Freit Ztilung.
„âeiheit und Neeht!"
M 2MZ. Wiesbaden. Freitag. 30. August ISSO.
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Eine Stimme aus dem Lande.
y Vom Taunus, 26. August. Der Zusammentritt unserer Landstände, um die auf dem unterbrochenen Landtag begonnenen Geschäfte zu beendigen, steht nahe bevor. Mit Unruhe sehen alle Nachdenkenden tiefem Augenblicke entgegen, denn die Regierung hat bei Beginn dieses Landtags deutlich zu erkennen gegeben, daß sie denselben kurz abmachen wolle und daß das Finanzgesetz der einzige Gegenstand der Verhandlungen sein sollte, trotzdem, daß die jetzigen Einrichtungen des Landes noch lange nicht übereinstimmend geregelt und von den Verheißungen viele nur halb oder gar nicht verwirklicht sind.
Zwar stand damals das Unionsparlament bevor und es war ungewiß, wie viel Gemeinsames dieses für die dabei beteiligten Staaten bestimmen würde, so daß vielleicht eine neue Einrichtung wieder durch eine andere Hütte beseitigt werden müssen. Allein auch die von Berlin in Vorschlag gebrachten Grundrechte ließen in vielen Fällen den einzelnen Staaten freie Hand und was sich auf diese bezieht, hätte doch nach den jetzigen Bedün- niffen sofort abgcändert werden können. Manche fürchten nun, die Regierung würde auch bei dem Wiederzusammentritt der Landstände jedem Fortschritt entgegen sein nnd sich auf das Bewußtsein gegenwärtiger Gewalt verlassen. Die Verlegenheiten, die daraus cnt= sichen müßten, würden groß sein. Denn die jetzigen Abgeordneten können von dem Verlangen weiterer Reformen in Rücksicht auf die Justiz, auf die Elementarschulen und auf die Ablösung des Lehens- und Erb- lehensnerus, so wie der Bannrechte 2C. nicht abgehen, ohne ihre persönliche Geltung bei dem Volke zu verlieren. Mit bloßen.Versprechungen dürfen sie sich auch nicht abfinden lassen, denn es ist noch zu sehr in Erinnerung, wie wenig diese bei den frühern Landstäu- ten, die es an Wünschen, Bitten und Jeriminaden gewiß nicht fehlen ließen, nützten. Werden aber die Landstände, wie nicht anders zu erwarten, von ihren Forderungen nicht abgehen und das Finanzgesetz nicht vollenden, d. h., die Steuern nicht bewilligen, würde dann die Regierung doch die Steuern ausschreiben, würden die Gerichte sie erekutiren lassen?
Es ist dies eine so bedenkliche Frage, daß sie dieselbe schwerlich stellen wird. Es würde also wohl zur Auflösung der Versammlung wenigstens zuerst geschrit. len werden. Ist aber Hoffnung da, daß die neuge- wählten Abgeordneten fügsamer sein werden,? Dieses ist zu bezweifeln. Nicht die Demokratie würde allein zu fürchten sein, vielleicht mehr als diese gerade der ruheliebende Bürger, der z. B. den jetzigen Prozeßgang, welcher ein langsamer und kostspieliger ist, ohnmöglich beibehalten wissen will; und wie manches andere bedarf noch der Verbesserung, wenn sich der Bürger behaglich fühlen soll? Und warum sollte die Regierung diesem jo entschieden entgegen sein? Es ist schon behauptet
worden, der Verdruß, welchen ihr die Stände rücksichtlich der geforderten Zivilliste verursachten, wäre die Veranlassung; — wie früher die Domänenfrage die Gemüther so beschäftigte, daß aller Sinn für anderes Nöthige verloren gegangen, so jetzt diese Frage.
Abgesehen von dem moralischen Unrecht, das hierin liegt, so lehrt die Erfahrung aus jener Zeit sehr dagegen, daß auf diese Weise kein günstiges Ziel zu hoffen ist. Die Versammlung der Abgeordneten kann auch hier nicht leicht nachgeben, sogar wenn, was doch nicht der Fall, der Rechtspunkt noch so sehr gegen sie sprechen sollte, denn die Steuern sind bereits über die Kräfte der Steuerpflichtigen gestiegen. Manche Familie, zumal aus den Gutsbesitzern, muß sich Nothwendiges versagen, Verbesserungen ihrer Besitzungen müssen unterbleiben; dazu kommt âoch der sinkende Güterwerth. Wie wäre es da möIich, für größere Steigerung der Lasten zu stimmen?
DeètLfehls«V.
4- Vom nass. Niederrhein. Vor einiger Zeit brachte die Nass. aug. Ztg. und ein ihr geistesverwandtes Blatt aus Mainz täglich mit jesuitischer Dialektik und Bosheit geschriebene Artikel, die die Sittenlosigkeit des Lehrerstanves beweisen sollten; mit ängstlicher Sorgfalt wurden alle Lehrer gemustert, und berechnet, wie viel Procent des Meineids bezüchtigt, wie viele politische und religiöse Wühler noch zu bestrafen seien. Die Freie Zeitung nahm sich damals des so sehr ge- schmayten Standes mit Warme an, brachte aber nur einmal die Bemerkung, es möchten auch in dem jetzt so schreienden Stande wohl manche Meineidige sitzen. Den Lesern in Folgendem ein Beispiel, daß nicht allein Meineid, sondern auch andere gemeine Verbrechen unter der Kutte verborgen sein können.
Ein katholischer Pfarrer hiesiger Gegend hatte das Unglück, daß seine Haushälterin, ein junges Mädchen, an der sogenannten Wassersucht erkrankte; eine Reise und ein zweimonatlicher Aufenthalt in Mainz genügten jedoch zur gänzlichen Wiederherstellung. Schon nach anderthalb Jahren kehrte aber die unglückliche Krankheit wieder; auch diesmal half zur Freude aller Psarr- kinder dieselbe Arznei. Leider mußte der um die Gesundheit seiner Köchin so ängstlich besorgte Geistliche in noch kürzerer Zeit die traurige Wahrnehmung machen, daß das Uebel nochmals wiederkehre. Die Kurkosten aber, namentlich die Nachkur, war so kostspielig, die Einnahme der Pfarrei aber so gering, daß eine nochmalige Kur in Mainz, besonders weil sie auch nicht radikal war, bedenklich erschien. Der Pfarrer schrieb daher an den die Nachkur pflegenden Arzt, er möge ihm Mittel zur Abtreibung des Wassers schicken; das war jedoch dem Manne zu viel, der wohl Hehler menschlicher Schwachheit, aber nicht Theilhaber eines Mordes sein wollte. Durch Gottesfügung und des Pfarrers Geiz kam die Angelegenheit zu den Ohren
der Gemeinde, die sich in Besitz dieses Briefes und anderer setzte, um sie alle dem Bischof zu übergeben. Der Pfarrer wurde wegen der Kränklichkeit seiner Haushälterin suspendirt, und obiger Brief ohne Zweifel der Staatsbehörde zur Untersuchung übergeben. Ein Nachbarsgeistlicher billigte zwar der Gemeinde Betragen, nur bedauerte er gewiß aus christlicher Liebe, daß sie den erwähnten Brief nicht vernichtet oder zurückbehalten; die Gemeinde glaubte aber, daß der Hehler wie der Stehler strafbar sei.
Dieses das Seitenstück zu zwei Lehrergeschichten! Bemerkungen wird sich Jeder selbst machen.
[][] Aus der Grafschaft Hadamar, 25. August. Vor einigen Wochen erschien im „Mainzer Journal" ein Artikel, betreffend die Langendernbacher Schulaugelegenheit, der so von Lügen strotzte, daß ich nicht unterlassen kann, die ganze Sache mit dem wahren Lichte zu beleuchten; es wird daraus erhellen, auf welche schöne Mittelchen der Verfasser des bekreuzten Artikels, der stark nach Wälzkübel riecht, gesonnen hat, um den Fanatismus der Langendernbacher nicht allein zu rechtfertigen, sondern ihn auch noch zu steigern. — Langendernbach, das in frühern Zeiten oranisch war, hatte noch zu Anfang dieses Jahrhunderts ein Schulhaus, in welchem, da es den evangelischen Einwohnern gehörte, ein Lehrer gleicher Confession unterrichtete. Dieser evangelische Lehrer wurde besoldet aus einem Schulfonds von circa 1680 fl., den der Prinz von Oranien an die evangelische Schule verschenkt hatte, wie dies ganz deutlich in den Urkunden ausgedrückt ist. Das evangelische Schulhaus wurde indeß versteigert und abgerissen, statt eines evangelischen Lehrers setzte man einen katholischen dahin, der bis zum Jahr 1828 ausschließlich dort wirkte. Als aber um diese Zeit ein zweiter Lehrer nothwendig wurde, stellte Herzog!, hohe Landes-Regierung, um die evangelischen Einwohner wieder in ihre Rechte einzusetzen, einen evangelischen Lehrgehülfen dort an. Niemand sah in dieser Verfügung eine Ungerechtigkeit; wenigstens äußerte sich damals Niemand mißliebig. Nun aber, nachdem 6 Lehrgehülfen evangelischer Confession aufeinanderfolgend in Langendernbach stationirt waren, will man sich, im Jahr 1848, als der Letzte davon versetzt worden war, sträuben, einen „lutherischen" Lehrer anzn- nkhmen; man will, wie es der bekreuzte Verfasser des Lügenartikels selbst zu thun sich nicht icheut, Recht zu Unrecht machen und umgekehrt.
Ein evangelischer Lehrgehülfe wird 1848 mit der Lehrgehülfenstelle in Langendernbach versehen; allein die Gemeinde, resp, die Katholiken, läßt jenen jungen Mann auf Anstiften des Clerus nicht zum Unterrichten zu, weil er „lutherisch" sei.
Um ihr Verhalten zu motiviren, werden allerlei Sächelchen aus der Rumpelkammer hervorgesucht, denen die Welt Glauben schenken soll. Da nimmt selbst unser Opponent im „Mainzer Journal" keinen An-
Zwei Republikaner von Earl Bölsche.
(3m Verlage von Meidinger zu Frankfurt a. M.j
(Fortsetzung.)
^: „Besonders griffen diese den Art. 6 der „Erklärung der Menschenrechte" an, welcher lautet: „Das Eigenthum ist das Recht jedes Bürgers, den ihm durch das Gesetz verbürgten Vermögensan- thcil nach Gutdünken zu genießen." Aus dieser so deutlichen Erklärung des Eigenthums leiteten die Monarchisten „die Theilung des Vermögens, das agrarische Gesetz" her. Diese Schrcckcnswvrte hallten bald durch ganz Frankreich. Die herrschende Bourgeosie zeigte schon damals, daß sie dem vierten Stande gegenüber noch weit hartherziger und selbstischer zn verfahren gesonnen sei, als 1789 die ersten beiden Stände gegen sie, den damals dritten Stand! Das ist die welthistorische Bedeutung dieses Manifestes der „Gesellschaft der Menschenrechte". — Bei dem Prozesse, der bald darauf 27 Mitgliedern derselben gemacht wurde, verrieth sich die täglich wachsende Kluft zwischen dem „System" und der herrschenden Bourgeoisie der 200,000 Wähler einerseits und dem „unpolitischen" und deshalb sozialistisch sich aus- bi denden Volke andererseits bereits in ihrer ganzen Schroffheit. Als die Staatsbehörde den Complottes balbcr Angeklagten Güterttseilung vorwarf, rief der Zeuge Vignartc: „E'ender, du hast gelogen!" und
die Angeklagten setzten hinzu: „„Wir denken wie er, klagt uns an, aber verleumdet uns nicht!""
„Armand Car re l sah mit steigender Besorgnis; die sich mit jedem Tage erweiternde Verwirrung im Lande. Zu seiner Rechten eine Regierung, welche nichts unterließ, was ihre Gegner in Miskrcdit bringen, in Zwiespalt stürzen und zuletzt in die Schlinge treiben konnte; zn seiner Linken eine immer noch mehr chaotische als organische Masse, die in der ersten Hitze neuer Ideen und in der gewöhnlichen Selbstüberschätzung ihrer materiellen Kampfmittel entschlossen war, vorzeitig loSzuschlagen. Am 2. Jan. 1832 bereits hatte Carrel sich im „National" offen für die Rep blik erklärt. De Schlackten, die er seitdem der Monarchie in jeder Nummer geliefert, mußten ihn für- wahr vor dem Vorwurfe der Zaghaftigkeit schützen; ja sie hätten seinem Rathe ein entscheidendes Gewicht geben sollen. Dem war aber nicht ganz so. Als Gegner aller Geheimtreibereien und Unreifhenen stand er den „Gesellschaften" persönlich nicht so nahe, wie eö prinzipiell der Fall war. Je schärfer er daher in seinem Blatte das „System" verfolgte, desto mehr erhitzte er dadurch zugleich die Exaltirien, die sich vom „National" Reckt gegeben sahen, während der Redacteur Desselben ihnen im mündlichen Verkehre stets den Rath des Zuwartens und Warnungen von schlimmer Selbstüberschätzung zu- ranute. Am 25. December hatte sich unter Albert's An- fübrung auch in Lyon eine „Gesellschaft der Menschenrechte" gebildet, welche unter den dortigen Arbeitern unge
heure Fortschritte machte. Regierung und Fabi'ikherrcu hatten das gleiche Interesse, diese Organisation der Arbeiter zu vereitle«. Die Republikaner mahnten von Paris aus fortwährend, sich nicht zum Kampfe treiben und abschlachten zu lassen; doch versprachen sie, im äußersten Falle in der Hauptstadt eine Diversion zu macken. Nach und nach gelang es der Staatsgewalt dennoch, die Schlackt herbeizuführen. Am 7. April war die Regierung schlägst tig, that aber nichts, um den Ausbruch Des Aufstandes in Lyon zu verhindern» Die Lyoner Schrcckensscenen des 9. April sind bekannt. Ihnen folgten die Kämpfe am Abend Des 13. April in Paris, Da Die „Gesellschaft der Menschenrechte" ihr den Lyoner» gegebenes Wort auf alle Gefahr der Nieder- lage hin lösen zu müssen glaubte; ihnen folgten am 14. Morgens Die scheußlichen Metzeleien der Straße Trane, nonain, Dieser Schandfleck, Der damals die gebildete Menschheit empörte. Ack, man hatte noch keine Ahnung von den Schrecknissen des Militärterrorismus, den die Jahre 1848 und 1849 sehen sollten! Und während Das Blut der Schlacktopfer noch rauchte, beglückwünschten die Großwürdenträger den König und verhöhnte Guizot Die Besiegen auf der Tribüne. Am folgenden Tage ward vom Siegelbewahrer ein drakonisches Gesetz gegen die Waffenhelfler Vorgelege , Durch eine die Charte verletzende Ordonnanz die Pairskamuvr in einen Gerichtshof zur Murthcilung der Republikaner verwandelt, und ein außerordentlich r Kredit von 14 Millionen