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M ISS» Wiesbaden. Freitag, 2 August 1S&0.
Die „ ,f r e t e Zeitung" erscheint, mit Ausnahme des Montags, täglich in einem Bogen. — Der Abonnementüpreis beträgt v terleltährtg hier in Wiesbaden I fl. 45 fr.. aus. wärlS durch die Post bezogen mit verhältnißmäßigem Aufschläge. — Inserate werden bereitwillig ausgenommen und find bei der großen Verbreitung der „Freien Zeitung" stets von wirs, faiii m Erfolge. - Di« Znseratwnögebüßren betragen für die vierspaltige Petttzetle 3 Kreuzer.
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Sozialismus, CvmntuniümuS und Aristo- krateuthnm. *)
III.
W Es ist bekannt, daß die Extreme sich berühren : die Herrschaft der Aristokratie hat wesentlich dieselben Folgen, wie die Herrschaft des Communismus. Das Aristokrateuthum verhindert es, daß in den einzelnen Individuen das Allgemeine, die Menschheit, sich auspräge, und in der koinmunistischcn Gesellschaft müssen die einzelnen Individuen, um gleich zu sein, auf sich selbst verzichten, jede Individualität muß ihr lh» eigenthümliches einem herrschenden GlcichheitSwahne gegenüber aufgeben. Die herrschende Aristokratie wendet die allgemeinen Mittel und Kräfte vorherrschend Einzelnen zu, der Communist sammelt allen Besitz in einer Casse und bestreitet daraus die Bedürfnisse, die er für menschliche hält, bei allen Individuen gleichförmig, in völlig derselben Weise. Beides ist, dem wahren Begriff des Eigenthums gegenüber, eine durch eine Minderheit an der Mehrheit der Gesellschaftsmit- glieder vollzogene Beraubung.
Das Verfahren der Aristokratie ist eben so verwerflich und unsittlich, als das der Communisten, nur liegt bei letzterem das Unrecht mehr offen da. Ob man nur das durch Bethätigung meiner individuellen Kräfte Errungene abnimmt und dann als Ersatz die Befriedigung der physischen Bedürfnisse bietet, welche niedrigste- hende Menschen allein als menschliche anerkennen; oder ob man mir in Form von Steuern in Vergleich zu andern Gesellschaftsgliedern viel abverlangt und dann die allgemeinen Gesellschaftsmittel nur kümmerlich zuwcndet: das eine wie das andere ist eine grobe Verletzung des persönlichen Eigenthums. Nur ist die Eigenthumsverletzung, wie sie der Communist ausführt, mehr in die Augen fallend. Die in den Privatbcsitz plump eingreifende Communi- stenhand sieht Jeder, die feinen Kanäle der Aristokratie aber, welche Proletariergut fort und fort der allgemeinen Kasse zuführen, und fast nichts ms Proletariat zurückströmen lassen, — diese Kanäle sind den Augen der meisten Menschen verhüllt und unsichtbar. Der Aristokrat schildert in grellen Farben den Terrorismus des Communisten, den unmenschlichen Frevel, Attes über einen Kamm zu scheeren. Ist denn aber der Aristokrat nicht ein eben so arger Terrorist? Wird nicht im aristokratischen Staate gegen Jeden mit Strenge eingeschritten, der die bestehenden Gesetze verletzt? Und wer hat diese Gesetze gemacht?
Die Aristokratie, nur diese! Denn der Census schließt alle Nichtaristokraten von der Gesetzgebung aus. Kann es denn aber einen furchtbarern Terrorismus geben, als wenn eine Gesellschaftsklasse allgemeine Unter-
*) In Artikel IL über Sozialismus, Communismus und Aristokratenthum bitten wir zu berichtigen: Sp. 3 Z. 15 von oben: mir statt einer; — Sp. 3 Z. 26 von oben: bedeutendere statt bedeutende.
werfnng unter Gesetze verlangt und durchsetzt, die sie allein gemacht hat, von deren Schaffung die Mehrheit der Gesellschaftsglieder ausgeschlosten war? Das Ter- rorisiren des Communisten sieht roher und plumper aus, der Aristokrat dekretirt den Census und dann geht Alles seinen gesetzlichen Gang — es ist aber das eine so barbarisch wie das andere. Der Commnnist schafft die Bildung, da sie Ungleichheit der Bedürfnisse in ihrem Gefolge hat, gänzlich ab; der Aristokrat macht sie nur den Besitzenden zugänglich, nimmt sie in den Dienst der herrschenden Gesellschaftsklaste, in den Dienst der Ausbeutung und verwischt so die göttlichen Züge der Wissenschaft. — Man sieht: Aristokrat und Communist können sich, was ihre Stellung gegenüber dem freien Mcnschcnthum betrifft, ganz getrost die Hände reichen; wahre Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit sind durch den einen eben so gefährdet wie durch den andern. Die Herrschaft des Aristokratenthums hat aber den Communismus hervorgerufen, und so hat cs nicht nur die Wunden auf dem Gewissen, die es selbst der Gesellschaft schlägt, sondern auch diejenigen, welche ihr vom Communismus geschlagen werden. Um dem Fehler des Aristokratenthums recht weit aus dem Wege zu gehe», hat sich der Communismus ins entgegengesetzte Extrem verrannt.
Dem Sozialisten, dem bewußten Demokraten sind Aristokrateuthum und Communismus zwei gleich gefährliche Feinde, beide stehen in gleicher Weise der Verwirklichung seines Prinzip entgegen. Die Aristokratie haßt Sozialismus und Communismus gleich sehr, weil beide sie in ihrer Herrschaft bedrohen. — Sie weiß recht gut, daß die Grundsätze des Sozialismus jubelnde Begeisterung, die des Commu- uismus aber Abscheu und Ekel Hervorrufen müssen bei jedem mündigen Volk.
Daher der Operationsplan der Aristokratie, nach jedem counnunistischcnAuswuchs mit Fingern zu deuten und dabei auszurufen: seht, das sind die naturgemäßen Früchte der Demokratie, des Socialismus! Daher die Perfidie, Demokratie und Communismus als identisch darzustellen. Habe ich es doch vor einiger Zeit in Franken mit eigenen Ohren gehört, daß ein Geistlicher seiner Heerde zurief: „Wenn ihr den Titus (Mitglied der Nationalversammlung) ins Parlament wählt, so wird von ihm der Communismus eingeführt, Alles getheilt und ausgeschlagen, Jeder bekommt dann einen Morgen Land und zwanzig Gulden, damit ist's aus." Auf diese Weise fährt allerdings der Schrecken ins Volk, aber die Wirkung ist keine nachhaltige, der Betrug wird sehr bald entlarvt. Der Aristokrat haßt am Com- munismus nicht das Entmenschende, denn er muß sich eingestehen, daß sein System, wenn auch feiner und verdeckter, eben so entmenschend wirkt — er haßt den Communismus nur deßhalb, weil ihn derselbe in seiner Herrschaft bedroht. Er weiß auch, daß er es vor dem Communisten voraus hat, das Gleiche in schlauerer, dem blöden Auge der Maye verschleierter Weise zu bewerkstelligen. Sich dieses Vortheiles be
wußt, glaubt et die Sicherheit seiner Lage zu erhöhen, wenn er selbst gegen das Entmenschende des CommuiiiSmus zu je! De zieht. Aber durch diese Heuchelei gräbt er sich sein eigenes Grab. Wenn; die Augen des Volkes so scharf sein werden, haß es am Aristo- kratenthnm dasselbe entdeckt, was den Aristokraten bewogen hat, den Communismus öffentlich zu brandmarken, dann wird sich die ganze Erbitterung, die der Aristokrat gegen den Communismus Hervorrufen half, urplötzlich gegen das Aristokratenthum selbst wenden.
Assisenverhandlungen zu Wiesbaden.
Elfter Prozeß.
Anklage gegen den gewesenen Lehrer Christian Deisner von Rauenthal, den gewesenen Lehrer Schmidt von Neudorf rc., wegen Meineids und Verleitung zum Meineide.
(Fortsetzung.)
ch Wiesbaden, 31. Juli. Folgendes ist im Wesentlichen der Hergang der Sache, die den ersten Theil der Anklage bilden:
In der Nummer 44 der ehemaligen „Nassauischen Zeitung" vom 28 April 1848 erschien ein Schmäh- artikel gegen den Schulreferenten Seebode über die Versetzung des Lehrers Horn von Frauenstein nach Dahlheim. — Es kamen darin solche Ausfälle gegen Ersteren vor, daß dieser es für gut fand, klagend aufzutreten. Von dem Herzoglichen Stadt- Polizei-Amte zu Wiesbaden wurde eine Untersuchung eingeleitet, nach deren Ergebniß der Lehrer Schmidt an 28. April 1848 in der Friedrich'- schen Buchhandlung unter dein falschen Namen eines Lehrers Schauß von Biebrich erschienen war, das Manuskript des fraglichen Inserats mit der Unterschrift: „Wilhelm Schauß Lehrer zu Biebrich" übergeben, sich als Verfasser genannt und die Bezahlung der Jnsertionskosten versprochen hatte. Der Lehrer Horn und der Schauspieler Töppke, Schmidt'ü Schwiegersohn, waren zugegen, als das Mannscript dem Buchhändler Friedrich überbracht wurde.
Das H. Hof- und Appellationsgericht zu Usingen erachtete im November 1848 den Lehrer S ch in i d t der Ehrenkränkung des H. Regierungsraths Seebode durch die Presse, der Fälschung und des versuchten Betrugs gegen den Buchhändler Friedrich für überführt, und verurteilte ihn zu einer vierzehntägigen Gcfängnißstrafe. Gegen dieses Urtheil ergriff Lehrer- Schmidt das Rechtsmittel der weiteren Vertheidigung, allein dasselbe wurde von dem H. Oberappellationsge- richt^am 11. Juni 1849 bestätigt.
Sowohl in der Voruntersuchung, als auch heute noch läugnet Schmidt die Autorschaft und die Uc- bergabe des Artikels in der Friedrich'schen Buchhand- trotz aller entgegenftehcnden Zeugen.
In dem Libille über die Rechtfertigung der weite-
Bericht
über die bisherige Wirksamkeit des N a ssa ui sch e n Kunstvereins, in der Generalversammlung des Vereins am 26. Juli 1850, vorgetragen von dem zeitigen Director Hofrath Leyendecker.
(Schluß.)
Am vergangenen 28. August feierte unsere Gesellschaft den hundertjährigen Geburtstag Göthe'S, deS großen Musagcten und Meisters der Kunstkennerschaft. Alle auf ihn und seine Werke Bezug habenden Darstellungen bildender Kunst, auS unserem Bereiche, waren in unserem Vereinslokale zu einer Ausstellung vereinigt, welche sich während dreier Tage eines sehr zahlreichen Besuchs zu erfreuen hatte.
Einer Aufforderung deS hiesigen Gemeinderaths in einem Schreiben deS Bürgermeisters, unser Gutachten über die Abfassung einer Inschrift zu der hier anfzustcl- lendcn Gruppe der Hygea von Hofmann abzugeben, entsprachen wir auf das Bereitwilligste, und bedauern nur, daß es uns nicht vergönnt war, bei der Berathung über die Wahl des Platzes und die Art der Aufstellung dieses ersten öffentlichen Kunstwerks der Hauptstadt unseres Landes mitzuwirken.
Unsere Statuten haben in den beiden letzten Jahresversammlungen durch Beschluß der verehrten Gesellschaft Ansätze erhalten, welche einige weitere Abänderungen
erheischen, und werden wir Ihnen die derfallsigen Vorschläge zu machen uns erlauben.
Zu dem Zweck der diesmaligen JahreSverlovsung sind, in Folge unseres AusschreibcnS vom Januar d. I., wobei wir schon einen Preis bis zu 3 FriedrichSd'or fest- sttzen konnten, 24 größere und kleinere Oelgemâlde , 5 Handzeichnungen, 1 Aquarell- und 1 Pastellgemâlde, eingegangen , von denen während der Ausstellung, ehe wir die Auswahl getroffen hatten, 4 Qelgemälde verkauft wurden. Bei der Wahl der zur Verloosung angekauften Kunstwerke haben wir — im Interesse der Kunst selbst — uns nicht auf Erzeugnisse Nassauischer Künstler beschränkt, da dies bei der Durch uns vermittelten jährlichen Weih- nachtöverlovsung geschieht, glaubten jedoch, bei gleichem Kunstwerth und gleicher Prejswücdigkeit, den inländischen Kunstprodukten den Vorzug geben zu müssen.
Es kommen nunmehr zur Verloosung, 1 Oelgemälde, 2 Aquarcllbllder und 15 große Radirungen, im Ganzen 24 Gewinne. Durch eine günstige Gelegenheit haben wir zur Vertheilung an die nicht gewinnenden Mitglieder unserer Gesellschaft zwei große, sehr gelungene Kupferstiche: „Der Barde vor der Königsfamilie", gest. von Schuler nach Huxol und „Eine betende italienische Bauernfamilie" von Ranch nach Schorn, von dem Verein für Kunst und Literatur in Mainz a gekauft. Im Ganzen wurden zum Zweck der JahreSverlovsung an 270 fl. verausgabt.
Der Rechnungsabschluß liegt vor und werden Sie eine Commission zu dessen Prüfung ernennen.
Ebenso sind zur Einsicht hier aufgelegt: die Proto- colle unserer FreitagSversammlungen — das Inventarium — die unsere Gesellschaft betreffenden Drucksachen u. s. w.
Bevor wir zur Verloosung der Gewinne und zur- statutenmäßigen Wal)l eines neuen Vorstandes schreiten, habe ich noch danckend der mancherlei Geschencke &u erwähnen, die unserer Gesellschaft im Laufe des vergangenen Jahres zu Theil geworden sind. Wir erhielten nämlich:
1) Von unserem Kasfirer, Herrn RegiernngSrath von Rößler: Allg. Künstlerlexikon, Zürch, Füßli 1779 foL und 7 Hefte der Leuchtenberg. Gallerie in Umrissen, von Muxel in 4.;
2) von dem Mitglied, Herrn Antiquar Heß: einen Kupferstich in aqua tinta, nach Zoffang von Carlo»;
3) von dem Mitglied, Herrn Bauinspektor Lossen: Don Quiscote, gemalt und in Kupf. gestochen von Schröder ;
4) von dem Mitglied, Herrn Llrchivdirektor Friedemann in Idstein: mehrere Brochüren und Aufsätze über der bildenden Kunst verwandte Gegenstände;
5) von dem Seeretär der Gesellschaft, Herrn Baurath Görz: mehrere Kupferstiche und Lithographien ;
6) von einem ungenannten Mitgliede: DaS Leben der h- Euphrosnne von Steinle, gest. v. Schäffer,