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â 2ÄEs. Wiesbaden. Donnerstag. 12. September 1850.
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Briefe über den Legitimisten-Kongreß.
Zweiter Brief.
oo Wiesbaden, 8. Septb. (Schluß.)
Die Gegner des Prinzips der Volkösouveränität schranken also, wie gesagt, die Anwendung des Begriffs der Legitimität auf die Erbmonarchien ein, und sie leugnen nicht nur, daß die Soldatenherrschaft Napoleons eine illegitime der von ihm gestürzten Republik gegenüber gewesen sei, sie müssen auch konsequenterweise behaupten, daß die Gegenkaiser Albrecht von Oesterreich und Wilhelm von Holland sofort legitim geworden wären, wenn sie die rechtlich und im Einklang mit den Satzungen des Reichs erkorenen, kurz die legitimen Kaiser, Adolph von Nassau und Friedrich II. von Hohenstaufen, von dem Besitz der Staatsgewalt verdrängt hätten.
Für die Erbmonarchie, d. h. diejenige Monarchie, in der die Jnhabung einer Krone in einer bestimmten Reihenfolge in einer bestimmten Familie sich vererbt, wird dann die Legitimität als das Kronbesitzrecht, welches 1) auf rechtmäßiger Abstammung aus dem Herrscherhause (zu der vor Allem eine wirkliche Ehe und in der Regel Ebenbürtigkeit der Mutter verlangt werden), 2) auf der Berufung durch die Thronsuccessionsordnung beruht, bezeichnet.
Demnach stellen die Anhänger des Prinzips des göttlichen Rechts der Könige, die In testaterb folge als die r e g e l m ä ß i ge legitime Erwerbsart der Staatsgewalt dar, neben welcher sie als außerordentliche legitime Erwerbsarten noch die Adoption, die Regierungs-Vormundschaft, bie, Abtretung eines. Landes in Folge eines Friedensschlußes, und die Eroberung eines Landes, falls die frühere Regentenfamilie ganz erloschen ist, aufführen; die Besitzergreifung der Staatsgewalt durch eine» Unterthan, ein noch nicht zur Thronfolge berufenes Mitglied des Herrscherhauses, sowie einen fremden Herrscher sind ihnen illegitime Erwerbsarten des Besitzes der Staatsgewalt.
Die Diplomatie pflegt nun allerdings, namentlich seit dem Vorgang deS Herrn von TaUcyrand auf dem Wiener Kongreß, das Wort „Legitimität" nur in Bezug auf Erbmonarchien zu gebrauchen: aber dieses beweist eben noch nichts für die Richtigkeit dieser diplomatischen Anschauungsweise, indem damit zugleich der Satz dargethan wird: daß die Könige in den Augen der Diplomaten nur Rechte, die Völker nur Pflichten habe». Nach dieser letz- tern Ansicht wird sich in jeder Erbmonarchie in der Regel das Entstehen einer eigenen Legitimisten- parthei nachweisen lassen, sobald der nach der Thron- successionsordnung zur Herrschaft berufene Prinz von dem Besitz des Thrones verdrängt wird; d. h. also einer Parthei, welche dem vertriebenen Prinzen fortwährend anhängt, und entschlossen ist, bei der ersten geeignet scheinenden Gelegenheit bas legitime Recht des
Verstoßenen wieder zur Anerkennung und Geltung zu bringen.
Hiernach stellen sich in den Augen der Diplomatie dar: ,als englische Legitimisten, die Anhänger des 1689 vertriebenen Jacob II. und seiner Nachkommen; ' als schwedische Legitimisten, die Schweden, welche ! noch fortwährend die Rechte der Nachkommen des ! 1809 vertriebenen Königs Gustav IV., welcher, dem ' Mangel preißgegeben, unter dem Namen und Titel Oberst Gustav Gustavson 1837 in der Schweiz feine ruhelosen Tage beschloß, auf den schwedischen Königs- stuhl anerkennen; als spanische Legitimisten, die sogenannten Carlisten, welche die Gültigkeit des salischen Gesetzes, das bekanntlich die Weiber vom Thron ausschließt, für Spanien und damit die Berechtigung s Carls V. und seines Sohnes, des Grafen von Moutc- molin, zum Besitz des spanischen Thrones, und die ! Nichtberechtigung der Königin Maria Isabella behaupten. '
Vor allem hüte man sich ja, die Begriffe Roya- I list und Legitimist für gleichbedeutend zu halten. j
Diese beiden Begriffe fallen nur dann zusammen, ; wenn an die Stelle eines verjagten Königs nicht ein ' neuer König, sondern die Republik tritt.
Die Anhänger der Stuarts, der Wasa und des Carlos V. und seiner Nachkommen, sowie die Anhän- | ger des Grafen von Chambord, die Henriquinquisten, — sind alle Anhänger des Königsthuin's; aber dem - letzten sind nicht minder eifrig zugethan, die Freunde ! Bernadotte's und seiner Familie, die der Welfen auf dem englischen Thron, die der Königin Isabella, und die Louis Philtpp's oder jetzt vielmehr des Grafen v. Paris, die Orleamsten.
Nachdem wir in Vorstehendem bemüht waren, den Begriff Legitimität einer genauern Begrenzung und unzweifelhaften Bestimmtheit zu unterwerfen, werden Sie uns wohl demnächst ein weiteres Plätzchen in die- fen Blättern vergönnen, um genauer über die Entstehung, die Entwicklung und vie heutige Lage der französischen Legitimisten, Bericht zu erstatten.
De»efchL««v.
Frankfurt, IL Septbr. (Fr. Jr.) Bis gestern Abend 9 Uhr war in dem uns benachbarten kurhessi- schen Orte Bockenheim der Kriegszustand noch nicht amtlich verkündigt.
* Kassel, 9. September. Die „R. Hess. Ztg." ist heute wieder erschienen. Sie bringt zuerst das Protokoll über ihre Beschlagnahme durch Militärpatrouille, sodann die Proklamation des Stadtraths, worin derselbe erklärt, er habe gegen die Verkündigung des Kriegszustandes als „eine mit Verfassung und Gesetz im grellsten Widerspruch stehende Anordnung, wozu nicht die entfernteste Veranlassung geboten worden sei", protestirt. Dieser Protest, der in sehr energischen Ausdrücken abgefaßt worden, ist bereits an das Gesammt-
ministerium abgegangen. Ferner theilt die „N. Hess. Ztg." zur Charakterisirung des jetzigen Zustandes folgende Thatsachen mit: „Der „Oberbefehlshaber" hat einem hiesigen Privatiehrer ohne Weiteres sein Schullokal besetzen lassen, weil ihm dasselbe geeignet schien, um eine Wache für die Friedrich- Wilhelmstraße (bei- läusig von unsern gradesruhigen Straßen eine der ruhigsten) hineinzulegen. An den Bezirksdirektor gelangte das klassische Ersuchen, dafür zu sorgen, daß besagter Privatlehrer alsbald ein anderes Schullokal erlange. D r Bezirksbirektor konnte diesem Ersuchen natürlich nicht entsprechen. Früher nannte man solche Zustände türkische. Heute würde man der Türkei Unrecht mit dieser Bezeichnung thun. Dagegen ist dec österreichische Haynau'sche Stylus in diesen Oberbc- feplshabereien nicht zu verkennen.
„Der Bezirksdirektor Sezekorn, an welchen der sog. „Oberbefehlshaber" die Zumuthung gestellt hatte, auf Grund der „Verordnung vom 7. September" die Vereine aufzulösen und die Versammlungen zu verhindern, hat denselben würdevoll und nachdrücklich dahin abgefertigt, daß ihm von einer nach der Verfassung zu Recht bestehenden Verordnung vom 7. September überall nichts bekannt sei.
„Sicherem Vernehmen nach hat auch das Obergericht zu Rotenburg beschlossen, keine Stempel ;n verwenden. Ein gleicher Beschluß soll auch vom Over-Appel- lationsgenchte nach schriftlicher Abstimmung mit großer Mehrheit gefaßt worden sein. Es verlautet von intens bieten Gewaltmaßregeln gegen die oberen Staatsdiener des Kurstaats, welche sich bekanntlich einmüthig gegen die verübten Berfassungsverletzungen ausgesprochen haben und jede Ausführung verweigern. Es würde eine große Verkennung sein, wie sie nur der sittlichen Verkommenheit möglich ist, wenn man wahnen wollte, durch solche Drohungen würden sich Männer von Ehre einschüchtern lassen.
„Der hiesige Ortspolizeivorstand Henkel ist von der Bezirksbirection auch mit der Versehung der Landespolizei hierselbst beauftragt gewesen. Heute verlangte der s. g. „militärische Oberbefehlshaber" Bauer von demselben, daß ihm zwei Polizeidiener zur Disposition gestellt werden. Henkel lehnte dieß entschieden ab. Hierauf erhielt er von besagtem „Oberbefehlsh Per" folgendes Schreiben: „Auf den Grund der mir als militärischen Oberbefehlshaber für die Dauer des Kriegszustandes übertragenen Funktionen, in Folge der von dem Vorstande der Ortspolizeiverwaltung bezeigten Unwillfährigfeit spreche ich hierdurch die Suspension des Bürgermeisters Henkel von den Geschäften eines Hülfsbeamten der Staatspolizeiverwaltung aus und übertrage dieselben dem ersten Verwaltungsbeamten, Regierungsaffeffor v. G ö d d ä u s dahier." Herr Henkel entgegnete darauf Folgendes: „Aus die mir zugegangene Zuschrift vom heutigen Tage beehre ich mich Ew. Erccl- lens ergebens! in Kentniß zu setzen, daß mir die Funktionen eines Hülfsbeamten der Staatspolizeiverwaltung von
Zwei Republikaner von Carl Bölsche.
(Im Verlage von.Weidinger zu Frankfurt a. M.)
(Fortsetzung.)
Nunmehr wollen wir auf die religiöse Seite von Börnes Charakter entgehen. Wohl in keiner Beziehung ist Börne so gründlich verkannt worden, als in Betreff seines religiösen Standpunkes. Heine nennt in seiner frivolen Weise Lamennais, dem Börne sich befreundete, einen Pfaffen, und ein Aufsatz in der „Augsb. Allg." behauptet, Börne sei in der „Balance", in derer seine religiösen Ansichten zum Theil niederlegte, wieder „Christ" geworden. Andere aber hielten den Freiheitskämpfer für den leibhaftigen Antichristen bis an sein seliges Ende. Hören wir daher Bölsche über Börnes religiöse Seite, die in den „beiden Republikanern" mit besonderer Vorliebe und Gründlichkeit behandelt ist:
„Vor Allen schlug das religiöse Element jetzt wieder in ihm vor. In Paris lernte er den mutbigen „Apostel des neuen Katholizismus, den demokratischen Abbe Lamennais kennen und sich für dessen „Paroles d’un Croyant,“ begeistern. Ergriffen von dem Schwünge dieses geistes- und gcfühlsverwandten Franzosen, und mit hellem Blicke die tiefe Bedeutung erkennend, die eine Erfrischung des religiösen Elements auf lemokrati- schem Wege für die Vertiefung, Hebung und Kräftigung
. des Volksgeistes in Deutschland wie in Frankreich haben müsse, griff er sogleich zur Feder, um den französischen Vvlkökatechiümus, bcrdic europäische R volution zum Glaubenssätze erhebt, ins Deutsche zu übersetzen. „Das ist wirklich eine alleiuseligmachente Kirche, wie sie Lamennais will", äußerte Börne, „allein sic macht nicht den Köhlerglauben selig, sondern die Vernunft!" Ohne Honarar zu beanspruchen, ließ er das Buch in : der Schweiz drucken und einige hundert Exemplare, vie der ! Verleger ihm zum Geschenk machte, unter die deutschen Arbeiter in Paris vertheilen. Börne kannte aus einem ernsten Studium der Revolutionen die unsägliche Schwierigkeit jeder Bvlksermannunq ohne vorhergegangene religiöse Vertiefung; er sah täglich vor Augen, daß ein Mensch, der über das Verneinen in Gemüthssachen oder über den denkfaulen, flackren Jndifferentiömns nicht binauskomme, auch zu feimt nachhaltigen politischen Thatkraft, zu keinem Hingeben an's Allgemeine fähig sei. Ibn jammerte das arme Volk, für dessen Geisteskultur so wenig geschieht und dessen Gemüth durch die Alleriveltsauf- klärerei der „starken Geister" nur verflacht und erkältet, statt gestählt und erwärmt wird; ihn jammerte namentlich auch die für den Fortschrit der Menschheit so überaus wichtige weibliche Hälfte der Nation, deren Köpfe selten vorgebildet oder geeignet genug sind, um auf rein philosophischem Wege bis zu wirklicher V-rföhnung deS Verstandes mit dem Gefühle vorzuvringen. Den Protestantismus, der im Nevolntionsz ilaltcr den Kern
des Volkes so tief ergriffen, sah er in Folge seiner nur zu früh erfolgten dogmatischen Erstarrung und politischen Verstocktheit zum iiikrnntiTtOnmgflim Diener, ja zam Schergen der Gottes ziiädiqkeit Herabgestinken. In einer Befreiung des Katholizism's, in einer Erlösung der allgemeinen Kirche von Priesterdruck und Autoritälö- walni durch Auffrischung des der Urkirche inne wohnenden sozialdemokratischen Prinzips, in einer Befreiung der Religion der Meusch.nliebc durch Vernichtung des Konfessionswesens jtvoch ohne V'riiichtnng des religiösen Assv- zialionsgeistes, kurz in einer neuen Reformation gemäß dem Bewußtsein der Neuzeit und im Einklänge mit der modernen Staatsentwicklung fand Börne die Lösung des großen Welträthsels, wie alle Menschen am Einfachsten, Naturgemäßesten, Schnellsten und Nachhaltigsten mit ein« ander zu versöhnen und zu verbrüdern und so alle Völker zu verbünden seien zur Sprengung ihrer mittet* österlichen Ketten und zur glücklichen Umgestaltung der dann endlich zu Glück und Frieden gereiften Welt. Diese Reformation ja ahnen, war seine Wonne, sie nicht mehr zu erleben, sein Schmerz; doch daß sie kommen werde, bald kommen müsse, blieb er überzeugt, bis an sein Ende. O, hätte er diesen Aufschwung in Deutschland noch mit Augen geschaut, er würde das Ereignis; mit Worten begrüßt haben, wie nur er sie zn sprechen vermochte, so gewaltig und ergreifend, so erhaben und doch so faßlich!
„Angelegentlicher als jemals vertiefte er sich in das