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rer Strandbatterie nichts geschehen ist, was nicht mit dem Völkerrecht und dem allgemeinen Kriegsgebrauch im vollkommensten Einklang steht."

Berlin, 20. Juni. DieOstsee -Ztg." berichtet aus Greifswalde, daß das dortige.Kreisgericht am 19. den kurhessischen Bundestags-Gesandten und Minister- Präsidenten Hafsenpflug zu einer Gefängnißstrafe von vierzehn Tagen, Ersatz der unterschlagenen Summe und der Kosten in contumaciam verurtheilt und den­selben der AusteUungs - Fähigkeit für den preußischen Staat verlustig erklärt hat. Die preußische National- Coearde wurde Haffenpflug ausdrücklich nicht entzogen, weil derselbe dem preußischen Staatöverbande nicht mehr angehört.

Berlin. 20. Juni. Im Regierungsbezirk Cöslin ist der Debit durch die königl. Post folgenden Blättern entzogen worden: DeinAllgemeinen Pommer'schen Volksblatt" in Cöslin, demColberger Volksblatt" und dem in Dramberg erscheinendenFortschritt." Im Regierungsbezirk Coblenz ebenso demCoblenzer Tage­blatt" derRhein- und Moselzeitung" und demAl­tenkirchener Intelligenz- und Kreisblatt." Endlich im Regierungsbezirk Stettin derOstsee-Zeitung" und derPommer'schen Bürgerzeitung" in Stettin, demAachener Volksfreund," demZuschauer an der Perne" (in Demmin) und demPasewalker Anzeiger." Aus Glatz wird von neuerdings stattgehabten Mi- litär-Ercessen berichtet. Der Befehl zur Mobilma­chung des Posener Armeecorps ist zurückgenommen. Es gilt hier bereits als ausgemacht, daß der Rücktritt beider Hessen von der Union bevorstehe; neuere direkte Mittheilungen aus dem Großherzogthum stellen diese Wandelung in nahe Aussicht. Großen Unwillen erregt neuerdings die den Maschinenbauarbeitern von der Polizei angedrohte summarische Ausweisung, falls sie ferner an politischen Vereinen sich betheiligten. Wäh­rend die P^izei vvie Arbeiter anderer Handwerksklassen, wenn sie in den Listen der demokratischen Vereine auf- geführt standen, ohne Weitères ausgewiesen, hat sie den Maschinenbauern vor der Hand eine Warnung und Aufforderung zukommen lassen, sich der Betheili­gung an politischen Vereinen zu enthalten. Die Ma­schinenbauer haben bis jetzt ein Solches zu thun sich geweigert und es schwebt über alten denjenigen, welche nicht hier gebürtig oder heimathsberechtigt sind, die Ausweisung. Die bald nach dem Erscheinen der neuen Preßverordnungen consiscirten beiden Nummern .derNationalzeitung" sind wieder sreigegeben worden; dggcgenZ)eißt cs, daß dieConstitutionelle Zeitung" eine Anklage zu gewärtigen habe. Da bereits wie­der mehrere Cholerafälle vorgekommen sind, so ist Sei­tens der städtischen Behörden zur Einrichtung von Cholera-Lazarethen geschritten worden.

Koblenz, 22. Juni. Auch die ultramontan-jesui­tischeRhein- und Mosel-Zeitung" zeigt heute ihren Lesern an, daß sie von der Oberpostdirektion benach­richtiget worden, sie (die Rhein- und Mosel-Zeitung) sey als eine solche bezeichnet,auf welche nach Maß­gabe der Allerh. Verordnung vom 5. d. M. bei den Postämtern fortan keine Bestellung anzunehmen sey." Auch sie macht daher den Vorschlag,daß in kürzester Frist an so vielen Orten, als möglich, Eomite's zum Schutze der katholischen unabhängigen Tagespresse gebildet werden mögen, deren Aufgabe hauptsächlich die Erhaltung der beiden katholischen Organe unserer Provinz seyn würde."

Wien, 18. Juni. In Galizien sind nun ebenfalls Erceffe gegen Jsrealiteii vorgefallen und zwar aus Anlaß der Acqnirirung von Grundstücken, wobei sich die Bauern noch größere Zügellosigkeit gestatteten als solches häufig genug christlichen Grundherren "gegenüber geschieht. Die Kinder Kossuth's sind in Constan- tinopel angelangt und begeben sich zu ihrem Vater nach Kiutahihe.

Wien, 17. Juni. Die Berathungen über das Preßgesetz sind beendet. Ich habe es Ihnen bereits

Frankfurt, 23. Juni. Preußen ist also von Oester­reich in Frankfurt auf dem Staatenkongreß, wie man so zu sagen pflegt, förmlich zur Thüre hinauSgewor- fen worden. Als sich am 6. Juni so meldet die | Hannoversche Z." durch den hannoverschen Bevoll- mächtigten am neuen Bundestage, Hrn. Detmold, be­dient, und deshalb gewiß gut unterrichtet die Hrn. v. Peucker und Mathis bei dem österreichischen (Bundestags-)Gesandten" Graf v. Thun einfanden, um als Bevollmächtigte Preußens in der Plenarver­sammlung zugelasscn zu werden, erhoben sie nach Maß­gabe der Beschlüsse der Mehrzahl der Unionsglieder und der bekannten Note vom 16, Wai Protest gegen den Charakter der Versammlung als Plenarversamm- und den österreichischen Vorsitz; worauf ihnen Graf Thun erklärte, daß er die Herren auf diese in sich selbst widersprechende Weise nicht zulassen könne, in Folge dessen sie sichnach einigen Gesprächen" zurück­zogenum Instruktionen einzuholen". Wenige Minu­ten darauf erschienen die Hrn. Liebe und weebeck mit gleichem Auftrag und erhielten gleichen Bescheid; den hierauf eintretenden Hrn. Edler und Lappen - berg ward dieselbe Abfertigung. Seitdem halten sich diese Unionsbevollmächtigten zwar noch in Frankfurt auf, können aber nicht Theil am Bundestage neh­men, während die antipreußischen Bevollmächtigten nun zur Aufstellung einer neuen Juterimsgewalt schrei­ten wollen. Trotz allen Kriegsgeschrei's, wir sind auch heute noch fest davon überzeugt, wird Preus- ßen sich, wie stets noch, vor Oesterreich demüthigen und den Schimpf in die Tasche stecken. (N.D.Z.)

Dresden, 19. Juni. Eine Compagnie Linientrup- pen ist nach dem Städtchen Haynicheu commandirt worden, um dort selbst die Turn ervereine auf­heben zu helfen. Ein von letzteren vor Kurzem be­absichtigter feierlicher Auszug wurde durch eine aus Freiberg herangezogeue Schwadron Gardereitcr ver­hindert. (F. I.) ,

Nürnberg, 21. Juni. (Fr. I.) Die Regierung von Mittelfranken hat das Spielen der Marseillaise und des Barrikadengallopps an öffentlichen Orten ver­boten.

Kiel, â Juni. DerAlt. Merk." berichtet von hier aus (Da in verschiedenen Zeitungen ungenaue und unrichtige Berichte übxr eine neuerdings stattgehaote Beschießung dänischer Kriegsschiffe aus einer Seebatte­rie im östlichen Holstein enthalten sind, so sehen wir unS veranlaßt, aus zuverlässiger Quelle nachstehend den genauen Sachverhalt mitzutheile». Schon seit dem 25. Mai liegen mehrere dänische Kriegsschiffe ziemlich stationair in der ungefähren Entfernung von 2 ^teilen von Heiligenhafen an beiden Seiten des Fehmar-Sun- des. Am 3. Juni segelte eine etwa NNW. von Hei­ligenhafen stationirte dänische Kriegsbrigg von rc. 16 Kanonen auf die dortige Strandbatterie zu; als sie noch 4 bis 5000 Ellen von derselben entfernt war, wurde zuerst ein loser Schuß ohne eiii^ Kugel und dann ein zweiter scharfer Avertissements-Schuß, jedoch vorbei, durch die Batterie abgegeben, worauf das Kriegsschiff den Cours ändernd, sich entfernte. Am 5. Juni gegen 11 Uhr Morgens kam ein großes dä­nisches Kriegstampfschiff, wahrscheinlichHolger Dans- ke", nachdem es erst mit der oben erwähnten KriegS- brigg kommunicirt hatte, auf die Strandbatterie zngejc- geU, erhielt zuerst einen losen, sodann einen scharfen Avertissements-Schuß vorbei und da es diese Warnung nicht respectirte, vielmehr ohne zu wenden, oder beizulegen, den Cours direkt auf die Batterie fortsetzte, so wurde in kleinen Intervallen zweimal scharf auf dasselbe geschossen, in ungefährer Entfernung von 3000 bis 4000 Ellen; jedoch liegt keine Meldung vor, daß das Dampfschiff von diesen beiden schliffen getroffen worden ist; es ist auch schon in Anbetracht der zu großen Entfernung von 3000 bis 4000 Ellen anzunehmen, daß dieß nicht geschehen sei. Aus der obigen Darstellung ergiebt sich, daß von Seiten unse­

wiederholt angxzeigt, daß die Furcht vor der freien Meinungsäußerung allein den Ausnahmezustand auf­recht erhält. Die Minister äußerten es mehrmals daß sie mit einem Preßgesetz wie jenes vom 9. März 1849 (das von ihnen selbst verfaßt war) nicht regieren könnten. Das neue Preßgesetz soll Ende dieses Mo­nats publizirt werden und unmittelbar darauf der Be­lagerungszustand aufgehoben werden, d. h. der Be­lagerungszustand, wie ihn mehrere Minister auffaßten: die Knebelung der Presse soll aufhören, Ausnahme zu seyn. Sie soll durch ein Gesetz sanktionirt und per­manent gemacht werden. Nur Weniges verlautet über die Bestimmungen dieser neuen Bescheernng, man will uns überraschen. Aber schon das Wenige genügt, um uns die Aufhebung des Belagerungszustandes im Vor­aus bedauern zu lassen. Keine Nummer eines Blattes soll ausgegeben werden dürfen, bevor nicht ein Exem­plar bei der obersten Polizeibehörde deponirt ist, und die Preßvergehen sollen vorläufig nicht in den Bereich der Geschworenen gehören.

Dem nach Olmütz abgeführten Feldmarschall-Lieu­tenant Baron Grabowsky, der bekanntlich zu 10jäh- riger Festungshaft verurtheilt worden, ist dessen Gattin dahin gefolgt und macht von der ihr gewährten Er­laubniß, ihren Gemahl täglich zu besuchen, fleißigen Gebrauch.

Mepublik Frankreich

Paris, 21. Juni. Gleich zu Anfang der heutigen Sitzung der National-Versaminlung las Hr. Flandin den Ausschuß-Bericht über das Dotations- Gesetz vor. Er erklärte, daß in Bezug auf die Zeit­gemäßheit der Einbringung desselben der Ausschuß fast einstimmig seine Mißbilligung ausgedrückt habe, in Be­zug auf den Inhalt desselben jedoch getheilter Ansicht gewesen sei. Als Ansicht der Majorität gab er an: 1) Eine weitere Erhöhung der Repräsentations-Kosten über die von der Constituirenden bewilligten 600,000 Fr. ist von dieser (im Widerspruch mit der Behaup­tung des Finanzministers) nie vorgesehen gewesen. 2) Gleichwohl werden die außerordentlichen Ausgaben, zu denen der erste Beamte der Republik und der Neffe des Kaisers sich genöthigt sehen konnte, anerkannt, da dieselben unmöglich vorhergesehen werden konnten. Die Bezeichnung des Staats-Oberhauptes als einer zweiten Vorsehung betrachtet der Ausschuß als eine Uebertreibung heutzutage. 3) 3,600,000 Fr. konsti- tuiren eine wahre Civilliste, um so mehr, als die von der Regierung für ihre Forderungen angegebenen Gründe sich nicht allein auf den Augenblick, sondern auf. alle Zukunft beziehen. 4) Für die außerordentlichen Aus­gaben, besonders da dieselben als persönliche Opfer bezeichnet worden sind, wird die Bewilligung von 1,600,000 Fr. als National-Ersatz vorgeschlagen. 5) Der Ausschuß beklagt die Verschiedenheit der Ansichten des Ministeriums. Dasselbe will keine Aenderung an der Höhe des Credits und seiner Bedeutung zugeben und macht daraus eine Cabinetsfrage. 6) Der Aus­schuß hofft, daß hieraus kein Conflikt zwischen zwei Gewalten entstehen könne, die so geneigt seien, ihre gegenseitigen Prärogativen zu respektiren. Die Ma­jorität ^der Commission habe nicht darauf verzichtet, ein Amendement anzunehmen, das etwa von den Mi­nistern gebilligt werden sollte. Im Namen der Mi­norität führte Hr. Flandin an, es handle sich nicht um eine monarchische Restauration, der Präsident der französischen Republik befinde sich aber in einer ande­ren Lage, als der der nord-amerikanischen Freistaaten; man solle den NamenErgänzungs-Credit" durch den: Außerordentlicher Credit" ersetzen, im Uebrigen aber die nachtheilige Wirkung einer Verweigerung auf die Geschäfte berücksichtigen. Nach einer kurzen Kritik dieser entgegenstehenden Hauptansichten trug Hr. Flan­din auf Bewilligung eines außerordentlichen Credits von 1,600,000 Frs^ für Installations-Kosten im Jahre 1849 und 1850 an, mit Bertheilung auf die^ Bud­gets beider Jahre. Auf den Vorschlag des Präsiden-

zeige anfzufassen, die landschaftlichen reichen Scenerien zu verschönern verstanden. Während ein Theil der Grund­herren seine Burgen und Schlösser auf fernhin ra­genden , steilen, und darum für die Sicherheit der Be­wohner vorzugsweise geeigneten Bergesgipfeln erbaute, erwählte ein anderer Theil in echter Künstlerweise roman­tische Punkte zur Gründung seiner Wohnungen. In gleicher Art, wie die letzteren, verführen die Stifter der zahlreichen nassauischen Kloster, welche mcistentheils in lieblichen und abgeschlossenen Wiesenthälern, fern von den großen Heerstraßen, die zu Gottes Verherrlichung bestimmten Tempel innerhalb jener von der Natur zu gleichem Zwecke errichteten Prachttempel baueten. Wenig gekannt ist noch, was Nassaus Grenzen an Denkmälern aus grauer Vorzeit umschließen, und es daher Mitvor­wurf dieser Zeilen, nicht etwa dieselben zu beschreiben, sondern lediglich auf sie aufmerksam zu machen.

Wenn auch eine große Zahl der Burgen und Schlösser in Trümmern liegt, und in diesem Zustande mehr Be­friedigung dem Freunde des Pittoresken und dem aus- führenden Künstler als dem Kunstforscher und Kunst­historiker darbictct, so verdienen die vorhandenen Neste dennoch, und zwar mit geringer Ausnahme, auch in Bezug auf ihre Architektur eine genauere Untersuchung und eine ausgedehntere Würdigung, als ihnen bisher zu Theil geworden ist. Sowohl für die Entwickelung der Baustyle, als auch für die Geschmacksrichtung der einzelnen Epochen, wie nicht minder für die Ausbildung

des Dekorativen sind sie treffliche Studien und Belege. Wo findet sich nochmals ein etwa 80 Ouadratmeilcn umfassendes Ländchen, welches wie Nassau gegen 90 Burgen und Schlösser aus der Zeit vom 9. bis zum 18. Jahrhundert aufzuweisen vermöchte. Unter ihnen sind Perlen ersten Ranges. Wir erinnern nur an Reichenberg, erbaut um 1280, eine der merkwür­digsten Burgen Deutschlands, die ganz in orientalffcher Art ohne Dächer und bloß in überwölbten Räumen, ge­schmückt mit 2 schlanken, höchst eigenthümlich geformten Thürmen, aufgeführt nat, und deren Kreuzgewölbe in mehreren über einander liegenden Stockwerken auf Säu­len ruhten. Wir erwähnen ferner die noch wohl erhal­tene Marxburg, die prachtvollen Ueberreste von H o hen stei n, die B röm serb urg inRüdesheim u. s.w. Außer an diesen Burgen ist aber noch vielfache Aus­beute an zahlreichen Umfassungsmauern von Städten und Dörfern und deren Mauerthürmen zu machen.

Für lohnende Studien eignen sich ferner in seltenem Maße die noch vorhandenen Klöster und Kirchen.

Unter den Klöstern nehmen unstreitig Eberbach (gestiftet 1131) , Arnstein (gestiftet 1139) und Mä­r' ienstadt (gestiftet 1226) den ersten Rang ein. In Eberbach sind der Kapitelsaal, das großartige Dor- mitorium, sowie die beiden Kirchen, Werke von hoher architektonischer Bedeutung. Die in der, jetzt noch zum Gottesdienst benutzten größeren Kirche vorhandenen Grab­denkmale müssen insbesondere erwähnt werden. Die

Kirchen der Klöster Arnstein und Marienstadt ver« dienen nicht mindere Aufmerksamkeit, namentlich die letztere.

i Die alte Kirche zu Höchst, deren Erbauung etwa in das 9. oder 10. Jahrhundert zu seyen ist, ter präch- . tige byzantinische Dom zu Limburg, die archäologisch interessante Kirche zu Dietkirchen, sowie die leider mit raschen Schritten ihrem gänzlichen Verfalle entgegen gehende herrliche byzantinische Jonniskirche bei Lahn­ssein sind höchst merkwürdige Ueberreste jener Zeiten, sowohl für den Architekten als den Historiker.

Wenn gleich die Zahl der gothischen Monumente geringer ist, und unter ihnen sich keine befinten, welche mit den Bauwerken anderer Gegenden aus jener Epoche in der die Dome zu Köln, Straßburg, Freiburg u. s. w, entstanden, an Umfang und Reichthum wetteifern können, so behauptet doch die schon erwähnte Abtcikirche zu M arien stabt, die Valcntinskirchc zu K i c d c r i ch, so wie die daselbst befindliche Michaelskapelle einen ehrenvollen Platz, und die Holzschnitzereien an den Stühlen der eben erwähnten Valcntinskirchc und am Altare der Kirche zu Lorch sind wegen des Reichthums der Erfindung und der Zierlichkeit der Ausfiilwung der Beachtung werth.

(Fortsetzung folgt.)