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Freie Zeitung.

Freiheit und Recht!"

Ja IS«. Wiesbaden. Donnerstag 8. August 18^0.

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Ein anderes Wort über freie Gemeinden.

^ Vom TauuuS, Ende Juli. (Schluß.)

Wenn aber jene Grundsätze die Leitsterne zu einer glücklichen Zukunft sind, so sind die freien Gemeinden, die sie auf religiösem Gebiete rein und ungetrübt zu entfalten und dadurch ihre Verbreitung in der Mensch­heit zu vermitteln suchen, nicht nur nicht unpraktisch, sondern durchaus nothwendig. Aber ihr Emwirkeu sann auch ein unmittelbar materielles sein. Wohl i|t auch ; das Elend ein überstarker Hemmschuh der Entwickelung zur Freiheit. Man blicke auf die materielle Lage von Spaniens Volk und seiner Geistlichkeit; man suche in Deutschland die ganz ähnlichen Zustände auf, und man ; wird sie mehr als genug finden. Dann muß man ge­stehen, daß auch dieses Unterstützungsmittel der Gewalt- ! Herrschaft durchaus nicht aus den Augen gelassen ist. ; Wird nicht noch jetzt das Volkzur größeren Ehre Gottes" ausgesogeu, wird nicht seine Thatkraft erlähmt, welche das Bewußtsein seines materiellen und geistigen Elends erzeugt, dadurch, daß man den Verfallstermin aller Privilegien durch ausgestellte Wechsel auf die ewige Seligkeit hinausschiebt? Mit Wegräumung der Ursache wird auch die Wirkung weggeräumr. Wenn man auch nicht sagen wird, was einem Einzelnen Pflicht, sei 1 hei Verbindung Einzelner zu einem Ganzen, das als solches eine noch größere moralische Kraft entwickelt, nicht gleichfalls Pflicht und vollberechtigt, so sagt man doch, "bas Scheitern der freien Gemeinden sei der schla­gendste Beweis für den Grundirrthum, der ihre Bildung hervorgerufen. Man kann hier von den Gegnern lernen: wenn gegen die Prediger der freien Gemeinde ein wah­rer Vernichtungskrieg stattfindet, wenn man in Nassau bei den Absetzungen fast überall die Theilnahme an den freien Gemeinden als Grund mitanführt, wenn man durch unzählige Piusvereine, Vereine für innere Mission u. dgl. die Seelen vor der Verderbniß zu retten, nuge- Heure Anstrengungen macht, so müssen sie doch wohl , noch nicht gescheitert sein. Wohl ist es richtig, daß materielle Gründe die größere Verbreitung gehindert. haben. Dieses ist um so erklärlicher, da die Demo- ; fratie nicht den Reichthum in ihrem Schoße birgt, da stets neue Opfer sie erschöpfen, die sich besonders bei der Bildung freier Gemeinden in sehr großem Maßstabe auf einen sehr kleinen Kreis zusammendrängen. Aber ; folgt daraus etwas in Bezug aus ihre Berechtigung und ' Nothwendigkeit? Nein, wenn die Grundlage, aus der ; sie stehen, eine ächt demokratische ist, wenn sie ein ge- i wattiger Hebel für die Entwicklung zur Humanität sein ! können, dann folgt daraus, daß durch vielseitige geistige | und materielle Unterstützung ihre Zwecke gefördert wer- den müssen. Doch wenn ihr Kreis auch klein bleibt, ; ihr Einfluß bleibt doch nicht gering; auch ein Flämm- : chen Freiheit, das lebendig und fröhlich aufflackert, ist von großer Bedeutung, denn es enthält alle Keime ei- 112» gewaltigen Brandes. Schon manches einfache Ge­

müth, dem Trug und List falsche Urtheile eingeflößt haben, besuchte ihre Versammlungen, die Nebel fielen von seinen Augen, lind er war dem vernünftigen Denken und Streben gewonnen.

Wir können nicht schließen mit den Worten jenes Artikels:Darum wollen wir, wie in allen anderen Stücken, so auch rücksichtlich der Befreiung der Kirche, anstatt einzelne freie Gemeinden zu bilden, lieber auf die Zeit harren, wo die Demokratie im Großen und Ganzen siegt, und uns von aller unserer Noth erlöst." Die tiefste Ueberzeugung drängt uns die Forderung auf: Wir wollen auf allen und jedem Gebiete, so auch rücksichtlich der Befreiung der Kirche unaufhörlich ringen, jede Einrichtung stützen und fördern, die geeig­net ist, den Geist der Wahrheit, der Freiheit und des Rechts stets tiefer und tiefer einzusenken in das Herz des Volks, und so auch die freien Gemeinden. Nicht Hoffen und Harren, nein, Handeln und Wirken, so lange es irgend möglich ist; denn nur dadurch kann jene Zeit kommen und segensreich für die Menschheit sein. Hilf dir selber, so wird dir Gott helfen!

Erklärung.

Mit Verwunderung ersehe ich aus Nr. 173 der Freien Zeitung, daß der Herr Correspondent vom We­sterwalde von mir eine Erwiderung auf seinen Artikel über die Domaineuangelegenheit in Nr. 117 und 119 erwartet. Er glaubt danach mit mir fertig geworden zu sein, obgleich er kaum mit einer Vorrede zu einer Widerlegung angefangen hat; er will das letzte Wort behalten haben, und hat noch nicht einmal ausgespro­chen. In Nr. 117 und 119 erklärt er nämlich, für diesmal meine Abhandlung in Nr. 102 bis 108 nur im Allgemeinen beleuchten zu wollen, und behält sich dabei ausdrücklich vor, auf die Einzelnheiten der­selben einzugehen. Nun bildet sich aber das Allgemeine aus dem Einzelnen. Wenn der Herr Westerwälder in Nr. 117 und 119 sein Urtheil im Allgemeinen abgibt; so muß èr doch vorher dasselbe aus einzelnen Thatsa­chen gezogen haben. Er mag es für angemessen finden, das Allgemeine zuerst zu veröffentlichen, und das Ein­zelne nachfolgen zu lassen; er kann aber von mir nicht das Unmögliche verlangen, daß ich seine allgemeinen Sätze widerlegen soll, bevor er sie im Einzelnen und durch Thatsachen belegt hat.

Aus diese Angriffe auf das Einzelne meiner Ab­handlung habe ich gewartet. Hierbei müßte er, da er in seiner Berechnung nur auf die nächste Zukunft Rück­sicht nimmt; ich aber mich mit einer solchen Reihe von Jahren befaße, in denen die Wirkungen der für den Domainenertrag nachtheiligen und günstigen Verhält­nisse sich mit einander ausgeglichen haben, zuvörderst nachweisen, daß in der Politik für den nächsten Au­genblick und nicht auch für die Zukunft zu sorgen sei.

Weiter glaube ich von demselben, da erin Be-

rücksichtigung der im Prinzip der Verwaltung der Domaine eingetretenen Veränderung und nach dem Maßstabe von deren Ertrag in den beiden letzten Jahren zu dem jährlichen Ertrag von 700,000 fl." gekommen sein will, erwarten zu dürfen, daß er bei jeder der einzelnen Einnahmerubriken der Domainen nachweist, welche Minderung von deren Ertrag in Folge des geänderten Vecwaltungsprinzips eingetreten sei. Hierbei muß ich jedoch bemerken, daß durch die Ge­setzgebung noch keine Veränderung im Prin­zip der Verwaltung der Domainè statt ge­funden hat, und daß die vormärzliche Verwaltungs­ordnung vom 2%4. Januar 1816 noch in gesetzlicher Kraft besteht.

Das Ministeriuitt hat der Domainen-Direktion am 20, Oktober 1848 nur aufgegeben, in Erwägung zu ziehen, inwieweit Modificationen in jener Domanial- verwaltungsordnung nothwendig erschienen, und darüber einen Gesetzentwurf vorzulegen; (Domainenbericht vom 22. Dezember 1848 S. 2). Die Commission zur Prü­fung der Domanialbiwjets vom Jahr 1849 hat die Erlassung einer neuen Verwaltungsordnuiig in Erin­nerung gebracht. Bei Berathung des Gesetzes über die Centralverwaltung wurde es für angemessen befunden, die Dienstiustrueuvuen für die Centralbehörden erst dann zu entwerfen, wenn diese Behörden ein Jahr be­standen hätten. Der Landtag von 1851 wird hiernach über die Verwaltungsordnung für die Domainen zu be­schließen haben.

Großes Verdienst wird sich der Herr Westerwälder nur erwerben, wenn er die Mängel und Schäden der früheren Verwaltungsordnung ausdeckt, und dem künf­tigen Landtag Vorarbeiteu für seine Beschlüsse in einer für das Land so wichtigen Angelegenheit liefert. Diese Gebrechen müssen dem Hrn. Westerwälder doch wohl in all ihren Einzelnheiteu bekannt sein, da er den unbe­strittenen Durchschnittsertrag der Domaine ans den letzten 30 Jahren von 90.0,000 fl. mit solcher Sicherheit für die Zukunft auf 700,000 fl. herab, etzt, und hierfür sich auf die im Verwaltungsprinzipe einigetretenen Verän­derungen beruft. Derselbe wird hierbei wohl nachzu­weisen vermögen, wie es gekommen sei, daß, obgleich die alte Domanialverwaltungsordnuug noch nicht gesetz­lich aufgehoben ist, in den Jahren 1818 und 1849 ein anderes Prinzip in der Verwaltung der Domänen befolgt worden sei, als in den Jahren 18161817.

Er wird zeigen, wie die Beamten der Domanialver- waltung entweder in den früheren Jahren gegen die Vorschriften der Verwaltungsordnung vom Jahr 1816 durch ungesetzliche Mittel einen höheren Ertrag der Do­mainen erzielt, oder wie dieselben in den Jahren 1848 und 1849 andere Prinzipien der Verwaltung befolgt haben, als ihnen durch das Gesetz gegeben waren.

Er wird hierbei Beispiele ans allen Theilen des Landes, aus allen Hauptbestandtheilen der Domainen und aus jedem der Jahre I8I6 bis 1847 anführen,

Die russischen Findlinge in Polen.

(Aus den Grenjbüten.)

(Fortsetzung.)

Für die Erziehung der Kinder wurde in der Anstalt bis zu einem gewissen Grave redlich Sorge getragen. Vier Wochen lang blieben sie in derselben und wurden unter Aufsicht einer der barmherzigen Schwestern gesäugt. Das Haus, in welchem die Säuglinge sich befinden, steht auf der zweiten Hälfte des Klosters dicht am Garten und ziemlich frei. Es enthält zwei Säle, in deren, jeden sich bis neunzig Wiegenbettchen in langen Reihen neben einander befinden. Die Ordnung und Reinlichkeit ist bewundcrnswürvig, und trotz allerlei Rücksichtslosig­keiten der kleinen Wesen die Luft so rein und frisch, daß man sich darin wohl befinden kann. Die Ammen schla­fen paarwcis in kleinen Zellen unter dem Dache, wodurch natürlich wegen der Nächte ihr entsetzlicher Dienst sehr erschwert wird, denn oft kommt eS dann vor, daß eine von denjenigen Ammen, welche gerade den Nachtdienst zu leisten hat, mehrere Kinder nach einander an die Brust legen und beruhigen muß.

Nachdem die Kinder vier Wochen lang gesäugt wor­den , vergibt sie die Anstalt an Bauersleute und läßt sie von diesen bis zum fünften Lebensjahre erziehen. Für ein^ jedes Kind zahlt sie dann alljährlich 1 Tblr.

8 Sgr. Mit dem zurückgelegtcu fünften Jahre mußten

und müssen noch jetzt die Kinder zurückgebracht werden und genießen nun der Pflege und des nöthigen Unter­richts in der Anstalt einige Jahre lang, früher sowohl Vie Knaben als die Mädchen bis zum vierzehnten Jahre. Sie wurden dann aus der Anstalt entfernt, Vie Mäv- chen in Dienste, Vie Knaben in Werkstätten vergeben; doch blieben sie noch einige Tage unter der Vormund­schaft und Fürsorge der Anstalt, wenn dieser die Kinver nicht förmlich abgekauft waren; und dies konnte und durfte statlfinden. Der Käufer hatte der Anstalt für ein Kind, ob männlich oder weiblichen Geschlechts, vierzig Gulden zu zahlen und gewann dadurch ein förmliches Leibherrurecht über dasselbe, ohne gerade zugleich Dater- pflichten zu übernehmen. Um die Osterzell wurde der­artiger Menschenhandel abgemacht. Besonders pflegten sich lüsterne Herren zum Kauft hübscher Findelmädchen einzufinden.

Der Kauf von Mädchen findet auch jetzt noch statt. Die andern Verhältnisse aber haben sich gänzlich und zwar .theilweis zur Beschämung der früheren Direction des Findelhauscs verändert. Die russische Regierung hatte sich schon vom Jahre 1834 mehr und mehr der polnischen Schulen und Erziehungsanstalten zu bemäch­tigen gesucht, um die R"lsisiunmg des polnischen Volks recht gründlich angrcifcn zu können. Ueber die polnischen Gymnasien wurde mit dem Tüel Procurator des pol­nischen Schulwesens ein russischer General gesetzt, und der erste und berüchligste dieser Schülgencraft verstand

es nicht blos, die beiden obersten Klassen der Gymnasien aufzuheben, oder vielmehr in Städte des innern Ruß­lands zu verlegen und so den Polen die Anwartschaft auf die wichtigeren Staatsämter zu entziehen, sonvern auch Anstalten, die nicht in seinem Bereiche lagen, in den russischen Plan zu schieben. Durch seine Vermitte- lung waren bereits eine Menge Mädchenerziehungsan- stallen, unter andern auch Vie berühmte, jetzt von den Polen fast ganz verlassene alexandrinische Schule, ge­nöthigt worden, die Kaiserin zur Vorsteherin zu wählen. Endlich hatte er es auch beim Findelhause so weit ge­bracht, uud nun war es der Regierung ein Leichtes mit diesem, und dem ganzen Kindlein Jesus zu machen, waS man wollte. Im Jahre 40 kam das Schicksal über sie; die geistliche polnische Direction wurde aufgehoben, eine militärisch russische eingesetzt und die Stiftung zu politischen Zwecken in ein öffentliches Institut ver- wanvelt.

Ein Oberst Namens Lepige, erhielt die Direction; eine Menge geringerer Soldaten wurde in daS Kloster gesetzt, um den Haushalt zu besorgen, die Rechnung zu führen und Anderes zu thun. Es wurden Militärärzte an die Stelle der früheren, von den barmherzigen Schwe­stern Verpflichteten gesetzt, durch russische Köche vertrieb man die polnischen Köchinnen und das Lehramt bei den Findelkindern wurde den barmherzigen Schwestern ent­nommen und irufftfdxn Offizieren übertragen. Die barmherzigen Schwester», welche mit dem Eintritt in