„Freiheit unb liecht!“
^* 1^^. Wiesbaden. Donnerstag ‘20. Jun» 18^0.
Di, „ 4r «»♦ Zeitung« ernvemt, mit Lugnayme des Koma .p, !^,,.>ch i« .«lie-it W^rrt. Der Noâir>ntu«aprei» betraut 6 te > ; r 11 a » r t 4 picr in LL-eSous.-n 1 1 4) fr., au#- wärtâ durch die Post oezogcn mit verhaltnißmâßigem Aufschläge. — Inserate werden bereitwillig autonom neu nud im bei der großen Berbreitung der „greif» Zeitung« stets »an wir'- fuuicin Erfolge. — Tte Jnserationögebüßren betragen für die vierspaltige Penlzelle 3 Kreuzer.
Fortschritte in der Gesetzlichkeit.
4= Aus dem KreiSumt Nassau. Vor einigen Tagen in der Stadt Nassau anwesend, vernahm ich, daß unser BezirkSrath Sitzung halte, welcher beizu- »vohnen ich mich sogleich entschloß, da mir bisher jede Gelegenheit zum Besuche einer solchen abgegangen war. Ich freute mich, daß man mit Ernst und Würde alle Angelegenheiten behandelte, daß durch eine genaue Suä- und Personenkenntniß, welche den einzelnen Bezirksräthen zu Gebote stand, sehr bald ein Punkt richtig entschieden war, während dem die früheren Negierungs- dureaukraten ihre Urtheile fast nur auf einseitige Berichte oder Gutachten der Unterbehörden fußten; ich freute mich über die hohe Achtung vor dem Gesetz, die sich in dieser Versammlung aussprach, über das gute Einvernehmen der einzelnen Bezirksräthe unter sich und mit dem Amtmann, wie keine Persönlichkeiten die Debatte trübten, und die Verschiedenheit der Ansicht nur dazu diente, die Sache ins rechte Licht zu stellen. — Meine Freude darüber, daß sich dieß junge demokratische Institut schon so schön bewährte, sollte jedoch bald getrübt werden durch eine M i n i st e r i u l r e s 0 l u nö n, welche zur Kenntniß der Bezirks- rathe gebracht wurde, und die ihrer großartigen Ungesetzlichkeit halber, welche in traurigem Contrast zu dem Sinn für Gesetzlichkeit steht, der mich so eben noch beim Bezirksrath sehr angenehm berührt hatte, hier etwas weitläufiger besprochen werden muß. Es war nämlich vor 1848 bei manchen, namentlich katholischen, Gemeinden Sitte gewesen, die Kirchensteuer aus der Gemeindekaffe zu bezahlen, was nach dieser Zeit auch noch geschehen sollte; wogegen jedoch der Kreisamtmann Protest erhob, da $. 39 pos. 9 des Gemeinde« Gesetzes ausdrücklich sagt: „Verwendungen für kirchliche Zwecke bleiben von der Gemeindekaste ausgeschlossen." Die Sache kam hierauf zur Entscheidung vor den Kreis» bezirksrath, der natürlich im Sinne des Kreisamtmanns entschied, da es der klare Wortlaut des Gesetzes so verlangte. Nun wandte sich ein Herr Dekan, nicht im Namen der in ihrer „kirchlichen Freiheit" beschränkten Gcmklndrii, sondern ganz persönlich klagend an Herzog!. Mimsterinm. Statt die Beschwerde eines Einzelnen in einer Sache, die ihn nichts augeht, ab- zuweiskU oder unbeantwortet zu lassen, wie es natürlich gewesen wäre, wurde nun obenerwähntes Ministe- rialrescript abgefaßt, das dem Bezirksrath mitgetheilt werden mußte, da dieser schon in der Angelegenheit entschieden hatte, und ohngefähr folgendermaßen lautete: „§. 39 pos. 9 des neuen Gemeindegesetzes sei dem ältern Gesetz von 1M6 entnommen und laste dieselbe Auslegung wie jenes zu; außerdem sei es von jeher Uebung gewesen, die Kirchensteuer aus der Gemeinde- kasse zu bezahlen, wobei es auch ferner sein Bewenden haben solle, wenn Ueberschüsse vorhanden seien, und über deren Verwendung Einstimmigkeit in der Gemeindeversammlung; sei eins oder das andere
nicht der Fall, so müsse höher» Orts Vorlage gemacht werden."
Auf wie viele Ungesetzlichkeiten stößt man nun bei Zergliederung dieses nur wenige Zeilen langen die« skriptes?
1) Der ungezogene §. 39 pos. 9, obschon er mit klaren Worten sagt, daß Verwendungen für kirchliche Zwecke von der Gemeindekaste ausgeschlossen bleiben, soll doch bei einem mit glühender Phantasie begabten Beamten verschiedene Auslegung zulassen, und deshalb hier nicht anwendbar sein; es müsse der frühere Gebrauch entscheiden. So weit sind wir also schon wieder im Nassauer Ländchen gekommen, daß unseren Ge- letzauslegern vormärzlicher usus mehr gilt, als unzweideutige n a ch in ä r z l i ch e Gesetze!
2) Ueberschüsse sollen von der Gemeinde nach der Ansicht des Ministeriums beliebig verwendet werden können, wenn nur Einstimmigkeit vorhanden sei, obgleich § 49 des Gemeindegesetzes sagt: „Ist nach Bestreitung der Gemeinvebedürfnisse aus den Euikünften der Gemeinde ein Ueberschuß vorhanden, so kann derselbe da, wo er nicht zur Schuldentilgung verwandt werden muß, nach einem Gemeindebeschluß entweder zu Kapital angelegt, oder unter die Bürger vertyeilt werden." Hiernach ist daher nur Kapitalislrung oder Vertheilung der Ueberschüsse möglich und zwar nach Gemeindebeschluß, der, wie in § 30 des Gemeindegesetzes deutlich zu lesen ist, Gültigkeit hat, wenn von zwei Dritteln aller stimmberechtigten Bürger mehr als die Hälfte für ihn entschieden haben; von Einstimmigkeit der Gemeindeglieder, sowie von Vorlage höheren Orts ist nirgends die Rede.
Also auf einmal in einem ganz kleinen Ministe- rialrescript eine Summe ganz neuer Gesetze. Das Nassauische Volk wird aus dem Gesagten ersehen, wie man in neuester Zeit bei uns Gesetze zu deuten und neue zu machen versteht, wenn man die alten nicht für genehm hält; es wird ihm klar werden, wie es jetzt ganz besonders gilt, die Gesetze zu vertheidigen, und dazu sind außer den Richtern und der Kummer hauptsächlich die Verwaltungsbeamten, dieBe- zirks- und Gemeinderäthe berufen, die in geschlossener Phalanx den Boden vertheidigen müssen, auf dem sie das allgemeine Vertrauen zuvorderst gestellt hat, ja die ganze demokratische Partei muß thcil- nehmen an diesem Kampf für Gesetz und Ordnung, da die sog. ConstitutioneUen, welche bekanntlich den Willen der Negierungen als einziges Gesetz, und die aus diesem entstehenden faits accomplis als einzige Ordnung anerkennen, nun schon ihr Ziel erreicht haben, und deßhalb auf ihren Lorbeern eine süße Siesta halten werden.
DeuLfchisud.
* Wiesbaden, 19. Juni. Außer den beiden bereits mitgetheilten Ausweisungen hat gestern noch eine
dritte stattgefunden. Mathias Wörsdorf von Sainscheid, Amts Wallmerod, Soldat, der Mitglied deS Arbeiterbilvuiigsvrreius, aber öffentlich nie aufgetreten ist, hat ebenfalls gestern vom Polizeikommiffär v. Rößler den Bescheid erhalten, binnen 24 Stunden die Stadt zu verlassen. — Gestern Mittag nach 12 Uhr brach dahier in einem Hintergebäude der Sralgiffe Feuer aus. Dasselbe wurde jedoch bald wieder gelöscht.
** Ems. Von hier hören Sie selten Etwas, und leider noch seltener etwas Gutes; trotzdem kann ich nicht umhin, die Zahl des Schlimmen zu vermehren durch Erzählung folgenden Vorfalls, der in diesen Tagen viel von sich reden macht. — In unserm Kurort suchen im Sommer stets auswärtige Handwerker des In- und Auslandes Beschäftigung, wozu sie nach dem neuen Gemeindegesetz der Genehmigung des Gemeinde- raths bedürfen. Nun kam eS, daß ein N. N. aus E., der schon lange Jahre in Ems einen Laden unterhalten hatte, diesen Sommer gleichfalls beim Gemeinde- rath um die Erlaubniß hierzu einkam, von demselben jedoch abschläglich beschieden wurde, worauf Petent beim Bezirksrath Necurs emlegte. Dieser ging zwar, wie ich höre, von dem Prinzip aus, daß an Enrorten durchaus in allen Fächern Eoncurrenz herznftellen sei, sowohl im Interesse der Enrgaste, als in dem des Badeortes selbst Da aber der Gcmemderath dem betreffenden Handwerker ein zu ungünstiges Leumu idszengniß ausgestellt hatte, und darin sogar von „allgemeinem Aergerniß" und „Verstoß gegen die öffentliche Meinung" sprach, wenn dem R. N. wiederum der Sommeranfent- Halt in Ems gestattet wurde, so schlug auch jener daS Gesuch ab. Doch wenn die Noth am größten, ist Gott am nächsten! So auch hier. N. N. begibt sich zu dem einflußreichsten Gemeindcrathsmitglied, miethet bei demselben einen Laden während der Kurzeit, und in Kurzem hat die Majorität des GemeiuderathS beschlossen, daß der Leumund des N. N. nun ein durchaus guter *) und seinem Sommeraufenthalt in EmS nichts cntgegenzusetzen sei. — Dieser Vorfall wird, wie ich bosse, manchem bis jetzt noch Blinden die Auge« geöffnet haben und es werden fernerhin von meinen Mitbürgern nicht mehr so viel Ungereimtheiten zu berichten sein, wenn sie wieder ihrem eigenen gesunde« Sinne folgen, zu dem ich immer noch großes Vertrauen habe.
ob Dillenburg, 16. Juni. (Df. Rossel.) Air Dr. Rossel in Ruhestand versetzt worden war, berieth der Ausschuß des hiesigen Vereins zur Wahrung der Volksrechte über die Mittel, um Herrn Rossel die Dankbarkeit seiner Mitbürger zu beweisen und ihm wenn möglich wieder zu seiner früheren Stelle zu verhelfen.
In Folge dessen wurde bald darauf eine Petition
*) Welcher Glaubwürdigkeit mag sich wohl in Zukunft ein solcher Gemeinderathsbericht beim KreisbezirkSrath zu erfreuen haben - St nm. b. Eins.
Köln, 16. Juni. Der Bildhauer H o ffm ann aus Wiesbaden, der seit einigen Jahren seine Kunstwerk- stätte unter uns aufgeschlagen, ist jetzt damit beschäftigt die letzte Hand des Meisters an die kolossale Marmorgruppe zu legen, mit deren Ausführung seine Vaterstadt den wackeren Künstler beauftragte. Wir haben das schöne Kunstwerk gesehen, und müssen bekennen, daß der Künstler sich in siner Schöpfung des Vertrauens und der Ehre würdig erwiesen, die ihm seine Vaterstadt mit diesem großartigen Auftrage erzeigte. Wiesbaden erhält in dieser Gruppe einen seltenen Kunftschnuick, in welchem Erfindung und meisterhafte technische Durchführung in schönster Harmonie stehen, so daß diese Arbeit ein gelungenes Kunstgebilde genannt zu werden verdient. Die über sieben Fuß hohe Gruppe soll dem Kochbrunnen-Playe in Wiesbaden zur Zierde dienen und stellt, entsprechend dem Orte, wo sie stehen soll, die Nymphe der Heilquelle dar, welche auf einem Steine sitzend, mit der Rechten einem auf sie zugeschrittencn, ganz in ein Gewand gehüllten kranken Kinde die Schale der Genesung reicht, während ihre Linke eine auf dem Felsen stehende, mit der Aeskulup - Schlange umwundene Urne hält. Ein schöner, kräftiger Knabe schreitet nach der linken Seite mit der Geberde des Dankes von der Nymphe fort. Die Rechte, welche der Nymphe den Kranz der Dankesweihe in den Schooß gelegt hat, erhebt er wie zum Abschiede; mit der Linken schürzt er sein leichtes, kurzes, „nr den Mittel körper bedeckendes Gewand, in dem er
Blumen trägt. Voll Dankgefühl schaut der Knabe zu der Spenderin der Gesundheit, die ihm durch sie geworden, wie sein Körper es bekundet. Jedem Beschauer wird beim ersten Anblicke die in dieser auS drei Figuren bestehenden Gruppe versinnlichte Idee, die Absicht des Künstlers sogleich klar; denn brstiinmt und schön ist die geistige Beziehung der Figuren unter einander in derselben ausgefpracheu. Es bedarf da nicht lange eines Cvmmentars zum Verständnisse, wie wir diese bei so manchem vielgepriesenen modernen Kunstwerke durchaus nöthig haben. Die Gestalt der sitzenden Nymphe ist kräftig, edcl gehalten, mild ernst der Ausdruck des schöne,! , mit einem Blumenkränze geschmückten Kopfes; nur hatten wir, nach unserem Gefühle, in dem freundlichen Ernste deS Blickes, mit dem sie auf daS kranke Kind niederschaut, mehr hingcbeude mütterliche Theilnahme ausgesprochen gewünscht. Bloß ihre Arme, voll, unmuthig gerundet in den Formen, sind nackt. Die schlanke Figur ist mit einer leichten, langen Tunica, welche ein Gürtel lose unter der Brust schließt, bekleidet; die Toga ist zurückgefallen, bedeckt bauschend den Schooß biS auf die Füße, läßt die Rechte mit der Schale ganz frei, drapirt sich meisterhaft auf dem Rücken und fällt mit einem Zipfel von der linken Schulter über den die Urne haltenden Arm. Ein eigenthüiulicher Ernst der Milde und Jungfräulichkeit, der an die „Antike" erinnert, ist über die ganze Gestalt ausgegossen. Lebendig spricht sich tat? Leiden in dem kranken, trinkenden Kinde aus, ohne
jedoch im Mindesten dem ästhetischen Gefühle zu nahe zu treten, ohne durch zu platte Natürlichkeit die Schönheit der Formen zu verletzen. Kräftig ist der gesunde Knabe, auS dessen weichem, vollem Muskelspiel die rüstige Lebenskraft gleichsam strotzt, ein kecker KrauSköpf in natürlich unmuthiger Bewegung fortschreitend, lluwillkür- lich fühlt sich daS Auge durch diese edlen, lebensvollen Formen gefesselt. Wie im Einzelnen, so im Ganzen ist die Wirkung der Gruppe immer schön und von melden Standpunkte aus man sie auch betrachte, stets entzückt unS Die schönste Harmonie der Linien und die Anmuth Der Bewegung. Natürlich wird die Gruppe erst auf ihrer Stelle, auf einem 12 Fuß hohen Piedestal, in ihre volle Wirkung treten, du sich dann erst die Schatten ganz bestimmt auSsprechcn und dem Ganzen das eigentliche Lebe» geben. Die technische Ausführung des Kunstwerkes läßt nichts zu wünschen; der Meißel hat eS unter ker Künst- lerhunv verstanden, dem schönen, auch durch kein Fleck- chen oder Acderchen verunstalteten carrarischen Marmor- blocke Leben ubzugewinnen, und dabei hatten Die AuS» sichrer, trotz der vielen Tiefen und der freien, unter sich gearbeiteten Theile, nicht daS geringste Unglück in Der Bearbeitung zu beklagen. Aenßerst weich und zart, lebknSfrisch sind die nackten Partiten gehalten, überraschend natürlich die Gewänder, sowohl in Bezug auf den Faltenwurf, alS auf die Nachahmung der Nerschi» denartigkeit der Stoffe derselben. Herr Ho»fmau« hat seine Kunstbefähigung in diesem mcisterbaftcn Werke