Wenn man ,0 weit gelesen J i man NS Sqle »«t, »W A Beweis tomme jetzt. Aber es steckt nichts dahin­ter, kommt nichts, als der ironische Nachsatz:Emen Erfolg u. s. w. hat diese Aufforderung nicht gehabt. Klingt es nicht wie Hohn , eine Krumnalklage und solche dürftige Motivirung? M. H., wenn nur es im Traume eingefallen wäre, zur Revolution aufzu- fordern, und ich brächte keine bessere, keine eisolgretchere Aufforderung zu Stande, ich wurde mich ^JiJ ich bin überzeugt, daß, wer von ^huen die gelesen hat, nicht begreifen kann, warum dieser Artikel, und gerade dieser, Gegenstand einer so schweren An­schuldigung hat werden können Ich glaube, ich kann Ihnen den Grund sagen: Die Beschlagnahme der Nr. 135 erfolgte am 7. Juni, Abendö. ES war damals, als Hr. v. Manteuffel und Hr. ^Simons den polizei- lichen Landsturm gegen die Presse aufgeboten hatten. In Folge jenes Sefeloge'schcn Dchuffes stielte die Re­aktion ihre Orgien. Die Preß-Ordonnanz war schon angekündigt, ihr Inhalt war schon bekannt Die Po l- zei hoffte die Schwurgerichte wurden h-erdurch ausge­hoben werden, und arbeitete deßhalb auf Lager, b. h sie beleate alles mit Beschlag, waS vielleicht einem Tschoppe ' oder Dambach als treffliches Material ce Reckers Kreiwtethuna h.iben wir bereits kurz genielbet, doch glauben wir unsern Leser» bie unverkürzte Mitt^

in mehr als einer Hinsicht bemerken-werthe Red.welche^ ,u Preu­ßen großen Eindruck macht und zuerst in der «Kol«. Zig. erschien, schuldig zu sein.

zur Anklage vor einem StaatsgerichtShofe hätte dienen können; namentlich aber wurden Die Blätter mit Be­schlag belegt, Die das Glaubensbekenntnis! der Redaktion enthielten, um vor allen Dmgen eine Bestrafung der Tendenz zu erzielen. Ja, dreizehn Beschlagnahmen hinter einander, zum Theil zwei an einem Tage, sind damals vollstreckt Worten. Bekanntlich zog man es aber vor, die Jury scheinbar bestehen zu lassen und sich auf andere Weise, von der ich nachher reden will, zu helfen. Da aber gerade um Dieser Rummer willen viel Lärm gemacht, gegen den verantwortlichen Gerant sogar ein Steckbrief erlassen worden, so glaubte man Nicht weniger thun zu können, alS mich zu verhaften und anzuklagen. Die Zeitung zu vernichten, das ist freilich dem Oeff. Mmist. eripart worden. Diese Feindin der Kontre- Revolution ist verblutet an den kühnen Griffen der Restauration. Je brutaler cköer Die sogenannte Verwaltung und die Polizei gegen dieses Blatt und mich gewüthet haben, um so mehr muß eS Den Urhebern der Gewaltstreiche daran gele­gen sein, durch em Geschwornenurtheil Die Versas- tUilgövertetzungen sanktionirt zu sehen. Darum fordert man sie, meine Herrn, jetzt auf, Diejed Blatt und Die Partei, deren Organ es war, nachdem man sie wehr- und mundlos glaubt, in meiner Person für ehr­los zu erklären. Zu Zeiten der Restauration, wo unter dem Vorwande des allgemeinen Besten Alles erlaubt ist, wäre es eigentlich UeberHiß, sich zu vertheidigen, und nur aus Rücksicht, weil Sie meine Mitbürger und wer weiß in wie kurzer Zeit meine Schicksalsgenossen sind, will ich dem Oeff. Minist, antworten.

Das Oeff. Minist, setzt Alles auf Die Worte:Die Demokratie verkehrt mit den Säbel Herrschern nur mittels der Revolution, und die einzige Antwort, die sie auf alle Octroyrrungen zu geben hat, ist der Ruf:Rieder mit den Königen, es lebe Die Republik!"" Wahrend man fonst aus den Vordersätzen den Schluß erklärt, beliebt dem Oeff. Minist, das umgekeyr-te Verfahren, und mittels des Nachsatzes will es die Prämissen er­klären. Es sagt: der Artikel schließt mit dem hochver- rätherischen:Nieder mit den Königen, es lebe Die Republik!" folglich sind die Sätze, durch welche der Verfasser zu diesem Schlüsse kommt, als noth­wendige Voraussetzungen auch hochverrätherisch; da hiermit nun bewiezen ist, daß die Vordersatze und der Nachsatz hochverrätherisch sind, so unterliegt es gar keinem Zweifel, daß Die ganze Tendenz hochverrätherisch ist!t Da nun Die Tendenz an und für sich nicht straf­bar ist, so ist um den Artikel strafwürdig zu sinben, statt TendenzAufforderung" zu lesen, und Die An­klage ist fertig, ist unwiderleglich. Sie sehen, eine Logik, Die Der von der inbireeken direkten Aufforderung würdig zur Seite steht. Wenn Sie, m. H., über ein Verbrechen zu urtheilen berufen werden, so haben Sie nur zwei, aber auch zwei ganz unerläßliche Voraus­setzungen, ohne welche ein Verbrechen undetifbär ist, feßzuirtzen. Sie haben zu fragen 1) nach Dem ovjer- tiven Thatbestände, v. h., ob Die in Frage stehende Handlung geartet ist, daß sie Die charakterlstiichen äußeren Merkmale eines Verbrechens hat; 2) nach dem subjektiven Thatbestände, d. h., ob Dem Willen dessen, Der Die Handlung begangen hat, Die fragliche Thatsache entspricht, D. h., ob er in Der Absicht ge­handelt hat, um Den Zweck des Verbrechens zu er­reichen. Wie gesagt, keines dieser Momente darf fehlen. Sie haben also im vorligenden Falle zu fragen: 1) Ist der Artikel Der Art, daß der Leser da­durch direkt aufgefordert oder angereizt wird, Die Ver­fassung und Die Thronfolge des preußischen Staates ge­waltsam zu ändern? 2) Hat der Verfasser die Absicht ge­habt, mittels dieses Artikels diesen Eindruck im Leser her­vor zu bringen? Wenn man nun den Artikel nach diesen zwei Seiten prüft, so ist vor allen Dingen nicht zu übersehen, daß er für eine entschieden demokratische Zeitung geschrieben und vom Standtpunkte deS demo­kratischen Lesers aus beurtheilt werde» muß. Der Standtpunkt unserer Partei ist aber folgender: Diese Partei erkennt außer sich nur bie unumschränkt mo­narchische, die Partei des feudalen Absolutismus an, und findet sich ihr gegenüber im scheitelrechten Gegen­sätze. Was zwischen beiden Parteien liegt oder zu liegen scheint, Das sogenannte konstitutionelle Wesen, betrachtet sie entweder als nicht vorhanven oder als nichts bedeutend. Ihr Verhältniß zu der absolutisti­schen Partei ist stetö Das des Kampfes entweder in­nerhalb des Gesetzes: des unblutigen, geistigen, wis­senschaftlichen, oder beö aus dem Gesetze stehenden:

des rohen, gewaltsamen. Eine Form des gewaltsam « Angriffs heißt, wenn er von der herrschenden »f ue kommt:Oktroyiruna", wenn er von der beherrschp n Seite kommt:Rovolution". ^^cnuuifame Aas, druck dafür ist:Staatsstreich." Die Verschiedenartig­keit deS Ausdruckes samt weder Den faktischen, noch den moralischen Werth ändern, criminalistisch steht o-e Sache freilich so, daß Die Herren Beamten eS imm^r mit Der siegenden Partei halten und deßhalb, je nach, dem es kommt, die Strafgesetze gegen die Revokutko- nären oder die Oktroyirenden anwenden. Diese B amteu-Äoral geht Sie nichts an. Sie haben nur ; n prüfen, ob der Verfasser Angesichts Der Thatsachen, auf die .sich der Artikel bezieht, ein Verbrechen DaDurm beging, daß er ihn schrieb. Der Artikel handelt nun aber nicht etwa von einem Hader zwffchen diesen bei­den Parteien, sondern von einem Streit zwischen Dein Absolutismus und der konstitutionellen Partei, und hat direkt mit dem absolutiikisch-monarchlschen Prinzip nichts weiter zu schaffen, als daß er bas Glaubens- bekenntniß der demokratischen Partei über dasselbe wie­derholt. Ja, nichts mehr und nichts weniger als ein Glaubensbekenntniß ist dieser Aufsatz. Wer aber in diesem Bekenntniß eine direkte Aufforderung zum ge­waltsamen Umsturz der Verfassung finden will, dec muß es für so verlockend halten, daß, wer es lieft, auch sofort die Sturmglocke ziehen und mit Feuer und Schwert gegen die Monarchie angehen wird. Dann könnte allenfalls vom objektiven Thatbestand, dem er. sten Requisite, die Rebe sein.

Aber- selbst DaS Oeff. Minist, hat es nicht ausspre- chen mögen, daß eS Diese Eigenschaft d m Artikel bei» mißt. Gleichwohl hofft cS auf ein verdammendes Ur­theil. Das Oeff. Minist, hofft, daß der Gedanke an Re­publik einen solchen Abscheu bei Ihnen erwecken werde, daß Sie über Gedanken - und Preßfreiheit den Stab brechen, um nur über den, der sich zurRepublik bekennt, daS Anathk- ma ausriifeii »ud ihn aus der bürgerlichen unvgefetzlichen Gemeinschaft auSstoßen zu können, mit Einem Worte, daß Sie sich alS politi'fcheS Ketzergericht konftitniren. Wir sind ja in Köln auf klassischem Boden, und wer­den Anklage-Akt las, der konnte sich des Gedankens nicht entschlagen, daß Die Hoogstraeten und Pfefferkorn aufgestanden sind! Ja, Sie inögen die Deduktione-r des Oeff. Minist, drehen, wie Sie wollen, sie laufen allemal auf den Satz hinaus:Der Inhalt tst poli­tische Ketzerei, solche Ketzerei kann austrcken, mithin ist es gut, wenn sie als Verbrechen behandelt wird, mithin paßt DaS Strafgesetz." M. H., daS Strafge- setz, gegen welches dieser Artikel verstoßen haben soll, ist eben nicht neu, eS ist sogar in seiner Fassung aus Dem Rheinischen Recht in Die Oktroyirung, die jetzt alS Ge­setz gellen soll, übergegangen. Können Sie es nun be­greifen , daß, wenn schon dieser Aufsatz dagegen ver- stoßen haben soll, nicht schon früher Unmassen von Prozessen dieser Art verhandelt worden sind? Wer Die Klubreden DeS Jahres 48 gehört, wer die Tagcs-Lisi' ratur, DieN. Rh. Ztg.", ja wer DieWftd. Zlg." bei Gelegenheit aufregender inländischer Ereignisse gc- leien hat, wird das nicht begreifen und sagen, entwe­der früher oder jetzt ist das Oeff. Minist, unvernünftig gewesen.

Wie es sich damit verhält, ist klar: wie es mit so vielen s. g. März-Errungenschaften ging, so auch mit der freien Presse. Anfangs mußten Die Behörden, auch weun es ihnen Anstrengung machte, diese Dinge u i befangen für DaS nehmen, was sie eben sind, für Freiheiten. Der Märzrausch verrauschte natürlich sehr bald bei diesen Männern, deren Lebensthätigkeü eS bis dahin gewesen, diese Mär^Jdeen als Verbrechen zu verfolgen; da fing man an, Die März-Gesetze in das Prokrustesbett der Contre-Revolution zu legen und so lange zu recken und zu schneiden, bis sie den Geist aufgaben. Wie man der freien Presse mitgespielt, wie kein Raubmörder so unter Polizei-Aufsicht steht, wie das Kino Gutenberg'S, wissen Sie. Vom 17. März 1848 bis heute hat sechsmal die Preßgesetzg.bung ge­wechselt. Aber was man bis jetzt erreicht hat, genügt der Contre-Revolution nicht; denn sie hat das Unglück, gegen einen geistigen Feind mittels Gensdarrmn kämp­fen zu wollen. Thun Sie, Bürger Geschworn-, ihr aber das zu Gefallen, daß Sie den Geist der Press, die Gedankenfreiheit, in die Acht erklären, dann in sie am Ziele ihrer Wünsche! Dann hätten Sie die Censur-Instruktion des Jahres 1843 wieder Hergesteltt, wonach es verboten war, das Princip der Monarchie uilo der Feudal-Landtage zu kritisiren ober überhaupt M i s-