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Feuer-, Losch- und Rettungswesen soll nach einem Be- . schlusse des Gemeinderaths einer zweckmäßigen Umge­staltung unterworfen werden. Dasselbe wird auch in Herborn geschehen, wo ebenfalls die Stadtspritze des Herrn Metz ungetanst worden ist.

Darmstadt, 16. Juni. Die Ausschreibung unse­rer Wahlen auf den 21. Juli scheint gewiß zu sein und dürfte in diesen Tagen erfolgen. Ob. oktroyirt wird oder nicht, ist noch nicht offiziell entschieden, doch streitet alle Wahrscheinlichkeit für das letztere; auch die Mehrzahl der konstitutionellen Stimmen hat sich, mit Ausnahme eines Wcheruss aus der Oase des wohlgesinnten Bürgervereins in Worms, dafür aus­gesprochen.

Frankfurt, 15. Juni. Was jenes einstweilen noch unverbürgte Gerücht betrifft, dessen in einer Notiz vom 13. Juni erwähnt wurde, nach welchem den Bevoll­mächtigten Preußens die Erklärung geworden wäre, daß sie zu den Berathungen der bereits cönstituirten Versammlung unter den von ihnen gestellten Bedin­gungen nicht zugelassen werden könnten, so vernimmt man, daß dasselbe nicht unbegründet sey.

Zweibrücken, 9. Juni. Das hiesige Appellations- gcricht hat bis jetzt in dem R i e s c n p roze s se über 904 Personen erkannt; davon sind 288 vor die Zuchtpolizeigenchtc zur Aburtheilung verwiesen worden, gegen 136 wurde wegen nicht hinreichender Beweise das Verfahren eingestellt, und 540 Personen ist die Wohl that des AmnestiegesetzeS zu Theil geworden.

Aus der Pfalz, 14. Juni. (M. Z.) Ein Seiten- stück zu der vor Kurzem in Ihrem Blatte besprochenen, von Landauer Offizieren auf der Madenburg bei Esch­bach ausgeführten Heldenthat hat nun auch Kirchheim anfzuweifen. Gestern Nachmittag, am Vorabend des Jahrestags, an dem die ersten Kämpfer für die Neichs- verfassung aus Rheinhessen fielen oder richtiger nach Beendigung des offenen Kampfes als wehrlose Gefangene er schossen wurden, waren die Blumen und Sträu­cher, welche auf ihren Gräbern standen, von einigen Jungfrauen erneut und geordnet worden. In der Nacht von gestern auf heute zwischen 11 und 1 Uhr drangen unter persönlicher Anführung des Militär- und Civil- gcwalthabers, unter Assistenz des Polizeicommissärs und des Nachtwächters, 1820 Mann des hier zur Hand­habung des Kriegszustandes garnisonirenden Jägerba­taillons in den verschlossenen Friedhof, zerstörten sämt- liche Blumenverzierungen, ebneten die Gräber soviel als möglich, und zerstreuten die Stcfte der seit einem Jahre gepflegten Anpflanzungen nach allen Seiten hin. Heute wird der Eingang zum Friedhof von acht be- wassncten Soldaten bewacht und Jedermann die An­näherung an das Eingangsthor untersagt. So weit geht die blinde Partei- und Verfolgungswuth, daß sie nicht mit den Lebenden zufrieden ist, sondern sich noch über die Graber hinaus, über die in Frieden Schlum­mernden erstreckt! Der roheste Barbar empfindet Ehr­furcht und eine heilige Scheu vor der 9kuhestätte der Todten. Unserer bairischen Civilisation ist es vorbehalten, durch die zur Handhabung der 9kuhe, Gesetzlichkeit und Ordnung berufenen Militär- und Eivilbeamten unter dem Schutze des nächtlichen Dunkels die Gräber der ge­fallenen, Söhne des Volks entweihen und das, was bei gewöhnlichen Unterthanen mit unerbittlicher Strenge bestraft wird, ungeahndet von den Dienern des Staats begehen zu sehen. Das ist die unparteiische Gerechtig­keit der staatlichen Gesetze des 19. Jahrhunderts! Sie sind dadurch für immer verurtheilt!

Elberfeld, 15. Juni. Heute ist der Spruch des hiesigen AssifenhofeS in Betreff der Solinger Maiau- geklagten erfolgt. Einer derfelber ist zum Tode, ein anderer zu 6 und einer zu 5 Jahren Zwangsarbeit, ein Vierter zu 2 Jahren Gefängniß verurtheilt, wäh­rend 6 andere auf 5 Jahre unter polizeiliche Aufsicht gestellt worden sind. Die vier ersten sind von den Gefchworncu der Gnade des Königs empfohlen worden.

au bic ©tünbelammer, von vielen Bürgern unterzcich- j net, abgefducft, worin dir Wicderanstellnng dringend verlangt wurde. Die Kammer gelangte aber nicht bis zu deren Berathung.

Ferner veranstaltete der Verein zur Wahrung der Volksrrchte eine Sammlung und ließ von dem Ergeb­niß derselben einen silbernen Becher anfertigen. Er wurde um Pfingsten an Herrn Rossel überreicht.

Endlich wurden die städtischen Behörden aufgesor- dert sich ebenfalls für Rossel zu verwenden. Darauf­hin beschloß der Gemcinderath, die Alten über die gegen Rossel eingeleitete Diseiplinaruntersnchung von dem Kreisaiut zur Einsicht zu verlangen. Nachdem aber diese Einsicht verweigert worden war, weil sich der Gemeinderath darum nicht zu bekümmern habe, beschloß die würdige Zwölfmäunerschaar gegen wenige Stimmen, die Sache beruhen zu lassen, weil es keine Gemeindeangelegenheit sei. Der Verstand kommt von oben. Nach mehrmaliger Verschiebung wurde der Ge­genstand endlich auf die Tagesordnung für die letzte Bürgerausschußsitzung gebracht. Bei der Berathung wurde von verschiedenen Seiten, namentlich dem Hrn. Prok. Braun darauf hiugewiesen, daß zwar voraus­sichtlich jede Verwendung für Rossel erfolglos sein werde, da dieß ja gerade die dem Ministerium gefähr­lich scheinende Wirksamkeit und den Einfluß des Ver­folgten auf die Bürgerschaft bekunde und bestätige, in­dessen sei es Pflicht der Vertreter der Bürgerschaft einen ohne Grund bestraften Mitbürger in Schutz zu nehmen, sich für ihn zu verwenden und mindestens ihm eine Ehrenerklärung zu geben. Dieß sei um so noth­wendiger im vorliegenden Falle, da als Grund der Absetzung Rossel's gerade angegeben werde, daß er bei der Bürgerschaft mißliebig sei und besonders durch seinen Austritt aus der (alleinseeligmachenden) Landes­kirche öffentliches Aergerniß erregt habe. Nachdem unter Andern auch die Herren Hofgerichtsrath Hehner und Metzger Christian ,Wcbcr mit warmen und über­zeugenden Worten es als Pflicht des Ausschusses be­zeichnet, wurde anscheinend einstimmig die Verwendung für Stoffel bei Ministerium und den Ständen be­schlossen.

Als indessen Herr Kaufmann A. Gail den Wunsch aussprach, es möge in der Eingabe bemerkt werden, daß der Beschluß einstimmig gefaßt worden sei, ver­wahrten sich dagegen die Herren Landoberschultheiß Emminghaus und Oberförster von Reichenau; der letztere gab an, er habe dagegen gestimmt, weil er nicht hinlänglich über die Sache im Klaren sei; der erstere aber erklärte zum Erstaunen derer, die ihn erst kürzlich in den Gemcinderath hatten wählen helfen als Ersatzmann für den verstorbenen Demokraten 3k ich ter (im Bürgerausschuß saß er bereits früher): er sei selbst durch dasselbe Feuer durchgegangen und wisse darum die Sache zu würdigen; auch würde er, wenn die Pe­tition von Petenten ausgegangen wäre, sie sofort un­terzeichnet haben; aber eine Gemeinde-Angelegenheit sei es nach seiner Ueberzeugung nun einmal nicht; deßhalb habe er dagegen gestimmt. Sollte der Herr Landober­schultheiß vielleicht in dem Feuer, durch das er ge­gangen, geläutert worden fein X Soviel steht fest. Hr. Rossel wird von seinen Schülern im Pädagogium sowohl als denen an der Gewerbschule, besonders aber von der Volkspartei schmerzlich vermißt.

In derselben Sitzung des Bürgerausschusscs wurde beschlossen, zu der schon früher angetansten Stadtspritze aus der Maschinenfabrik des Herrn Metz in Heidel­berg auch den von demselben verfertigten Rettungssack und die Rettungsleiter auzukaufen, nicht aber auch den zu der Stadtspritzc gehörigen Rettungswagen nebst Wasserbütte und den Lustapparat. Indessen läßt sich erwarten, daß wenigstens der Rettungswagen und die Bütte durch freiwillige Beiträge für die Stadt erwor­ben werden. Bereits hat der Agent der Feuerversiche­rungs-GesellschaftColonia" einen Beitrag dazu aus den Mitteln dieser Gesellschaft in Aussicht gestellt. Das

Koblenz, 17. Juni. Auch hier halten sich gegen­wärtig Jesuiten auf, welche bisher sowohl als Prediger, wie als sonstige Aushelfer in kirchlichen Funktionen thätig sind, ungeachtet es dieser Aushülfe bei der hin­länglichen Anzahl von Geistlichen gar nicht bedarf. Sic nennen sich Stetem ptoristen.

München, 14. Juni. Der Ultramontancnhäupt- ling Döllinger hat seine Ernrnnung alö Erzbischof von Salzburg erhalten.

Berlin, 11. Juni. (M e r f w ü rdig ev C r i in i- n al fall.) Vor dem Cnmiualscuatc des Kammcrge- richts wurde heute ein Fall verhandelt, dessen Eigen­thümlichkeit die lebhaftesten Debatten zwischen der Ver­theidigung und der Staats-Anwaltschaft hervorrief.

Bekanntlich wird den Lotterie-Einnehmern Kredit für eine Klasse der ihnen zum Absatz überge­benen Loose bewilligt, wenn sie die vorige Klasse be­zahlt haben. Ein Unterem» chiner in Potsdam hatte nun, um das Geld für die erste Klasse an den Ober- einnehmer berichtigen zu können, und um sich den Ver­trieb der zweiten Klasse auf Kredit zu verschaffen, ein Darlehn ausgenommen, sich aber gegen den Darleiher verpflichtet, diesem die erheblich mehr werthen Loose der zweiten Klasse zur Sicherheit für die Rückgewähr der vorgestreckten Summe einzuhändigen. Dies ge­schah. Dabei ist anscheinend verabredet, daß der Un­tereinnehmer, wenn die Spieler der ersten Klasse kä­men, um ihre Nummer in der zweiten Klasse zu ver­folgen, gegen Erlegung des von den Spielern erhal­tenen baaren Geldes ein Loos nach dem andern von dem Darleiher zurück empfangen sollte. Die Spieler mußten in Folge dessen auf die Ablieferung ihrer Loose ungewöhnlich warten. Die Sache sprach sich aus und die Behörden schritten ein. Auf die Anklage des Staatsanwalts wurde der Unternehmer wegen wis­sentlicher Verpfändung und der Darleiher we­gen wissentlicher Pfairdnahme fremden Ei­genthums verurtheilt, und zwar der erste zu einer sehr ansehnlichen, der zweite zu einer geringen Geld­buße. Beide haben appeUirt und auch heute ein frei- sprechendes Erkenntniß erzielt. Die Anklage hatte sich auf die Vorschriften des Lotterie-Ediktes und der auf Grund desselben erlassenen Instruktionen stützend, die Strafbarkeit des Verfahrens vornehmlich insofern behauptet, als die Loose Eigenthum des Staates auch in der Hand des Einnehmers blieben , als ihnen nur der Verkauf, nicht die Verpfändung, und namentlich auch nicht der Verkauf zu einem geringern , als dem gesetzlichen Preise gestattet sei. Die Vertheidigung be­stritt die Gesetzkraft der Instruktionen, wollte ein Pfaird- geschäft im juristischen Sinne nicht als vorhanden an- nehmen, und bemühte sich nach Analogie der beim CommisfionSgeschäfte geltenden Grundsätze, das Ver­fahren der Angeklagten nicht nur als straflos, sondern als völlig erlaubt darzuftelten.

Der Gerichtshof motivirte das Nichtschuldig durch die Erwägung, daß der sogenannte Pfandnehmer hier gar nicht in der Lage gewesen wäre, die Loose veräu­ßern zu können, daß ihm mithin das wesentliche Recht des Pfandinhabers versagt gewesen und daher aller­dings eine Verpfändung im gesetzlichen Sinne gar­nicht zu Stande gekommen sei, daß aber auch abge­sehen hiervon, eine Verpfändung fremden Eigenthums nur strafbar wäre, wenn sie in betrüglicher Absicht unternommen sei, und daß im vorliegenden Falle nicht abzusehen sei, wer habe betrogen werden sollen. Diese Entscheidung ist um so interessanter, als die Ansicht der Gerichtshöfe über den letzten Rechtssatz mehrfach geschwenkt hat, und die Handlungsweise der Ange­klagten doch zu einem sehr bedenklichen Resultate für die Lotteriedirektiou hätte führen können, da der Ein­nehmer gar nicht in Besitz des Geldes für die Loose kam, und somit mindestens aus dem Verkauf der Loose keine Mittel zur Befriedigung der Lotteriekasse gewann.

(D. R.)

aufs schönste bekundet, seiner 2>..tustaut eine herrliche Kunstzierde verliehe», und Wicsn.^cn wird dies auch sicher bei der Aufstellung der Gruppe, welche am 6. oder 7. Juli feierlichst Statt finden soll, zu würdigen wissen. (Köln. Z.)

Bilder aué dem ungarischen Kriege.

(Fortsetzung.) j

Wie gesagt, des Fürsten Schuld war es nicht; er hatte die innere Statt und die Vorstädte hermetisch ver­sperren lassen, aber Bc.n halt, sich schon in den ersten Tagen mit einem Kabmctspasse entfernt, den ihm Pulsky borgte, und war längst in P pH bei Kossmh, mit dem er auf dem Dampfschiffe bei Komorn zum erstenmale znsamwcntras, als man in Wien noch emsig feine Spur verfügte *).

Es brauchte einige Zeit, bis er sich als Bem lcgi- timiren konnte, denn Kossuth hatte ihn früher nicht ge­sehen. Dieser glaubte anfangs, einen Ab.»teurer vor

* ) Zu Älen erzählte man sich die Art seines (Sntfommeiië auf verschiedenartig märchenhafte Weise. Die Bitten ließen ihn als pfterreichifchen General, die Andern als Schiffer, wieder Andere als Leiche in einem Sarge durch die sirengdewachten Thur« schlüpfen. Er fuhr von Pr-ßburg mit dem Dampfschiffe stromabwärts und löat vor Ermüdung in der großen Kajütte eingeschlafen. Hinter Komorn erwart te er erst und erfuhr, daß er sich auf einem Sch ffe mit sc.ffnih befinde, dem er sich nun vorsiellte.

sich zu haben, ter die Rolle des berühmten Polengcne- rals spielen wollte. Doch der Zweifel dauerte nicht lange und in Pesth sah man Bem täglich im Kübinet Kossulhs und beide studilten emsig die Landkarte von Siebenbürgen. Bcm machte den Lehrer und erbat sich dafür das schöne Land zum Geschenk, d. h. er bat sich die Ehre aus, es erobern zu dürfen.

Am erst.» Tage seines Ae.fi nthalts in Pesth kam das Attentat eines jungen polnischen Schwärmers gegen ihn vor. Er war in seinem Zimmer allein, als der Lands- ; mann eintrat und nach den Worten: ^Jch habe wohl das V.tgnügcn, Gcn.ral Bem zu sprechen?" ein Pistol aus der Tasche zog und es gegen ihn abfeuerte. Bem erhielt einen Schuß in die Wange und trug längere Zeit ein großes schwarzes Pflaster über die Hälfte des Ge- fuMb, wodurch er eben nicht schöner wurde, der junge Aèânü aber ging straflos aus; er war von der fixen Zdw behaftet gewesen, Bcm habe. Wien verrathen und wolle ein Gleiches in Ungarn thun. Wahrscheinlich ist er mit der Zeit gesund geworden.

Am 16 Nov. waren eine Menge Menschen vor dem Hotel v.rsammelt, wo der General wohnte. Vor dem Thore stand ein leichter Wagen mit 4 Pferden bespannt; es hieß, ter General werde verreisen und cs [gab eine Menge neugieriger Käuze, die ihn sehen wollten. Er kam herab , kümmerte sich um all' ihre Eljens nicht, nahm ein fkiueo Päckchen in ein farbiges Taschentuch

gewickelt, mit fiel) in den Wagen, das war seine ganze Bagage. So zog er aus, Siebenbürgen zu erobern.

Er fand daselbst nicht Einen festen Platz in den Händen der Ungarn, desto mehr sah er die Wichtigkeit derselben ein, desto mehr reizte es ihn, sie zu besitzen; er fand keine Jmauterie, dafür ein lap cres, entschlossenes Volk; keine Kavallerie, aber vortreffliche Reiter, keine Armee, aber dafür alle Elemente, um eine zu schaffen. Ein vollständiges Regiment Szcklcrhusarcn war das Beste, was er antraf; diese, dann einige Kompagnien Szeklcrgränzfolkaten uub gegen 3000 Hvnvcds mit zwei gut bespannten Batterien müßten den Kern abgeben, turd) dessen Hülfe das Genie Bem's eine Armee heran« bilden sollte.

Die Schwierigkeit lag weniger darin, Lenke z» be­kommen die kriegerischen Szckler strömten ihm .in Masse zn, an Pferden ist in Siebenbürgen nie Mangel und Tuffen waren jur Noch auch herbcizuschaffen, aber ganz Siebenbürgen kann füglich eine Festung gc» nannt werten, wo hohe, wild romantische ,Gebirge die Stelle d.r Manern vertreten, in denen tie wenigen engen Pässe als Felsenthore prangen, durch menschliche Kunst nicht zn zertrümmern und auch nicht ! zn lungern.

(Fortsetzung folgt.)