„Freiheit und Recht!"
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Dt« „Freie Zeitung" erscheint, mit Ausnahme des Montags, täglich in einem Bogen. — Der Abonnementspreis beträgt vierteljâhttg hier in Wiesbaden i fl. 45 fr., auswärts durch die Post derogen mit verhältnißmaßtgem Aufschläge. — Inserate werd-n bereitwillig ausgenommen und find btt der grossen Berbreitanz der „Freien Zeitung" stets von wirt- samem Erfolge. — Die I isreattonSgebühren betragen für die vieespaltige Petttzeile 3 Kreuzer.
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für das vierte Quartal (1. Oktbr. bis Ende Decbr.) 1^50*
Mit Ende dieses Monats beginnt ein neues Abonnement auf die „Freie Zeitung. Eine Partei, die es gut mit sich selber meint und beweisen will, daß sie Lebensfähigkeit und die freudige Zuversicht habe, die Zukunft gehöre ihr, hat in dem jetzigen Augenblick mehr als je die heilige Pflicht, ihre Presse pi unterstützen, zu heben und zu kräftigen. Die „Freie Zeitung" wird Alles aufbieten, um sich der Theilnahme ihrer Leser durch Tendenz und Haltung würdig zu beweisen "kund in der Erweiterung ihres Publikums eine Aufforderung zur Steigerung ihrer Kräfte erkennen: sie wird, wie bisher, täglich in Leit- und Uebersichtsartikeln und in Berichten über die StätKesitzungen, Assisen und sonstigen in den freien Institutionen begründeten Verhandlungen sowohl die nassauischen, wie die allgemeinen deutschen Angelegenheiten und Weltfragen beleuchten und erörtern; zugleich wird sie Sorge tragen, daß ihr von den politisch-wichtigsten Punkten des In- und Auslandes Corre spoudenzen zugehen. Die Nachrichten vom Niederrhein, aus Frankreich , Belgien und England bringt sie früher, als die Frankfurter Blätter, die übrigen in der Regel gleichzeitig. Auch wird sie ein möglichst reichhaltiges und gediegenes Feuilleton für Belehrung und Unterhaltung geben. Es sind bereits Anordnungen zu einer Reihe von Oriak nalnovellen und von Charakteristiken aus der Geschichte und Literatur getroffen; auch werden die wichtigsten Novitäten in Literatur und Kunst besprochen weidcx
Blicke in die Vergangenheit und Zukunft der nafsanischen Ständeversammlung.
I.
o-o Wiesbaden, 22. Sept. In dieser Woche tritt die Ständeversammlung des Herzogthums wieder zusammen. Nicht selten hört man daher die Frage aufwerfen: welche Stellung wird diese Versammlung nunmehr gegen das Ministerium Wintzingerode einnchmcn? Einige meinen, es werde die Kammer dem Ministerium gegenüber eine sehr schroffe Haftung bethätigen; andere, Die weniger sanguinisch und weniger enthusiastisch, sind dagegen der Ansicht, auch diesmal werde der Landtag in seiner Mehrheit, wie auch früher immer, jedem ernstliche» Conflikt mit dein Ministerium aus dem Wege gehen.
Wir wollen uns heute bemühen, die oben beregte Frage einer sorgfältigen und gewissenhaften Prüfung zu unterziehen.
Unmöglich können wir aber den Boden der hier fraglichen Conjunkturalpolitik mit einer gewissen Festigkeit betreten, wenn wir nicht einen kurzen Blick auf die Geschichte der gegenwärtigen Volksvertretung Nassaus werfen.
Am 22. Mai 1848 wurde die gegenwärtige Ständeversammlung eröffnet. Dieselbe blieb/ einige kleine Unterbrechungen, namentlich die Vertagung vom 8. Juni bis 14. Juli 1849, abgerechnet, fortwährend in Permanenz bis zum 20 September 1849.
Vom 22. Mai 1848 bis zum 30. März 1849 hielt die Abgeordnetenversammlung 93, und vom 31. März 1849 bis zum 20. September 1849 — 41, im Ganzen also vom 22. Mai 1848 bis 20. September 1849 — 134 Sitzungen.
Am 20. September 1849 erklärte Wintzingerode, behufs der weiteren Lanvtagsarbeiteu solle der Landtag wieder im Januar 1850 zusammeMrete». Allein der Landtag wurde trotz dieser ministeriellen Zusage erst am 7/März 1850 zusammenberufen.
Der am 7. März 1850 zummuieugetretene Landtag hielt bis zum 21. März 8 Sitzungen, und wurde an dem Ungenannten Tage wieder vertagt, indem damals Wintzingerode erklärte, die Vertagung solle nicht über den 16.'September l. I. hinausreichen.
Was hat der Landtag in den 142 Sitzungen für Nassau geleistet? Er hat in dieser Zeit — wer möchte dies leugnen? — wichtige und zum Theil sehr umfangreiche Gesetze mit der Regierung verernbart, (insbesondere das Gemeinde-, Armenpflege-, Competenz-, Han- sirhaudel-, Landesbank- und Wechsel-Gesetz, das Strafgesetzbuch, das Gesetz einer Einführung des mündliche» und öffentliche» Strafverfahrens mit Schwurgerichten, über Abänderungen in der bestehenden Gewerbordnung, über Abkürzung der Verjährungsfristen, über Trennung der Rechtspflege von der Verwaltung in der untern Instanz und die Organisation der Verwaltungsstellen, über den Ersatz des bei Zusammenrottungen verübten Schadens, über die Forst-, Jagd- und Fischereivergehen und deren Bestrafung, über die Errichtung eines Landjägercorps, über die Organisation der Centralbehörden, das Zehntablösungs- und das Jagdgesetz): allein einmal sind die vereinbarten Gesetze, von denen überdieß die stoffreichsten — so namentlich das Strafgesetzbuch und das Wechselgesetz — rein Erzeugniß e fremder Staaten sind, und fast ohne inmnenswerthe Abänderungen, bei uns in complcxus recipirt wurden, mitunter als mißlungene zu bezeichnen, weil bei dem gänzlichen Mangel jeder scharfen politischen Richtung, welcher eine sehr geraume Zeit bei sehr vielen Mitgliedern des jetzigen Landtags nachzuwejse» ist, es nicht häufig gelang, bei einem Gesetz ein bestimmtes Prinzip vom Anfang bis zum Ende durchzutragen, und sodann wird
jeder unbefangene ^Beobachter der nassauischen Zustande mit uns der Ansicht sein müssen, daß der Landtag die ; definitive und unzweideutige Ordnung einiger für Nassau höchst wichtiger Angelegenheiten gänzlich verabsäumt hat.
Der alte, schon so lange zum größten Nachtheil der nassauischen Staatsangehörigen obschwebende sog. Domänenstreit ist bei der Frage der Festsetzung der
Größe der Civilliste nach allen seinen Richtungen hin bei welchen das Volk nicht ängstlich gerade aus seinem
wieder aufgetaucht, was sich nicht hätte ereignen kön- . Kreise einen Freund uno Gevatter sich suchte. Wir
neu, wenn die Kammer von vornherein, als Die Aktien erinnern hier namentlich an die Wahlen der Abgeord-
für die Sache des Volkes noch sehr gut standen, Dem ! liefen, Rath, Braun, Snell, Haupt und Rau.
Fürstenhaus Nassau's ganz bestimmte Grenzen über j die aus den Domantälreveiiüen zu ziehenden Nützun- '
gen gezogen hätte.
Allerdings kann hier der Landtag eimvenben: aber wer konnte Demi in aller Welt im Jahr 1848 Die Reaktion von 1849 und 1850 voraussehen!
Allein, wenn er sich dieses Einwandes bedienen sollte, so würde er gerade damit beweisen, daß er keine politische Voraussicht gehabt hat.
Es i|l eine sehr richtige Steg., ba£ man buö Eisen schmieden muß, so lange es noch warm ist, und diese Regel hat der Landtag nicht beherzigt.
So ist cs gekommen, daß dieser Landtag dem Lande nicht einmal eine neue Verfassung gegeben und es vielmehr mit der kargen und vielfach unbestimmten Cvdifi- kation vom 28. December 1849 abspeiscn mußte.
Die Gesetzgebung über Die direkten und indirekten Steuern, welche, wie bekannt, so sehr im Argen liegt, ist von dem Landtag nicht angetastet worden; das Gesetz über die Einkommen- und das über die Capitalstcuer, ist ganz in Abgang gekommen, weil dem Landtag der rücksichtslose Muth und die eiserne Ausdauer, zur energischen Durchführung solcher, das soziale Leben lief berührender Maßregeln nicht innewohine.
Auch sind die Domänen- wie die Steuerfrage der Art, daß sie in keiner Weise unmittelbar von dem Zustandekommen oder Scheitern des deutschen Schwarz-roth- Goldcnthnm's bedingt waren.
Daß die Männer des conservativen Prinzips, welche in der höher» Bureaukratie allein vertreten sind, jeden Fußbreit der gemachten Concessionen wieder streitig machen würden, sobald ein der Freiheit ungünstiger Wind wehen sollte, durfte bei der Zähigkeit, das Alte zu bewahren und der Unfähigkeit dieser Menschen, ein neues Prinzip fruchtbringend in sich aufzunchmen, natürlich ganz und gar nicht überrascht».
9iun noch einige Worte über den Mangel einer bc- stimmten und festen Partheiannahme bei nicht wenigen der Milg iedcr des gegenwärtigen Landtags.
Der gegenwärtige Landtag war eben ein natürliches Ergebniß Der NaivLät, und Unbeholfenheit in der Behandlung politischer Fragen, welche zur Zeit als Der Landtag im Jahr 1848 gewählt wurde, den nassauischen wie Den deutschen Michel gleichmäßig beherrschten, Freundschaft, Gevatterschaft, geschäftlicher Verkehr, einige hochtrabende Phrasen vom Tische eines BierhauseS, bestimmten mehr Die Wahl, als weithin anerkannte Fähigkeit in Der Erörterung der Fragen des öffentlichen Rechts und Der Nationalökonomie.
Der Tischler meinte, der Landstand müsse hobeln, der Maurer, er müsse eine Mauer aufführen können, wenn er bei einer Gewerbegesetzgebung mitsprechen dürfe, die Bauern glaubten, nur Männer wählen zu müssen, die den Pflug zu handhaben verstehen! Ei» trauriger Jrrthuln!
Es ist sehr gut, wenn alle Berufsstände vertreten sind: aber man muß bei einem Landstand eher auf die Bildung, welche die ächte Unabhängigkeit verleiht, und die Biederkeit desCharakters, als auf den Beruf sehen.
Ein unerfahrener Volksvertreter ist bei dem besten Willen die Beute eines jeden gewissenlosen Ränkeschmieds.
Auch fehlte es zu jener Zeit dem Volke nicht nur an Einsicht, sondern auch an Männern, welche einer bestimmten Fahne, und zwar mit Auszeichnung, deuten.
Wie das Volk rasch an Einsicht gewann, sieht
man in den spätern Ersatzwahlen, welche nur Männer trafen die bereits weithin Ansehen genossen, und
Am frühesten und von vornherein lüg sich eine demokratische Minderheit der Kammer unterscheiden, welche aber zum größten Theil, nicht aus den „unabhängigen" Bauern sondern aus Staatsdieneru bestand.
Die Bauern waren halt leidlich liberal bis zur Erledign»; der Zehntfrage, und auch noch mehr oder weniger bei der Abfaßung des Gememdcgesetzes.
Solche, die das Ministerium, und zwar jedes Ministerium, es mochte heißen wie cs wollte, unterstützten, lagen sich auch fe^v halb Nachweisen.
Sowol die Linke (ein höchst unbestimmter Ausdruck, unter dem man Sozialisten, Republikaner, Demokraten, die „Eigentlichen" und in neuester Zeit sogar Männer wie Vinke und Beckerrath begreift) — wie der Theil der dem sogenannten Konsti- tutionalismus zuschwor, in der That aber nur das ehrwürdige Blau-Orangethum, das spezifische Nas- sau bewußt sein verherrlichte, gaben sehr spät ein eigentliches Programm zu befolgender Grundsätze heraus.
Die Linke einigte sich erst im Januar 1849, über 15 Punkte, in welchen das Wort Demokratie in keiner Stelle vorkam, und welche vielmehr als der Ausdruck einer dynastischen Opposition sich dar- stellen.
Das Programm der 15 Punkte (sie betrafen-' besonders die Volkssouveränität, die deutsche Einheit, den Charakter der Kammer als einer konsti- tuirenden Versammlung, die Befugniß der letzter», die Civilliste im Verhältniß mit den Kräften des Landes festzusetzen, die Grundrechte, welche das geringste Maaß der Volksfreiheit sein sollten, die Schwurgerichte, die Organisation der Schule, der Civilverwaltung der Besteuerung, die Sicherung des Rechtszustandes und die Unabhängigkeit der Staatsdiener wurde unterzeichnet von Müller II, Jung II, Hehner, Creutz, Naht, I u st i, L a n g, W c n k e n b a ch, L 0 t i ch i u s und auch dem Fr ei Herrn v. Gödecke, Oberlieutnant in Herzog!. Nass. Diensten.
Dies Programm verhinderte jedoch keineswegs, daß die Unterzeichner nicht selten bei wichtige» Fragen ganz entgegengesetzte Stimmen abgaben, so daß noch am 21. März 1850 der Abgeordnete v. Eck von einer gemäßigten Majorität der „Opposition" glaubte sprechen zu dürfen.
Das letzte Manifest der Linken vom 27. März 1850, eine Ansprache „an die Wähler" ist von folgenden Personen: Braun, Gergens, Creutz, Hehner, F. A.Wimpf, Born, Jung I., Wehrfritz, Habel, Haupt, Lang, Snell, Justi, Müller 11, Jung 11, Wenckenbach, Kalt unterzeichnet. Die absolut demokratische Parthei, die auch ein Ministerium, welches der Herzog aus der jetzigen Opposition bilden würde, einfach weil cs ein konstitutionelles ist, bekämpfen wurde, ist offenbar in der Kammer schwach repräfentirt.
Das Programm der Constitutionellen enthielt außer der Phrase über die deutsche Einheit die Prokla- mirung des sogenannte» Constitntionalismns als des einzigen Mittels zur Volksbeglücknug.
Fast alle Abgeordnete» aus dem Bauern- und Ge