gerathen war. Ursache der besonders in diesem Jahre sich stark zeigenden Krankheit ist unstreitig die seitherige anhaltende Nässe. Mag indessen die Hälfte der Kartoffeln verloren sein, so brauchen wir doch keine Noth zn befürchten im herannahenden Winter, da Heuer im Ganzen eine große Menge Erdäpfel gewachsen sind.
Frankfurt, 8. Septbr. (Frkf. I) Der „engere Rath" ist am Schwanken. Der Rechtsboden, auf dem i er steht, ist nämlich gar zu schlüpfrig, so daß er viel ; zu thun hat, um sich an irgend einem morschen Brette scstznhalten. Namentlich geht es mit den beiden Cu- ' riatstimmen sehr schlimm. Man beabsichtigt, dem alten ; Bundesrechte zuwider, halbe Stimmen für ganze aus- , zugrbe». Hr. v. O ertz en, kann inzwischen, so lange Meck- • Icnburg- Schwerin den Bundestag nicht beschickt, nur J als halbe Stimme gelten, so daß man in dem Concerte ; des engeren Raths einige Kammersänger mit mezza i voce nicht vermissen wird. Mit der anderen halben ‘ Stimme ist es übrigens um so komischer ergangen, als i dadurch nicht allein zwei Zierden der verstorbenen Bun- ; desplcnarversammluug nur noch als stumme Personen zu figuriren genöthigt worden sind, sondern auch diese halbe Stimme wieder in drei Stimmen zerfällt, wovon Lichtenstein und Hessen-Homburg die Wohlthaten des alten Bundestags besingen, indeß Schaumburg-Bücke- burg von seiner Lippe das Lob weiser Reformen ertö- ; neu läßt. Es ist sehr wahrscheinlich, daß der Kapell- ' meister, der dieses Concert dirigiren soll, sehr bald den Taktstock abgibt, und daß man in Wien Takt genug besitzt, ein echtes und reines harmonisches Zusammenwirken in ganz anderer Weise zu schaffen. (?)
Fulda, 8. Sept. (Fr. I.) Die Mitglieder des Oberg er ich ts dahier haben in einer gestern abge- haltenen Plenarversammlung e t n st t in m i g die Erklärung zu Protokoll gegeben, daß die Verordnung des Kurfürsten vom 4. d. M., die Fort- und Nacherhebung der Steuern betreffend, unverbindlich und verfassungswidrig sei.
y Kassel, 7. September, Abends 9 Uhr. Ich weiß nicht, ob dieser Brief Ihnen zukommt; denn nach unsern neuesten Errungenschaften gebe ich für das Briefgeheimniß keinen Heller mehr. Wir sind seit Jahren an das Unglaubliche gewöhnt; aber was ich Ihnen heute zu melden habe, wird Sie doch überraschen: „8. 1. Sämmtliche kurhessischen Lande sind bis auf Weiteres in Kriegszustand — durch welchen jedoch der gewöhnliche bürgerliche Verkehr keinerlei Beschränkung zu erleiden hat — erklärt, und es treten während der Dauer des Kriegszustandes die in den folgenden Paragraphen enthaltenen Bestimmungen ein, deren Vollziehung und der weitern, durch den Kriegszustand bedingten, von Unseren Ministerien ergehenden, Anordnungen, einem militärischen Oberbefehlshaber übertragen wird, unter dessen Befehle zu diesem Zweck das stehende Heer, sowie die, in den einzelnen Gemeinden bestehenden Bürgergarden und sämmtliche Civilbehörden, yiit Ausnahme der Gerichte, in ihren gesetzlichen Functionen gestellt sind.
„8. 2. Diesem Oberbefehlshaber , sowie den ihm untergeordneten Commandanten, ist im Besonderen die obere Leitung der Ausübung der gesammten Staats
baldthunlichst zu versammelnden Landstäude die erforderliche Vorluge gemacht werden kann."
So geschehen „urkundlich der allerhöchsteigenhändigen Unterschrift und des beigedruckten Staatssicgels" Friedrich Wilhelmsund contrasignirt: „Hassenpflug, Haynau, Baumbach."
Diese landesväterliche Verkündigung wurde soeben von Gensdarmen unter Militärpatrouillenbegleitung angeschlagen. In der Einleitung heißt es: „Der Verfassungsbruch durch die Ständeversammlung selbst,(!?)über welchen und über die, in solchen Zuständen sich ergebende Unzulänglichkeit der bestehenden Gesetze Wir in Unserer Verordnung vom 4. L M. Uns ausgesprochen haben, und der nach der Verordnung vom 18. Juli 1832, Nr. Hv des durch dieselbe verkündeten, einhellig gefaßten, die Auslegung der Grundgesetze des Bundes betreffenden Bundesbeschlufscs als Aufruhr sich dar- stettt, legt Uns unabweislich die Pflicht auf, die gefährdete Sicherheit des Staates und die bedrohte öffentliche Ordnung mit einem solchen Schutze zu umgeben, welcher cs unmöglich macht, anarchische Zustände zur thatsächlichen Erscheinung kommen zu lassen, wie solche sowohl die fort und fort sich steigernde verbrecherische Frechheit der Tagespresse anzubahnen, als das Ver- halten des bleibenden landständischen Ausschusses her- vorzurufen unternimmt, dessen verblendete Anmaßung ihn dazu getrieben, an Unsere Behörden und Unsere Unterthanen Aufforderung zum Widerstände gegen Unsere obige Verordnung zu erlaßen, deren Vollziehbarkeit nach dem Schlußsatz des § 108 der Verfassungs- urkunde so wenig einem Zweifel unterliegen, als dieselbe in ihrer Grundlage einer andern als der den ; Landständen durch § 95 der Verfassungsurkunde überwiesenen Beurtheilung ausgesetzt sein kann." — Die ungezogenen Stellen des Bundesbeschlusses besagen, „da keinem deutschen Souverain durch die Landstände die zur Führung einer den Bundespflichten und der Bundesverfassung entsprechenden Regierung erforderlichen Mittel verweigert werden dürfen, so werden Fälle, in welchen ständische Versammlungen die Bewilligung der zur Führung der Regierung erforderlichen Steuern auf eine mitlilbar oder unmittelbare Weise durch die Durchs yung anbertveiter Wunsche und Anträge bedingen wollen, unter diejenigen Fälle zu zählen sein, auf welche die Art. 25 und 26 der SchluKicte in Anwendung gebracht wer-
polizeigewalt übertragen.
„K. 3. Alle Volksversammlungen sind verboten, Versammlungen von Vereinen aber nur mit Genchmi- gung des Militârbcfehlshabers des betreffenden Orts oder Bezirks statthaft.
„8- 4. Zeitungen politischen Inhalts dürfen ohne Genehmigung Unseres Ministeriums des Innern nicht herausgegeben werden. Von einem jeden Blrtte einer politischen Zeitung ist, bei Meldung ihrer, auf polizeilichem Wege zu bewirkenden, sofortigen Unterdrückung, eine Stunde vor der Ausgabe ein Exemplar dem Com- • Mandanten des betreffenden Ortes oder dem vvn ihm bestellten Commisfar vorzulegen. Die Commandanten, beziehungsweise die von ihnen bestellten Commiffare haben Blätter, in welchen 'Schmähungen gegen Unsere allerhöchste Person, die Staatsregierung und deren Organe, oder Aufreizungen zum Ungehorsam, oder zur Widersetzlichkeit gegen die Obrigkeit enthalten sind, sofort in Beschlag zu nehmen. Diese Bestimmungen finden auch auf politische Flugschriften, Placate und bildliche Darstellungen Anwendung.
„8. 5. Ob und wann in vorkommenden Fällen von der Gewalt der Waffen nach Kriegsgebrauch Anwendung zu machen, ist, hängt lediglich von dem Urtheile und der Entschließung des Oberbefehlhabers oder des betreffenden Commondanten ab, welcher in dieser Beziehung nur uns verantwortlich ist.
„§. 6. Der Oberbefehlshaber — und in dringenden Fällen vorläufig auch der Militärkommandant einzelner Gebietstheile, welcher jedoch zum Zweck der Genehmigung schleunigst Anzeige an jenen zu machen hat — ist ermächtgt, die bestehenden Behörden und Staatsbeamten zu suspendiren, -und die Ausübung der Amtsgewalt derselben durch Commiffare zu bewirkeu, sowie die Bürgergarden aufzulösen, sobald die Erhaltung der Sicherheit und der öffentlichen Ordnung in den unter ihren Befehlen stehenden Gebietstheilen solche Maßregeln erfordert, und diese unaufschieblich erscheinen.
„§. 7. Die Vergehen des bewaffneten Widerstandes gegen die Obrigkeit und deren Diener, des Aufruhrs und des Hochverraths sind nach den Kriegsgesetzen zu untersuchen und zu bestrafen.
„8- 8. Die vorstehenden Vorschriften bleiben so lange in Kraft, bis wegen deren Genehmigung an die
betrachten. Ob sie auf einen Wiener Congreß eingehen werden, ist wohl eben so zweifelhaft, wenigstens wie die Sachen heute stehen. Doch glaubt man hier wie in Petersburg noch immer in gewissen Kreisen an das Gelingen einer monarchischen Restauration in Frankreich, in welchem Falle allerdings der Fürstenkongreß neue Chancen hätte, während ohne ein solches Ereigiiiß es schwer zu begreifen wäre, daß die französische Republik sich auf die Basis der Verträge von 1815 stellen konnte. — Der kurhessische Verfassungsbruch macht hier noch immer viel von sich reden, und unsere konservative preußische, wie die konstitutionelle Partei sind darin einig, daß es eine Schmach für Preußen wäre, wenn es direkt oder indirekt jenes Treiben billigte; ja es gibt selbst Sanguiniker, welche von einem Einschreiten des hiesigen Kabinets für die kurhessische Verfassung träumen.. Höchst unbequem kommt dieser Skandal jedenfalls Hrn. v. Manteuffel der jetzt Ruhe haben mögte. Daß Baiern Truppen in Kurhessen einrücken lassen werde, um für Baden ein Gegenpfand zu bekommen, wäre nichts Unmögliches, da die österreichisch-bairische Liga schon längst mit Plänen dieser Art umgeht. So erzählt heute die „Voss. Ztg.", daß die großdeutschen Regierungen „als Ersatz für die nach Preußen abmarschirten Truppen" gar gern das vorarlbergische Korps nach Baden vorschöben, es aber schwerlich wagen würden, da „die österreichische Regierung nur zu gut wisse, daß Preußen eine solche Demonstration sofort als casus belli betrachten würde." Aber was sagte Herr von Radowitz dazu, wenn der Kurfürst die Baiern rcquirirte und diese auf Kurhessen wirklich â la Baden die Hand legten? Die Furcht vor dem casus belli wirkt schwerlich stark genug ;f^ich glaube, die Furcht vor dem casus revolu- lionis ist ein besserer Grund, wenn die Hessen vor badischen Auftritten bewahrt bleiben.
PP Berlin, 7. September. Rußland wird nach Frankfurt einen Gesandten schicken, der bei dem reak- tivirten Bundestage in aller Form beglaubigt werden soll. So erzählt man sich heute und sieht in der gestrigen Versicherung der „Deutschen Reform", daß dies von Frankreich und England nicht geschehen werde, eine Bestätigung, da das ministerielle Organ über Rußlands Absichten ein vielsagendes Schweigen beobachtete. Eben so wird heute behauptet, nach eingelaufener Weigerung der hiesigen Regierung, in Holstein zu interve- niren, drohe Palmerston, demKriegszustande in denHerzog- thümern mit bewaffneter Hand in Verbindung mit Frankreich und Rußland ein Ende zu machen. Ob diese Drohung in Rendsburg bereits vorgestern bekannt war, stehe dahin. Doch setzt man die dort mit 3 Bataillons nach Friedrichsstadt unternommene, aber wieder erfolglos gebliebene Rekognoscirung damit in Verbindung, daß man jetzt endlich noch einmal handeln wolle, bevor die Großmächte einschreiten. Uebri- gens hat man auf beiden Seiten das Wasser so gestaunt, daß weithin Alles unter Wasser steht, auch bei Rendsburg. Die schleswig-holsteinische Sache steht trostloser als je; wenn uns die nächsten Tage keinen entscheidenden Sieg bringen, so ist auch die letzte Hoffnung verloren.
w Berlin, 7. September. Laut der Lith. Corr, hat der König an den Kurfürsten von Hessen geschrieben, doch zu Beschlüssen im Ministerrathe soll es noch nicht gekommen sein. Wenn süddeutsche Truppen in Hessen kinrücken, werden auch von preußischer Seite Truppen „zur Aufrechterhaltung der Ordnung in Hessen marschiren", „nicht aber zur Unterstützung der Politik Haffenpflugs" setzt die Lith. Cor. hinzu, doch ist dieser Doppelsinn schwerlich so zu verstehen, daß die Ordnung durch Vertreibung dieses Mannes hergestellt werden solle. — Oldenburg, Mecklenburg, Nassau und mehrere thüringische Staaten befinden sich noch nicht unter den Unionsländern, welche ablehnend nach Wien geantwortet haben. — Die Const. Ztg. will wissen, daß auf Mitte Oktobers die preußischen Kammern cinberufen werden. — „Oesterreich hat keinen bessern Bundesgenossen in Berlin, als bjen wackern General von Radowitz!" sagte der Erzherzog Reichsverweser einst; Herr von Nesselrode soll dies in Ischl bestätigt und ihn als den „geschicktesten Vermittler" bezeichnet haben, „damit der deutsche Bund sich auf Grund der Schlußakte des Wiener Kongresses rehabilitirte."
Unter dieser Bedingung will Rußland sich „keineswegs in die innern Angelegenheiten des Bundes mischen," auch „Preußen das Recht zur Gründung einer Union nicht bestreiten", wofern dieselbe „den politischen Charakter des Staatenbundes nicht alterire". So erfahren wir aus der „Leipz. Ztg." und in der That, ist der Bundestag erst auf Grund des Wiener Kongresses restaurirt, so hat das Recht zur Union keine Gefahr mehr für die absolutistischen Interessen! Auch das Gorr'-Bureau bestätigt, daß Oesterreich und Rußland sich über die zu befolgende gemeinsame Politik vollkommen verständigt haben. Beide werden in Holstein, wie überall interveniren , wo es der Wiener Schlußakte gilt!
Das Ministerium veröffentlicht heute das Uebereinkommen zwischen den Regierungen von Preußen, Baden, Hessen-Darmstadt, Braunschweig, Mecklenburg- Schwerin, Nassau, Sachsen-Weimar, Oldenburg, den Anhalts, Schwarzburgs, Lippes und Lübeck, Bremen und Hamburg, wonach eine AußerconrSsetzung des von ihnen ausgegebenen Papncrgcldes erst nach einer Einlösungsfrist von mindestens 4 Wochen erfolgen soll.
den müssen." Art. 25 erklärt: „Die Ausrechthaltung der innern Ruhe und Ordnung in den Bundesstaaten steht den Regierungen allein zu;" Art. 26 macht es dagegen der Bundesversammlung zur Pflicht, die schleunigste Hülfe zu veranlassen, wenn die betreffende Regierung den Beistand des Bundes anruft. So sveit wären wir nun. Da jene Verkündigung offenbar im innigsten Einvernehmen mit dem „engern Rath" in Frankfurt erfolgt ist, so sehen wir der äußersten Dinge entgegen. Der Bundestag will zeigen, daß er reaktivirt ist; wir sind dazu ausersehen, daß an uns dieses Experiment vollzogen werde — ist das nicht ganz in der Ordnung? Hier und im ganzen Lande herrscht die musterhafteste Ruhe; aber wird es solchen Herausforderungen nicht gelingen, Unruhen zu veranlassen? Das nennt man c o n st i t u t i o n e l l regieren!!
Leipzig, 6. Sept. (Fr. I.) Es heißt, das Ministerium werde die Stände auflösen, weil namentlich die zweite Kammer mit den, von der Regierung pro- jcctirten Eisenbahu-Acquisitivncn nicht cinocrftauden sei. (Wârs möglich?)
ff Berlin, 6. September. Zum Frühjahr wird am hiesigen Hofe der Kaiser von Rußland erwartet, der die bekanntlich an Nervenzucken leidende Kaiserin, welche wieder nach Stellten geht, begleiten wird. Daß diese Reise zugleich von politischer Bedeutung werden wird, liegt zu nahe, als daß nicht bereits Konjekturen gemacht werden sollten, welche diese Tour mit demprojek- tirten Wiener Fürstenkongreffe in Verbindung bringen. Es wäre wohl möglich, daß unsere Regierung mit der Wiener bis dahin fortdiplomatisirte, um im Publikum die Meinung zu befestigen, daß auf dem Notenwege zu keiner Verständigung zu gelangen sei, und so die Unumgänglichkeit eines Kongresses plausibel zu machen. Darauf deutet wenigstens mancherlei hin. Daß Herr von Schleinitz ins Bad, Herr von Manteuffel an den Rhein reisen kann, beweist, wie wenig Ereignisse von Bedeutung man für die nächsten Wochen erwartet. Die Herren in Frankfurt werden laviren, weil sie müssen; hier in Berlin ist das Laviren längst System und auch Fürst Schwarzenberg scheint seit den Jschler Kou- I ferenzen auf diese Taktik eingehen zu wollen. So wird jetzt bestimmt versichert, daß von Wien auf die hiesige Note vom 25. August noch keine Antwort, weder verneinender, noch bejahender Art, eingelaufen sei. _ — Es fragt sich nur, ob Palmerston gleichfalls für diese zuwartende Politik zu gewinnen ist. Die Rückkehr des englischen Gesandten Westmoreland wird darüber entscheiden. Bei Hofe giebt i man sich der Hoffnung hin, daß England von seiner : Zumuthung in Betreff preußischer Zwangsmaßregeln i gegen Holstein abstehen werde, obwohl heute Gerüchte behaupten, Rußland drohe mit Intervention, falls : Preußen sich nicht dazu entschließe, die Statthalterschaft 1 zur Unterwerfung unter das Londoner Protokoll zu : bestimmen. Um durch die französische und englische ' Regierung auf die deutsche Frage zu wirken, hatte Schwarzenberg versucht, dieselben zu bewegen, den en- i gern Bundesrath durch Gesandte zu beschicken, aber beide haben ablehnend geantwortet: sie werden ohne Preußens Zutritt den Bundestag als nicht vorhanden